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12 Kurier Nr.

12 Kurier Nr. 50 12.12.2019 Christbäume in Baltenswil FROHE FESTTAGE UND ALLES GUTE IM 2020 bei Familie Wettstein Bassersdorferstrasse 53 Verkauf ab 13. Dez. aus CH-Kulturen 14. + 21. Dezember Francescos PIZZA Mobil 22. Dez. Sonntagsverkauf couture tschirky Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr Monika Tschirky Mass-schneiderin Schnitt-technikerin Die Gemeindeverwaltung bleibt geschlossen vom 24. Dezember 2019 durchgehend bis und mit 3. Januar 2020. Pikett Bestattungsdienste (077 473 11 58): Freitag, 27. Dezember 2019, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Montag, 30. Dezember 2019, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Dienstag, 31. Dezember 2019, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Freitag, 3. Januar 2020, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Pikett Werke Wangen-Brüttisellen (044 835 22 45): 24-Stunden Hotline Am Montag, 6. Januar 2020 um 8.30 Uhr sind wir gerne wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Sitzt Ihre Kleidung nicht mehr richtig? Ist der Reissverschluss defekt? Brauchen Sie etwas Neues zum Anziehen? Ich berate Sie gerne persönlich: Telefon: 078 694 63 84 couturetschirky @ gmail.com Dorfstrasse 11 ∙ 8305 Dietlikon Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Adventskalender 2019 2. Konzert än Starn www.wangen-bruettisellen.ch Einladung zum Umtrunk beim Adventskalender am Dorfbrunnen: Freitag, 13. Dezember 18.00 Uhr Chor Wangen-Brüttisellen und Manne mit Speuz Freitag, 20. Dezember 18.00 Uhr Wada und SC Wangen Lernen mit Leichtigkeit ... PC, Mac, iPhone & Samsung ... in ihrem eigenen Tempo und nach ihren Wünschen & Themen bei Ihnen zu Hause. Stefanie Krischek 043 536 03 43 www.krischek.ch 078 629 89 91 B B A D S T U B E R B I R R E R Sonntag, 15. Dezember 2019 17.00 Uhr, ref. Kirche Illnau nur noch wenige Plätze verfügbar Tickets Fr. 25.– bis 16 Jahre Fr. 15.– Vorverkauf benützen unter www.gospelduebendorf.ch oder www.jcsd.ch Abendkasse ab 16.00 Uhr Garantiert reservierte Sitzplätze nur über Online-Buchung möglich B

Kurier Nr. 50 12.12.2019 13 Verhandlungen Aus dem Gemeinderat Kinder- und Jugendförderungsbeiträge 2019 Die Ortsvereine können gemäss Reglement über Entschädigungen der politischen Gemeinde Wangen- Brüttisellen an Vereine und Organisationen mit Kinder- und Jugendförderung jedes Jahr ein Gesuch für Kinder- und Jugendförderungsbeiträge einreichen. Der Gemeinderat ist mit Beschluss vom 18. September 2017 der Charta Jugendschutz der Glow-Gemeinden beigetreten. Gemäss dieser haben die Vereine Anspruch auf diese Beiträge, wenn sie innerhalb des Vereins einen Jugendschutzbeauftragten ernennen und jährlich eine Präventionsveranstaltung besuchen. Der Gemeinderat hat die eingereichten Gesuche wiederum geprüft und den Vereinen für ihre Kinder- und Jugendförderung CHF 34 079 (Vorjahr CHF 33 568) zugesprochen. Spendenvergabe 2019 Pro Jahr budgetiert der Gemeinderat rund CHF 20 000 für Spenden. Der Gemeinderat entscheidet jeweils im Herbst über die Spendenvergabe. Für 2019 wurden die Spenden in folgenden Bereichen vergeben: – Institutionen/Projekte Inland (rund CHF 10 000) – Institutionen/Projekte Ausland (rund CHF 10 000) Bei den Spenden für Inlandprojekte wurde aufgrund des 100-Jahr-Jubiläums der Organisation Wald Zürich (Verband der Waldeigentümer) ein Beitrag von CHF 1000 gesprochen. Die restlichen CHF 9000 wurden verschiedenen gemeinnützigen Institutionen vor allem im Pflege- und Kranken-/Behindertenbereich zugesprochen. Bei den Spenden im Ausland wurde schwergewichtig nochmals die Organisation «Enugu State Union of Switzerland» mit weiteren CHF 6000 für den Bau einer Geburtsklinik und eines Kinderspitals in Nigeria unterstützt. Die restlichen Spenden gingen an verschiedene Projekte im Ausland, deren Organisationen ihren Sitz mehrheitlich in Wangen-Brüttisellen haben. Erweiterung Traulokal Dübendorf Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen gehört dem Zivilstandskreis Dübendorf an. Die Stadt Dübendorf bestimmt als Sitzgemeinde über die notwendige Infrastruktur. Die Vertragsgemeinden wurden von der Sitzgemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sich in Bezug auf das bestehende Traulokal aufgrund zunehmend knapper werdender Platzverhältnisse eine räumliche Erweiterung aufdrängt. Für standesamtliche Trauungen wird zusätzlicher Platz dringend benötigt, da heute heiratswillige Paare vermehrt auf eine kirchliche Trauung verzichten und dementsprechend den festlichen Rahmen ihrer Ziviltrauung wesentlich umfangreicher (zum Beispiel grössere Gästezahl) gestalten. Der Stadtrat Dübendorf hat deshalb ein entsprechendes Erweiterungsprojekt in der Höhe von CHF 217 750 bewilligt. Die übrigen Vertragsgemeinden haben ihre Kostenanteile mittels eines formellen Kreditbeschlusses durch die zuständige Instanz bzw. den Gemeindevorstand genehmigen zu lassen. Der Gemeinderat sieht die Notwendigkeit der Erweiterung und hat dem Erweiterungsprojekt zugestimmt sowie den dafür notwendigen Kostenanteil gemäss dem auf Einwohnerzahl basierenden Kostenverteilschlüssel in der Höhe von CHF 24 385 als Zusatzkredit zulasten der Kreditkompetenz des Gemeinderates bewilligt. Gesuch Tempo 30 Im Oberdorf / Zelglistrasse Im November 2018 wurde bei der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ein Gesuch für eine Tempo 30- Zone für das Gebiet Im Oberdorf/ Zelglistrasse eingereicht. Eine erste Überprüfung des Gesuchs durch die verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei Zürich ergab, dass eine Tempo 30-Zone, bzw. Tempo 30-Strecke auf diesen beiden Strassen nicht empfohlen wird. Die Kantonspolizei wie auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) vertreten das 30/50-Regime (Tempo 30 in Quartieren, Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen). Da diese Strassen als Hauptverbindung von Hegnau, via Wangen nach Brüttisellen dienen, haben sie gemäss Kantonspolizei klar einen Hauptstrassen- und nicht einen Quartierstrassencharakter. Zudem verkehren auf beiden Strassen zwei Buslinien. Die Verkehrsbetriebe Glattal (VBG) nehmen im Grundsatz eine ablehnende Haltung gegenüber Tempo 30-Zonen ein, da diese den Zeitplan beeinflussen. Bei Tempo 30-Zonen mit baulichen Massnahmen wie Schwellen und Kissen, die auf der Strasse Im Oberdorf zwingend benötigt würden, wehren sich die VBG aktiv, da solche baulichen Massnahmen die Sicherheit der Passagiere beeinträchtigen. Um dem Wunsch der Gesuchsteller nach einer Verkehrsberuhigung allenfalls dennoch nachkommen zu können, wurden mit der Kantonspolizei anderweitige Sicherheitsmassnahmen geprüft. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung wurde für die Prüfung einer Tempo 30-Zone sowie Alternativmassnahmen hinzugezogen, um nebst der Stellungnahme der Kantonspolizei eine Zweitmeinung einzuholen. Sowohl die Kantonspolizei wie auch die bfu kamen zur selben Einschätzung. Eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung könnte nur mittels baulichen Massnahmen wie Schwellen oder Kissen erreicht werden. Beide Stellen raten auf diesen Strassen allerdings von baulichen Massnahmen bzw. einer Tempo 30-Zone ab. Die Strassen dienen als Hauptstrassen, sie werden von zwei Buslinien befahren und weisen deutlich mehr motorisierten Verkehr als Fussgänger auf. Aufgrund der deckungsgleichen Stellungnahmen der Kantonspolizei und der bfu hat sich der Gemeinderat entschieden, von der Einführung von baulichen Massnahmen oder einer Tempo 30- Zone bei den Strassen Im Oberdorf und Zelglistrasse in Wangen abzusehen. Die Abteilung Tiefbau, Sicherheit und Unterhalt wird die Polizei aber beauftragen, vermehrt Verkehrskontrollen durchzuführen. Totalrevision Gemeindeordnung Im Frühjahr 2018 fand die erste Vernehmlassung zur Totalrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Wangen-Brüttisellen statt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat geprüft und bereinigt. Im Anschluss erfolgte die Vorprüfung der Gemeindeordnung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich. Aufgrund der Rückmeldung des Gemeindeamtes wurde der Bereich Werke Wangen-Brüttisellen (WWB) nochmals vertieft angeschaut. Die Überprüfung erfolgte in Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsfirma, welche auf Werkbetriebe spezialisiert ist. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde auch die Anstaltsverordnung der Werke Wangen-Brüttisellen revidiert, um den heute geltenden, übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Der Gemeinderat hat deshalb die Vernehmlassungsadressaten der ersten Vernehmlassung eingeladen, zu den in der Gemeindeordnung vorgenommenen Änderungen im Bereich der Werke sowie zum Entwurf der Anstaltsverordnung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis zum 31. Dezember 2019. Es ist geplant, die Gemeindeordnung wie auch die Anstaltsverordnung der Werke Wangen-Brüttisellen an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2020 vorzuberaten und im Herbst 2020 den Stimmbürgern zur Genehmigung an der Urne vorzulegen. Lesen Sie auf der Folgeseite weiter. Annahmeschluss für Einsendungen: Montag, 13.00 Uhr

Gemeindezeitung Kurier