20 Kurier Nr. 9 27.2.2020 PARKIEREN IN WANGEN-BRÜTTISELLEN gültig ab 1. März 2020 1 Parkplatzkonzept Im November 2018 verabschiedete der Gemeinderat ein umfassendes Parkplatzbewirtschaftungskonzept. Das daraus resultierende Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund tritt nun per 1. März 2020 in Kraft. 2 Parkierungszonen Neu ist das Gemeindegebiet Wangen-Brüttisellen in vier Parkierungszonen aufgeteilt: Den Plan finden Sie unter www.wangenbruettisellen.ch --> Dienstleistungen --> Parkbewilligungen in grosser Auflösung. 500m 1/2
Kurier Nr. 9 27.2.2020 21 3 Parkbeschränkungen Ab 1. März 2020* gilt in allen Zonen eine gebühren- und bewilligungsfreie Parkzeit von 4h. Neu wird allerdings mittels Stellen und Hinterlegen der Parkscheibe die Ankunftszeit angezeigt werden müssen. Wer sein Motorwagen oder Motorrad länger als die gebührenfreie Parkdauer von 4h auf öffentlichem Grund abstellen möchte, muss online oder bei der Gemeindeverwaltung eine Parkbewilligung buchen. Für Anwohner, bzw. das Gewerbe besteht die Möglichkeit, eine Monats- oder Jahresparkbewilligung zu beziehen. Tagesparkbewilligungen können von Anwohnern, dem Gewerbe, Pendlern und Besuchern bezogen werden. Parkierungszone Zentrums-/Wohnzone Gewerbezone Öffentliche Anlagen Freizeit-/Sportanalgen** Regelung Weisse Zone Mo – So, 7:00 bis 22:00 Uhr, max. Parkdauer (ohne Parkbewilligung) 4h Tagesparkbewilligungen für Besucher Parkbewilligungen für Anwohner und in dieser Zone liegende Betriebe Weisse Zone Mo – So, 7:00 bis 22:00 Uhr, max. Parkdauer (ohne Parkbewilligung) 4h Tagesparkbewilligungen für Besucher Parkbewilligungen für Gewerbe und Anwohner dieser Zone Audienzrichterliche Verbote (Privatgrund) Mo – So, max. Parkdauer (ohne Parkbewilligung) 4h Tagesparkbewilligungen für Besucher Parkbewilligung für Gemeindeangestellte, Lehrer und Behördenmitglieder Weisse Zone Mo – So, 7:00 bis 22:00 Uhr, max. Parkdauer (ohne Parkbewilligung) 4h Tagesparkbewilligungen für Besucher ParkbewilligungPLUS für Anwohner *Vorbehältlich der laufenden Rekursfrist **Die Regelung der Freizeit-/Sportanlagen tritt noch nicht per 1. März 2020 in Kraft. Diese Zone wird erst im Verlauf des Jahres 2020 in Betrieb genommen. 4 Bezug von Parkbewilligungen Die Bewirtschaftung der Parkbewilligungen wird über die Online-Plattform, bzw. das App ParkingPay erfolgen. Im Internet unter www.parkingpay.ch oder via Handy über das „Parkingpay-App“ kann ein Parkgebührenkonto eröffnet werden. Mit diesem Parkgebührenkonto können die Parkbewilligungen beantragt und bezahlt werden. Wer Hilfe benötigt, oder weder via Handy noch via Computer über Internetzugriff verfügt, kann Parkbewilligungen bei der Gemeindeverwaltung buchen. www.parkingpay.ch 5 Kontrolle der Parkbewilligungen Dank der online Verwaltung der Bewilligungen wird keine physische Parkkarte mehr benötigt, die beim Auto hinterlegt werden muss. Der Kontrolleur verfügt über ein Kontrollsystem, welches online mit dem ParkingPay-System verbunden ist. Mit diesem kann das Kennzeichen des Fahrzeuges gescannt und somit festgestellt werden, ob für das jeweilige Motorfahrzeug oder Motorrad eine Parkbewilligung gelöst wurde. 6 Weitere Informationen Das vollständige Parkplatzkonzept, das Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund, den Parkierungszonenplan sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Parkingpay- Plattform finden Sie unter www.wangen-bruettisellen.ch --> Dienstleistungen --> Parkbewilligungen. 7 Kontakt und Auskunftsstelle Gemeinde Wangen-Brüttisellen Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen Tel.: 044 805 91 64, E-Mail: sicherheit@wangen-bruettisellen.ch 2/2
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