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2021_22

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14 Parteien –

14 Parteien – Organisationen – Vereine Kurier Nr. 22 3.6.2021 Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 Parolen der politischen Parteien in Dietlikon FDP. GLP SP SVP Die Liberalen Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» Nein Ja Ja Nein 2. Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» Nein Freigabe Ja Nein 3. Covid-19-Gesetz Ja Ja Ja Ja 4. CO 2-Gesetz Ja Ja Ja Nein 5. Gesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus Ja Nein Nein Ja Kantonale Vorlagen 1. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele Ja Ja Ja Ja 2. Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» Nein Nein Ja Nein 3. Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» Nein Nein Ja Nein Kommunale und regionale Vorlagen 1. Interkommunaler Vertrag Sportanlagen Faisswiesen AG Ja Ja Ja Ja 2. Statutenrevision Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal Ja Ja Ja Ja Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 Parolen der politischen Parteien in Wangen-Brüttisellen FDP. Forum GLP SP SVP Die Liberalen Eidgenössische Volksabstimmung 1. Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Nein –– Ja Ja Nein Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» 2. Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» Nein –– Ja Ja Nein 3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verord nungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie Ja –– Ja Ja Nein (Covid-19-Gesetz) 4. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Ja –– Ja Ja Nein Treibhausgasemissionen (CO 2-Gesetz) 5. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Ja –– Freigabe Ja Nein Bekämpfung von Terrorismus Kantonale Volksabstimmung 1. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele Ja –– Ja Nein Ja 2. Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» Nein –– Nein Ja Nein 3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» Nein –– Ja Ja Nein Verbandsabstimmung Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Ja –– Ja Ja Ja Vororte und Glattal Kommunale Abstimmungen Interkommunaler Vertrag Sportanlagen Faisswiesen AG Ja Ja Ja Ja Nein

Kurier Nr. 22 3.6.2021 15 Zählung leerstehender Wohnungen in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Aufruf an alle Grundeigentümer, Verwaltungen und Firmen Das Bundesamt für Statistik führt seit einigen Jahren eine Statistik über Leerwohnungen. Rechtsgrundlage für die Zählung ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 1. August 1994. Demnach ist die Mitarbeit an der Zählung für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Wir bitten deshalb alle Grundeigentümer, Verwaltungen und Firmen, die Liegenschaften in Dietlikon und/ oder Wangen-Brüttisellen besitzen, den untenstehenden Talon ausgefüllt bis spätestens 25. Juni 2021 an folgende Adresse zu senden: sein werden. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Nicht zu erfassen sind: – Leerwohnungen, die am 1. Juni zwar unbesetzt, jedoch schon vermietet oder verkauft sind; – Leerwohnungen, die aufgrund ihres unfertigen Ausbaus nicht bewohnbar sind und somit in nächster Zeit noch nicht bezogen werden können; – Leerwohnungen, die seit mehreren Jahren unbesetzt und weder vermietet noch verkauft sind; – Leerwohnungen, die zwar möbliert und für die häufig bestimmte Serviceleistungen wie Reinigung usw. erbracht werden, welche jedoch in der Regel nicht zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf ausgeschrieben sind; – Leerwohnungen, die nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Wohnungen für späteren Eigenbedarf usw.); – Leerwohnungen, die nicht Wohnzwecken dienen oder nicht für Wohnzwecke angeboten werden (zweckentfremdete Wohnungen wie Büros, Arztpraxen usw.) – Leerwohnungen, die sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden, sowie Notwohnungen in Baracken; – Leerwohnungen, die aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind; – Leerwohnungen, die mit Gewerbe- oder Geschäftslokalen eine räumliche Einheit bilden; – Leer stehende Mansarden und separate Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische; – Leer stehende Zweit- und Ferienwohnungen oder -häuser, die nicht zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Zählung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993. Für Liegenschaften in Dietlikon: Gemeindeverwaltung Dietlikon, Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, oder eingescannt an ruv@dietlikon.org Für Liegenschaften in Wangen-Brüttisellen: Gemeindeverwaltung Wangen- Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder eingescannt an nina.bertschi@wangenbruettisellen.ch Gemeindeverwaltungen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Definition Leerwohnungen Als Wohnung gilt die Gesamtheit der Räume, die als bauliche Einheit zur Unterbringung eines oder mehrerer Haushalte bestimmt sind und die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dient. Eine Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang, eine Heizung sowie über eine Küche oder Kochnische. Zu erfassen sind: Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: – Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und – die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird und die erst anschliessend bewohnbar Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2021 Bitte geben Sie ausschliesslich nur Leerwohnungen an, die sich im Gemeindegebiet von Dietlikon Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2021 bzw. Wangen-Brüttisellen befinden. Bitte ankreuzen: Bitte geben Sie ausschliesslich nur Leerwohnungen an, die sich im Gemeindegebiet von Dietlikon bzw. o 8305 Wangen-Brüttisellen Dietlikon befinden. Bitte ankreuzen: o 8305 8306 Dietlikon Wangen-Brüttisellen o 8306 Wangen-Brüttisellen Total aller Leerwohnungen Total nach aller Anzahl Leerwohnungen Zimmer nach Anzahl Zimmer aufgeschlüsselt nach… aufgeschlüsselt nach… Eigentum: zu vermieten zu vermieten zu verkaufen zu verkaufen 1 oder 1 ½ Gebäudetyp: Gebäudetyp: Einfamilienhäuser Wohnungen Einfamilienhäuser anderen Gebäuden Wohnungen in anderen Gebäuden Gebäudealter: fertiggestellt ab 2019 Gebäudealter: fertiggestellt vor 2019 fertiggestellt ab 2019 fertiggestellt vor 2019 Name: Tel: Name: Ort und Datum: Tel: Firma: Ort und Datum: Firma: 1 oder 1 ½ 2 oder 2 ½ Vorname: 3 oder 3 ½ 2 oder 2 ½ 4 oder 4 ½ Mail: Vorname: Unterschrift: Mail: Unterschrift: 3 oder 3 ½ 5 oder 5 ½ 4 oder 4 ½ 6 oder mehr 5 oder 5 ½ Total 6 oder mehr Total

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