DÜBENDORF - WANGEN - BRÜTTISELLEN 20 Kurier Nr. 45 10.11.2022 F E U E R W E H R melde dich unter www.duewabrue.ch GARAGE BRÜTTENSTEIG AG Verkauf – Service – Reparaturen – Gratis Ersatzwagen Ihr Partner für Neuwagen- und Occasionen-Verkauf Spezialisiert für Service und Vorführungen aller Marken Unbedingt Kostenvoranschlag anfordern K. Wenzinger Tolackerstrasse 5, 8604 Hegnau, Telefon 044 833 30 33 Willi Franz Bodenbeläge Parkett, Teppich, Willi Franz InnenDEkoratEur PVC, Linol, Kork behandeln Bodenbeläge – pflegen – & Parkett reinigenIntensiv-Reinigungen Rebackerweg Telefon 14079 698 18 45 8305 Dietlikon info@franzparkett.ch Telefon 079 698 18 45 Rebackerweg 14, 8305 Dietlikon Brenner und Heizsysteme AG Ihre kompetente Servicefirma für Oel- und Gasbrenner in Brüttisellen. Für Fragen stehen wir Ihnen unverbindlich zur Verfügung. Wir sind Servicepartner von Birkenstr. 6 • 8306 Brüttisellen • 044 833 63 77 • www.h-ws.ch • info@h-ws.ch Isma Garage Riedmühlestrasse 16 · 8305 Dietlikon 044 592 02 06 · garage@isma-group.ch Reifen Reifenwechsel Reifenhotel Reparaturen und Service aller Marken
Kurier Nr. 45 10.11.2022 21 13. Dezember 2022, 19.45 Uhr im Gsellhof Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden hiermit eingeladen zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 13. Dezember 2022, 19.45 Uhr, Gemeindezentrum Gsellhof in Brüttisellen. Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro. in Papierform bei der Abteilung Geschäftsleitung und Präsidiales, praesidiales@wangen-bruettisellen.ch, bestellt werden kann. Die detaillierten Akten liegen ab 15. November 2022 im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Achtung! Aufgrund des Busfahrplans beginnen die Gemeindeversammlungen um 19.45 Uhr. Die Türöffnung erfolgt um 19.30 Uhr. Geschäfte 1. Genehmigung des Budgets 2023 und Festsetzung des Steuerfusses 2023 der politischen Gemeinde 2. Erstellung Provisorium Tagesstrukturen und Aufnahmeklassen auf der Schulanlage Steiacher 3. Totalrevision der Personalverordnung 4. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes Broschüre und Akten Beachten Sie bitte die Gemeindeversammlungs-Broschüre ab dem 15. November 2022, welche unter www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung abrufbar ist oder mit einem Abo elektronisch oder Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes hat jede stimmberechtigte Person das Recht, eine Anfrage an den Gemeinderat zu stellen, die an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Die Anfrage muss aber eine Angelegenheit der Gemeinde und von allgemeinem Interesse sein sowie vor der Gemeindeversammlung schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat der/dem fragestellenden Stimmberechtigten spätestens einen Tag vor der Gemeindeversammlung schriftlich. Der Tag, an dem die Gemeindeversammlung stattfindet, wird dabei nicht mitgezählt. Massgebend ist das Datum des Eingangs beim Gemeinderat. Gemeinderat Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 An der nächsten Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 werden vier Traktanden behandelt. Genehmigung des Budgets und des Steuerfusses 2023 der politischen Gemeinde Wangen-Brüttisellen Die Erfolgsrechnung zeigt einen Aufwand von CHF 45 871 800 und einen Ertrag von CHF 46 672 300. Der Ertragsüberschuss von CHF 800 500 wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben. Dieser weist per 31. Dezember 2023 voraussichtlich einen Betrag von CHF 38 752 876 aus. Trotz leicht positiver Steuerkraftentwicklung wird weiterhin der fehlende Ertragsanteil durch den Ressourcenzuschuss des Kantons Zürich ausgeglichen. Dies erfolgt bis zur Anspruchsgrenze von 95 % des kantonalen Mittels und fällt mit CHF 1,181 Mio. nach wie vor beträchtlich aus (Vorjahr CHF 1,750 Mio.). Der mutmassliche einfache Gemeindesteuerertrag zu 100 % wird auf CHF 24 263 000 festgesetzt. Für das Budget 2023 ist wiederum ein Steuerfuss von 101 % (Vorjahr 101 %) vorgesehen. Aufgrund des anhaltenden Immobilienbooms ist weiterhin mit hohen Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern zu rechnen. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen voraussichtlich CHF 10,017 Mio. (steuerfinanziert). Im gebührenfinanzierten Bereich wird aufgrund von hohen Kanalisationsanschlussgebühren von einer Devestition von CHF 0,980 Mio. ausgegangen. Grössere Strassenerneuerungsprojekte und zwei umfangreiche Vorhaben bei den Gemeindeliegenschaften stehen bevor. Einerseits soll der in die Jahre gekommene Pavillon für die Tagesstrukturen durch ein Provisorium ersetzt werden. Anderseits soll dringend benötigter Wohnraum zur vorgeschriebenen Flüchtlingsunterbringung geschaffen werden. Ein Neubau mit gemeinschaftlicher Nutzung durch die Unterhaltsdienste soll entstehen. Die finanzpolitischen Ziele des Gemeinderats werden erreicht. Die Selbstfinanzierung entwickelt sich bis zum Ende der Planperiode in den angestrebten Bereich. Die kommunale Schuldenbremse dürfte trotz hoher Investitionsvolumen nicht zum Tragen kommen. Der Gemeinderat empfiehlt der Stimmbürgerschaft die Genehmigung des Budgets 2023 mit einem Steuerfuss von 101 % (bisher 101 %). Erstellung Provisorium Tagesstrukturen und Klassenzimmer für Aufnahmeklassen auf der Schulanlage Steiacher Auf der Schulanlage Steiacher in Brüttisellen bestehen räumliche Defizite im Bereich Tagesstrukturen und Klassenzimmer für Aufnahmeklassen. Der Gemeinderat hat eine Schülerprognose und Defizitbetrachtung in Auftrag gegeben, welche diesen Sachverhalt bestätigt hat. Ein Neubau für die Tagesstrukturen und die Aufnahmeklassen ist frühestens per Schuljahr 2027/28 möglich, die Räume werden aber bereits per Schuljahr 2023/24 benötigt. Durch die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe wurde deshalb zusammen mit der Firma Landis Bauingenieure AG ein Raumprogramm für das Provisorium der Tagesstrukturen und Klassenzimmer für Aufnahmeklassen auf der Schulanlage Steiacher erarbeitet und vom Gemeinderat abgenommen. Aufgrund der räumlichen Defizite und des schlechten baulichen Zustands des Pavillons Massjuchert ist das Provisorium für die Tagesstrukturen und Klassenzimmer für Aufnahmeklassen auf der Schulanlage Steiacher in der Finanzplanung prioritär zu behandeln. Die Räume werden per Schuljahr 2023/24 dringend benötigt. Für die Erstellung des Provisoriums Tagesstrukturen und Klassenzimmer für Aufnahmeklassen auf der Schulanlage Steiacher wird der Gemeindeversammlung ein Kredit über CHF 2 540 000 beantragt. Genehmigung Totalrevision Personalverordnung Die heute geltende Verordnung über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Gemeindepersonals stammt aus dem Jahr 1992 und wurde letztmals am 5. Juni 2012 teilrevidiert. Sie ist sehr kurz gehalten und stützt sich hauptsächlich auf das kantonale Personalrecht ab. Mit der vorliegenden neuen Personalverordnung wird eine zeitgemässe und auf die Bedürfnisse der Gemeinde Wangen-Brüttisellen zugeschnittene Personalverordnung geschaffen. Die Bestimmungen der neuen Verordnung gelten für alle Mitarbeitenden der Gemeinde mit Ausnahme der in Art. 3 der Personalverordnung genannten Lehrpersonen, Mitglieder der Schulleitung sowie das übrige Personal der Schule, welches dem Lehrkörper angehört. Diese unterstehen dem kantonalen Lehrpersonalrecht. Die neue Personalverordnung tritt unter Vorbehalt der Zustimmung am 1. Januar 2023 in Kraft. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Als viertes Traktandum sind wie immer die Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz traktandiert. Gemeinderat
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