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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 22 1.6.2023 Strassensanierung und Ersatz Werkleitungen Riedmühlestrasse (Bassersdorferstrasse – Altbach) Im Auftrag der Gemeinde Dietlikon stehen in der Riedmühlestrasse, Abschnitt Bassersdorferstrasse bis Altbach Tiefbauarbeiten an. Die Gemeindewerke Dietlikon planen die Einführung eines Trennsystems in der Kanalisation, die Ergänzung von Werkleitungen und die Sanierung der Fahrbahn und Gehwege. Bauzeit: – Gebaut wird ab Montag, 05. Juni 2023, bis Ende Oktober 2023. – Die Bauarbeiten erfolgen werktags ab 07.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr und eventuell samstags bis 16.00 Uhr Verkehr und Behinderungen: Die Riedmühlestrasse wird im Abschnitt Bassersdorferstrasse bis Altbach teilweise in ein Einbahnregime umgewandelt. Eine entsprechende Umleitung wird signalisiert. In einer ersten Phase werden die Kanalisationsleitungen erstellt sowie auch das EW-Trassee in der Fahrbahn ergänzt. Ebenfalls wird die Strassenentwässerung an die neue Situation angepasst. In einem zweiten Schritt werden die Strassenbauarbeiten ausgeführt. Es werden neue Randabschlüsse versetzt sowie neue Beläge erstellt. Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind für die Anwohner grundsätzlich möglich, es kann jedoch zu Behinderungen und Erschwernissen kommen. Im Falle von Bauetappenwechsel oder Sperrung der privaten Zugänge (Einbau Randabschlüsse oder vom Belag) werden wir Sie vorgängig informieren. Der Fussgängerdurchgang wird im Baubereich (mindestens eine Seite) zu jeder Zeit sichergestellt. Während der gesamten Bauzeit stehen die öffentlichen Parkplätze entlang der Riedmühlestrasse nicht zur Verfügung. Es werden keine zusätzlichen Parkplätze generiert. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Gemeindewerke und Sicherheit jáíÖäáÉÇ GERI Fahrschule 079 666 76 86 044 833 41 29 Schaltung oder Automat www.fahrschule-geri.ch www.fahrschule-hitz.ch Richtiarkade 23 8304 Wallisellen www.in-motion.ch Stilvolle Badezimmer- Umbauten. Ihr kompetenter Sanitärfachmann für Sie im Einsatz. Markus Bühlmann 8306 Brüttisellen 043 495 51 61 office@mb-service.ch mb-service.ch So erreichen Sie uns Telefon: 043 233 40 90 · E-Mail: info@in-motion.ch

Kurier Nr. 22 1.6.2023 21 Deckbelagseinbau Steinackerstrasse Die Sperrung beginnt am Mittwoch, 7. Juni 2023, ab 15.30 Uhr und dauert bis am Freitag, 9. Juni 2023 um 07.00 Uhr. In der Steinackerstrasse und Teilen der Riedener- und Scheibenbühlstrasse, wird noch der ausstehende Deckbelag eingebracht. Die Vorbereitungsarbeiten starten am Montag, 5. Juni 2023 ab 07.00 Uhr und können unter Verkehr ausgeführt werden. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen muss die Steinackerstrasse für die Belagsarbeiten komplett gesperrt werden. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, können terminliche Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. Die Verkehrsbeschränkungen sind ausgeschildert. Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet. Fussgänger: Der Durchgang für die Fussgänger entlang der Steinackerstrasse wird während der ganzen Zeit gewährleistet, es kann jedoch zu leichten Behinderungen kommen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Gemeindewerke und Sicherheit VOGELSPAZIERGANG Wie wäre es mit einem unterhaltenden Vogelspaziergang mit Geschichten drum herum? Für Familien, Vereine, Firmen, als Geschenk oder als privates Vergnügen. www.ursheinzaerni.com/ vogelbeobachter Bekanntmachungen von kantonalen Verwaltungsbehörden Verlängerung der Planungszone im Gebiet «Bahnhof Dietlikon» – Festsetzung (§ 346 PBG) Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 10. Mai 2023 verfügt: I. Die mit Baudirektionsverfügung (BDV) Nr. 444/20 vom 14. Mai 2020 festgesetzte Planungszone im Gebiet «Bahnhof Dietlikon» für die die Grundstücke Kat.-Nrn. 5001, 5004, 5005, 2981, 2988, 3395, 3396, 3012, 2982, 2976, 2979, 2966, 3377, 3011 und 3389 sowie die Teilstücke der Strassenparzellen Kat.-Nrn. 4999, 5239, 3564 und 2964 gemäss Situationsplan Mst. 1:2000 vom 4. Februar 2020, wird um zwei Jahre bis 18. Juni 2025 verlängert. II. Die Verfügung steht zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 21. März 2023 und dem Situationsplan ab Datum der Publikation während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Dietlikon Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon und der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsichtnahme offen. Nöd verchaufä ohni eusi Offertä. Mir freued eus uf Sie. Autos für den Schweizer Markt oder für Export. Seit über 30 Jahren in Baltenswil. Neue Winterthurerstrasse 5 8303 Baltenswil 044 / 836 99 55 automb2000@gmail.com III. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 25 VRG). Baudirektion Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung

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