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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 47 25.11.2021 Erneuerungswahlen der reformierten Kirchgemeindebehörde für die Amtsdauer 2022 – 2026 Publikation provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. Oktober 2021 ist für die Erneuerungswahlen der Kirchgemeindebehörde für die Amtsdauer 2022 – 2026 innert der angesetzten Frist folgender Wahlvorschlag (in alphabetischer Reihenfolge) eingereicht worden: Kirchenpflege (7 Mitglieder und Präsidium): Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu 1. Baumgartner- Marlis w 10.09.1978 Arzthelferin Grundstrasse 17 Dietlikon, Pfungen, parteilos bisher Flach Langnau 2. Diemi Gottfried m 03.04.1956 Pflanzenbauberater Gerenstrasse 29 Vechigen BE Godi parteilos bisher 3. Meile Christina w 11.12.1960 Kaufm. Angestellte Bahnhofstrasse 43 Dietlikon, Horgen parteilos bisher 4. Müller Monica w 15.06.1964 Landschafts- Am Bach 11 Reichenbach i.K. BE Moni parteilos bisher architektin HTL 5. Rutz Thomas m 28.09.1961 Polizeibeamter Aufwiesenstrasse 32 Dietlikon ZH parteilos bisher Nesslau-Ennetbühl SG 6. Sauter- Christa w 06.06.1979 Primarschullehrerin Säntisstrasse 28 Rümlang, Ermatingen TG, parteilos bisher Bernhard Dietlikon, Winterthur Präsidentin oder Präsident: Rutz, Thomas In Anwendung von Artikel 6 Abs. a der Kirchgemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis spätestens am Donnerstag, 2. Dezember 2021, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen, oder bei der Kirchenpflege (wahlleitende Behörde) neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchenordnung stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen somit auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) und B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind auf dem Sekretariat, Dorfstrasse 15, 8305 Dietlikon, erhältlich (Öffnungszeiten: Di – Fr: 9.00 bis 11.00 Uhr). Die Formulare können zudem unter www.ref-dietlikon.ch (News-Medien/Wahlen 2022) heruntergeladen werden. Stimmen die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht überein, werden die Namen der definitiv Vorgeschlagenen veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR). Der erste Wahlgang findet am 27. März 2022 an der Urne statt. Werden weniger oder gleich viele Personen zur Wahl vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, werden alle vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt (Art. 6 Kirchgemeindeordnung). Werden mehr Personen vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind (Kampfwahlen), kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. In diesem Fall wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt (Kandidatenverzeichnis) beigelegt (§ 31 Verordnung über die politischen Rechte und Art. 6 Kirchgemeindeordnung). Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dietlikon, 25. November 2021 Wahlleitende Behörde: Reformierte Kirchenpflege Amtliche Todesanzeigen Mirsada Fuchs geb. Sehic, geboren 15.11.1951, gestorben 18.11.2021, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Peter Kurt Wirz, geboren 25.06.1945, gestorben 17.11.2021, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis am Dienstag, 30.11.2021, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon. Anschliessend um 14.30 Uhr Trauerfeier in der Ref. Kirche Dietlikon. Bestattungsamt Dieter Tschanz Haustechnik AG Sanitär & Heizung Dorfstrasse 3, 8305 Dietlikon telefon 044 833 81 50 Ihr Profi für: Badesanierungen, Reparaturen, Boilerentkalkungen und Entkalkungsanlagen Projektierung & Ausführung von Umbauten sowie Neubauten

Kurier Nr. 47 25.11.2021 19 Erneuerungswahl der Schulpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026 Publikation provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. Oktober 2021 sind für die Erneuerungswahlen der Schulpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026 innert der angesetzten Frist folgende Wahlvorschläge (in alphabetischer Reihenfolge) eingereicht worden: A. Schulpflege (5 Mitglieder und Präsidium) Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu Wahlvorschlag 1 / Kurzbezeichnung: GLP 1. Csernyik Gabor m 02.07.1974 Ökonom Riedenerstr. 18 Zürich ZH GLP bisher Präsidentin oder Präsident: Csernyik, Gabor (bisher) Wahlvorschlag 2 / Kurzbezeichnung: SVP 1. Theodoracatos- Karin w 15.10.1977 Kauffrau EFZ mit Schwerzelbodenstr. 32 Berg TG und SVP neu Altwegg höherem Wirtschafts- Eschenbach SG diplom HWD Präsidentin oder Präsident – Wahlvorschlag 3 / Kurzbezeichnung: BVD 1. Taverney Christa w 02.06.1964 Polizistin/Fachlehrerin Haldengutstr. 21 Weinfelden TG BVD bisher für Verkehrs- und und Jongny VD Kriminalprävention Präsidentin oder Präsident – Wahlvorschlag 4 / Kurzbezeichnung: SP 1. Wenczel Oliver m 25.04.1982 Dozent Dorfstr. 39 Kloten (ZH) SP bisher Präsidentin oder Präsident – Hinweis: Ein Sitz ist noch vakant. In Anwendung von Art. 10 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 2. Dezember 2021 angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Schulverwaltung, 3. OG, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, erhältlich. Die Formulare können zudem unter www.dietlikon.ch herunter geladen werden. Stimmen die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht überein, werden die Namen der definitiv Vorgeschlagenen veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR). Der erste Wahlgang findet am 27. März 2022 an der Urne statt. Werden weniger oder gleich viele Personen zur Wahl vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, werden alle vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt (Art. 10 Abs. 1 Gemeindeordnung). Werden mehr Personen vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind (Kampfwahlen), kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. In diesem Fall wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt (Kandidatenverzeichnis) beigelegt (§ 31 Verordnung über die politischen Rechte und Art. 10 Abs. 2 Gemeindeordnung). Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dietlikon, 25. November 2021 Wahlleitende Behörde: Schulpflege Dietlikon Wir helfen Ihnen Ihre ungebetenen Gäste loszuwerden • Marderabwehr • Umweltgerechte Schädlingsbekämpfung • Fassadenschutz gegen Tauben, Kleinvögel und und Spinnen Dorfstrasse Ruchstuckstrasse 13 · 8306 25 · Brüttisellen 8306 Brüttisellen · Telefon · Telefon 044 807 044 50807 50 · 50 · www.insekta.ch F VSS D

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