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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 37 14.9.2023 Ist das wirklich nötig?! Seit gut zwei Jahren steht unsere viel besuchte und beliebte Buchzelle 7/24 für jedermann Tag und Nacht zur Verfügung. Das Bibliotheksteam schaut täglich, dass Ordnung herrscht und genügend Bücher für alle vorhanden sind. Es gibt ganz wenige Regeln zu beachten, damit ein solches Angebot funktioniert und Freude bereitet. Schon mehrfach mussten wir leider feststellen, dass es Personen gibt, welche ihren Abfall in unserer Buchzelle entsorgen! Dies ist absolut unnötig und respektlos, zumal Abfall zu Hause entsorgt werden soll. Für kleinere Entsorgungen wie Taschentücher, Kaugummis oder Papierchen, stehen im ganzen Dorf genügend öffentliche Abfalleimer. Solche unangemessenen Vorfälle werden uns zwingen, die Buchzelle 7/24 früher oder später wieder zu schliessen. Karin Wiestner, Leitung Bibliothek KURIER vom 14.09.2023, Amtlich Dietlikon Alterszentrum Hofwiesen Alterszentrum Hofwiesen Festsetzung Taxen 2024 Festsetzung Taxen 2024 Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. August 2023 (GRB 128) die Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. August 2023 (GRB 128) die Taxen fü Taxen für das Alterszentrum Hofwiesen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Hofwiesen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 wie folgt festgelegt: wie folgt festgelegt: 1. Hotellerie Zimmertyp Kosten pro Tag Einzelzimmer klein EG / 2. OG (neu) CHF 129.00 Einzelzimmer EG (neu) CHF 149.00 Einzelzimmer CHF 144.00 Doppelzimmer CHF 119.00 Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbad CHF 138.00 2. Betreuung Kategorien Kosten pro Tag BESA Stufe 0 - 2 CHF 38.50 BESA Stufe 3 - 8 CHF 38.50 BESA Stufe 9 - 12 CHF 38.50 Wohngruppe (BESA Stufe 0 – 12) CHF 48.50 3. Pflege BESA Stufen Kosten pro Tag 1 CHF 16.80 2 CHF 43.00 3 CHF 72.00 4 CHF 101.00 5 CHF 129.00 6 CHF 159.00 7 CHF 185.00 8 CHF 210.00 9 CHF 245.00 10 CHF 273.00 11 CHF 303.00 12 CHF 332.00 Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung bzw. der Veröf Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung bzw. gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werde der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschlu schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag möglich, beizulegen. und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit Der möglich, Beschluss beizulegen. liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung (Büro 14 60, Der 8305 Beschluss Dietlikon, liegt während öffentlich der zur Rekursfrist Einsicht auf. in der Er Gemeindeverwaltung wird zudem auf der Homepage d publiziert. (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, öffentlich zur Einsicht auf. Er wird zudem auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Gemeinderat Gemeinderat Ausschreibung von Bauprojekten 14. September bis 4. Oktober 2023 Genossenschaft Migros Zürich GMZ, Pfingstweidstrasse 101, 8005 Zürich, Projektverfasser: Stettler Architektur & Baumanagement GmbH, Kanzleistrasse 126, 8004 Zürich; Erstellung eines Migros TEO in Selbstbedienung, 24/7 geöffnet, Aufstelldauer befristet, Brunnenwiesenstrasse 22, Grundstück Nr. 5452, 2-geschossige Wohnzone W2M mittel 1.5 Überlandstrasse 222 8600 Dübendorf 044 822 07 04 info@klarsehen.ch www.klarsehen.ch Planauflage / Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Eingang Gemeindewerke) Hofwiesenstrasse 32 in 8305 Dietlikon öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 – 316 PBG). Baubehörde

Kurier Nr. 37 14.9.2023 19 Verhandlungsbericht Nr. 5 / 2023 (August 2023) Aus dem Gemeinderat Vereinsbeiträge 2024 und 2025 zugesichert Alle zwei Jahre müssen die Vereine ihre Gesuche für die ordentlichen Vereinsbeiträge einreichen. Sofern ein Verein zusätzlich einen Sonderbeitrag benötigt, muss er diesen jährlich beantragen. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Gesuche geprüft und den Vereinen für die Jahre 2024 und 2025 ordentliche Vereinsbeiträge in der Höhe von rund 59 000 Franken zugesichert gestellt. Davon entfallen rund 10 000 Franken auf die Sockelbeiträge und 48 000 Franken auf Beiträge pro Mitglied. Der höchste Beitrag beläuft sich auf rund 14 600 Franken. Der kleinste beträgt rund 300 Franken. Für die Durchführung von bzw. Mitwirkung an Anlässen im Jahr 2024 erhalten die Vereine Sonderbeiträge in der Höhe von rund 12 000 Franken. Ein Verein erhält für 2024 zudem einen Ergänzungsbeitrag von 13 000 Franken. Die Zusicherung der Beiträge erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung den entsprechenden Budgetpositionen zustimmt. Bei Budgetkürzungen werden die zugesicherten Beiträge proportional angepasst. Beschaffung von Herkunftsnachweisen teurer als geplant Seit 2018 müssen die Energieversorgungsunternehmen die Herkunft ihres Stroms nachweisen. Dies erfolgt im Rahmen der jährlichen Stromkennzeichnung auf der Homepage der Gemeinde oder auf der Website des Verbands kommunaler Energieversorgungsunternehmen (VKE). Bislang wurden die Herkunftsnachweise (HKN) aufgrund der effektiv verbrauchten Energiemenge im Folgejahr bis spätestens Ende Juli gekauft. Die Zertifikate für das Jahr 2023 wären somit anfangs 2024 beschafft worden. Die starken Preissteigerungen im Energiemarkt haben den Gemeinderat dazu bewogen, die Beschaffungsstrategie zu überprüfen und neu festzulegen. Neu werden die Herkunftsnachweise in Tranchen über mehrere Jahre verteilt beschafft. Dieses Modell wird bereits beim Energieeinkauf eingesetzt. Im Budget 2023 wurden für den Kauf von Herkunftsnachweisen rund 86 000 Franken eingestellt. Aufgrund der aktuellen Preissituation reichen diese Mittel nicht aus, um den gesamten Bedarf zu decken. Deshalb wurde Mitte Juli im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eine erste HKN-Tranche für 12 500 MWh beschafft. Weil die Nachweise für erneuerbare Energie aus Europa mehr als 40 Prozent günstiger waren, als solche aus der Schweiz, wurde das günstigere Produkt aus der EU gekauft. Für die noch verbleibende Menge von rund 20 000 MWh rechnete der Gemeinderat mit Kosten von CHF 9.50 / MWh bzw. 190 000 Franken. Weil sich schon Ende 2022 abzeichnete, dass die Kosten für die Beschaffung der HKN 2022 ebenfalls höher ausfallen werden, wurde im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2022 eine Rückstellung von rund 348 000 Franken gebildet. Erfreulicherweise konnten die Herkunftsnachweise für erneuerbare Energie aus der Schweiz Ende März für CHF 6.98 / MWh beschafft werden. Die effektiven Kosten für 23 000 MWh beliefen sich auf rund 161 000 Franken. Aus der Auflösung der Rückstellung resultiert in der Jahresrechnung 2023 somit ein «Ertrag» von rund 187 000 Franken. Seit Mitte Jahr arbeiten die Gemeindewerke bei der Beschaffung der Herkunftsnachweise mit der ACT Commodities B.V., mit Sitz in den Niederlanden, zusammen. Dank dieser Beziehung konnten die Gemeindewerke Ende August an einer grossen internationalen Ausschreibung teilnehmen und so von sehr guten Konditionen für HKN Wasser Europa profitieren. 20 000 MWh konnten für 112 000 Franken eingekauft werden, was einem Preis von CHF 5.60 / MWh entspricht. Für vergleichbare HKN aus der Schweiz lag der Preis in dieser Zeit bei fast CHF 10.– / MWh. Insgesamt haben die Herkunftsnachweise 2023 rund 197 000 Franken gekostet. Gegenüber dem Budget entstehen somit Mehrkosten von 111 000 Franken. Diese Mehrausgaben werden durch den Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung kompensiert, so dass für 2023 keine Mehrkosten zulasten der Gebührenzahler/innen entstehen. Vereinbarungen für vorübergehende und dauernde Landbeanspruchung mit SBB genehmigt Im Zusammenhang mit dem SBB-Projekt «MehrSpur Zürich-Winterthur» werden verschiedene Grundstücke der Gemeinde vorübergehend oder dauernd beansprucht. Zudem sind an verschiedenen Orten Dienstbarkeiten (z.B. Fuss- und Fahrwegrechte, Baurechte für Stützmauern usw.) erforderlich. Der Gemeinderat hat Vereinbarungen mit den SBB genehmigt, welche die vorübergehende und dauernde Beanspruchung von Land und die Belastung von Grundstücken mit Dienstbarkeiten regeln. Sie werden alle unter dem Vorbehalt der Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr und der Ausführung des Projektes «MehrSpur Zürich-Winterthur» abgeschlossen. Im Dezember 2023 wird der Gemeindeversammlung die Landerwerbsvereinbarung für die Liegenschaft «Chaletweg 2» vorgelegt. Weil der Wert der Liegenschaft die Finanzkompetenzen des Gemeinderates übersteigt, muss dieses Geschäft den Stimmberechtigten unterbreitet werden. Weitere Informationen folgen in der Weisung zur Gemeindeversammlung. Dies und das… Zudem hat der Gemeinderat – die Massnahme «Dietlikon – Bushof beim Bahnhof Dietlikon» aus der 4. Generation des Agglomerationsprogramms Stadt Zürich – Glattal abgemeldet. Dies vor allem deshalb, weil mit dem Bau des Bushofes bis spätestens Ende 2031 begonnen werden müsste, was aus heutiger Sicht nicht realistisch erscheint. Der Bushof wird zur gegebenen Zeit für die 5. Generation des Agglomerationsprogramms angemeldet; – die Tarife 2024 für das Kommunikationsnetz (FTTH) unverändert festgesetzt. Aufgrund der stark gestiegenen Energie- und Zinskosten sowie der rückläufigen Kundenzahlen zeichnet sich für 2025 eine Tariferhöhung ab. Die Provider werden frühzeitig über die geplanten Anpassungen informiert; – vom Bericht der BDO AG über die KVG-Revision Kenntnis genommen. Der Bericht gab zu keinen Bemerkungen Anlass; – den Terminplan für das Jahr 2024 genehmigt. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden im nächsten Jahr am 24. Juni und 9. Dezember 2024 statt. Für ausserordentliche Versammlungen wurden der 21. März und 26. September reserviert. – zum Projekt des Kantons für die Sanierung der Alten Winterthurerstrasse (Abschnitt: Ortsausgang Wallisellen bis Gemeindegrenze Bassersdorf) Stellung genommen. Der Gemeinderat hat zahlreiche Anträge und Fragen gestellt; – die Firma burri public elements AG, Glattbrugg, mit der Lieferung und Montage von zwei Bushaltestellen an der Dübendorferstrasse beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 200 000.–. Sie sind im Kredit für die Sanierung der Industriestrasse (Teil Ost) enthalten; – für die Sanierung der Lettenstrasse (Fahrbahn und Werkleitungen) einen Projektierungskredit von rund Fr. 43 000.– bewilligt und die Buchmann Partner AG, Uster, mit den Arbeiten beauftragt. Gemeinderat

Gemeindezeitung Kurier