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2020_18

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14 Kurier Nr.

14 Kurier Nr. 18 30.4.2020 Gemeindefinanzen Jahresabschlüsse 2019 aufgrund von einmaligen Effekten unter den Erwartungen Bei den passiven Steuerausscheidungen hat der Kanton Zürich einen Fall aus dem Jahr 2011 abgerechnet. Die neuen Erkenntnisse lösten in beiden Gütern wesentliche Nachzahlungen und Rückstellungen aus. Die Steuererträge fielen entsprechend tief aus. Die politische Gemeinde schloss mit einer Abweichung von lediglich 0,04 Mio. Franken trotzdem nur leicht unter den Erwartungen ab; die Schulgemeinde hingegen verzeichnete ein um 2,461 Mio. Franken schlechteres Ergebnis. Die Jahresrechnung 2019 der politischen Gemeinde schliesst bei einem Aufwand von 49,181 Mio. Franken und einem Ertrag von 47,877 Mio. Franken mit einem Aufwandüberschuss von 1,304 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Minus von 1,264 Mio. Franken. Mehrkosten in den Bereichen Soziales und Gesellschaft sowie Mindererträge bei den Gemeindesteuern konnten durch einen tieferen Sachaufwand, höhere Grundstückgewinnsteuern und einen Beitrag aus dem kantonalen Ressourcenausgleich aufgefangen werden. Die Rechnung der Schulgemeinde weist bei einem Aufwand von 18,949 Mio. Franken und einem Ertrag von 16,284 Mio. Franken einen Aufwandüberschuss von 2,665 Mio. Franken aus. Geplant war ein Rückschlag von 0,204 Mio. Franken. Bei der Schulgemeinde konnten die wesentlich tieferen Steuereinnahmen durch den Beitrag aus dem kantonalen Ressourcenausgleich nicht kompensiert werden. Die Steuerkraft der Gemeinde Dietlikon ist im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken. Dies ist grösstenteils auf die einmaligen Nachzahlungen und Rückstellungen von insgesamt 9,320 Mio. Franken bei den passiven Steuerausscheidungen zurückzuführen. Folglich liegt Dietlikon im Jahr 2019 klar unter den 95 % der relativen Steuerkraft des Kantons Zürich und hat damit Anspruch auf Ressourcenzuschüsse im Umfang von voraussichtlich 4,650 Mio. Franken. Details zur Jahresrechnung der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Dietlikon werden mit der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2020 publiziert. Gemeinderat und Schulpflege Coronavirus Unterstützung für Selbstständige durch Soforthilfe und Mieterlass Bei der Gemeinde sind 24 Gesuche von selbstständigen Kleinstunternehmer/innen um Soforthilfe eingegangen. 11 Personen haben die Unterstützungsvoraussetzungen erfüllt und einen Beitrag erhalten. Zudem kommt die Gemeinde gewerblichen Mieterinnen und Mietern von Gemeindeliegenschaften entgegen, wenn diese direkt oder indirekt von der Corona- Krise betroffen sind. Zur Abfederung von drohenden Notlagen von Selbstständigerwerbenden und Personen in vergleichbaren Lagen bewilligte der Regierungsrat am 18. März 2020 subsidiär zu den weiteren Unterstützungsmassnahmen des Bundes einen Kredit von 15 Mio. Franken. Weil der Kanton über keine geeigneten Instrumente verfügt, um selber den Unterstützungsbedarf festzustellen und Zusagen an direkt Betroffene zu machen, erfolgt die Unterstützung durch die politischen Gemeinden. Der Gemeinderat hat am 7. April 2020 für die Soforthilfe für selbstständige Kleinstunternehmer/innen einen Kredit von rund 76 500 Franken bewilligt und Richtlinien für die Beitragsausrichtung erlassen. Bis heute haben 24 Personen ein Gesuch um Soforthilfe gestellt. Davon haben 11 Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die Beitragsvoraussetzungen erfüllt und für den April einen Beitrag von 2500 Franken (Personen ohne Unterstützungspflicht) bzw. 4000 Franken (Personen mit Unterstützungspflicht) erhalten. Insgesamt wurden bis heute 39 000 Franken ausbezahlt. Noch offen ist, ob für den Mai weitere Unterstützungen geleistet werden. Wie vom Kanton vorgegeben, erfolgt die Soforthilfe subsidiär zu den weiteren Unterstützungsleistungen des Bundes und der Sozialversicherungen (z.B. Corona-Erwerbsersatz). Sofern die unterstützten Personen solche Leistungen erhalten, muss die Soforthilfe nach Möglichkeit zurückerstattet werden. Mieten für Gewerbetreibende reduziert Ebenfalls am 7. April 2020 hat der Gemeinderat entschieden, Mieterinnen und Mietern von gemeindeeigenen Gewerbeliegenschaften und -räumen, welche direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffen sind, bei der Miete entgegenzukommen. Direkt betroffenen Personen (Restaurants, Verkaufsläden, Kosmetikstudios usw.) erhalten für den April eine Mietzinsreduktion im Umfang von 50 Prozent der Bruttomiete (ohne Nebenkosten, Wohnräume usw.). Indirekt betroffene Mieterinnen und Mieter (Arztpraxen, Kinderkrippen usw.) erhalten eine Reduktion von 30 %. Insgesamt verzichtet die Gemeinde damit auf Mieteinnahmen von rund 8700 Franken. Zudem kann die Zahlung der Mieten für die Monate April, Mai und Juni bis zum 1. Juli 2020 aufgeschoben werden. Der Gemeinderat hofft, mit diesen Massnahmen Selbstständigerwerbenden, welche durch die Corona- Krise in finanzielle Not geraten sind, helfen zu können und damit den Fortbestand der Betriebe zu sichern. Gemeinderat Sanitär Krucker AG Zürichstrasse 38 b Tel. 044 833 35 33 8306 Brüttisellen Fax 044 833 53 35 www.sanitaer-krucker.ch ● Mineralische Mauerwerk und Putzsanierung ● Gartengestaltung ● Treppen, Sitzplätze René Fringeli Maurer-Plaenlegergeschä Im Chrüzacher 22, 8306 Brüsellen Tel. 044 888 27 70, 079 403 67 44 Mail rene.fringeli@sunrise.ch Schweizer Handwerk info@ sanitaer-krucker.ch Planung und Ausführung aller sanitären Anlagen Reparatur-Service Boilerentkalkungen Wasch- und Geschirrwaschautomaten Feinmechaniker mit polymechanischer Werkstatt, pensioniert, möchte weiterhin behilflich sein beim Lösen von mechanischen Problemen. 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Kurier Nr. 18 30.4.2020 15 Bestellungen der Gemeinde Dietlikon für die künftige SBB-Brüttenertunnellinie Optimierung Unterführung und Bahnhofsanlagen – Verzicht auf Liftanlagen Im Zusammenhang mit dem Neubau der SBB-Brüttenerlinie beantragt der Gemeinderat Dietlikon den Stimmberechtigten folgende zusätzliche Bestellungen bei den SBB: Die Ergänzung der geplanten Unterführung «Faisswiesenstrasse» mit einer zusätzlichen Fuss-/ Velowegverbindung in Richtung Hofwiesenquartier sowie die Erstellung zusätzlicher Veloabstellplätze beim Bahnhof. Die Stimmbevölkerung wird sich noch dieses Jahr zu diesen Bestellungen äussern können. Die SBB projektieren zurzeit den Brüttenertunnel für die Eisenbahn von Winterthur nach Dietlikon bzw. Bassersdorf. Mit diesem Projekt verbunden ist der Bau eines vierten Gleises, welches durch den Bahnhof Dietlikon führen wird. Die damit notwendigen Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die bestehende Verkehrsinfrastruktur in Dietlikon. So müssen die SBB beispielsweise den Bahnübergang mit Barriere aufheben und zu Lasten ihres Projektes eine neue Unterführung errichten, damit die Faisswiesenstrasse neu bis zur Bahnhofstrasse hinauf verlängert werden kann; dies als Ersatz für den wegfallenden Bahnübergang. (siehe rosa Linie in Abbildung 1). Gestellte Anforderungen Bereits seit 2012 setzt sich der Gemeinderat Dietlikon für eine siedlungs- und landschaftsverträgliche Führung der neuen Eisenbahnlinie ein. 2017 hat er eine politisch breit abgestützte Arbeitsgruppe einberufen, welche die Anforderungen der Gemeinde im Bereich des Bahnhofs konkretisierte und sie mit Zielen und Lösungsvorschlägen im Masterplan Zentrum Mitte formulierte (siehe Kurier Nr. 26 vom 27.06.2019). So gelang es der Gemeinde, diese konkreten Anforderungen bei den SBB zu platzieren, während diese 2018 bis 2019 das Vorprojekt ausarbeiteten. Zwischenziel erreicht Mit Abschluss der Vorprojektierung prüfte der Gemeinderat im Februar 2020 die erreichten Resultate. Folgende Anliegen haben die SBB bereits in das Vorprojekt einfliessen lassen, ohne dass für die Gemeinde Mehrkosten entstehen: Eine wesentliche Verbreiterung der Personenunterführung in der Mitte des Bahnhofs, eine verbesserte Schonung des Walderparks aufgrund einer besseren Anordnung der Bushaltestellen, eine zweckmässigere Anordnung der Rampen und des Bahnhofsgebäudes sowie eine Verbreiterung der neuen Passerelle, welche die SBB anstelle des Bahnbrügglis erstellen wird. Beim Verflechtungsbauwerk «In Lampitzäckern» konnte erreicht werden, dass die von der Gemeinde geforderte und von breiten Kreisen unterstützte Unterquerung vollständig projektiert wurde. Zusatzbestellungen der Gemeinde Gemeinde und Kanton haben die Möglichkeit, zusammen mit dem SBB-Projekt weitere Drittprojekte zu realisieren, welche zwar durch das Bahnprojekt ausgelöst werden, deren Kosten jedoch aus rechtlichen Gründen nicht oder nicht ausschliesslich von der Bahn getragen werden müssen. In diesem Sinne beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. April 2020 folgende zwei Bestellungen zu beantragen: Erstens die Ergänzung der Strassenunterführung «Faisswiesen» mit einer zusätzlichen Verbindung für den Fussgänger- und Veloverkehr, sodass in der künftigen Unterführung beidseits der Strasse ein Trottoir mit Velostreifen entsteht. Dieser neue Weg soll einen direkteren Zugang zur Faisswiesenstrasse vom Betriebsgebäude an der Hofwiesenstrasse her schaffen (siehe rote Linie in Abbildung 1). Die geplante Verbindung entspricht dem Wunsch der Gemeinde, die Wegbeziehungen für das Dorf, welches durch die Bahnlinie geteilt ist, zu stärken. Als zweite Bestellung sollen die Bauarbeiten am neuen vierten Gleis dazu genutzt werden, um einen grossen Raum für eine neue Veloabstellanlage in den Bahndamm einzubauen. Mit dieser Anlage lassen sich ausreichend Veloparkplätze platzsparend und in unmittelbarer Nähe zu den Perronzugängen anordnen. Um diese beiden Bestellungen verbindlich bei den SBB platzieren zu können, ist noch dieses Jahr ein Entscheid der Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung bzw. an der Urne notwendig. Abbildung 1: Rosa: Von den SBB projektierte Strassenverbindung; Rot: Zusatzbestellung der Gemeinde (Fuss- / Veloweg) Die Bruttoinvestitionskosten für den zusätzlichen Fuss- / Veloweg bei der Unterführung Faisswiesen in Richtung Hofwiesenstrasse betragen ca. 5,36 Mio. Franken, für die Veloabstellanlage unter dem Bahndamm ca. 0,94 Mio. Franken. Noch nicht abgezogen sind dabei mögliche Beiträge von Bund, Kanton und Nachbargemeinde, welche zwar in Aussicht gestellt wurden, deren Höhe sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genau beziffern lässt. Verzicht auf Liftanlagen Um den Perronzugang von der neuen Passerelle her zu verbessern, liess der Gemeinderat 2019 auf der Grundlage des Masterplans Zentrum ebenfalls die Erstellung zweier Lifte prüfen. Das Vorprojekt zeigt jedoch, dass diese beiden Lifte Investitionskosten von ca. 2,40 Mio. Franken mit sich bringen würden. Dazu kämen noch jährliche Kosten für den Betrieb und Service. Aus Sicht des Gemeinderates stehen die Kosten und der Unterhalt der Liftanlagen in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen der Lifte, zumal die SBB ja schon Rampenanlagen für den Zugang zu den neuen Perrons von der mittleren Personenunterführung her vorsehen, welche den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes genügen. Weiteres Vorgehen Die SBB werden im Verlaufe des Jahres 2020 im Rahmen eines Submissionsverfahrens die Projektierungsarbeiten für das Bau- und Auflageprojekt vergeben, sodass im nächsten Jahr die Projektierung fortgesetzt werden kann. Der Gemeinderat wird im Rahmen seiner «Begleitplanung 2020» das Vorprojekt der SBB weiter genau prüfen und wo nötig nach Alternativlösungen suchen, um das SBB-Projekt zu optimieren. Nach Abschluss des Bauprojekts – voraussichtlich 2023 – wird das Bundesamt für Verkehr die Pläne öffentlich auflegen. Im Rahmen der öffentlichen Planauflage werden dann alle Betroffenen und die Gemeinden zu den Plänen angehört und sie können allenfalls noch Einwendungen machen. Zudem erwartet der Gemeinderat in den nächsten Wochen den Variantenentscheid des Bundesamts für Verkehr in Bezug auf den Abschnitt «In Lampitzäckern». Gemeinderat

Gemeindezeitung Kurier