14 Kurier Nr. 50 10.12.2020 – zur Revision des Gesetzes über die politischen Rechte Stellung genommen; – vom Rücktritt aus dem Wahlbüro von Ernst Michel infolge Wegzug Kenntnis genommen und seinen langjährigen Einsatz bestens verdankt; – zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Bahnhof Nord», zum öffentlichen Gestaltungsplan «SBB-Areal» und zum privaten Gestaltungsplan «Lirenächer» in Kloten Stellung genommen. Die Interessen der Gemeinde Dietlikon werden nicht tangiert, darum wurden keine Einwendungen gemacht; – unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2021 durch die Gemeindeversammlung entschieden, die Dienstaltersgeschenke im kommenden Jahr wiederum ohne Kürzung auszurichten; – zuhanden des kantonalen Amtes für Abwasser, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zum Kantonalen Geodatenmodells Generelle Entwässerungsplanung (KGDM GEP, ID 129-ZH) Stellung genommen; – der Löschung des öffentlichen Fusswegrechtes an der Brüttisellerstrasse 12+14 zugestimmt. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch → Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat Erneuerungswahl Friedensrichter/in Amtsdauer 2021 – 2027 Publikation provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung 2. Frist Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. Oktober 2020 ist für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 – 2027 innert der angesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Name, Vorname Geburtsdatum Adresse Partei Beruf Geschlecht Heimatort bisher / neu Gautschi-Oneta Karin 10.03.1958 Rigistr. 17, 8185 Winkel FDP Juristin w Reinach AG und bisher Oetwil a.d. Limmat ZH In Anwendung von Art. 10 der Gemeindeordnung (GO) und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 17. Dezember 2020, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Ein politischer Wohnsitz in der Gemeinde oder im Kanton ist nicht erforderlich (§ 23 Abs. 3 GPR in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss auf dem Wahlvorschlag mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für den Wahlvorschlag sowie das Anforderungsprofil sind bei der Gemeindekanzlei, Bahnhofstr. 60, 8305 Dietlikon, Tel. 044 835 82 50 oder E-Mail: kanzlei@dietlikon.org, erhältlich oder können im Internet unter www.dietlikon.ch heruntergeladen werden. Stimmen die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht überein, werden die Namen der definitiv Vorgeschlagenen veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR). Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 7. März 2021 an der Urne statt. Werden gleich viele Personen zur Wahl vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, wird ein amtlicher Wahlzettel gedruckt (Art. 10 Abs. 1 GO). Werden mehr Personen vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind (Kampfwahlen), kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. In diesem Fall wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt (Kandidatenverzeichnis) beigelegt (§ 31 Verordnung über die politischen Rechte und Art. 10 Abs. 3 GO). Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dietlikon, 10. Dezember 2020 Wahlleitende Behörde: Gemeinderat Dietlikon Reformierte Kirchgemeinde Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 6. Dezember Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 6. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt. 1. Voranschlag/Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 12%. Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 9. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus, Sekretariat, Dorfstrasse 15 (während den ausgeschriebenen Öffnungszeiten). Auszug aus den Mitteilungen: – Nach bald jahrzehntelanger Tätigkeit wird das geschätzte Apéro-Team, bestehend aus Marlise Stäheli und Susi Walch, verdankt und herzlich verabschiedet. Sie waren mit ihrer freundlichen und stets aufgeräumten Art, wie sie die Besucher bewirteten, das «Gesicht der Dietliker Gastfreundschaft», so der ehrende Präsident T. Rutz. Herzlichen Dank. – Bereits 10 Jahre ist Pfarrerin Christa Nater in Dietlikon tätig. Als erste Frau im Dietliker Pfarramt hat sie ihren «Dienst» am 1. November 2010 angetreten. Eine Feier soll, sobald möglich, 2021 nachgeholt werden. Herzlichen und grossen Dank auch hier. – Nach 20 Jahren Kirchenpflege, davon 15 Jahre als deren Präsident, kündigt Präsident T. Rutz seinen vorzeitigen Rücktritt per Ende Juni 2021 an. Rekursfristen Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 10. Dezember an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz §151 (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 10. Dezember an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Michel Destraz, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Dietlikon, 10. Dezember 2020 / Reformierte Kirchenpflege Dietlikon
Kurier Nr. 50 10.12.2020 15 Gemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2020 Publikation der Beschlüsse Die Protokolle der Gemeindeversammlungen vom 7. Dezember 2020 (politische Gemeinde und Schulgemeinde) liegen ab Freitag, 11. Dezember 2020 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, Dietlikon, zur Einsicht auf. Die Versammlungen fassten folgende Beschlüsse: A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses auf 37 % 2. Genehmigung der Abrechnung über den Projektierungskredit für die Gesamtsanierung der Liegenschaft «Bahnhofstrasse 54» mit Gesamtkosten von Fr. 87 121.50 B. Schulgemeinde 1. Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses auf 61 % Rechtsmittel Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) – und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Dietlikon, 10. Dezember 2020 Schulpflege und Gemeinderat Kommunale Gebühren Neuerlass Baugebührentarif per 1. Januar 2021 Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 5 Gebührenverordnung der Gemeinde Dietlikon an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2020 (GRB 240) den Baugebührentarif genehmigt und auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde der kommunale Gebührentarif wie folgt angepasst: Artikel 8 Baugebührentarif: Bisher: Es gelten die Gebühren gemäss Baugebührenreglement vom 15.01.2018. Neu: Es gelten die Gebühren gemäss Baugebührentarif vom 01.12.2020. Rechtsmittel: Gegen den Baugebührentarif vom 01.12.2020 sowie die Änderung von Art. 8 des kommunalen Gebührentarifs kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss vom 1. Dezember 2020 sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung (Büro 14, 1. Stock), Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen werden zudem unter www.dietlikon.ch publiziert. Gemeinderat Kartonsammlung Freitag, 11. Dezember 2020 Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons – Styropor und andere (Tetra-Packungen) Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittel- – Nieten und Klammern verpackungen und Bierkartons) Raum, Umwelt + Verkehr Bitte Container freiräumen Wir bitten alle Hauseigentümer, Verwaltungen und Hauswartungen ihre Container vom Schnee zu befreien. Bitte wischen Sie den Schnee von den Deckeln und räumen Sie den Zugang zu den Containern frei, damit die Leerung und Abfuhr des Kehrichts ordnungsgemäss durchgeführt werden kann. Besten Dank Raum, Umwelt + Verkehr Grüngutabfuhr im Winter Im Dezember, Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist. Die Daten für die Grüngutabfuhr in dieser Zeit sind: 16. Dezember 2020 zusätzliche ausserplanmässige Grüngutabfuhr 23. Dezember 2020 ab 2021 6. Januar / 20. Januar / 3. Februar / 17. Februar Ab dem 1. März 2021 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich. Raum, Umwelt + Verkehr Schalter Bauamt wird per 31. Dezember 2020 geschlossen! Für den gewohnt guten Service Public kontaktieren Sie uns künftig bitte wie folgt: Raum, Umwelt + Verkehr 044 835 82 30 ruv@dietlikon.org Gemeindeverwaltung
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