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2020_48

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10 Kurier Nr.

10 Kurier Nr. 48 26.11.2020 Abstimmungen und Wahlen A. Am Sonntag, 29. November 2020, finden statt: In Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Eidgenössische Volksabstimmung über: 1. Die Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» 2. Die Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» In Wangen-Brüttisellen Kommunale Erneuerungswahlen / Volksabstimmung 1. Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu) 2. Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Sportanlage Dürrbach B. Stimmabgabe Die Volksabstimmung wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Kantons durchgeführt. Fehlende Wahlunterlagen sind bis spätestens Freitag, 27. November 2020, bei den Einwohnerdiensten, in Dietlikon bis 14.15 Uhr, in Wangen-Brüttisellen bis 14.00 Uhr, zu beziehen. Die Urnen sind wie folgt geöffnet: In Dietlikon im Gemeindehaus Sonntag, 29.11.2020, 09.00 – 10.00 Uhr In Wangen, im Schurterhaus: In Brüttisellen, im Gsellhof: Sonntag, 29.11.2020, 09.00 – 10.00 Uhr C. Vorzeitige/briefliche Stimmabgabe Vorzeitig kann abgestimmt werden: In Dietlikon und in Wangen-Brüttisellen ab Erhalt der Stimmunterlagen und zwar je in der Gemeindeverwaltung des Wohnortes während den Schalteröffnungszeiten. Für die briefliche Abstimmung beachten Sie bitte den Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis. Wichtige Hinweise: – Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein. – Die Sendung rechtzeitig zur Post bringen. Briefliche Stimmabgaben müssen bis zur Urnenschliessung am Sonntag (10.00 Uhr) im Besitz des Wahlbüros sein. D. Auszählung Die Auszählungen der Wahlergebnisse finden am Sonntag ab 10.00 Uhr im jeweiligen Gemeindehaus statt. Die Resultate werden veröffentlicht: – am Abstimmungstag in Dietlikon beim Gemeindehaus und am Bahnhof in Wangen beim Volg in Brüttisellen beim Gemeindehaus und beim Freihof – auf den Internetseiten von www.dietlikon.ch und www.wangenbruettisellen.ch – am darauf folgenden Donnerstag im Kurier Gemeinderäte Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Katholische Kirchgemeinde Wallisellen (Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen) Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung (KGV) vom 17. November 2020 im Pfarreizentrum St. Antonius Wallisellen Anwesend: 29 Stimmberechtigte Die KGV wurde unter Corona Auflagen gem. BAG und der Kantonalkirche durchgeführt. Die Stimmberechtigten beschlossen auf Antrag der Kirchenpflege: 1. Der Geschäftsbericht 2019/20 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Jahresrechnung 2019 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1 261 000 wird genehmigt. 3. Das Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 729 400 wird genehmigt. 4. Der Antrag für einen Steuerfuss von 8 % wird genehmigt. 5. Die Totalrevision der Kirchgemeindeordnung wird genehmigt. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab dem 30. November 2020 im Pfarreisekretariat Alpenstrasse 5, 8304 Wallisellen und im Pfarreisekretariat Fadackerstrasse 11, 8305 Dietlikon zur Einsicht auf. Es ist auch unter www.kath.ch/wallisellen abrufbar. Rechtsmittel Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und – im Übrigen wegen Rechtsverletzungen und unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Nächste Kirchgemeindeversammlung: Donnerstag, 27. Mai 2021 St. Michael Dietlikon. Kirchenpflege HP. Kündig, Präsident Industriestrasse 28 8304 Wallisellen Telefon: 041 521 66 66 ... sicher isch sicher !!! Ihr Fachmann für Elektroinstallationskontrollen in Ihrer Nähe !!!

Kurier Nr. 48 26.11.2020 11 Ein packender Dokumentarfilm über den illegalen Raubbau im Regenwald «Bruno Manser – Die Stimme des Regenwaldes» (CH 2019) Der Kampf, den Bruno Manser einst begann, geht weiter und ist aktueller denn je. 1984 reist der Schweizer Ethnologe Bruno Manser in den Regenwald von Borneo, um zu erfahren, wie die Menschen ausserhalb der Zivilisation leben. Er schliesst sich einer Sippe der nomadisierenden Penan an und wähnt sich im Paradies. Als die Penan von massiver Abholzung bedroht werden, nimmt Manser den Kampf gegen die Waldzerstörung mit einem Mut und einem Willen auf, die ihn zu einem der berühmtesten und glaubwürdigsten Umweltschützer seiner Zeit machen und ihn letztlich alles kosten. – Mit wunderschönen, aber auch erschütternden Bildern aus dem Urwald zeichnet dieses authentische, vor Ort gedrehte Drama das Leben von Bruno Manser nach. Seine emotionale Intensität verdankt der Film aber auch der Schauspielkunst des Hauptdarstellers Sven Schelker. Er lernte für die Rolle des Bruno Manser die Sprache der Penan, die im Film überwiegend gesprochen wird. Ihr Kulturtreff-Team Ort: Kellertheater des Alexander-Bertea-Dorftreffs, Dorfstrasse 5b (rotes Haus) Datum: Freitag, 4. Dezember 2020 um 20.00 Uhr Türöffnung: 19.00 Uhr Eintritt / Tickets: Fr. 15.– Um das Covid-19 Schutzkonzept einhalten zu können, ist die Besucherzahl beschränkt. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Tickets zu reservieren. Reservationen: Weitere Infos: Wir nehmen Ihre Reservation gerne ab Montag, 30. November 2020 telefonisch über 079 883 05 79 (zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr) oder über unsere Website www.kulturtreff.ch entgegen. www.kulturtreff.ch Unterstützt durch die Gemeinde Papiersammlung Samstag, 5. Dezember Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Bettensee Schützen, 079 666 76 86 Raum, Umwelt + Verkehr Grüngutabfuhr im Winter Im Dezember, Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist. Die Daten für die Grüngutabfuhr in dieser Zeit sind: 9. Dezember 2020 16. Dezember 2020 zusätzliche ausserplanmässige Grüngutabfuhr 23. Dezember 2020 6. Januar 2021 20. Januar 2021 3. Februar 2021 17. Februar 2021 Ab dem 1. März 2021 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich. Raum, Umwelt + Verkehr Schreinerei-/Zimmereiarbeiten Devisierung/Beratung Isolierungen Kundenarbeiten Holzschutzarbeiten Dachfenstereinbauten Holzrahmenbau/Elementbau Photovoltaik-Anlagen Estrichausbauten Solar-Anlagen www.kunz-holzbau.ch Wir helfen Ihnen Ihre ungebetenen Gäste loszuwerden • Marderabwehr Der pfiffige Holzbauer KUNZ AG HOLZ BAU PLANUNG 8305 Dietlikon Telefon Tel. 043 043 255 255 88 44 88 44 info@kunz-holzbau.ch • Umweltgerechte Schädlingsbekämpfung • Fassadenschutz gegen Tauben, Kleinvögel und Spinnen Ruchstuckstrasse Dorfstrasse 13 · 8306 25 · 8306 Brüttisellen · · Telefon 044 044 807 807 50 50 50 · · www.insekta.ch jáíÖäáÉÇ F VSS D Bauausschreibung Vom 26. November bis 16. Dezember 2020 Frau Anita Wasem, Herr Dirk Larisch, Glärnischstrasse 3, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: René Olivier AG, Bahnhofstrasse 38, 8305 Dietlikon; Rückbau Einfamilienhaus Gebäude Nr. 515 und Neubau Mehrfamilienhaus mit Unterniveaugarage, Glärnischstrasse 1, Grundstück Nrn. 2715 und 2449, 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M 1.5 Planauflage / Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Raum, Umwelt + Verkehr) Hofwiesenstrasse 32 in 8305 Dietlikon öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Baubehörde

Gemeindezeitung Kurier