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16 Kurier Nr.

16 Kurier Nr. 40 7.10.2021 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen 2. Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeinde-Versammlung Die Stimmberechtigten der Evang.-reformierten Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen werden auf Mittwoch, 27. Oktober 2021, 19.45 Uhr im Gsellhof Brüttisellen (Gemeindesaal) zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Traktanden 1. Besetzung der 100% Pfarrstelle durch Pfarrer Severin Carlo Hirt 2. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wangen-Brüttisellen Notariatskreis Dübendorf Stadtrat Dübendorf (kreiswahlleitende Behörde) Notariatskreis Dübendorf (Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil, Wangen-Brüttisellen) Erneuerungswahl des Notars/der Notarin für die Amtsdauer 2022–2026 Wahlanordnung, stille Wahl, Ansetzung der 1. Frist Der Stadtrat Dübendorf als kreiswahlleitende Behörde ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl 2022–2026 des Notars/der Notarin des Notariatskreises Dübendorf auf Sonntag, 27. März 2022, an. In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens am 17. November 2021 einzureichen an die Stadtverwaltung Dübendorf, Behördendienste, Usterstr. 2, 8600 Dübendorf. Wählbar gemäss § 10 des Notariatsgesetzes ist jede stimmberechtigte Person, die im Besitze des Wahlfähigkeitszeugnisses ist. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Stadtrat Dübendorf als kreiswahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt durchgeführt. Formulare für Wahlvorschläge können bei sämtlichen Gemeinde- resp. Stadtverwaltungen des Wahlkreises sowie auf www.duebendorf.ch/wahlen2022 bezogen werden. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Dübendorf, 8. Oktober 2021 Scan über Drucker Stadtrat Dübendorf (kreiswahlleitende Behörde) Ausschreibung von Bauprojekten vom 7. Oktober 2021 Weber Werner, Hegnaustrasse 42, 8602 Wangen Teil-Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen (Einstellplatz für Fahrzeuge), Vers. Nr. 1269 auf Kat. Nr. 6559, Zelglistrasse 58.1, 8602 Wangen (Reservezone). Planauflage/Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Infrastruktur oder unter www.wangenbruettisellen.ch/de/verwaltung/ baupublikationen eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich (Brief inkl. original Unterschrift, E- Mails sind nicht zulässig) bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stations-strasse 10, 8306 Brüttisellen bestellt werden. Für die Zustellung des Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– erhoben. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. (§§ 314–316 PBG). Abteilung Planung und Infrastruktur Körperorientierte Psychologie / Therapie Energetische Heilweisen Helfen auf wirksamem Weg, belastende Zustände aller Art wie: Krisen, Ängste, Stress, Konflikte, Körpersymptome zu verändern und zu lösen. Ursula Romer Praxis für psychologische/ körperorientierte Therapie BBS, KK-reg. 8602 Wangen, Telefon 044 833 03 50 www.ursularomer.ch Foto über iphone

Kurier Nr. 40 7.10.2021 17 Anordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 werden auf den 27. März 2022 angeordnet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 15. Mai 2022 statt. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sowie Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sind an der Urne zu wählen: – Sechs Mitglieder inkl. Präsidium des Gemeinderats – Fünf Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsidium, welches durch die Wahl gleichzeitig Mitglied im Gemeinderat wird – Vier Mitglieder der Sozialkommission, ausgenommen das vom Gemeinderat abzuordnende Präsidium – Fünf Mitglieder inkl. Präsidium der Rechnungsprüfungskommission – Fünf Mitglieder inkl. Präsidium der evangelisch-reformierten Kirchenpflege In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) müssen bis spätestens am 16. November 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Wählbar in nicht-kirchliche Gremien ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Kirchgemeinde ist, wer der evangelisch-reformierten Kirche angehört, im betreffenden Gemeinwesen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. In die Kirchenpflege kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, welche das 18. Altersjahr vollendet hat und der evangelisch-reformierten Kirche angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder auch online auf www.wangen-bruettisellen.ch, Rubrik Politik/Informationen, erhältlich. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Gemeinderat Hinweise zum Abfallwesen Kehricht und Sperrgut jeden Freitag Grüngut jeden Montag Kartonsammlung jeden 1. Mittwoch im Monat Einladung zum Essen der Emy Stingelin-Stiftung Die Kommission 60+ freut sich sehr, alle Seniorinnen und Senioren aus Wangen-Brüttisellen im Alter 65+ zum traditionellen Essen der Emy Stingelin-Stiftung einzuladen. Die vom Fernsehen bekannte Lenglerkapellä aus Saas im Prättigau wird uns musikalisch durch den Sonntag führen. Aufgrund der geltenden Schutzmassnahmen wird dieser Anlass unter Einhaltung der 3G-Regeln (Geimpft/Genesen/Getestet) durchgeführt. Sämtliche Besucher werden beim Eingang kontrolliert (Zertifikat und Ausweis). Datum: Sonntag, 7. November 2021 Ort: Gsellhof, Schüracherstrasse 10, Brüttisellen Zeit: Türöffnung 11.15 Uhr Papiersammlung Samstag, 9. Oktober 2021 !ACHTUNG – Ausnahmsweise findet die Papiersammlung am 2. Samstag des Monats statt! Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen! Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier abgeführt wird (bitte in handlichen Bündeln). Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Bitte nicht vor 11.15 Uhr eintreffen. Der Zutritt zum Saal wird erst nach der Kontrolle gewährt. Anmeldung mit nachfolgendem Talon bis spätestens Sonntag, 31. Oktober 2021 an: Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Telefon 044 805 91 78, oder per E-Mail an: gesellschaft@wangen-bruettisellen.ch Anmeldung zum Essen der Emy Stingelin-Stiftung vom Sonntag, 7. November 2021 Name / Vorname Strasse / Wohnort Anzahl Personen Telefon (zwingend notwendig) Fahrdienst notwendig (nur für Gehbehinderte): JA NEIN ✁ www.wangen-bruettisellen.ch Talon senden an: Gemeindeverwaltung, Sekretariat Gesellschaft, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen

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