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16 Kurier Nr.

16 Kurier Nr. 26 1.7.2021 Verhandlungsbericht Nr. 5 / 2021 (Mai und Juni 2021) Aus dem Gemeinderat Neue Revisionsstelle bestimmt Seit dem 1. Januar 2016 ist die baumgartner & wüest gmbh, Brüttisellen, als finanztechnisches Kontrollorgan (Revisionsstelle) für die technische Prüfung der Jahresrechnung sowie die Geld- und Sachbereichsprüfungen bei der politischen Gemeinde zuständig. Der Vertrag mit der baumgartner & wüest gmbh läuft am 31. Dezember 2021 aus. Bereits 2015 wurde mit der Rechnungsprüfungskommission vereinbart, dass die Revisionsstelle regelmässig gewechselt wird. Aus diesem Grund wurde der Auftrag im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Insgesamt sind zwei Offerten eingegangen. In Absprache mit der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission wurde die BDO AG, Zürich, als neue Revisionsstelle für die Jahre 2022 bis 2027 bestimmt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten belaufen sich auf rund 27 000 Franken. «Lärmbelastungskataster Kommunalstrassen 2020» festgesetzt Bei den Gemeindestrassen handelt es sich gemäss der eidgenössischen Lärmschutz- Verordnung (LSV) um bestehende ortsfeste Anlagen. Wenn ein Anlagehalter Grund zur Annahme hat, dass die Emissionen seiner Anlagen zu Überschreitungen der massgebenden Belastungsgrenzwerte führen, ist er nach Art. 37 Abs. 1 LSV verpflichtet, einen Lärmbelastungskataster (LBK) zu führen. Der Lärmbelastungskataster von Gemeindestrassen (Kommunalstrassen) stellt die Lärmbelastung von Gebäuden und die Quellwerte der Strasse (Emissionen) räumlich dar. Im Lärmbelastungskataster sind die ermittelte Lärmbelastung, das angewendete Berechnungsverfahren, die Eingabedaten für die Lärmberechnung, die in der Nutzungsplanung festgelegte Nutzung der lärmbelasteten Gebiete, die geltenden Empfindlichkeitsstufen, die Anlagen und ihre Eigentümer sowie die Anzahl Personen, die von über den massgebenden Belastungsgrenzwerten liegenden Lärmimmissionen betroffen sind, festzuhalten (Art. 37 Abs. 2 LSV). Bereits Ende 2018 wurde das Ingenieurbüro Andreas Suter, Thalwil, mit der Erarbeitung des Lärmbelastungskatasters für die Kommunalstrassen (LBK Kommunalstrassen) beauftragt. Im inzwischen vorliegenden LBK Kommunalstrassen werden die aktuellen Emissionen und Immissionen an den Kommunalstrassen in Dietlikon dargestellt. Dies lässt auch einen Vergleich zum Lärmsanierungsprojekt (LSP) zu, welches vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 265 am 13. Dezember 2016 beschlossen wurde. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem LBK sind: – Der LBK umfasst die folgenden Strassen, die einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 500 Fahrzeugen aufweisen: • Alte Dübendorferstrasse (teilweise) • Industriestrasse • Brandbachstrasse • Klotenerstrasse (teilweise) • Brunnenwiesenstrasse • Loorenstrasse • Brüttisellerstrasse • Pappelstrasse • Dorfstrasse (teilweise) • Riedenerstrasse • Dübendorferstrasse • Riedmühlestrasse • Gerenstrasse • Schwerzelbodenstrasse – 2020 weisen insgesamt 47 Gebäude mit 189 Wohnungen überschrittene Immissionsgrenzwerte (IGW) auf. Es sind somit etwa 350 Personen von übermässigem Strassenlärm betroffen. – Bei folgenden 4 Gebäuden werden die IGW-Überschreitungen hauptsächlich durch Gemeindestrassen verursacht: Brüttisellerstrasse 8, Dübendorferstrasse 100, Industriestrasse 24 und Industriestrasse 28 – 2020 weisen zudem gesamthaft 87 Gebäude mit 341 Wohnungen überschrittene Planungswerte (PW) auf. Es sind etwa 750 Personen von Strassenlärm über dem Planungswert betroffen. – Bei 66 Gebäuden werden die PW-Überschreitungen hauptsächlich durch Gemeindestrassen verursacht. – Die Emissionen sind 2020 teilweise massiv tiefer als im LSP 2016 angenommen. Die Abweichungen können aber durch verschiedene Modellannahmen und geänderte Grundlagen begründet werden. – Für 26 Objekte wurden im LSP Sanierungserleichterungen gewährt. Bei keinem wird der damals festgesetzte Erleichterungspegel erreicht oder gar überschritten. Es besteht somit kein Bedarf für Nachsanierungen. – Aus der obenstehenden Übersicht sind die Objekte mit einer hauptsächlich durch Gemeindestrassen verursachten Überschreitungen der Immissionsgrenzwertes (orange) bzw. Planungswertes (gelb) ersichtlich: Der Gemeinderat hat den «Lärmbelastungskataster Kommunalstrasse 2020 (LBK 2020)» genehmigt. Er wird nun im kantonalen geographischen Informationssystem (GIS) als Ebene «LBK 2020» aufgeschaltet. Der LBK 2020 ersetzt die heute publizierten Emissionswerte aus dem LSP 2016. Weitere Informationen unter https://maps.zh.ch/s/xrwoigmt. Bitte lesen Sie auf der Folgeseite weiter.

Kurier Nr. 26 1.7.2021 17 Der Lärmbelastungskataster ist lediglich behördenverbindlich und damit alleine nicht rekursfähig. Rekursfähig ist aber zum Beispiel ein Lärmsanierungsprojekt mit Lärmbelastungskataster-Auszug oder die Verfügung der Baubewilligung mit einem Lärmgutachten, das sich auf die Emissionen des Lärmbelastungskatasters abstützt. Dies und das … Zudem hat der Gemeinderat – vom Bericht der baumgarter & wüest gmbh, Brüttisellen, über die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2020 Kenntnis genommen; – entschieden, sich an der Informationskampagne «Milizarbeit in Behördenämtern» des Verbandes der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) zu beteiligen. Ziel der Kampagne ist es, dass sich für die Gemeindewahlen 2022 genügend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen und der Öffentlichkeit die Bedeutung der für unser politisches System bewusst gemacht wird; – Heike Recktenwald ihrem Wunsch entsprechend als Mitglied der besonderen Baukommission «Erweiterung und Umbau Alterszentrum Hofwiesen» entlassen; – die Abrechnung über den 2016 erfolgten Ersatz des neutralen Polizeifahrzeuges mit Kosten von Fr. 72 329.20 (Kreditunterschreitung Fr. 2470.80) genehmigt; – der Aufhebung einer Teilfläche von ca. 7 m² der Dorfstrasse zugestimmt. Sie erfolgt im Zusammenhang mit einer Grenzbereinigung im Bereich der Liegenschaft «Bahnhofstrasse 59» (Parzelle Kat.-Nr. 3203); – eine Anfrage der Gemeinde Wangen-Brüttisellen zur künftigen Unterstützung des FC Brüttisellen-Dietlikon beantwortet. Dabei hat der Gemeinderat Bereitschaft signalisiert, den jährlichen Betriebsbeitrag an die Sportanlage Lindenbuck von heute Fr. 33 000.– auf neu Fr. 39 000.– zu erhöhen; – zur neuen kommunalen Richtplanung der Gemeinde Bassersdorf Stellung genommen. Weil eine Busverbindung zwischen Bassersdorf und Dietlikon nach Ansicht der Gemeinde Dietlikon ausreicht, um die Nachfrage im öffentlichen Verkehr zwischen den beiden Gemeinden abdecken zu können, wurde beantragt, auf die Fortsetzung der Glattalbahn- Plus nach Dietlikon zu verzichten; – zur Teilrevision des kommunalen Richtplans Öffentliche Bauten und Anlagen «Hochbord» der Stadt Dübendorf Stellung genommen. Es wurden keine Einwendungen erhoben; – der Einführung des Internen Kontrollsystems per 1. Juli 2021 zugestimmt. Im IKS wurden alle Risiken berücksichtigt, welche eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder ein hohes Schadensausmass haben. Dem Gemeinderat wird über die durchgeführten Kontrollen jährlich Bericht erstattet; – eine Anfrage des Fördervereins Sportzentrum Dürrbach, Wangen b. Dübendorf, für einen finanziellen Beitrag negativ beantwortet; – mit dem neu gegründeten PIAZZA Club eine Leistungsvereinbarung für die Durchführung der PIAZZA anlässlich des Dietliker Dorfmärtes abgeschlossen; – eine Anfrage der Schulgemeinde um Übernahme der Kosten von Fr. 74 000.– für den Einsatz der Plattform Glattal auf den Schulanlagen abgelehnt; – die Steuerbezugsprovisionen der verschiedenen Gemeindegüter für die Jahre 2022 bis 2025 festgelegt. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch → Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat Ausschreibung von Bauprojekten vom 1. bis 21. Juli 2021 Kenny‘s Auto-Center AG, Husacherstrasse 1, 8304 Wallisellen; Fassadensanierung, Umnutzung bestehendes Lagergebäude für Autocenter mit Werkstatt und Büronutzung, 1. Projektänderung; Rückkühler auf Dach, Bahnhofstrasse 5 und 7, Grundstücke Nrn. 5513 und 5735, Gebäude Nrn. 385 und 266; Gewerbezone G 6.0 Planauflage / Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Eingang Gemeindewerke) Hofwiesenstrasse 32 in 8305 Dietlikon öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Information aus der Baubehörde Die Baubehörde hat am 23. Juni 2021 für folgende Baugesuche im ordentlichen Verfahren die baurechtliche Bewilligung erteilt: – Nicole und Arben Morina, Scheibenbühlstrasse 8 Umbau des bestehenden Einfamilienhauses, Erweiterung des Dachgeschosses sowie energetische Sanierung – Christine Wyss Rebsamen, André Rebsamen, Mark Rebsamen, Melanie Gisin, Haldengutstrasse (34) Neubau eines Mehrfamilienhauses Baubehörde Baubehörde Wir sind seit über 35 Jahren im Umzug zuhause, und bieten Ihnen höchste Umzugsqualität. FRITSCHI TRANSPORTE UMZÜGE AG Besuchen Sie uns unter fritschi-umzuege.ch, oder kontaktieren Sie uns unter info@fritschi-umzuege.ch oder 044 833 64 44 044 833 22 51 malerbernhard.ch Malerarbeiten für Innen und Aussen | Farbberatungen | Gesundes Wohnen Malergeschäft Bernhard AG 8305 Dietlikon

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