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12 Kurier Nr.

12 Kurier Nr. 23 10.6.2021 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Passbüro Sihlquai 253, Postfach, 8090 Zürich 043 259 73 73 / passbuero@ds.zh.ch Juli 2020 / KB Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass 1. Identitätskarte (IDK) Benötigen Sie nur eine IDK, ist die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde zuständig. Wohnen Sie in Zürich, wenden Sie sich an das Personenmeldeamt im Stadthaus, oder Ihr Kreisbüro. Erkundigen Sie sich vorher, ob ein Foto mitzunehmen ist. Frühere IDKs sind zur Entwertung mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen. Das Passbüro nimmt keine Anträge nur für IDKs entgegen. Eine IDK für Erwachsene ist 10 Jahre gültig und kostet CHF 70 (inkl. Porto für den Versand vom Produktionsort an die Lieferadresse). IDKs für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind 5 Jahre gültig und kosten CHF 35 (inkl. Porto). 2. Pass oder „Kombi“ (bestehend aus Pass und IDK) Der Pass (seit 2010 mit Datenchip) oder das „Kombi“ können nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Den Antrag und die anschliessende Terminvereinbarung zur Erfassung der biometrischen Daten wickeln Sie am besten online über www.schweizerpass.ch ab. Wer kein Internet hat, kann den Antrag unter 043 259 73 73 stellen, muss jedoch mit einer Warteschlaufe rechnen. Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Erfassung der Daten, können keine Ausweise ausgestellt werden. Vor Ort im Passbüro werden keine Anträge entgegengenommen. Am vereinbarten Termin werden die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst (kein eigenes Foto nötig). Frühere Pässe und IDKs sind mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind. Sie müssen entwertet werden, bevor neue Ausweise zugestellt werden können. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen. Neu eingebürgerte Personen müssen sich mit ihrem ausländischen Pass ausweisen. Ein Ausländerausweis (= Aufenthaltsbewilligung B, C, F und N) genügt nicht. Bei Neugeborenen ist entweder ein Geburtsschein, ein Familienausweis (Familienbüchlein), oder eine Meldebestätigung mitzunehmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine, oder nur mit einem Elternteil erscheinen, benötigen bei gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung nicht anwesender Elternteile. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist ein entsprechender amtlicher Nachweis nötig (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung). Ein Zustimmungsformular finden Sie unter "Merkblätter & Formulare" auf www.zh.ch/pass Seite 1 von 2

Kurier Nr. 23 10.6.2021 13 3. Notpass (Provisorischer Pass) Für den Notpass können Sie ohne Termin beim Passbüro am Sihlquai 253, oder beim Notpassbüro am Flughafen vorsprechen. Er wird vor Ort gedruckt. Da er keinen Datenchip enthält, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Minderjährige, die einen Notpass benötigen, sollten von den Eltern begleitet sein. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen. Ein Zustimmungsformular finden Sie unter "Merkblätter & Formulare" auf www.zh.ch/pass 4. Gültigkeit & Preise / Produktionsdauer Die Gebühren sind vor Ort mit Kredit-/Debitkarte, digital mit Twint, oder bar zu bezahlen. Erst danach werden die Ausweise produziert. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Ausweisart Gültigkeit Preis (inkl. Porto*) Pass Erwachsene 10 Jahre CHF 145.00 Pass Minderjährige (0-18 J.) 5 Jahre CHF 65.00 Kombi (Pass+IDK) Erwachsene 10 Jahre CHF 158.00 Kombi (Pass+IDK) Minderjährige (0-18 J.) 5 Jahre CHF 78.00 Provisorischer Pass 1 Reise / max. 12 Monate CHF 100.00 (kein Porto) Provisorischer Pass am Flughafen 1 Reise / max. 12 Monate CHF 150.00 (kein Porto) * entsteht durch den Versand der Ausweise vom Produktionsort an die im Antrag erfasste Lieferadresse Die Produktion des Passes und der IDK dauert maximal 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden vom Produktionsort eingeschrieben an die im Antrag erfasste Lieferadresse verschickt. Voraussetzung für einen Versand an die Privatadresse ist, dass die früheren Ausweise zum Termin mitgebracht und entwertet wurden. Andernfalls müssen die neuen Ausweise – gegen Abgabe der alten Dokumente – abgeholt werden. 5. Standort und Öffnungszeiten Das Passbüro ist nur wenige Gehminuten von der Tramhaltestelle Quellenstrasse (zwischen Limmatplatz und Escher-Wyss-Platz) entfernt. Es ist rollstuhlgängig; wer einen Eurokey hat, kann den Rollstuhllift benutzen. Es gibt nur wenige (kostenpflichtige) Parkplätze. Telefonische Erreichbarkeit: MO/DO: 08:00 bis 12:00 Uhr / 13:30 bis 17:00 Uhr DI/MI/FR: 08:00 bis 12:00 Uhr / 13:30 bis 16:00 Uhr Öffnungszeiten Schalter: MO/DO: 08:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 18:00 Uhr DI/MI/FR: 08:00 bis 16:00 Uhr durchgehend Weitere Informationen, sowie Merkblätter und Formulare finden Sie auf www.zh.ch/pass Das Passbüro erteilt keine Auskünfte zu Einreise- und Transitbestimmungen anderer Länder. Dafür wenden Sie sich bitte an die Botschaft / das Konsulat des Transit- und/oder Ziellandes, Ihr Reisebüro, oder die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. Seite 2 von 2

Gemeindezeitung Kurier