Aufrufe
vor 1 Jahr

2023_02

  • Text
  • Via gottardo
  • Trans swiss trail
  • Dietlikon center
  • Judith bach
  • Neujahrsinterview
  • Mülliland
  • Claire alleene
  • Edith zuber
  • Marlis dürst
  • Christbaumweitwurf
  • Brüttisellen
  • Feuerwehr
  • Teilrevision
  • Wangen
  • Gemeinderat
  • Telefon
  • Franken
  • Kurier
  • Gemeinde
  • Januar

16 Kurier Nr. 2

16 Kurier Nr. 2 12.1.2023 Verhandlungsbericht Nr. 6 / 2022 (Oktober bis Dezember 2022) Aus dem Gemeinderat Externe Unterstützung für 900-Jahr-Feier Im Jahr 2024 feiert die Gemeinde Dietlikon ihren 900. Geburtstag. Für die damit zusammenhängenden Feierlichkeiten hat die Gemeindeversammlung am 28. Juni 2021 einen Kredit von 500 000 Franken bewilligt. Seit anfangs März 2022 plant das Organisationskomitee (OK) unter der Leitung von alt-Gemeindepräsident Kurt Schreiber das grosse Fest, welches vom 22. bis 25. August 2024 im Gebiet «Chegelächer» stattfinden wird. Für die Organisation eines solchen Festes ist viel Erfahrung und Know-how erforderlich. Obwohl das OK aus erfahrenen Personen besteht, kann ein Anlass dieser Grössenordnung nicht ohne professionelle Unterstützung durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, in den Bereichen Unterhaltung und Beratung die Dienste der in Kloten ansässigen Event- Agentur TIT-PIT GmbH in Anspruch zu nehmen. Seit über 30 Jahren organisiert TIT-PIT für Firmen und öffentliche Institutionen kleinere, mittlere und grosse Anlässe. Für die externe Unterstützung hat der Gemeinderat zulasten des Objektkredits einen Betrag von 25 000 Franken freigegeben. Am 30. Januar 2023 findet um 19.30 Uhr im Fadachersaal ein Informationsanlass für Vereine, Firmen und Private statt. Dabei stellt das Organisationskomitee das Gesamtkonzept vor und informiert über die Infrastruktur sowie die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung am Fest. Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Neue Leistungsvereinbarung mit dem Pflegezentrum Rotacher abgeschlossen Die Trägergemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen betreiben gemeinsam das Pflegezentrum Rotacher als interkommunale Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Pflegezentrum Rotacher und den drei Trägergemeinden regelt das bedarfs- und fachgerechte Angebot an stationären Pflegeleistungen sowie die Leistungen für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Weil die seit dem 1. Januar 2019 gültige Leistungsvereinbarung am 31. Dezember 2022 ausläuft, musste sie erneuert werden. Die neue Vereinbarung enthält nur kleinere Änderungen. Sie wurde durch den Gemeinderat genehmigt und gilt ab 1. Januar 2023. Nachtragskredit für Teilrevision der Nutzungsplanung bewilligt Am 29. November 2021 hat der Gemeinderat für die Teilrevision der Nutzungsplanung einen Kredit von 175 000 Franken (inkl. Nebenkosten und MwSt.) bewilligt und das Büro PLANAR AG, Zürich, mit der Arbeitsausführung beauftragt. Mit der Teilrevision soll die zunehmend komplexe räumliche Entwicklung der Gemeinde sinnvoll gesteuert werden. Es gilt dabei, die Funktionen im Raum aufeinander abzustimmen und die Grundvorstellungen aus dem Siedlungsleitbild der Gemeinde sowie aus der übergeordneten Gesetzgebung einzubinden. Die BZO soll es somit der Gemeinde ermöglichen, den Lebensraum im Gesamtzusammenhang und unter Respektierung der Entscheidungs- und Handlungsspielräume kommender Generationen zu betrachten und zu lenken. Weil die Teilrevision der Nutzungsplanung mit zahlreichen anderen Planungsvorhaben (u.a. MehrSpur Zürich-Winterthur, Planungszone Bahnhof usw.) koordiniert werden muss, entstehen zusätzliche Kosten von rund 32 000 Franken. Zudem muss der Gewässerraum des Brandbaches festgelegt werden, was rund 9000 Franken kostet. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (ca. Fr. 3000.–) sowie einer Reserve von rund 6000 Franken muss mit Mehrkosten von insgesamt 50 000 Franken gerechnet werden. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Nachtragskredit zulasten seiner Kreditkompetenz genehmigt. Kredit für Ausfallentschädigung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung Gestützt auf die Verordnung des Bundesrats vom 20. Mai 2020 über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) auf die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung (Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung) sowie die Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen zu dieser Verordnung konnten die privaten Trägerschaften von Kindertagesstätten und Horten sowie Tagesfamilienorganisationen für die in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern um eine Ausfallentschädigung ersuchen. Gemäss den Vorgaben des Bundes waren die Kantone für die Abwicklung der Ausfallentschädigung – insbesondere für die Bearbeitung der Gesuche und die Auszahlung der Entschädigungen – zuständig. Der Bund beteiligte sich mit 33 Prozent an den von den Kantonen ausbezahlten Ausfallentschädigungen. lm Kanton Zürich wurde das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) mit der Umsetzung der Ausfallentschädigung betraut. Diese ist in der Zwischenzeit abgeschlossen. Gemäss Gesetz über die finanzielle Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund der Coronapandemie vom 8. November 2021 (GUpfK, LS 818.16) übernimmt der Kanton die Hälfte des Betrages, der nach Abzug der Beteiligung des Bundes von der Ausfallentschädigung verbleibt. Die Gemeinde, in der die Institution ihren Sitz hat, erstattet dem Kanton den Betrag, den dieser über seinen Anteil und den Anteil des Bundes hinaus geleistet hat. Gemäss den Berechnungen des AJB haben in Dietlikon fünf Institutionen Anspruch auf eine Ausfallentschädigung in der Höhe von total rund 138 000 Franken. Davon übernimmt der Bund rund 45 500 Franken. Auf den Kanton und die Gemeinde Dietlikon entfallen je rund 46 000 Franken. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt. Strassen- und Werkleitungssanierungen abgerechnet In diesem Jahr konnten zahlreiche Sanierungsprojekte ausgeführt und abgerechnet werden. Der Gemeinderat hat folgende Abrechnungen genehmigt: Im Weizenacker (Erneuerung Fahrbahn und Werkleitungen / Kredit vom 13.07.2021) Übersicht Soll / Ist Kredit Abrechnung Differenz Elektrizitätswerk 188000.00 162566.58 25433.42 Wasserversorgung 189000.00 168358.67 20641.33 Abwasser 45000.00 43987.83 1012.17 Öffentliche Beleuchtung 48000.00 26413.18 21586.82 Fahrbahn 450000.00 368163.92 81836.08 Total 920 000.00 769 490.18 150 509.82 Dank eines optimalen Bauablaufs konnten Kosten eingespart werden. Riedenerstrasse, 3. Teil (Erneuerung Fahrbahn und Werkleitungen / Kredit vom 13.07.2021) Übersicht Soll / Ist Kredit Abrechnung Differenz Elektrizitätswerk 69000.00 53734.77 15265.23 Abwasser 113000.00 96439.65 16560.35 Fahrbahn 410000.00 375790.56 34209.44 Total 592 000.00 505 942.27 86 057.73 Durch eine teilzeitige Vollsperrung konnte der Bauablauf optimiert werden. Die daraus resultierende Verkürzung der Bauzeit führte zu Kosteneinsparungen. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle den am Bau beteiligten Unternehmen, dem Planungsbüro sowie dem Personal der Gemeindewerke bestens für die gute Arbeit. Bitte lesen Sie auf der Folgeseite weiter.

Kurier Nr. 2 12.1.2023 17 Dies und das … Zudem hat der Gemeinderat – als Ersatz für Gemeinderat Roger Würsch neu Sozialbehörden-Mitglied Luca Todeschini als Delegierten in die Plattform Glattal abgeordnet. Roger Würsch vertritt die Gemeinde Dietlikon weiterhin im Vorstand des Vereins; – den Entwurf des kommunalen Energieplans zur Vorprüfung durch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verabschiedet; – zu den privaten Gestaltungsplänen «Kat. Nrn. 16941 und 16972» und «LFZ2» in Dübendorf sowie zum privaten Gestaltungsplan «Dienstleistungsgebäude Brüel Kloten» in Kloten Stellung genommen. Es wurden keine Einwendungen erhoben; – die Rechnung 2021 der Interkommunalen Anstalt Neugut genehmigt. Der Ertragsüberschuss beläuft sich auf 1,622 Mio. Franken. Der Betriebskostenbetrag der Gemeinde Dietlikon beläuft sich auf 1,299 Mio. Franken; – das Budget 2023 der Interkommunalen Anstalt Neugut genehmigt. Es sieht bei einem Aufwand von 5,281 Mio. Franken und einem Ertrag von 7,084 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 1,803 Mio. Franken vor. Die Beiträge der Gemeinden belaufen sich unverändert auf 6,7 Mio. Franken. Der Anteil der Gemeinde Dietlikon beträgt 19,39% bzw. 1,299 Mio. Franken. Im nächsten Jahr sind zudem Investitionen von 1,330 Mio. Franken geplant; – mit einer privaten Eigentümerschaft einen Dienstbarkeitsvertrag betreffend Durchleitungsrecht für einen öffentlichen Mischabwasserkanal im Gebiet «Haldengut» abgeschlossen; – einer Grundeigentümerin ein Näherbaurecht für einen Gartenschopf erteilt; – die Abrechnung über die Vorbereitung des begleiteten Studienverfahrens für die Liegenschaften «Bahnhofstrasse 33, 35 und 37» mit Kosten von Fr. 18 239.90 (Minderkosten: Fr. 4760.10) genehmigt; – vom Bericht über das Audit des Internen Kontrollsystems (IKS) Kenntnis genommen; – dem Gemeindepersonal sowie den Behörden und Kommission für 2023 eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent gewährt. Damit wurden die Vorgaben des Regierungsrates für das Staatspersonal übernommen; – vom Revisionsbericht über die Geldverkehrsrevision vom 8.9.2022 Kenntnis genommen. Der Bericht gab zu keinen Bemerkungen Anlass; – den Bericht über die Sachbereichsrevision Personal vom 9./10.11.2022 genehmigt. Die von der Revisionsstelle empfohlenen Massnahmen werden umgesetzt; – mit der AOZ eine neue Leistungsvereinbarung betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommene Ausländer/innen und Personen mit Schutzstatus S sowie von ankerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Dietlikon abgeschlossen. Die Vereinbarung tritt am 1.1.2023 in Kraft und ist bis am 30.11.2026 befristet. Die Kosten pro Fall bleiben gleich. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen muss aber trotzdem mit einer Kostensteigerung gerechnet werden; – zur PBG-Revision «Flexible Parkierungsregelung» Stellung genommen. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch verfügbar. Gemeinderat Wir freuen uns auf Ihren Besuch täglich geöffnet! Montag – Sonntag 11.30 – 13.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr (warme Küche von 12 – 13 Uhr) Grindelwald – ein Natur- und Bergparadies Fachvortrag von Reinhard Böni Ihre Tischreservation für das Mittagessen nehmen wir gerne unter Telefon 044 805 86 60 entgegen. Ihr AZ-Hofwiesen-Team Bahnhofstrasse 64, 8305 Dietlikon, www.az-hofwiesen.ch Kartonsammlung Freitag, 13. Januar Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons – Styropor und andere (Tetra-Packungen) Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittel- – Nieten und Klammern verpackungen und Bierkartons) Donnerstag, 19. Januar 2023, 14.15 Uhr Gsellhof Brüttisellen, Kirchgemeindesaal Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Fahrdienst für Wangen- Brüttisellen bitte beim Sekretariat der ref. Kirchgemeinde (vormittags) anmelden Tel. 044 833 35 03 Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Das ökumenische Seniorenteam Raum, Umwelt + Verkehr

Gemeindezeitung Kurier