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2021_34

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14 Kurier Nr.

14 Kurier Nr. 34 26.8.2021 Feuerwehr Dübendorf – Wangen-Brüttisellen Deine Feuerwehr braucht dich! Wie wertvoll eine Feuerwehr ist, zeigte sich gerade in diesem Jahr mit vielen Unwettersituationen. So standen während der schweren Regenfälle zahlreiche freiwillige Feuerwehrfrauen und -männer im Einsatz, um vollgelaufene Keller auszupumpen und weitere Schäden zu verhindern. Doch was wäre, wenn man die 118 wählt und keiner kommt? Oftmals macht man sich gar keine Gedanken über ein funktionierendes System, wie unsere Feuerwehr. Was viele nicht wissen: Unsere Feuerwehrfrauen und -männer sind keineswegs Angestellte der Gemeinde, sondern leisten ihren Dienst neben der normalen Berufstätigkeit. Vom Elektroinstallateur bis zur Versicherungsfachangestellten, vom Orchideenexperten bis zur Chemielaborantin findet man nahezu jedes Berufsbild unter den freiwilligen Frauen und Männern. Natürlich werden die geleisteten Stunden für Einsätze, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen entsprechend finanziell entschädigt, der alleinige Anreiz sollte dies jedoch nicht sein. Leider engagieren sich in den letzten Jahren immer weniger Frauen und Männer ehrenamtlich bei der Feuerwehr, was über kurz oder lang zwangsläufig zu Problemen führt. Unsere Feuerwehr sucht dringend neue Frauen und Männer, um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Grundsätzlich kann jede und jeder, die/der in unserer Gemeinde wohnt und/oder arbeitet, Feuerwehrdienst leisten. Ein paar Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein, so sollte man zwischen 18 und 42 Jahren alt und körperlich fit sein. Der Aufwand ist mit 1 bis 2 Abendübungen pro Monat überschaubar. Es gibt auch keine Pikett-Dienste – man geht zum Einsatz, wann immer es möglich ist. Natürlich kommt auch der soziale Aspekt nicht zu kurz. Der Feuerwehrverein kümmert sich um die geselligen Anlässe, aber auch um das Engagement in unserer Gemeinde, wie z.B. das jährliche Papiersammeln. Haben wir dein Interesse geweckt? Schau doch unter www.duewabrue. ch vorbei oder nimm Kontakt unter 044 801 83 00 auf. Deine Feuerwehr braucht dich! DÜBENDORF - WANGEN - BRÜTTISELLEN F E U E R W E H R #brennstdu für Wangen-Brüttisellen? Melde dich bei uns - wir brauchen dein Feuer! www.duewabrue.ch I info@duewabrue.ch I 044 801 83 00 Küchen und Badezimmer • Riesenauswahl • Heimberatung • Umbau aus einer Hand • Lebenslange Garantie • Montage mit eigenen Schreinern Küchen Badezimmer Renovationen Fiorenzo Infante Bassersdorf Tel. 079 313 91 21 www.kernatech.ch wir organisieren alle Handwerker präzis, sauber und effizient

Kurier Nr. 34 26.8.2021 15 28. September 2021, 19.45 Uhr im Gemeindesaal des Gsellhofs Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden hiermit eingeladen zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 28. September 2021, 19.45 Uhr im Gemeindesaal des Gsellhofs in Brüttisellen. Achtung! Aufgrund des Busfahrplans beginnen die Gemeindeversammlungen um 19.45 Uhr. Die Türöffnung erfolgt aufgrund der Abstands- und Hygienemassnahmen bereits um 19.15 Uhr. Bitte kommen Sie frühzeitig. Sämtliche Anwesenden werden beim Eingang auf einer Tracingliste erfasst, die Daten werden zwei Wochen nach der Versammlung gelöscht. Die Hände sind beim Betreten des Gebäudes zu desinfizieren, im Gebäude gilt Maskenpflicht. Das detaillierte Schutzkonzept kann auf der Homepage (www.wangenbruettisellen.ch/de/politik/sitzung/) heruntergeladen werden. Aufgrund der Pandemie wird im Anschluss an die Versammlung kein Apéro stattfinden. Geschäfte 1. Teilrevision des Verkehrsrichtplans 2. Kommunaler Mehrwertausgleich 3. Erlass Fondsreglement zum kommunalen Mehrwertausgleich 4. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes Broschüre und Akten Beachten Sie bitte die Gemeindeversammlungs-Broschüre, welche ab dem 31. August 2021 unter www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung abrufbar ist oder mit einem Abo elektronisch oder in Papierform bei Franziska Sager, Tel. 044 805 91 42 oder E-Mail franziska.sager@wangen-bruettisellen.ch, bestellt werden kann. Die detaillierten Akten liegen ab dem 31. August 2021 im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes hat jede stimmberechtigte Person das Recht, eine Anfrage an den Gemeinderat zu stellen, die an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Die Anfrage muss aber eine Angelegenheit der Gemeinde und von allgemeinem Interesse sein sowie vor der Gemeindeversammlung schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat der/dem fragestellenden Stimmberechtigten spätestens einen Tag vor der Gemeindeversammlung schriftlich. Der Tag, an dem die Gemeindeversammlung stattfindet, wird dabei nicht mitgezählt. Massgebend ist das Datum des Eingangs beim Gemeinderat. Gemeinderat Schiessgefahr Auf dem Schiessplatz Wangen-Brüttisellen wird wie folgt scharf geschossen: Donnerstag, 26. August 2021, 18.00 – 20.00 Uhr Training OMM, SV Wangen und SV Brüttisellen Samstag, 28. August 2021, 09.30 – 11.30 Uhr Bundesprogramm Wangen, SV Wangen Samstag, 28. August 2021, 14.00 – 15.30 Uhr Jungschützen + Jugendkurs, SV Wangen Unter Ablehnung jeder Haftung im Nichtbeachtungsfalle wird jedermann aufgefordert, das Betreten des gefährdeten Gebietes zu unterlassen. Gemeinderat Die Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen bleibt am Freitag, 3. September 2021, aufgrund eines Betriebsanlasses geschlossen Bei Todesfällen und sonstigen Notfällen wenden Sie sich bitte an folgende Pikettnummer 077 473 11 58 (8.30 Uhr – 12.00 Uhr). Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. Gemeindeverwaltung www.wangen-bruettisellen.ch Gräberräumung 2022 Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren werden folgende Gräber im Friedhof Wangen-Brüttisellen ab dem 21. März 2022 geräumt: – Urnengräber Feld D1 Nr. 1 bis Nr. 2 und Nr. 34 bis Nr. 38 Bestattungen von 2001 – Erdbestattungsgräber Feld E Nr. 56 bis Nr. 61 Bestattungen von 2001 – Urnennischen Nr. 72 bis Nr. 75 Bestattungen von 2001 Die Angehörigen der dort bestatteten Personen werden gebeten, den Grabschmuck (Pflanzen, Grabsteine, Platten etc.) bis am 18. März 2022 zu entfernen.Wir machen die Angehörigen darauf aufmerksam, dass der damalige Steinlieferant an einer Rücknahme des Grabsteines allenfalls interessiert sein könnte. Ab dem 21. März 2022 wird das Abräumen der Gräber durch die Friedhofvorsteherin angeordnet. Über nicht abgeräumte Grabmäler wird dann, unter Ablehnung jeglicher Entschädigungsansprüche seitens der Angehörigen, verfügt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne auf unsere Friedhofund Bestattungsverordnung hinweisen, welche Sie auf unserer Homepage, www.wangen-bruettisellen.ch, herunterladen können oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen können. Bei Fragen steht Ihnen die Leiterin Bestattungsdienste gerne zur Verfügung. Bestattungsdienste

Gemeindezeitung Kurier