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16 Kurier Nr.

16 Kurier Nr. 37 16.9.2021 Verhandlungen Aus dem Gemeinderat Petitionen Feuerwerk Mit Datum vom 7. Februar 2021 wurden zwei Petitionen zum Thema Feuerwerk bei der Gemeinde eingereicht. In der einen Petition wird ein generelles Feuerwerksverbot für die Gemeinde gefordert. Einzige Ausnahme soll das offizielle 1.-August-Feuerwerk auf dem Aegmet in Wangen sein. Die zweite Petition fordert, dass Feuerwerk nur am 1. August von 21.30 Uhr bis Mitternacht und an Silvester von Mitternacht bis 1.00 Uhr morgens erlaubt sein soll. Der Gemeinderat erachtet die heutige Regelung gemäss Art. 12 Abs. 1 der Polizeiverordnung «Lärmiges Feuerwerk darf nur an Silvester/ Neujahr und am 1. August bewilligungsfrei abgebrannt werden» sowie die bereits sehr strenge Handhabung bezüglich Ausnahmebewilligungen nach wie vor als sinnvoll und zweckmässig. Da gemäss heutiger Praxis bei den Gerichten, bis hin zum Bundesgericht, die Verabschiedung von strikteren Regelungen bezüglich Feuerwerk erfolgreich anfechtbar ist, ist eine Anpassung der Polizeiverordnung mit einem generellen Feuerwerkverbot oder mit vorgegebenen Abbrennzeiten am 1. August und an Silvester nicht vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung wird die Anwohnenden weiterhin auf das korrekte Verhalten in Bezug auf das Abbrennen von Feuerwerk sensibilisieren. Schutzzonenreglement Grundwasserfassungen Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Fassungsanlagen und das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen. Mit der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 und der Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (heute Bundesamt für Umwelt) von 2004 sind die Anforderungen an Grundwasserschutzzonen präzisiert worden. Die Ziele des Grundwasserschutzes werden vom Bund vorgegeben, die Umsetzung ist Sache der Kantone. Mit Verfügung der Baudirektion Nr. 2728 sind die Schutzzonen für die Grundwasserfassungen Büel (GWR g 10 – 8) und Brüttisellen (GWR g 10 – 6) in den Gemeinden Wangen- Brüttisellen und Bassersdorf im Jahr 1993 rechtsgültig festgesetzt worden. Aufgrund der seither geänderten gesetzlichen Grundlagen entsprechen der Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement nicht mehr den heute gültigen Vorschriften. Der Gemeinderat erachtet die Sicherung der wichtigen Ressource Wasser mit Schutzzonenreglemente für Grundwasserfassungen als sehr wichtig und hat das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassungen Büel (GWR g 10–8) und Brüttisellen (GWR g 10–6) mit dem dazugehörigen Situationsplan festgesetzt. Genehmigung Geschäfts- und Kompetenzenreglement Gemeinderat. Wiedererwägung Zeitpunkt Inkrafttreten Da die neue Gemeindeordnung erst am 14. Juli 2021 vom Regierungsrat des Kantons Zürich genehmigt wurde (RRB Nr. 805) und sich das Geschäfts- und Kompetenzenreglement des Gemeinderates auf die Gemeindeordnung stützt, konnte das Geschäfts- und Kompetenzenreglement des Gemeinderates nicht wie vorgesehen am 1. Juli 2021 in Kraft treten. In Wiedererwägung von Ziffer 1 des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 85 vom 17. Mai 2021 wurde das Geschäfts- und Kompetenzenreglement des Gemeinderates per 1. September 2021 in Kraft gesetzt. PartiZHipation Mit dem Projekt PartiZHipation, will die kantonale Kinder- und Jugendförderung (okaj zürich) erreichen, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Gemeindeebene thematisiert und die dazugehörigen Strukturen überprüft, bewertet und weiterentwickelt werden, mit dem Ziel dass sich Kinder und Jugendliche in Wangen- Brüttisellen ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend einbringen können. Dadurch entwickeln sich die Kinder und Jugendlichen zu verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gemeinde, die sich politisch und gesellschaftlich interessieren und engagieren. Der Prozess beinhaltet unter anderem: eine Standortbestimmung über die bestehenden Strukturen und Gefässe, Workshops mit Kindern und Jugendlichen, einem Aktionsplan mit konkreten Massnahmen sowie eine fundierte Auswertung. Der Aufwand für die Prozessbegleitung PartiZHi-pation durch die okaj zürich ist durch die Projektförderung der Stiftung Mercator Schweiz gedeckt. Gemeinden, die den Prozess durchlaufen, haben nach der Verabschiedung des Aktionsplanes die Möglichkeit, das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» von UNICEF Schweiz zu erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde ihre Massnahmen basierend auf den Ergebnissen der Standortbestimmung, der Workshops mit Kindern und Jugendlichen und vor allem bedürfnisgerecht und gemäss den Gemeindestrukturen formuliert haben. Dem Gemeinderat ist das Zusammenleben, das Engagement und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde ein Anliegen. Vor diesem Hintergrund erachtet er es als eine gute Möglichkeit im Rahmen des Projekts PartiZHipation die Strukturen und die Prozesse zur Förderung der Kinder- und Jugendpartizipation in der Gemeinde zu überprüfen, weiterzuentwickeln und sich von der UNICEF als ebensolche «Kinderfreundliche Gemeinde» zertifizieren zu lassen. Anpassung Gemeindegrenze Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Regionalen Verkehrssteuerung (RVS) und den verkehrstechnischen Massnahmen Industrie Dietlikon Süd sind Anpassungen von Grundstücksgrenzen erforderlich. Von der Grenzbereinigung ist auch die Gemeindegrenze zwischen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen betroffen. Die Grenzregulierung sieht einen flächengleichen Abtausch von ca. 47 m² zwischen den beiden Gemeinden vor. Laut Art. 25, Abs. 2 Ziff. 6 der neuen Gemeindeordnung, welche am 1. September 2021 in Kraft gesetzt wurde, ist in Wangen-Brüttisellen der Gemeinderat für die Genehmigung von Änderungen der Gemeindegrenze zuständig, sofern es sich um unbebautes Gebiet handelt. Bei der vorliegenden Grenzbereinigung handelt es sich um Strassenparzellen und somit nicht um überbautes Gebiet. Der Gemeinderat hat der Gemeindegrenzreguliertung Dietlikon / Wangen-Brüttisellen zugestimmt. Die Kosten für die Grenzbereinigung werden vollumfänglich vom Projekt Umsetzung RVS, verkehrstechnische Massnahmen Industrie Dietlikon Süd übernommen. Erhöhung Aktienanteil Sportanlagen Faisswiesen AG Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 49 vom 22. März 2021 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, den Aktienanteil der beiden Gemeinden an der Sportanlagen Faisswiesen AG (SFAG) auf 80 % des Gesamtkapitals zu erhöhen um eine Steuerbefreiung zu erlangen. Gegenwärtig bzw. nach altem Aktionärsbindungsvertrag beträgt der Anteil 70 %. Als Voraussetzung für die angestrebte Steuerbefreiung wurde seitens des kantonalen Steueramtes verlangt, dass die Aktien grossmehrheitlich in Besitz der öffentlichen Hand sind. Als «grossmehrheitlich» angenommen werden mindestens 75 %, idealerweise aber mindestens 80 % der Anteile. Um dem Vorgaben des kantonalen Steueramts zur angestrebten Steuerbefreiung zu entsprechen, hat der Gemeinderat einem Aktienrückkauf im Umfang von CHF 25 100 bew. 251 Aktien zugestimmt und den entsprechenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt. Lesen Sie auf der Folgeseite weiter.

DÜBENDORF - WANGEN - BRÜTTISELLEN Kurier Nr. 37 16.9.2021 17 Baubewilligung Der Gemeinderat bzw. der Bauausschuss haben folgende Baubewilligungen erteilt: – Erstellung Gewächshaus, Haldenstrasse, 8602 Wangen (Kat.-Nr. 4086) – Umbau bestehende Mobilfunkanlage mit neuen Antennen, Dübendorfstrasse 44, 8602 Wangen – Umbau bestehende Werbestelle, Zürichstrasse 3/5, 8306 Brüttisellen – Neubau Swimming-Pool, Pergola mit Lamellendach und Beton- Grenzmauer, Hagenbuchenweg 41, 8602 Wangen Personelles Herzliche Gratulation Markus Guhl feiert sein 25-jähriges und Michael Meuri sein 15-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. Der Gemeinderat gratuliert den Jubilaren ganz herzlich für die bisher geleisteten Dienste. Herzlich Willkommen Jasmin Meier konnte als neue Sachbearbeiterin in der Abteilung Finanzen angestellt werden. Frau Meier tritt ihre Stelle am 1. Oktober 2021 an. Leonardo Bernaschina konnte als neuen Stellvertreter des Leiters Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit angestellt werden. Herr Bernaschina tritt seine Stelle am 1. November 2021 an. Der Gemeinderat wünscht den neu eintretenden Mitarbeitern einen guten Start und viel Freude am neuen Arbeitsplatz. Ausserdem… befasste sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Geschäften: – Grundsteuereinschätzungen CHF 313540.75 – Kreditabrechnung Zaunsanierung beim Sportplatz Lindenbuck (CHF 27946.25) – Kreditfreigabe für die Erweiterung der bestehenden Tempo 30- Zone Gebiet Im Talacher (CHF 10000) – Genehmigung und Inkraftsetzung des Pflichtenheftes der Ereignisorganisation Dübendorf – Wangen-Brüttisellen sowie die dazugehörigen Aufgabenbeschriebe der Mitglieder der Gemeinde Wangen-Brüttisellen – Beauftragung der Firma Revipro AG in Thalwil mit dem Mandat zur finanztechnischen Prüfung der Gemeindebuchhaltung – Kreditfreigabe für den Abbruch der Liegenschaft an der Haldenstrasse 44 – 48 (CHF 105000) Hinweis Die öffentlich taxierten Beschlüsse des Gemeinderats sind unter www. wangen-bruettisellen.ch (Politik – Gemeinderat – Beschlüsse) verfügbar. Gemeinderat Einbürgerungen Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 6. September 2021 in das Bürgerrecht der Gemeinde Wangen-Brüttisellen aufgenommen: Bahr, Valentina Antonia, w, 1977, Kroatien Bernet, Rahel, w, 1975, Äthiopien Leschber, Hendrik, m, 1968, Deutschland Montevidoni, Mauro, m, 1972, Italien Spahiu, Ares, m, 2019, Albanien Spahiu, Bora, m, 2019, Albanien Spahiu, Kreshnik,m, 1974, Albanien Moussiden, Ikram, m, 1998, Algerien Diese Einbürgerungen werden im Sinne von § 20 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung veröffentlicht. Gemeinderat Nachbezeichnung Hunde Hundehalter und Hundehalterinnen, welche ihren Hund erst nach dem 30. Juni halten oder der Hund erst nach diesem Datum drei Monate alt wird, bezahlen nur die Hälfte der Hundesteuer. Die Meldung über die neue Haltung eines Hundes ist innert 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wangen- Brüttisellen, Abteilung Einwohnerdienste, vorzunehmen. Einwohnerdienste Schiessgefahr Auf dem Schiessplatz Wangen-Brüttisellen wird wie folgt scharf geschossen: Samstag, 18. September 2021, 14.00 – 15.30 Uhr Jungschützen + Jugendkurs, SV Wangen www.wangen-bruettisellen.ch Unter Ablehnung jeder Haftung im Nichtbeachtungsfalle wird jedermann aufgefordert, das Betreten des gefährdeten Gebietes zu unterlassen. Gemeinderat F E U E R W E H R #brennstdu für Wangen-Brüttisellen? Melde dich bei uns - wir brauchen dein Feuer! www.duewabrue.ch I info@duewabrue.ch I 044 801 83 00

Gemeindezeitung Kurier