14 Kurier Nr. 48 2.12.2021 Hinweise zum Abfallwesen Abstimmungsergebnisse vom 28. November 2021 KANTON ZÜRICH Protokoll des Wahlbüros 28.11.21/12:08 1 von 1 Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021 Eidgenössische Volksabstimmungen Gemeinde: Wangen-Brüttisellen Bezirk Uster BFS-Nr.: 200 Stimmberechtigte Total 4693 Total eingegangen 3215 Urnen 221 Stimmrechtsausweise Vorzeitig Brieflich gültig Brieflich nicht unterzeichnet 87 2887 20 Vorlage 1: Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 3153 23 3130 24 0 3106 1777 Stimmen Vorlage 2: Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 3099 23 3076 78 5 2993 910 Stimmen Vorlage 3: Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, ALV, familienergänz. Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) Stimmzettel Stimmen Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Leer Ungültig Gültig Ja Kanton 3204 Zürich 22 3182 11 0 3171 1954 Total Für das Wahlbüro: PräsidentIn: 4693 87 1.Mitglied: 2887 20 Vorlage SekretärIn/SchreiberIn: 1: 2.Mitglied: Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021, Umsetzung der MuKEn 2014) Nein 1329 Nein 2083 Nein 1217 2 67.19 66.03 Antwortkuverts ohne Stimmrechtsausweise Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% 68.27 Protokoll des Wahlbüros 28.11.21/12:10 1 von 1 Kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021 Kantonale Volksabstimmung Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Auszählung: Es wurden Banknotenzählmaschinen eingesetzt. Gemeinde: Ordnungswidrigkeiten Wangen-Brüttisellen während der Abstimmung und Bezirk die dagegen Uster getroffenen Anordnungen: BFS-Nr.: 200 Stimmberechtigte Stimmrechtsausweise Antwortkuverts ohne Stimmrechtsausweise Total Brieflich Brieflich nicht Urnen Vorzeitig eingegangen gültig unterzeichnet 3215 221 Dieses Protokoll ist sofort nach der Unterzeichnung mit A-Post an die folgende Adresse zu senden: Statistisches Amt, Schöntalstrasse 5, Postfach, 8090 Zürich. Stimmzettel Stimmen Stimmbeteiligung% Die Stimmzettel, Total Ungültig die Stimmrechtsausweise Gültig und die Hilfsunterlagen sind bis zum Abschluss aller Rechtsmittelverfahren Leer Ungültig Ja Nein eingegangen bei eingelegt der Gemeindeverwaltung eingelegt Gültig aufzubewahren. 2897 21 2876 51 2 2823 1473 1350 61.73 Wahlbüro Wangen-Brüttisellen Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Auszählung: Es wurden Banknotenzählmaschinen eingesetzt. Ordnungswidrigkeiten während der Abstimmung und die dagegen getroffenen Anordnungen: 2 Amtliche Todesanzeige Korrekturmeldung (Letzte Woche wurde leider das falsche Datum der Trauerfeier publiziert) Hostettler geb. Waller, Marie (genannt Steffi), geboren am 16. März 1933, wohnhaft gewesen 8602 Wangen b. Dübendorf, Hegnaustrasse 50, verstorben am 16. November 2021. Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Trauerfeier: Freitag, 17. Dezember 2021, 15.15 Uhr, reformierte Kirche Wangen. Bestattungsdienste Kehricht und Sperrgut jeden Freitag Grüngut Montags Dezember, Januar, Februar nur alle zwei Wochen: 13. Dezember 2021 27. Dezember 2021 Kartonsammlung jeden 1. Mittwoch im Monat Papiersammlung Samstag, 4. Dezember 2021 !ACHTUNG – Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen! Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier abgeführt wird (bitte in handlichen Bündeln). Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Für das Wahlbüro: PräsidentIn: SekretärIn/SchreiberIn: 1.Mitglied: 2.Mitglied: Dieses Protokoll ist sofort nach der Unterzeichnung mit A-Post an die folgende Adresse zu senden: Statistisches Amt, Schöntalstrasse 5, Postfach, 8090 Zürich. Die Stimmzettel, die Stimmrechtsausweise und die Hilfsunterlagen sind bis zum Abschluss aller Rechtsmittelverfahren bei der Gemeindeverwaltung aufzubewahren. blumplantblumbautblummauertblumverlegt blumgipstblumrenoviertblumplätteltblumfugt blumbohrtblumerneuertblumverschönert Amtliche Todesanzeige Boller, Friedrich, geboren am 12. Oktober 1937, wohnhaft gewesen 8306 Brüttisellen, Im Büel 6, verstorben am 28. November 2021. Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Trauerfeier: Freitag, 10. Dezember 2021, 11.15 Uhr, reformierte Kirche Wangen. Bestattungsdienste Blumbau_Zeitung_146x75.indd 1 30.11.20 10:38
Kurier Nr. 48 2.12.2021 15 Kommunale Richt- und Nutzungsplanung Privater Gestaltungsplan Nr. 18 «Walder-Areal», Brüttisellen Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat am 13. November 2021 beschlossen: Der private Gestaltungsplans Nr. 18 «Walder-Areal» wird für die öffentliche Auflage verabschiedet. Die Vorlage umfasst folgende Unterlagen: – Privater Gestaltungsplan Nr. 18 «Walder-Areal» – Situationsplan vom 4. Oktober 2021 – Privater Gestaltungsplan Nr. 18 «Walder-Areal» – Vorschriften vom 15. Oktober 2021 – Privater Gestaltungsplan Nr. 18 «Walder-Areal» – Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 15. Oktober 2021, mit Beilage Lärmgutachten Richtprojekt vom 13. September 2021 Im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG werden die Unterlagen öffentlich aufgelegt. Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 2. Dezember 2021 und endet am 31. Januar 2022. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zum Privaten Gestaltungsplan Nr. 18 «Walder-Areal» bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Während der Auflagefrist von 60 Tagen können die Unterlagen ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Wangen-Brüttisellen eingesehen werden (Pfad: Politik g Informationen: Privater Gestaltungsplan Nr. 18 Walder-Areal). Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Privaten Gestaltungsplan Nr. 18 «Walder-Areal» auf dem Gemeindegebiet Brüttisellen zu äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 31. Januar 2022 schriftlich an den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Privaten Gestaltungsplans Nr. 18 «Walder-Areal» entschieden. Gemeinderat Wangen-Brüttisellen Kommunale Richt- und Nutzungsplanung Teil-Revision Privater Gestaltungsplan Nr. 8 «Zischtigwisen» Wangen-Brüttisellen Genehmigung Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wangen-Brüttisellen haben an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 den folgenden Beschluss befasst: – Der Teil-Revision der privaten Gestaltungsplans Nr. 8 «Zischtigwisen» in Wangen-Brüttisellen wird zugestimmt – Der Bericht nach Art. 47 RPV (inkl. Bericht zu den Einwendungen) vom 25. Januar 2021 sowie der Bericht UVB (Voruntersuchung als abschliessender Bericht) vom 5. Mai 2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0910/21 vom 22. November 2021 die Revision des privaten Gestaltungsplanes Nr. 8 «Zischtigwisen» genehmigt. Auflage: Die Unterlagen liegen ab dem 2. Dezember 2021 während 30 Tagen während der ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Wangen- Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10 in Brüttisellen zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG). Rechtsmittel: Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Gemeinderat Wangen-Brüttisellen Sie lieben Erfolg? Unser Inserateplatz verhilft Ihnen dazu. Aus der Geschäftsleitung Wangen-Brüttisellen Abstimmungen und Wahlen – Portofreies Antwortkuvert Im Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) in § 60 ist der Bestand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen geregelt. Zu den Wahl- und Abstimmungsunterlagen gehört unter anderem ein portofreies Antwortkuvert für die briefliche Stimmabgabe. Die Gemeinden sind hierbei frei, A- oder B-Post zu wählen. In Wangen-Brüttisellen sind die Antwortkuverts bisher mit B-Post vorfrankiert. Dies bedeutet, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für eine rechtzeitige Zustellung die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag ausüben müssen. Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie beschliessen an der Urne über Sachgeschäfte, die ihnen zugewiesen wurden. Mit der Umstellung auf A-Post können die Stimmberechtigten ihre briefliche Stimmabgabe bis am Freitag vor dem Abstimmungssonntag ausüben. Die Nutzung der politischen Rechte wie die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ist ein wichtiges demokratisches Mittel und soll den Stimmberechtigten so leicht wie möglich gemacht werden. Die Rückantwortkuverts für Wahlen und Abstimmungen werden deshalb ab dem 1. Januar 2022 als Geschäftsantwortsendung A-Post frankiert. Geschäftsleitung Telefon 044 833 20 40 www.wangen-bruettisellen.ch
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