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2021_02

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10 Kurier Nr. 2

10 Kurier Nr. 2 14.1.2021 Einführung der Parkierungszone Freizeit- und Sportanlagen per 1. Februar 2021 Im Kurier vom 26. November 2020 wurde über die Erledigung des Rekurses gegen die Einführung der Parkierungszone Freizeit- und Sportanlagen berichtet. Die Einführung der neuen Parkierungszone konnte somit noch Ende Jahr 2020 eingeplant und zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Parkierungsanlagen der Freizeit- und Sportanlagen wurden mittlerweile beschildert. Gültig sind die Regelungen ab 1. Februar 2021. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Die Beschilderungen sind montiert. Inkrafttreten werden die Regelungen per 1. Februar 2021. Per 1. Februar 2021 gelten bei der Zone Freizeit- / Sportanlagen folgende Parkierungsregelungen: Weisse Zone Mo – So, 7.00 – 22.00 Uhr Max. Parkdauer (ohne Parkbewilligung) 4h Parkbewilligungen PLUS für Anwohner Tagesparkbewilligungen für Besucher Die Parkbewilligungen können online auf www.parkingpay.ch erworben werden. Temporäre Verkehrsanordnung Temporäres Parkverbot, Sennhüttestrasse, 8602 Wangen Gestützt auf § 5 und 7 der Kantonalen Signalisationsverordnung verfügt der Ressortvorsteher Tiefbau und Sicherheit: Temporäres Parkverbot auf der Sennhüttestrasse, 8602 Wangen Örtlichkeit: Sennhüttestrasse, Kreuzungsbereich Im Fasnachtbuck, 8602 Wangen Gültigkeit: 11. Januar 2021 bis Ende Bauzeit, ca. April 2022 Im Quartier Im Fasnachtbuck in Wangen wird ein neues Einfamilienhaus gebaut. Die Bauarbeiten haben im November 2020 gestartet und werden ungefähr ein Jahr dauern. Den Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern sowie den Baustellenbesuchern stehen Parkmöglichkeiten auf Privatgrund zur Verfügung. Dennoch hat sich in den vergangenen beiden Monaten gezeigt, dass häufig neben der Baustelle auf der Sennhüttestrasse sowie Im Fasnachtbuck parkiert wird. Um dieser Situation entgegenzuwirken, wird bis Ende der Bauzeit auf der Sennhüttestrasse im Bereich der Baustelle ein temporäres Parkverbot verfügt. Damit das bereits geltende Parkverbot im Kurvenbereich der Strasse Im Fasnachtbuck verdeutlicht werden kann, wird das Parkverbot bis Ende der Bauzeit mittels Parkverbotstafeln signalisiert. Rechtsmittelbelehrung Gemäss § 7 der der Kantonalen Signalisationsverordnung sind vorübergehende Verkehrsanordnungen, die länger als 60 Tage gelten sollen, zu veröffentlichen. Gegen die Verfügung der Verkehrsanordnung für das länger als 60 Tage andauernde Parkverbot kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Gesamt-Gemeinderat, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Einsprache eingereicht werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung muss genau bezeichnet werden. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und soweit möglich beigelegt werden. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Einbürgerungen Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11. Januar 2021 in das Bürgerrecht der Gemeinde Wangen-Brüttisellen aufgenommen: Blagojevic, Natalija, f, 2002, Serbien Blagojevic, Sofija, f, 2009, Serbien Diese Einbürgerungen werden im Sinne von § 20 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung veröffentlicht. Gemeinderat Amtliche Todesanzeigen Carnevale, Carmine, geboren am 8. Februar 1947, wohnhaft gewesen 8306 Brüttisellen, Birkenstrasse 22, verstorben am 10. Januar 2021. Beisetzung: Freitag, 15. Januar 2021, 13.45 Uhr, Friedhof Wangen- Brüttisellen Trauerfeier: Freitag, 15. Januar 2021, 14.30 Uhr, Katholische Kirche Dietlikon Montandon-Varoda, Jean Daniel, geboren am 9. Dezember 1952, wohnhaft gewesen 8306 Brüttisellen, Im Chrüzacher 16, verstorben am 11. Januar 2021. Bestattungsdienste Wir sind seit über 35 Jahren im Umzug zuhause, und bieten Ihnen höchste Umzugsqualität. FRITSCHI TRANSPORTE UMZÜGE AG Besuchen Sie uns unter fritschi-umzuege.ch, oder kontaktieren Sie uns unter info@fritschi-umzuege.ch oder 044 833 64 44 Industriestrasse 28 8304 Wallisellen Telefon: 041 521 66 66 ... sicher isch sicher !!! Ihr Fachmann für Elektroinstallationskontrollen in Ihrer Nähe !!!

✁ Kurier Nr. 2 14.1.2021 11 Covid-19 Informationen zur Coronavirus-Impfung So impft der Kanton Zürich Ab 4. Januar Impfung von Personen ab 75 und mit Hochrisiko Ab 4. Januar 2021 werden im Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) – auch bekannt als Zentrum für Reisemedizin – die ersten Zürcherinnen und Zürcher geimpft. Der Start der Impfaktion ist planmässig erfolgt. Die anfänglich stark eingeschränkte Impfstoffmenge von 16 000 Impfdosen verlangt nach einer klaren Priorisierung: Daher werden Personen ab 75 Jahren und Hochrisikopatienten (Erwachsene mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko unabhängig vom Alter) zuerst geimpft. Derzeit verfügbare Termine ausgebucht Der Ansturm auf die Freischaltung zur Impfanmeldung per 30. Dezember 2020 war riesig. Allerdings übersteigt die Zahl der Personen, die sich sofort impfen lassen möchten, die derzeit sehr begrenzt verfügbare Impfstoffmenge um ein Mehrfaches. Daher sind alle vorhandenen Termine am EBPI für den Januar bereits ausgebucht. Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, werden weitere Kontingente via Ärzte an Hochrisikopatienten vergeben. Die Impfaktion wird mehrere Monate dauern und wir werden die Impfmöglichkeiten laufend erweitern. Es werden sich alle impfen lassen können, die wollen. Erneute Anmeldemöglichkeit ab 18. Januar Ab 18. Januar 2021 wird für Personen ab 75 Jahren und Hochrisikopatienten wieder ein Anmeldesystem für die Impfung zur Verfügung stehen. Der Anmeldeprozess wird in der verbleibenden Zeit verbessert. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich bedauert an dieser Stelle, dass es beim Anmeldestart auch zu technischen Problemen gekommen ist und bittet dafür um Entschuldigung und um Verständnis. Weitere Informationen auf der Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung.html Abteilung Gesellschaft Melden Sie freiwillig tätige Personen für die Freiwilligen-Awards 2020 Die Namen von freiwillig tätigen Personen können noch bis zum 31. Januar 2021 mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. Eine Jury wird entscheiden, wer die Awards 2020 erhalten wird. Preisverleihung Die öffentliche Preisverleihung findet am 8. April 2021, 20.00 Uhr, im Gsellhof Brüttisellen statt. Wir freuen uns auf viele eingehende Nominationen aus der Bevölkerung. Arbeitsgruppe Freiwilligen-Award Wangen-Brüttisellen Meldung freiwillig tätige Person Ich schlage folgende Person für den «Lifetime-Award 2020 für Freiwilligenarbeit» vor: Name / Adresse: Ich schlage folgende Person für den «Freiwilligen-Award des Jahres 2020» vor: Name / Adresse: Freiwillige Tätigkeit (Was? / Wo? / für Lifetime-Award: seit wann?) Warum wird die Person vorgeschlagen? Name / Adresse / E-Mail und Telefon-Nr. der einreichenden Person: Bitte senden Sie das Formular bis zum 31. Januar 2021 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder per E-Mail an gesellschaft@wangen-bruettisellen.ch Man kann die gleichen Angaben auch ohne Formular an die vorerwähnte Mail-Adresse übermitteln. Weitere Formulare finden Sie unter www.wangen-bruettisellen.ch → Gesellschaft → Publikationen → Freiwilligen-Awards 2020: Meldeblatt.

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