20 Kurier Nr. 44 4.11.2021 Reformierte Kirchgemeinde Kirchgemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Sonntag, 5. Dezember 2021, auf 11.00 Uhr in die reformierte Kirche zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen. Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 01.01.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht. Es gilt das aktuelle Corona-Schutzkonzept des BAG und des Kantons sowie der Landeskirche Kanton Zürich. Traktanden 1. Budget 2022 und Steuerfuss 2022 2. Allfälliges/Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes 3. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde 1. Budget 2022 und Steuerfuss 2022 Die Kirchenpflege hat das Budget 2022 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon genehmigt. Das Budget weist folgende Eckdaten aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr. 1535 400.00 Gesamtertrag Fr. 1504 600.00 Ausgabenüberschuss Fr. - 30800.00 Investitionsrechnung Ausgaben Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Fr. –.–– Einnahmen Verwaltungsvermögen Fr. –.–– Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Fr. –.–– Investitionsrechnung Ausgaben Finanzvermögen Fr. –.–– Finanzvermögen Einnahmen Finanzvermögen Fr. –.–– Nettoinvestitionen Finanzvermögen Fr. –.–– Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) Fr. 9373333.00 Steuerfuss 2021 12% Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2021 1. das Budget 2022 der Reformierten Kirchgemeinde Dietlikon zu genehmigen und 2. den Steuerfuss auf neu 12% (Vorjahr 12%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen. Weisung → Siehe unten und auf nachfolgender Seite. 2. Allfälliges / Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind mindestens 10 Arbeitstage (spätestens bis 20. November) vor der Kirchgemeindeversammlung an den Präsidenten T. Rutz, Aufwiesenstrasse 32, schriftlich einzureichen. 3. Mitteilungen aus der Kirchgemeinde Aktenauflage Die Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 8. November zur Einsicht auf (jeweils Vormittags) oder können (auszugsweise) auf der Homepage www.ref-dietlikon.ch unter «News/Medien / Kirchgemeindeversammlung» eingesehen werden. Anschlussprogramm Aufgrund der Covid-Situation entfällt der traditionelle Apéro im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung. Reformierte Kirchenpflege Dietlikon 4. November 2021 Publikation des Budgets 2022 zu Handen der Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon und der RPK Publikation des Budgets 2022 zu Handen der Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon und der RPK 1. Übersicht Rechnung 2020 Voranschlag 2021 Voranschlag 2022 Soll Haben Soll Haben Soll Haben 1. Steuerfuss 2022 a) Zu deckender Aufwandüberschuss Aufwand der Laufenden Rechnung 1'496'400 1'535'400 Ertrag der Laufenden Rechnung ohne ordentlche Steuern Voranschlagsjahr 332'400 379'800 Zu deckender Aufwandüberschuss 1'164'000 1'155'600 1'496'400 1'496'400 1'535'400 1'535'400 b) Steuerfuss / Steuerertrag Zu deckender Aufwandüberschuss (wie oben) 1'164'000 1'155'600 Einfacher Gemeindesteuerertrag netto, 100 % Fr. 9'373'333.-- ( Vorjahr Fr. 8'410' 000.-- ) Steuerertrag bei 12 % Steuern (Vorjahr 12 %) 1'009'200 1'124'800 Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung = Zunahme Eigenkapital Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung = Entnahme aus Eigenkapital 154'800 30'800 1'164'000 1'164'000 1'155'600 1'155'600 2. Laufende Rechnung Total Aufwand 1'424'820.44 1'496'400 1'535'400 Total Ertrag 1'283'782.18 1'341'600 1'504'600 Aufwandüberschuss 141'038.26 154'800 30'800 Ertragsüberschuss 1'424'820.44 1'424'820.44 1'496'400 1'496'400 1'535'400 1'535'400
Kurier Nr. 44 4.11.2021 21 2. Laufende Rechnung - Zusammenzug nach Aufgabenbereichen Rechnung 2020 Voranschlag 2021 Voranschlag 2022 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Kirchenwesen 3500 Gemeindeaufbau und Leitung 325'794.90 344'700 350'200 3501 Gottesdienst 78'729.12 133'900 119'900 3502 Diakonie und Seelsorge 352'794.69 331'800 319'700 3503 Bildung und Spiritualität 40'369.40 800.00 106'100 14'000 88'900 11'000 3506 Kirchliche Liegenschaften 269'721.90 89'480.00 239'700 100'100 243'000 98'500 Finanzen und Steuern 9100 Gemeindesteuern 6'644.33 1'176'575.13 10'900 1'197'900 6'700 1'319'800 9300 Finanz- und Lastenausgleich 334'122.00 300'300 332'000 9700 Rückverteilung aus CO2-Abgabe 282.95 600 300 990 Abschreibungen 9950 Neutrale Aufwendungen und Erträge 12'692.65 12'692.65 25'000 25'000 23'000 23'000 9951 Zweckgebundene Zuwendungen 3'951.45 3'951.45 4'000 4'000 52'000 52'000 1'424'820.44 1'283'782.18 1'496'400 1'341'600 1'535'400 1'504'600 Ergebnis 999.9121 Aufwandüberschuss 141'038.26 154'800 30'800 999.9120 Ertragsüberschuss 1'424'820.44 1'424'820.44 1'496'400 1'496'400 1'535'400 1'535'400 Bericht der Kirchenpflege zum Voranschlag 2022 der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon Der Gesamtaufwand im Voranschlag 2022 beläuft sich auf Fr. 1 535 400 (Vorjahr Fr. 1 496 400. Der Nettosteuerertrag für das Jahr 2022 steigt bei 12 Steuerprozenten um Fr. 126 100 auf Fr. 1 313 100 (Vorjahr Fr. 1 187 000). Dank der erwarteten erfreulicheren Entwicklung der Steuereinnahmen und der geplanten Spendensammlung für die Kosten der Orgelrenovation verringert sich der Ausgabenüberschuss für das Jahr 2022 deutlich gegenüber den 4 Vorjahren. Der erwartete Ausgabenüberschuss von Fr. 30 800 wird zu Lasten des Eigenkapitals, (Bestand Ende 2020: Fr. 526 531.55), verbucht. Unser Personalaufwand sinkt um Fr. 15 700 auf Fr. 729 400. Da unsere Pfarrstellen vor 2 Jahren von der Landeskirche reduziert wurden, haben wir für das Jahr 2022 wiederum Fr. 56 000 im Budget eingestellt, um die gemeindeeigene Pfarrstelle von 30 % zu finanzieren. Unser Zentralkassenbeitrag steigt im Jahr 2022 auf Fr. 332 300 (Vorjahr Fr. 300 300). Bei den Liegenschaften haben wir fast alle Neu- und Ersatzinvestitionen, die wir im Jahr 2021 und 2022 tätigen wollten, auf die Folgejahre verschoben und können hiermit Fr. 63 800 zur Entlastung des Budgets beitragen. Einzig für die grosse Instandstellung unserer Kirchenorgel, welche gemäss Voranschlag Fr. 48 000 kosten wird, starten wir in den nächsten Monaten eine grosse Sammelaktion, damit wir die Rechnung der Kirchgemeinde um diesen Betrag entlasten können. So werden wir die Kirchenorgel renovieren, sobald die Sammlung erfolgreich abgeschlossen ist. In Anbetracht der weiterhin angespannten Finanzlage hat die Kirchenpflege auch die Vergabungen und Spenden an soziale Institutionen, Vereine und Verbände erneut überprüft und vor allem grössere Unterstützungsbeiträge nochmals gekürzt. Der Budgetposten an Vergabungen und Spenden erreicht 2022 Fr. 57 600 (Vorjahr Fr. 63 100). ZPG Zürcher Planungsgruppe Glattal Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 27. Oktober 2021 1. Genehmigung Protokoll Delegiertenversammlung vom 30. Juni 2021 2. Verabschiedung Stellungnahme zur Teilrevision kantonaler Richtplan «Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf» Gegen die Beschlüsse können, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, folgende Rechtsmittel ergriffen werden: – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). – wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c Ziff. 4 sowie § 20 Abs. 1 und § 22 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Wir suchen SIE als Kosmetische Fusspfleger/in an mindestens 2 Tagen pro Woche. Sie sind befristet für 10 – 12 Monate für die Spitex Glattal in Dietlikon, Wallisellen und Wangen- Brüttisellen unterwegs. Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: hr@spitexglattal.ch oder rufen Sie noch heute unter der Nummer 044 835 12 12 an. Wir freuen uns auf Sie!
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