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2019_50

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14 Kurier Nr.

14 Kurier Nr. 50 12.12.2019 Ausserdem … befasste sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Geschäften: – Überarbeitung und Verabschiedung Schwerpunktprogramm 2020/24 – Genehmigung Jahresrechnung 2018 und Budget 2020 der Interkommunalen Anstalt Neugut – Totalrevision Verbandsstatuten Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG), Verabschiedung zuhanden den Urnenabstimmungen in den Verbandsgemeinden – Einsprache gegen neu beantragte Änderungen des Betriebsreglements 2017 des Flughafen Zürich – Genehmigung Revisionsbericht Geldverkehr 2019 in der Gemeindeverwaltung – Wahl Kommissionsmitglieder der Ereignisorganisation Dübendorf- Wangen-Brüttisellen – Genehmigung Leistungsvertrag mit der K. Müller AG für die Nutzung der Hauptsammelstelle «Mülliland» in Wallisellen – Kenntnisnahme Bericht IT-Audit in der Gemeindeverwaltung – Festsetzung der Abwassergebühren (Benützungsgebühren und Anschlussgebühren) – Vernehmlassung Teilrevision Regionaler Richtplan 2019 – Kreditfreigabe Umsetzung Parkplatzkonzept (CHF 150 000) – Nachtragskredit Projekt HRM2 (CHF 60 000) – Neuer Rahmen- und Softwarevertragsabschluss mit der Firma OBT AG – Teilrevision der Richtlinien für Grabmale und Gemeinschaftsgräber – Genehmigung Stellenplan und Organigramm der Gemeindeverwaltung – Verabschiedung der Organisationsstrukturen und Vereinbarung Fluglärmforum Süd – Einschätzung von Grundstückgewinnsteuern (rund CHF 771 300) Hinweis Die öffentlich taxierten Beschlüsse des Gemeinderats sind unter www. wangen-bruettisellen.ch (Politik – Gemeinderat – Beschlüsse) verfügbar. Gemeinderat Ergebnis der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019 Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst: – Genehmigung Budget 2020 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1 334 300 und einem Steuerfuss von 98 % (bisher 98 %) Protokoll Das Protokoll ist ab 17. Dezember 2019 unter www. wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung abrufbar. Rechtsmittel Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts Die Kirchenpflege beschliesst: 1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrer Thomas Maurer binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben. 2. Der Pfarrer gemäss Ziffer 1 wird als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2020 – 2024 als gewählt erklärt. sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Hinweise Rekurse sind beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rechtsmittelfristen beginnen mit der amtlichen Veröffentlichung im Kurier. Gemeinderat Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation stille Wahl 3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. 4. Mitteilung an die wahlleitende Behörde, an die reformierte Kirchenpflege, an die Bezirkskirchenpflege Uster sowie an den Kirchenrat. 5. Amtliche Veröffentlichung im Kurier Nr. 50 vom 12. Dezember 2019. Wangen-Brüttisellen, 2. Dezember 2019 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Die Präsidentin: Christina Beck Die Aktuarin: Susanne Imhof Dezember, Januar, Februar Grüngutabfuhr nur alle zwei Wochen Achtung: Aufgrund der eher geringen Menge an Grüngut findet die Abfuhr in den Monaten Dezember, Januar und Februar nur alle zwei Wochen statt. Nächste Abfuhr: 23. Dezember 2019 Weitere Abfuhrdaten: 6. Januar 2020 20. Januar 2020 3. Februar 2020 17. Februar 2020 Ab dem 2. März 2020 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich (jeden Montag). Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Brunner Zweiräder Aufwiesenstr. 13, 8305 Dietlikon Telefon 044 833 42 25 Vision 110, rot ab Fr. 2460.– Wir helfen Ihnen Ihre ungebetenen Gäste loszuwerden Marderabwehr Umweltgerechte Schädlingsbekämpfung Fassadenschutz gegen Tauben, Kleinvögel und Spinnen Dorfstrasse 13 · 8306 Brüttisellen · Telefon 044 807 50 50 · www.insekta.ch F VSS D Brenner und Heizsysteme AG Oel- und Gasbrenner / Feuerungskontrolle HWS Brenner und Heizsysteme AG • Birkenstrasse 6 • 8306 Brüttisellen Tel. 044 833 63 77 • Fax 044 833 63 78 • www.h-ws.ch • info@h-ws.ch

Kurier Nr. 50 12.12.2019 15 Bibliothek Unsere Öffnungszeiten während der Festtage Die Bibliothek ist zum letzten Mal geöffnet am Samstag, 21. Dezember 2019 von 10 bis 12 Uhr. Danach machen wir Ferien bis am 5. Januar. Bitte während dieser Zeit keine Medien in den Rückgabekasten legen. Wir eröffnen das neue Bibliotheksjahr am Montag, 6. Januar 2020 mit unserem traditionellen Neujahrsapéro von 17 bis 20 Uhr. Richtlinien für Grabmale und Gemeinschftsgräber, Teilrevision Der Gemeinderat hat am 2. Dezember 2019 die revidierten Richtlinien für Grabmale und Gemeinschaftsgräber der Gemeinde Wangen- Brüttisellen genehmigt. Die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Assistentin der Gemeindeschreiberin (Gemeindehaus, Büro 161) während den ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und sind auf der Website www.wangen-bruettisellen.ch unter der Rubrik «Politik/ Gemeinderat/Beschlüsse» aufgeschaltet. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, 8610 Uster schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Gemeinderat Das Bibliotheks-Team www.wangen-bruettisellen.ch Einbürgerungen Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 in das Bürgerrecht der Gemeinde Wangen-Brüttisellen aufgenommen: Marioni Miguel, m, geb. 1971, Staatsangehöriger von Italien Strassensperrung Aufgrund eines Kraneinsatzes wird die Sennhüttestrasse am Dienstag, 17. Dezember 2019, von 6.00 – 13.00 Uhr, auf Höhe der Liegenschaften Sennhüttestrasse 17 – 18 in Wangen gesperrt. Die Stiegstrasse wird während dieser Zeit für den Verkehr geöffnet. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit NUTZUNG ÖFFENTLICHER GRUND SPERRUNG SENNHÜTTESTRASSE, WANGEN 17. DEZEMBER 2019, 6.00 – 13.00 UHR Sennhüttestrasse, Wangen, 17. Dezember 2019 Mondini Michele, w, geb. 1972, Staatsangehörige von Italien Marioni Laura, w, geb. 2007, Staatsangehörige von Italien Marioni Giulia, w, geb. 2008, Staatsangehörige von Italien Bergui Saïd, m, geb. 1972, Staatsangehöriger von Algerien Dos Santos Palhinhas Nuno, m, geb. 1977, Staatsangehöriger von Portugal Diese Einbürgerungen werden im Sinne von § 20 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung veröffentlicht. Gemeinderat Amtliche Todesanzeige Prascsaics, Ludwig, geboren am 25. Juli 1933, wohnhaft gewesen 8306 Brüttisellen, Im Chrüzacher 12, verstorben am 8. Dezember 2019. Beisetzung: Montag, 16. Dezember 2019, 13.45 Uhr, Friedhof Wangen-Brüttisellen. Trauerfeier: Montag, 16. Dezember 2019, 14.15 Uhr, katholische Kirche Dietlikon. Bestattungsdienste Strassensperrung Umleitung Im Kleinen Grosses bewirken. Goodwill Regeln in der Begegnungszone – Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge und fahrzeugähnlichen Geräte (Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kindervelos) 20 km/h. – Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen den Vortritt vor den Fahrzeugen. – Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden. – Das Parkieren ist nur an markierten Stellen erlaubt. – Es gibt keine Fussgängerstreifen, da der Fussgängervortritt überall gilt. 1/1 Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit

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