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8 Kurier Nr.

8 Kurier Nr. 43 22.10.2020 Schulpflege Aktuell Beschlüsse und Informationen aus der Sitzung vom 28. September 2020 Keine Klassenlager und kein Snowcamp im Schuljahr 2020/2021 Nach sorgfältiger Abwägung hat die Schulpflege beschlossen, dass im laufenden Schuljahr keine Klassenlager oder Projekte mit Übernachtung mehr stattfinden sollen. Die Schulpflege ist sich des Stellenwerts von Lagern oder mehrtätigen Schüleranlässen durchaus bewusst. Aber in der aktuellen Situation hat die Gesundheit von Mitarbeitern und Schülerinnen und Schülern erste Priorität. Genehmigung Nachtragskredit für ICT Support Verschiedene Ursachen haben dazu geführt, dass die Schulpflege einen Nachtragskredit für den Bereich ICT-Support im Umfang von CHF 54 000 gesprochen hat. Die Nachfolge im Bereich technischer ICT-Support konnte nicht zeitnah besetzt werden, sodass die Übergangszeit von mehreren Monaten mit einer externen Firma abgedeckt werden musste. Zusatzkosten entstanden dann in der Lockdown-Phase, als kurzfristig eine höhere Netzwerkleistung aufgebaut werden musste für den Fernunterricht, die höhere Kapazität für den Mailverkehr sowie die Videokonferenzen. Ein weiterer Zusatzaufwand generierte im Sommer 2020 dann noch die Umstellung auf ein neues Betriebssystem, welche zwingend war, da verschiedene Hardware und Software nicht mehr oder nur noch schlecht funktionierte. Die Umstellung war mit wesentlich mehr Aufwand verbunden als ursprünglich geplant, was letztendlich zu weiteren Kosten führte. Aufsichtsrechtliche Prüfung der genehmigten Jahresrechnung 2019 durch das Gemeindeamt Mit Beschluss vom 27. November 2019 hat der Regierungsrat eine Weisung über die Aufgabenteilung in der präventiven Aufsicht über die gemeinderechtlichen Organisationen erlassen (RRB-Nr. 2019-1110). Zur Sicherstellung einer kantonsweit einheitlichen Rechnungslegungspraxis ist in der Weisung neu vorgesehen, dass alle vier bis sechs Jahre anstelle der bezirksrätlichen Prüfung der Jahresrechnung eine vertiefte Rechnungsprüfung durch das Gemeindeamt stattfindet. Die bei der aufsichtsrechtlichen Prüfung festgestellten marginalen Beanstandungen wurden zur Kenntnis genommen und werden entsprechend in der Jahresrechnung 2020 umgesetzt. Buchzelle 7/24 beim Gemeindehaus Die Schulpflege hat das Design für die Buchzelle 7/24 beim Gemeindehaus genehmigt. In der seit Jahren leerstehenden Telefonzelle wird in den nächsten Wochen die Buchzelle 7/24 installiert. Die Projektarbeit werden die Mitarbeiterinnen der Bibliothek zusammen mit dem örtlichen Gewerbe umsetzen, punktuell unterstützt von Schülern der Oberstufe. Wir werden dann ausführlich über den Verlauf und natürlich über die Einweihung der Buchzelle 7/24 berichten. Die Leiterin Bibliothek, Karin Wiestner und ihre Mitarbeiterinnen freuen sich, Ihnen ab Spätherbst 2020 dieses neue Angebot anbieten zu können. Eva Schuster Michel Leitung Schulverwaltung / Öffentlichkeitsarbeit Bücher «Apéro» Neuheiten Der Herbst kommt zusammen mit Daniela Binder und vielen neuen, spannenden Geschichten. Dienstag, 27. Oktober 2020 um 19.00 Uhr Aufgrund der speziellen Situation ist die Platzzahl (30 Personen) beschränkt und wir bitten Sie daher um Anmeldung unter: 044 833 15 45 oder biblioteam@schule-dietlikon.ch Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Bibliotheksteam Amtliche Todesanzeigen Ausschreibung von Bauprojekten vom 22. Oktober bis 11. November 2020 Rita Portmann, Fuchshalde 5, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: Swisstherm AG, Hardstrasse 21, 5103 Wildegg; Erstellung einer Luft/Wasser Wärmepumpe, Fuchshalde 5, Grundstück Nr. 4318, beim Gebäude Vers.-Nr. 910; 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M 1.5 Planauflage / Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Raum, Umwelt + Verkehr) Hofwiesenstrasse 32 in 8305 Dietlikon öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Baubehörde Ernst Walter Niebling, geboren 17.02.1931, gestorben 19.10.2020, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis am Donnerstag, 29.10.2020, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon. Anschliessend um 14.30 Uhr Trauerfeier in der Ref. Kirche Dietlikon. Crocifissa Lalomia geb. Cani, geboren 20.07.1932, gestorben 19.10.2020, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Trauerfeier am Freitag, 23.10.2020, 13.30 Uhr, kath. Kirche St. Michael, Dietlikon. Anschliessend um 14.30 Uhr Erdbestattung Friedhof Dietlikon. Johannes Fischer, geboren 21.07.1932, gestorben 19.10.2020, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Bestattungsamt Falten • Haarentfernung • Anti-Aging • Fusspflege www.cosmetic4you.ch 043 433 00 30

Kurier Nr. 43 22.10.2020 9 Wahlanordnung Erneuerungswahl Friedensrichter/in Amtsdauer 2021 – 2027 Turnusgemäss findet 2021 die Erneuerungswahl der Friedensrichterin/des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 – 2027 statt. Gestützt auf § 44 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) muss der erste Wahlgang zwischen Januar und Juni durchgeführt werden. Der Gemeinderat [als wahlleitende Behörde] hat mit Beschluss Nr. 170 vom 29. September 2020 den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 – 2027 auf Sonntag, 7. März 2021 angeordnet. Gemäss Art. 9 und Art. 48 der Gemeindeordnung (GO) findet die Wahl an der Urne statt. Innert einer Frist von 30 Tagen, das heisst bis spätestens 23. November 2020, können dem Gemeinderat, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Ein politischer Wohnsitz in der Gemeinde oder im Kanton ist nicht erforderlich (§ 23 Abs. 3 GPR in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss auf dem Wahlvorschlag mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für den Wahlvorschlag sowie das Anforderungsprofil sind bei der Gemeindekanzlei, Bahnhofstr. 60, 8305 Dietlikon, 044 835 82 50 / kanzlei@dietlikon.org, erhältlich oder können im Internet unter www. dietlikon.ch herunter geladen werden. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 22. Oktober 2020 Gemeinderat Mehrwertausgleichsgesetz (MAG); Teilrevision Bau- und Zonenordnung – «Kommunaler Mehrwertausgleich» Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2020 beschlossen: Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Kommunaler Mehrwertausgleich» wird zur Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung sowie zur Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung nach § 7 PBG verabschiedet. Rechtliche Hinweise: Die Unterlagen liegen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an der Hofwiesenstrasse 32 (Sekretariat / Schalter Raum, Umwelt + Verkehr) zur Einsicht auf. Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (www.dietlikon.ch) eingesehen werden. Innert der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Kommunaler Mehrwertausgleich» äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Dietlikon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon bis spätestens 21. Dezember 2020 schriftlich einzureichen. Die Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Raum, Umwelt + Verkehr Treffen mit der Gemeindepräsidentin Haben Sie Fragen, Vorschläge oder ein Anliegen, welches Sie gerne mit mir besprechen möchten? An folgenden Daten stehe ich der Bevölkerung von Dietlikon zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: – Dienstag, 27. Oktober 2020 – Dienstag, 24. November 2020 Ihre Anmeldung mit Besprechungsthema nimmt die Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag vor dem gewünschten Termin unter kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 50 entgegen. Terminanfragen ohne Gesprächsthema werden nicht berücksichtigt. Ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen. Herzlich Ihre Edith Zuber, Gemeindepräsidentin Coronavirus Hilfe bei persönlichen Problemen – Amt für Jugend und Berufsberatung, Online-Elternmagazin www.fuerslebengut.ch – Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Bülach, 043 259 95 00 (während Bürozeiten), Beratungen sind kostenlos und vertraulich, www.ajb.zh.ch/corona – Dargebotene Hand, 24 Stunden / 7 Tage, Telefon 143, E-Mail: zuerich@143.ch, https://zuerich.143.ch/ – Pro Juventute, 24 Stunden / 7 Tage, Telefon 147, E-Mail: beratung@147.ch, https://www.147.ch/de/ – HEKS Zürich Hilfetelefon (kostenlos für Personen, die im Kanton Zürich wohnen), 044 360 88 55 (Mo – Fr, 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr) – Hotline des Kompetenzzentrums für Paarberatung, Paartherapie und Mediation im Kanton Zürich (max. 30-minütige Sofortberatung, gratis), Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr unter 044 204 22 20, E-Mail: hotline@paarberatung-mediation.ch, Chat www.paarberatung-mediation.ch – Alzheimer Zürich bietet unentgeltliche Unterstützung für betreuende Angehörige, Nachbar/innen und freiwillige Helfer/innen von Menschen mit Demenz. Wir geben Ratschläge, wie Sie den Alltag mit Demenz gestalten können und stehen Ihnen mit hilfreichen Tipps für den Umgang mit demenziell veränderten Mitmenschen zur Seite. Telefon: 043 499 88 63, E-Mail: info@alz-zuerich.ch www.dietlikon.ch Gemeindeverwaltung

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