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2020_18

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20 Agenda Kurier Nr.

20 Agenda Kurier Nr. 18 30.4.2020 Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Wangen-Brüttisellen Schiessplatz Stigenhof; Instandsetzung Kugelfang Mitwirkung und Anhörung vom 28. April 2020 Gemeinde: Gesuchstellerin: Gesuchsunterlagen: Gegenstand: Verfahren: Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren: UVP: Melden Sie uns Ihre Veranstaltung für diese Seite per Mail: info@leimbacherdruck.ch Wangen-Brüttisellen armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost – Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen – Abfallentsorgungskonzept – Lärmgutachten Instandsetzung Kugelfänge (Altlastensanierung), Ersatz Holztrennwand der KD-Boxen, Einbau Lärmschutzwände Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren. Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) werden die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes angehört, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Wangen-Brüttisellen schriftliche Anregungen einzureichen. Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01). Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 30. April bis 29. Mai 2020 online unter folgendem Link: www.wangenbruettisellen.ch/de/politik/politikinformationen/ oder nach telefonischer Rücksprache (Tel. 044 805 91 21) bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen eingesehen werden. Aussteckung / Profilierung: Einsprachen: Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen. Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist zuhanden der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind bei der Genehmigungsbehörde einzureichen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG). Ärztlicher Notfalldienst Bitte setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Hausarzt-, Zahnarztpraxis oder Ihrer Apotheke in Verbindung. Sofern Sie dort niemanden erreichen, wenden Sie sich an das «Ärztefon», die Vermittlungsstelle für die Notfalldienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, unter der Gratisnummer: 0800 33 66 55 Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr Für schnelle Hilfe in lebensbedrohlichen Lagen kann die Sanitätsnotrufnummer 144 gewählt werden. Notfalldienst für Kleintiere, Kleintierpraxis Zentrum AG 044 805 39 39 Dr. med. vet. Thomas Demarmels, Dr. med. vet. Remy Sprecher und Dr. med. vet. Franziska Brandenberger, Bahnhofstrasse 38, Dietlikon Kurier 65. Jahrgang Wochenzeitung der Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen. Erscheint am Donnerstag. Wird in alle Haushaltungen und Unternehmen verteilt. Auflage 8000 Ex. Jahresabo per Post: Fr. 188.– exkl. MWST Inserate- Annahmeschluss: Dienstag 12.00 Uhr annahme inserate@leimbacherdruck.ch, Telefon 044 833 20 40 Einsendungen von Vereinen, Parteien, aus dem Leserkreis Merkblatt für Einsendungen: www.leimbacherdruck.ch Redaktionsschluss: Montag, 13.00 Uhr kurier@leimbacherdruck.ch Verlag «Kurier», Leimbacher AG, Claridenstr. 7, 8305 Dietlikon Telefon 044 833 20 40, E-Mail info@leimbacherdruck.ch Mo – Fr 8.30 –12.00 Uhr, 13.30 –17.00 Uhr Redaktion Telefon 044 834 08 58, kurier@leimbacherdruck.ch Mo + Di 8.30 –12 Uhr, 13.30 – 17 Uhr, Mi 8.30 –12 Uhr Leo Niessner (Redaktionsleiter), Irene Zogg (Layout) Sabine Meier (Sekretariat und Inserateverwaltung) Keinen Kurier Falls Sie jeweils bis Donnerstag keinen Kurier erhalten, erhalten? kontaktieren Sie bitte die Firma Presto, Tel. 058 448 31 92 und hinterlegen auf dem Telefonbeantworter Ihre Adresse und geben an, ob der Kurier nachgeliefert werden soll. 50% auf alle neuen Inserate im Kurier Nr. 19 – bitte Code KW19 erwähnen – Rechnung zahlbar in 180 Tagen 28. April 2020 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport 044 833 20 40 inserate@leimbacherdruck.ch

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