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2021_51-52

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16 Kurier Nr.

16 Kurier Nr. 51 / 52 23.12.2021 Jugendprojekt LiFT Wir danken den Betrieben für ihr wertvolles Engagement LIFT ist die Abkürzung von «Leistungsfähig durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit». Es handelt sich um ein Berufsintegrationsprojekt, das Jugendliche ab der ersten Sekundarstufe für die Arbeitswelt sensibilisieren und qualifizieren soll. Ein Kernelement sind wöchentliche Kurzeinsätze in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben an schulfreien Nachmittagen. Seit vielen Jahren ist das Projekt in Wangen-Brüttisellen ein voller Erfolg. Auch im laufenden Jahr machten die nachfolgenden Betriebe mit – sei es, dass SchülerInnen bei ihnen im Einsatz waren oder sei es, dass sie je nach Bedarf und Möglichkeit einen Wochenplatz bereithielten: Arbeitsheim Wangen René Bossert, Inneneinrichtungen, Brüttisellen Autospenglerei Zürich, Peter Biron, Brüttisellen Brockenhaus Emmaus, Dübendorf Centre Beauté, Brüttisellen Coiffure Claire, Dietlikon Decathlon Switzerland SA, Store Dietlikon Blumen Frieden, Wangen GalaTech, Elektroanlagen, Wangen Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Unterhaltsdienste und Hort Massjuchert Jäggi Peter, Velos + Motos Kinderkrippe Würmli, Brüttisellen Krucker AG, Sanitär, Brüttisellen Peter Küenzi, Landwirtschaftsbetrieb Wangen Pflegezentrum Rotacher, Dietlikon PKZ, Glattzentrum Restaurant Rössli, Brüttisellen Ruchstuckgarage AG, Oliver Meier, Brüttisellen Safos AG, Sicherheitssysteme Schuhhaus Walder AG, Brüttisellen Sportanlagen Faisswiesen AG (Aqua-life), Dietlikon Hans Sturzenegger AG, Industriespritzwerk, Brüttisellen Katrin und Werner Weber, Landwirtschaftsbetrieb, Wangen VOLG Wangen Wolfensberger AG, Verpackungsservice, Brüttisellen Wir danken den Betrieben herzlich für ihr Engagement und wünschen allen erholsame Festtage und ein erfolgreiches 2022 – möglichst ohne negativen Einfluss durch den fiesen kleinen Kerl, der einer Biermarke den Namen geklaut hat. Peter Dillier, Wochenplatzkoordinator Projekt LIFT Schulleitung, Lehrerschaft und Schulsozialarbeit Sekundarschule Bruggwiesen Betriebe, die sich allenfalls für dieses Projekt interessieren, wollen sich bitte an Peter Dillier wenden: 079 469 73 23 oder pa.dillier@bluewin.ch Informationen zum Projekt finden Sie unter www.nsw-rse.ch www.wangen-bruettisellen.ch Wänn’s glitzered, chlöpft und tätscht… Feuerwerk an Silvester gehört mittlerweile zur Tradition. Dennoch muss beim Abbrennen von Feuerwerk grosse Vorsicht gewahrt werden. In der Schweiz ereignen sich immer wieder Unfälle infolge unsachgemässem Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese Unfälle sind in den meisten Fällen auf Handhabungsfehler zurückzuführen. Bitte beachten Sie folgende allgemeine Verhaltenshinweise im Umgang mit Feuerwerk: – Informieren Sie sich beim Verkäufer über die Handhabung und lesen Sie die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper rechtzeitig, am besten bei Tageslicht. – Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort ohne Zugang für Unberechtigte und Kinder. – Feuerwerk gehört nicht in die Hände von kleinen Kindern. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und lehren Sie ihnen den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk. – Grundsätzlich muss im Umgang mit Feuerwerkskörpern ein striktes Rauchverbot eingehalten werden. Ebenfalls sollte man den Genuss von Alkohol vor dem Abbrennen von Feuerwerk unterlassen. – Beachten Sie unbedingt die in der Gebrauchsanweisung vorgesehenen Sicherheitsabstände. – Prüfen Sie stets die Windverhältnisse und zünden Sie kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Menschenansammlungen. – Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen. – Verwenden Sie beim Abschuss von Raketen die an den Verkaufsstellen erhältlichen Abschussvorrichtungen. – Halten Sie beim Anzünden der Zündschnur von Feuerwerkskörpern weder Kopf noch andere Körperteile über den Feuerwerkskörper. – Römische Lichter dürfen grundsätzlich nicht aus der Hand abgefeuert werden (Explosionsgefahr). – Nähern Sie sich einem Feuerwerkskörper bei einem Versagen erst nach 15 Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündungen (sofern nicht vorgesehen). – Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Defekte und nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in den Abfall. – Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarn Freude daran haben. Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern sowie Wald- und Haustiere. Bitte beachten Sie, dass in Wangen-Brüttisellen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur an Silvester und am Bundesfeiertag ohne Bewilligung gestattet ist. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit

Kurier Nr. 51 / 52 23.12.2021 17 Herzlichen Dank an die Holzkorporation Brüttisellen Das Team der Gemeindeverwaltung feierte am Donnerstag, 2. Dezember 2021 den Weihnachtseinzug im Gemeindehaus. Wir haben uns sehr über das Geschenk der Holzkoperation Brüttisellen – unseren Weihnachtsbaum – gefreut. Gemeindeverwaltung Festsetzung und Genehmigung Teilrevision kommunale Nutzungsplanung – Kommunaler Mehrwertausgleich Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wangen-Brüttisellen haben an der Gemeindeversammlung vom 28. September 2021 folgenden Beschluss gefasst: Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich» wird festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 1264/21 vom 15. Dezember 2021 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich» genehmigt. Auflage: Die Unterlagen liegen ab dem 23. Dezember 2021 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§5 Abs. 3 PBG). Rechtsmittel: Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, sowie möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Gemeinderat Wangen-Brüttisellen DE BONIS GEBÄUDE- & GARTENUNTERHALT MIT EIDG. FACHAUSWEIS SEIT 33 JAHREN HAUSWARTUNGEN INKL. HAUSTECHNIK – HOCHDRUCKREINIGUNG: FASSADEN / BETON – TEXTIL- UND HARTBODENBELÄGE GRUNDREINIGUNG – SCHNEERÄUMUNGEN GARTENUNTERHALT / PFLEGE – RASENMÄHEN / DÜNGEN – LAUB ENTFERNEN UND ENTSORGEN – RABATTENUNTERHALT / JÄTEN WINTER- / SOMMERSCHNITTE – HECKEN UND STRÄUCHER – BUCHSENSCHNITT / ZÜNSELSCHUTZ – STEINGÄRTEN ANLEGEN LUIGI DE BONIS • IM BLATTACHER 54 • 8602 WANGEN • TEL. 044 833 50 52 FAX 044 833 50 56 • debonis@bluewin.ch • www.luigidebonis.ch Haushaltapparat defekt? B BURKHALTER HAUSHALTAPPARATE Kirchstr. 3 8304 Wallisellen Telefon 044 830 22 80 info@bucowa.ch Mit eigenem Kundendienst – schnell, professionell und günstig. In Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Dietlikon ohne Anfahrtskosten!

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