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4 Dorfspiegel

4 Dorfspiegel Wangen-Brüttisellen Kurier Nr. 40 6.10.2022 Infoveranstaltung «Neubau für einfaches Wohnen, Asyl- und Werkhalle» Der Weg zur neuen Notunterkunft Eigentlich hätte letzte Woche in Wangen-Brüttisellen die Gemeindeversammlung stattfinden sollen. Mangels entscheidungsreifer Geschäfte wurde diese jedoch abgesagt. Im Gsellhof startet stattdessen die Infoveranstaltung zum «Neubau für einfaches Wohnen, Asyl und Werkhalle». Die Infoveranstaltung betraf den geplanten Neubau an der Haldenstrasse 44 – 48, welcher zur Realisierung im November vor das Stimmvolk kommt. Selina Moriggl Das Interesse am Event ist gross, denn heute wird das Ergebnis eines Projektes präsentiert, das die Gemeinde schon seit längerer Zeit beschäftigt, viel Potenzial mit sich bringt und nun realisiert werden soll. Da der geplante Bau jedoch vom Stimmvolk abgesegnet werden muss, präsentiert Gemeinderätin Ruth Dettwiler an diesem Abend die konkreten Pläne und Zahlen für den geplanten Neubau. Gemeindepräsidentin Marlis Dürst begrüsst alle Anwesenden und freut sich über deren Bereitschaft, sich zu informieren. Das Panel aus Gemeinderät:innen und Fachpersonen aus der Verwaltung wird dem Publikum Frage und Antwort stehen. Die Ausgangslage Aber worum geht es genau? Wie sieht die Ausgangslage in der Gemeinde aus? Diesen Fragen widmet Ruth Dettwiler sich zum Anfang. Wangen-Brüttisellen ist dazu verpflichtet, einerseits eine gewisse Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen und andererseits Notunterkünfte für Menschen zur Verfügung zu stellen, welche in der Gemeinde wohnen und aus Not Anspruch auf Unterbringung, Betreuung und Unterstützung haben. Da die Bevölkerung wächst, nimmt auch die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge zu. Die Schliessung der Asylunterkunft in Hegnau im Jahr 2019 stellte die Gemeinde Wangen-Brüttisellen vor neue Herausforderungen. Bis anhin teilten sich die Gemeinden Volketswil, Wangen- Brüttisellen und Schwerzenbach jenes Gebäude – nun kehren die dort untergebrachten Asylsuchenden in die Gemeinden zurück, und in Wangen-Brüttisellen wurde der Platz knapp. Nicht alle Flüchtlinge konnten in der Gemeinde untergebracht werden. Teilweise musste teurer Wohnraum in anderen Gemeinden zugemietet werden. Der Neubau bietet hierfür eine nachhaltige Lösung. Aber nicht nur für Asylsuchende – auch der Unterhaltsdienst, welcher bis anhin ebenfalls zu wenig Platz und schlechte Unterkünfte hatte, wird in den Neubau miteinbezogen und profitiert von diesem Projekt. Das Projekt im Konkreten Das Neubauprojekt wird von der Genu AG, einem Gesamtleistungsanbieter, beaufsichtigt und durchgeführt. Konkret wird es drei Vollgeschosse mit 14 Wohnungen geben. Auffallend ist der Grundriss des Wohnteils: Nichttragende Zimmerwände bieten Platz für eine flexible Wohnungseinteilung. So kann ein Zimmer zwischen Wohnungen umgeteilt werden. Die Werkhalle ist im Untergeschoss geplant. Zwischen den beiden Nutzungsarten von Wohnen und Werken gibt es eine klare Trennung. Beim Bau hat man sich an einige Vorgaben zu halten. So will man beispielsweise keine Containerlösung, sondern ein Gebäude, das ins umliegende Gemeindebild passt und robust ist. Was die Nachhaltigkeit betrifft, so orientiert sich der Neubau am Minergiestandard. Dadurch können auch erhöhte Anforderungen an ökonomische, ökologische und soziale Kriterien eingehalten werden. Kosten und Termine Der Gesamtkredit des Neubaus beläuft sich auf rund 7.9 Millionen Franken, mit den eingeplanten Reserven und dem Wert des Landes steht man schlussendlich bei 9.3 Millionen Franken. Am 27. November 2022 findet die Urnenabstimmung in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen statt. Nach einer Zustimmung durch das Stimmvolk soll der Bau im September 2023 beginnen und planmässig auf den Frühling 2025 fertiggestellt werden. Der Neubau mit einer kombinierten Nutzung an der Haldenstrasse stellt eine zentralisierte und dauerhafte Lösung für Asylsuchende, Unterhaltsdienst und Menschen in Not dar. Der Gemeinderat empfiehlt daher, dem notwendigen Kredit von 9.3 Millionen Franken für die Realisierung dieses Projektes zuzustimmen. Nach der Präsentation durch Ruth Dettwiler öffnet Marlis Dürst die Der Neubau an der Haldenstrasse kommt vors Volk. Gross war daher das Interesse an der Infoveranstaltung. (Foto sm) Fragerunde für die anwesenden Bürger:innen. Jemand hakt nach, wie denn sichergestellt werden kann, dass im Neubau auch genügend Notwohnungen zur Verfügung stehen. Bei hohem Kontingent der aufzunehmenden Asylsuchenden stünden tatsächlich weniger Notwohnungen zur Verfügung, lautet die Antwort aus dem Panel. Arun Müller konkretisiert: Für rund acht Personen bleibe Platz, wenn man mit 72 Asylsuchenden rechne. Es werden aber weiterhin gemeindeeigene Wohnungen zur Verfügung stehen. Frage zu den Finanzen Auch was die Finanzen betrifft, tauchen einige Fragen auf, beispielsweise zu den konkreten Baukosten für jeden Gebäudeteil. Dort gibt es viele Überschneidungen, was die Nutzungsbereiche angeht. Die Frage, wieviel jeder Bereich kostet, kann somit nur vage beantwortet werden. Das Panel rechnet mit rund 1.9 Millionen Franken für die Werkhalle, und 6.5 Millionen Franken für die Wohnungen. Eine Folgefrage aus dem Publikum: Können die Wohnkosten ohne Steuererhöhung für die Bevölkerung im Folgejahr gestemmt werden? Mit ziemlicher Sicherheit «Ja», antwortet Claus Wiesli, die Kosten seien in der Investitionsplanung enthalten. Am Ende fragt ein Nachbar an der Haldenstrasse nach Privatsphäre und Lärmemissionen. Arun Müller nimmt hierbei die Gemeinde Rüti als Massstab, wo ebenfalls ein solches Gebäude steht. Tagsüber sei dieses mehrheitlich leer, weil die Bewohnenden im Deutschkurs, in der Schule oder am Arbeiten sind, und auch abends seien die Vermutungen von Lärm nicht erhärtet worden. Der Neubau in der Gemeinde könne zudem nicht mit einem Bundesasylzentrum verglichen werden, wo Patrouillen durch Security nötig seien. Die Gemeinde stelle eine andere Ebene dar; ruhiger, es seien Wohnungen mit einem Tagesablauf von Familien wie allen anderen. Grundsätzlich werde der Übergangsbereich zur Nachbarschaft sorgfältig gestaltet, und man könne hierzu auch mit den umliegenden Anwohner:innen in Kontakt bleiben. Arun Müllers abschliessende Worte unterstreichen dann wieder die Notwendigkeit dieses Projektes. Weg von einem Flickenteppich an Unterkünften in der Gemeinde hin zu einer zentralisierten, effizienten Lösung – um Werk und Wohnungen werde in einem Mal ein allumfassendes Paket geschnürt.

Kurier Nr. 40 6.10.2022 Dorfspiegel Dietlikon 5 Der Verkehrsrichtplan stiess auf riesiges Interesse: Gemeindeversammlung im Saal Fadacher. (Foto lni) Gemeindeversammlung Ein Schritt in Richtung Tempo 30 Vier Stunden teils emotionaler Debatten, dann stand fest: In Dietlikon können unter anderem Tempo-30-Zonen geschaffen werden. Ein Rückblick auf die Gemeindeversammlung vom Donnerstag letzter Woche, an welcher die Stimmberechtigten grünes Licht für den neuen Verkehrsrichtplan gaben. Leo Niessner Wer will, kann äusserst schwungvoll in die Claridenstrasse einbiegen. Eine Rechtskurve, ein paar Meter hinauf, auf der Höhe des Veloständers bei der Fussgänger-Unterführung beim Bahnhof scharf nach links: 50 Kilometer pro Stunde sind hier theoretisch erlaubt. Wer sie allerdings ausreizt, gefährdet nicht nur sich selber, sondern auch die andern. Die Kinder, denen die Strasse als Schulweg ins Fadacher dient. Fussgänger, die auf die Züge eilen. Anwohner, die gerade angekommen sind. Und Fahrradfahrer, welche die Claridenstrasse als Durchgang benutzen. Die Überlegung, ob eine Tempo-30-Zone sinnvoll wäre, ist hier durchaus angebracht. Dasselbe gilt für die Frage, wo dereinst der Veloweg durchführen soll. Weiter hinten, über den Abschnitt der Claridenstrasse 15 und 27? Auf keinen Fall, wenn es nach den dortigen Anwohnern geht. Ihrer Empörung machten sie am Donnerstag letzter Woche an der Gemeindeversammlung Luft. Immerhin sei dieses Stück der Strasse privat. Allerdings, in der beantragten Fassung des kommunalen Richtplans Verkehr, über die debattiert wurde, war der Veloweg genau hier eingezeichnet. Dies waren bei weitem nicht die einzigen Punkte, die an der Verkehrsplanungs-Debatte – dem einzigen grossen Traktandum der Gemeindeversammlung – zu reden gaben und die dazu führten, dass sich die Diskussion am Ende auf rund vier Stunden erstreckte. Kein Wunder, denn der bisherige kommunale Richtplan Verkehr von 1982 war in die Jahre gekommen. Die letzte Anpassung und Behandlung des Planungsinstruments an einer Gemeindeversammlung liegt zudem über 20 Jahre zurück. Seither waren alle Bemühungen für eine Aktualisierung abgeschmettert worden. Inzwischen hat sich vieles verändert, wie Philipp Flach, Vorsteher Raum Umwelt + Verkehr, dem Plenum eingangs der Gemeindeversammlung erklärte: die Art und Weise und Intensität, wie wir uns fortbewegen, die Bedürfnisse der Einwohner:innnen. Darauf muss eine Verkehrsplanung Rücksicht nehmen. Dasselbe gilt für die Tatsache, dass sich eine Gemeinde auch in baulicher Hinsicht weiterentwickelt. Ein komplexes Geschäft Die andere Tatsache ist, dass Anpassungen im Verkehrsregime erfahrungsgemäss dann am besten akzeptiert werden, wenn die Bevölkerung mitreden und ihre Wünsche und Bedenken einbringen kann. Dafür muss sie die Unterlagen, ja das ganze Vorgehen jedoch erst einmal verstehen. Dass das gar nicht so einfach ist, wurde am Donnerstag im Fadacher-Saal augenscheinlich – trotz der Infoveranstaltung, welche die Gemeinde zum Thema vor ein paar Monaten durchgeführt hatte, sowie den Informationen auf den amtlichen Seiten im Kurier. Vielen der 232 Stimmberechtigen, die die Lokalität beinahe bis auf den letzten Platz füllten, dürfte vor allem etwas unter den Nägeln gebrannt haben: die Hoffnung, zu erfahren, welche verkehrsberuhigenden Massnahmen in ihrem Quartier, vor ihrem Haus oder Geschäft dereinst gelten sollen. Und die Hoffnung, Änderungen im Verkehrsregime anbringen zu können. Umso mehr sorgte es für Verwirrung und einem Raunen im Saal, dass die Stimmberechtigen an diesem Abend zuerst einmal grundsätzlich darüber entscheiden sollen, was der Gemeinderat später einmal in den einzelnen Zonen planen soll: Etwa die Einführung von Tempo-30 – sofern der Souverän diese Zonen nicht ganz aus der Planung entfernen lassen will. Ein Antrag, der an dem Abend im Fadacher- Saal von einem SVP-Mitglied sogar gestellt (und der am Ende des Abends abgeschmettert) wurde. Der Vorstoss war nicht zuletzt eine Reaktion auf das klare Votum von Beat Lüönd von der Rechnungsund Geschäftsprüfungskommission (RGPK), der vor der Debatte das Wort ergriffen hatte. Beinahe schon als Mantra hatte er wiederholt: «Beim vorliegenden Plan wissen wir nicht, wie welche Massnahmen wo und wann umgesetzt werden». Nicht zu reden von der zu erwartenden Kostenfolge. Darum empfehle seine Kommission das Geschäft zur Rückweisung. Der Gemeinderat solle den Richtplan vertiefen, mit Details versehen – und das Ganze als Sachgeschäft inklusive Kreditantrag für die geplanten Verkehrsmassnahmen später erneut der Gemeindeversammlung vorlegen. «Wie in den Nachbargemeinden. Denn ein sauberer demokratischer Entscheid legitimiert die Massnahmen.» Ein Raunen ging durch den Saal. Denn eines war klar: Würden die Stimmberechtigten die Rückweisung gutheissen, würde keiner der Anwesenden an diesem Abend seine Einwendungen und Wünsche zum Verkehrsregime anbringen können. Der Ball läge dann zuerst wieder ganz bei den Behörden. Die Verwirrung bei einigen Stimmberechtigen im Fadachersaal war gross, und einige taten sie am Mikrofon vor dem Plenum kund. Die Frage, worüber man an dem Abend denn genau befinde und abstimme, stand im Raum. Da brauchte es die klaren Worte von BVD-Präsident Reto Bernasconi aus dem Plenum, der den Anwesenden ins Gewissen sprach und es schaffte, für Klarheit zu sorgen: «Leute, das ist lediglich ein Richtplan!» rief er. Ein Instrument, eine Grundlage, basierend auf welcher die Gemeinde konkrete Massnahmen und Änderungen in der Verkehrsführung vornehmen kann. Und zwar nur in den Gebieten, die eingezeichnet sind. Wenn bestimmt werde, zum Beispiel gewisse Tempo-30-Zonen aus bestimmten Strassen und Quartieren im Plan zu streichen, würden die Behörden dort sicher keine ebensolchen Massnahmen planen. Eine Detailplanung sei aber erst später möglich. Überdies habe Gemeindepräsidentin Edith Zuber ja auch gesagt, man lege die konkreten Massnahmen dann auch öffentlich auf – obwohl der Gemeinderat dazu gar nicht verpflichtet wäre. Dass sass. Endlich, nach über zwei Stunden Diskussion, konnte man sich detaillierter mit der Verkehrsplanung beschäftigen, denn der Rückweisungsantrag der RGPK wurde deutlich abgelehnt. Nun konnten Wünsche angebracht werden: Etwa zur geplanten Führung des Velowegs über die Säntisstrasse, bei der Anwohner Zweifel hegten. Die Veloweg-Geschichte in der Claridenstrasse. Die Debatten waren teils gehässig. Doch am Ende fand man einen Konsens. Aus den Reihen der FDP kam der Vorschlag, die Sammelstrassen durch die Quartiere bei der Einführung von möglichen Tempo-30-Zonen vorerst auszunehmen. FDP-Ortspräsident Stefan Römer setzte sich für eine Klausel ein, damit die Einführung verkehrsberuhigender Massnahmen nicht ganz gestoppt wird. Sollte die Sicherheitslage es erfordern, kann über Tempo 30 auf den Sammelstrassen somit immer noch befunden werden. Kurz vor Mitternacht ist es schliesslich so weit: Mit 180 zu 20 Stimmen sagt die Gemeindeversammlung Ja zum neuen Richtplan. Die Grundlage dafür, auf ausgewählten Dietliker Gebieten Tempo-30-Zonen zu schaffen, ist somit gegeben.

Gemeindezeitung Kurier