14 Kurier Nr. 4 27.1.2022 Verhandlungsbericht Nr. 1 / 2022 (Dezember 2021 / Januar 2022) Aus dem Gemeinderat Zusammenarbeitsvertrag «Allianz Pflegeversorgung 2022 bis 2025» genehmigt Seit Januar 2016 arbeiten die Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen im Rahmen der «Allianz Pflegeversorgung» verbindlich zusammen. Ende 2016 stimmten die Exekutiven der drei Gemeinden der «Vision Pflegeversorgung» und der «Dachstrategie Pflegeversorgung» für die Jahre 2016 bis 2021 zu. Für die Umsetzung der gemeinsamen Ziele ist ein Steuerungsgremium zuständig, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, den Trägerschaften der Organisationen, der Verwaltung, den Geschäftsleitenden der Alters- und Pflegezentren sowie der Spitex zusammensetzt. Das Steuerungsgremium erarbeitete für die Zeit von 2016 bis 2021 einen Schlussbericht, der nebst einer Zielüberprüfung und einer Gesamtbeurteilung auch Empfehlungen und Varianten für die künftige Zusammenarbeit beinhaltete. Am 20. April 2021 hat der Gemeinderat Dietlikon den Schlussbericht zur Kenntnis genommen und die weitere Zusammenarbeit der drei Allianzgemeinden im Rahmen der Pflegeversorgung befürwortet. Aufbauend auf den bestehenden Vereinbarungen hat das Steuerungsgremium mit dem Dokument «Vision, Ziele und Umsetzungsplanung 2022 – 2025» eine neue strategische Grundlage erarbeitet. Darin wird die strategische Ausrichtung der vier Organisationen (Spitex Glattal, Alterszentrum Hofwiesen, Pflegzentrum Rotacher und Alters- und Pflegezentrum Wägelwiesen, Wallisellen) umschrieben und aufeinander abgestimmt. Dies im Sinne einer umfassenden, qualitativ hochstehenden Versorgungsplanung für die drei Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen. Zudem wurden für die Periode 2022 bis 2025 weitere gemeinsame Ziele definiert, mit denen gemeinsam eine gezielte Weiterentwicklung der Zusammenarbeit wie auch der Angebote verfolgt werden sollen. Für die Umsetzung der Strategie, welche weiterhin durch ein gemeinsames Steuerungsgremium begleitet wird, rechnet die Allianz für 2022 bis 2025 mit Kosten von 210 000 Franken. Dieser Betrag wird von den drei Gemeinden je zu einem Drittel getragen. Die jährlichen Kosten werden gemäss den Vorgaben der Allianz in die jeweiligen Budgets eingestellt. Der Gemeinderat hat dem Zusammenarbeitsvertrag 2022 bis 2025 der Allianz Pflegeversorgung zugestimmt. Er ist auf den 1. Januar 2022 in Kraft getreten und läuft bis 31. Dezember 2025. Neuer Vertrag zur Umsetzung des KIP 2bis 2010 einigten sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Strategie in der Integrationspolitik. Darauf folgte die Neuausrichtung der Zusammenarbeit in der Integrationsförderung ab 2014. Der Bund schloss mit jedem Kanton eine Programmvereinbarung ab. Als Grundlage dafür dienen Kantonale Integrationsprogramme (KIP). Das erste Kantonale Integrationsprogramm (KIP 1) dauerte bis 2017 und setzte sich im zweiten Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 2) von 2018 bis 2021 fort. Für die Jahre 2022 und 2023 haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, eine zweijährige Zwischenphase einzulegen und ein verkürztes Kantonales Integrationsprogramm – das sogenannte KIP 2bis – durchzuführen. Der Grund dafür liegt in der vom Bund und den Kantonen verabschiedeten Integrationsagenda Schweiz (IAS) und den zwei nationalen Pilotprogrammen für Geflüchtete («Integrationsvorlehre» und «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration»), die noch bis Ende 2023 laufen. Die Gemeinde Dietlikon nimmt seit 2014 am Kantonalen Integrationsprogramm teil. Weil die Erfahrungen durchwegs positiv sind, hat sich der Gemeinderat für eine Verlängerung des Engagements ausgesprochen und den Rahmenvertrag samt Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich zur Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des KIP 2bis genehmigt. Da Dietlikon über eine ausgewogene Angebotspalette verfügt und Ressourcen für die Koordination der kommunalen Integrationsförderung einsetzt, wird Dietlikon unverändert als «Kerngemeinde» eingestuft. Wie bis anhin kann vom Kanton mit einem jährlichen Beitrag von maximal 50 % bzw. rund 27 000 Franken gerechnet werden. Werkleitungsersatz im Zusammenhang mit RVS-Projekt abgerechnet Im Zusammenhang mit der Umsetzung des RVS-Projektes im Gebiet «Dietlikon Süd» mussten bestehende Rohranlagen angepasst, neue Verbindungen erstellt sowie Schächte, Verteilkabinen, Hydranten und Schieber versetzt bzw. ersetzt werden. Zudem mussten Abwasserleitungen verlegt und saniert werden. Die Arbeiten an den Werkleitungen wurden zusammen mit dem RVS-Projekt realisiert. Die vom Gemeinderat genehmigte Abrechnung zeigt folgendes Bild: Kredit Abrechnung Differenz Elektrizitätswerk 848900.00 880341.13 +31 441.13 Kabelnetz (FTTH) 80000.00 0.00 -80000.00 Wasserversorgung 826500.00 612617.08 -213882.92 Abwasser 498000.00 430814.97 -67185.03 Total 2253400.00 1923 773.18 -329 626.82 Beim Elektrizitätswerk führte der komplexe Bauablauf zu Mehrkosten bei den Tiefbauarbeiten (+ Fr. 42 400.–) und bei den Eigenleistungen der Gemeindewerke (+ Fr. 20 500.–). Durch günstigere Vergaben konnten beim Materialeinkauf rund Fr. 30 800.– eingespart werden. Der Kredit von Fr. 80 000.– für das Kabelnetz musste nicht beansprucht werden, weil einerseits keine Leitungen verlegt und andererseits keine Schäden behoben werden mussten. Beim Wasser konnten die Aufwendungen dank Projektoptimierungen reduziert werden. Dadurch konnten bei den Tiefbauarbeiten rund Fr. 78 000.–, bei den Nebenarbeiten ca. Fr. 115 000.– und bei den Nebenkosten rund Fr. 13 000.– eingespart werden. Auch beim Abwasser konnten mit Optimierungen beim Ablauf und der Linienführung sowie einer Inliner-Sanierung statt eines Leitungsersatzes Kosten eingespart werden. Bei den Tiefbau- und Nebenarbeiten waren es jeweils rund Fr. 32 000.–. Die Nebenkosten konnten um rund 11 000 Franken reduziert werden. Kommunale Nebenprojekte für MehrSpur Zürich-Winterthur werden geplant Das SBB-Projekt «MehrSpur Zürich-Winterthur» (MSZW) hat Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur. So müssen Wasser- und Kanalisationsleitungen, Bauten des Elektrizitätswerkes und Strassen umgelegt, ersetzt, aufgehoben oder angepasst bzw. saniert werden. Bereits 2019 wurden rund zwei Dutzend Nebenprojekte identifiziert, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem MSZW-Projekt stehen. Im April 2020 bewilligte der Gemeinderat für die Planung auf Vorstudienstufe zulasten der Investitionsrechnung einen ersten Planungskredit von 385 000 Franken. Aktuell wird durch die SBB das Bauprojekt für die MSZW ausgearbeitet. Damit die Nebenprojekte ins Bauprojekt einfliessen können, müssen die kommunalen Vorhaben auf Stufe Vor- bzw. Bauprojekt verfeinert werden. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die Gemeinde Dietlikon die verschiedenen Handlungsfelder identifiziert, bewertet und bestmöglich im Zuge der Realisierung des SBB-Projektes mitumsetzen kann. Für die entsprechenden Planungsarbeiten hat der Gemeinderat zulasten der Investitionsrechnung 2022 einen weiteren Kredit von Fr. 385 000 freigegeben.
Kurier Nr. 4 27.1.2022 15 Die Verwaltung ist personell und fachlich nicht in der Lage, die zahlreichen Projekte zu koordinieren und zu begleiten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, externe Unterstützung in Form einer Bauherrenberatung in Anspruch zu nehmen. Weil für diese Arbeiten gute Ortsund Netzkenntnisse erforderlich sind, wurde der Auftrag im freihändigen Verfahren an die Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, vergeben. Der mutmassliche Aufwand für das Jahr 2022 beläuft sich auf ca. 35 000 Franken (ohne MwSt. und Nebenkosten). Die Kosten sind im erwähnten Kredit enthalten. Dietlikon setzt bei der Wischmaschine auf Elektro-Mobilität Die heute im Einsatz stehende Wischmaschine MFH 2500 E4 wurde 2008 für rund 166 000 Franken angeschafft. Aktuell weist die Maschine ca. 7300 Betriebsstunden auf. Gemäss Auskunft des Herstellers stehen bei ca. 8000 Stunden grössere Service- und Unterhaltsarbeiten am Fahrwerk und Gebläse an, welche auf 15 000 Franken geschätzt werden. Zudem sind im Laufe der Zeit die Kosten für einen normalen Service, welcher alle 500 Stunden ausgeführt wird, von ursprünglich 3500 auf über 7000 Franken angestiegen. Nach ca. 10 000 Betriebsstunden hat die Maschine ihre technische Lebensdauer erreicht. Bei jährlich 700 Betriebsstunden wäre ein Ersatz somit in drei bis vier Jahren unumgänglich. In dieser Zeit würden Reparaturkosten von 35 000 bis 45 000 Franken anfallen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Maschine dannzumal bei einem Eintausch keinen Wert mehr hätte. Heute würde die Gemeinde für die alte Maschine noch rund 10 000 Franken erhalten. Die Kehrmaschine wird im ganzen Gemeindegebiet für Strassen, Gehund Radwege sowie auf Plätzen eingesetzt. Aufgrund des verstärkten Litterings kann auf einen Ersatz nicht verzichtet werden. Abklärungen bezüglich einer möglichen Auslagerung von maschinellen Reinigungsarbeiten haben ergeben, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Ersatzanschaffung spricht. Die wichtigsten Gründe dafür sind: ● Bessere Verfügbarkeit und Flexibilität Ausgelagerte Reinigungsarbeiten werden jeweils wöchentlich an einem fixen Wochentag ausgeführt. Mit einer eigenen Kehrmaschine kann der Reinigungszeitpunkt und -intervall kurzfristig auf die jeweilige Verschmutzung angepasst werden (z.B. Laub im Herbst). Weiter unterstützt die Wischmaschine im Herbst die Handequipe, wodurch Reinigungsarbeiten Hand in Hand und dadurch effizient ausgeführt werden können. Zudem kommt die Kehrmaschine bei Unfällen, Littering und Anlässen (Dorfmarkt, Weihnachtsmarkt usw.) zum Einsatz. ● Kosten Wird keine Wischmaschine beschafft, müssen die Arbeiten ausgelagert werden, was bei jährlich ca. 700 Betriebsstunden Kosten von ca. 105 000 Franken zur Folge hat. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die personellen Ressourcen für den Einsatz einer eigenen Kehrmaschine bereits vorhanden sind. Im Juli 2018 (GRB 153) hat der Gemeinderat den Beschaffungsstandard 2018 der Energiestadt (Stand: Dezember 2017) als Richtlinie für eine nachhaltige Beschaffung für verbindlich erklärt. In Bezug auf die Beschaffung von Fahrzeugen wird darin u.a. auf die Broschüre «Elektromobilität für Gemeinden – Handlungsleitfaden mit Praxisbeispielen» verwiesen. Obwohl es sich hier nicht um die Beschaffung eines Personen- oder Lieferwagens handelt, hat sich die Verwaltung bei der Evaluation des neuen Fahrzeugs an diesen Empfehlungen orientiert. Zudem wurde die AWEL-Broschüre «Umweltfreundliche Kehrichtlogistik» vom November 2016 sinngemäss berücksichtigt. Weil seit einiger Zeit Wischmaschinen mit Elektroantrieb auf dem Markt verfügbar sind, wurde der Lösung mit einem Verbrennungsmotor eine Elektro-Variante gegenübergestellt. Die Nutzwertanalyse zeigt folgendes Bild: Diesel Elektro Kaufpreis + (ca. Fr. 174 000.–) -- (ca. Fr. 250 000.–) Unterhalts- und Betriebskosten p.a. - (ca. Fr. 19 100.–) + (ca. Fr. 10 000.–) Lärmbelastung -- ++ NOx und Feinstaub (Motor) -- ++ Feinstaub (Betrieb) ++ ++ CO 2 -- ++ Reichweite (mit Zwischenladung über Mittag) ++ ++ Lebensdauer + (8000 h) + (8000 h) Die Herstellerin gewährt auf die Batterie eine Garantie von mindestens 5000 Ladezyklen. Das entspricht in etwa einer Betriebsdauer von 10 Jahren. Aufgrund der tieferen Unterhalts- und Betriebskosten ist die Elektro- Variante nach zirka 8½ Jahren wirtschaftlicher. Für die Elektro-Variante sprechen zudem die klaren ökologischen Vorteile. Der Unterhaltsdienst hat 2021 verschiedene Maschinen (Bucher, Kärcher und Aebi) im Alltagseinsatz getestet. Ebenfalls näher geprüft wurden Maschinen von Boschung und Zükko. Weil letztere die betrieblichen Anforderungen nicht erfüllen konnten, wurde auf einen Testbetrieb verzichtet. Beim Test stellte sich heraus, dass die Maschine eSwingo 200+ der Firma Aebi & Co. AG Maschinenfabrik, Burgdorf, für Dietlikon am besten geeignet ist. Weil lediglich diese Maschine über ein Umluftsystem verfügt, welches den Feinstaubausstoss im Betrieb nahezu vollständig reduziert, wurde der Auftrag aufgrund der technischen Voraussetzungen direkt vergeben. Für den Ersatz der Wischmaschine hat der Gemeinderat zulasten der Investitionsrechnung einen Bruttokredit von 250 000 Franken bewilligt. Im Budget 2022 sind dafür 255 000 Franken enthalten. Nach Abzug des Eintauschs der alten Maschine belaufen sich die Nettokosten auf rund 238 400 Franken. eSwingo 200+ im Einsatz Dies und das… Zudem hat der Gemeinderat – die Abrechnung über die Erarbeitung des Leitbildes Siedlungsentwicklung 2050 mit Kosten von Fr. 84 916.15 genehmigt. Weil im Rahmen des Partizipationsprozesses (Online-Mitwirkungsverfahren) zahlreiche Rückmeldungen eingingen und zur besseren Verständlichkeit des Leitbildes ein Kurzbericht erstellt wurde, sind gegenüber dem bewilligten Kredit Mehrkosten von rund Fr. 10 500.– angefallen; – die Besoldungen der Behörden, Kommissionen und Angehörigen der Feuerwehr per 1. Januar 2022 an die Teuerung angepasst; – den Auftrag für die Nachführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) für die Jahre 2022 bis 2027 an die Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, vergeben. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. Fr. 4000.–; – die Jahresrechnung 2020 der IKA Neugut mit einem Ertragsüberschuss von 2,059 Mio. Franken genehmigt und dem Verwaltungsrat die Entlastung erteilt; – das Budget 2022 der IKA Neugut mit einem Ertragsüberschuss von 1,289 Mio. Franken genehmigt. Der Anteil der Gemeinde Dietlikon an den Betriebskosten beträgt unverändert 1,299 Mio. Franken; – den privaten Gestaltungsplan «Walder-Areal» in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen geprüft und auf Einwendungen verzichtet; – die Eckpunkte für die Darlehensgewährung an die Sportanlagen Faisswiesen AG festgelegt; – die Abrechnung betreffend den Ersatz der Rad- und Gehwegbrücken über den Chriesbach mit Kosten von rund Fr. 288 000.– (Minderkosten: Fr. 29 600.–) genehmigt. Die Gemeinde Dietlikon und die Stadt Dübendorf kommen je zur Hälfte für die Kosten auf. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch g Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat
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