14 16 Kurier Nr. 3736 12.9.2019 5.9.2019 GRENZBEGEHUNG GRENZBEGEHUNG BRÜTTISELLEN BRÜTTISELLEN 14. September 2019 14. September 2019 Bewegungswoche 2019 Bewegungswoche 2019 Eines der Highlights der diesjährigen Bewegungswoche ist die 2.5 stündige Grenzbegehung Eines für Jung der und Highlights Alt. Unter der der diesjährigen kundigen Bewegungswoche Führung von Bruno ist Bär, die dem 2.5-stündige Leiter der Grenzbegehung Chronikstube für Wangen-Brüttisellen, Jung und Alt. Unter wird der Brüttisellen kundigen Führung entlang der von westlichen Bruno Bär, Gemeindegrenze dem Leiter der Chronikstube umrundet. Wangen-Brüttisellen, Im Anschluss die Begehung wird Brüttisellen offeriert entlang die Gemeinde der westlichen bei der Gemeindegrenze Feuerstelle Ägipten umrundet. eine Mittagsverpflegung. Anschluss an die Als Begehung Abschluss offeriert der Veranstaltung die Gemeinde wird dort bei der eine Feuerstelle junge Eiche Ägipten eingepflanzt. im Rah- Im men Besammlung der Eichenbepflanzung ist am Samstag, (vgl. 14.9.2019 Kasten) um eine 09.30 Mittagsverpflegung. Uhr beim Dorfplatz Wangen. Besammlung ist am Samstag, 14. September 2019 um 9.30 Uhr beim Dorfplatz Wangen. Abteilung Gesellschaft Abteilung Gesellschaft 100 Jahre WaldZürich „WaldZürich“ der Verband der Waldeigentümer wird 2019 100 Jahr alt. Aus diesem Grund setzt der Verband im Jubiläumsjahr ein Zeichen und schenkt allen Mitgliedergemeinden eine junge Zürcher Eiche. In Wangen-Brüttisellen wird im Rahmen eines feierlichen Aktes inklusive Verpflegung die Eiche am 14. September 2019 um 12.00 Uhr bei der Feuerstelle Ägipten in Brüttisellen gepflanzt. Alle Bewohner und Bewohnerinnen sind dazu herzlich eingeladen. Schiessgefahr Auf dem Schiessplatz Wangen-Brüttisellen wird wie folgt scharf geschossen: Mittwoch, 11. September, 18.00 – 19.30 Uhr Training / OMM, SV Wangen und SV Brüttisellen Unter Ablehnung jeder Haftung im Nichtbeachtungsfalle wird jedermann aufgefordert, das Betreten des gefährdeten Gebietes zu unterlassen. Gemeinderat TRENDECOR VORHÄNGE UND WOHNTEXTILIEN Monika Spiewok-Reuteler Industriestrasse 28 8304 Wallisellen Telefon: 041 521 66 66 ... sicher isch sicher !!! www.trenddecor.ch nach Stich&Faden 8306 Brüttisellen Tel. 044 888 30 55 Ihr Fachmann für Elektroinstallationskontrollen in Ihrer Nähe !!!
Kurier Nr. 37 12.9.2019 15 Zuständigkeiten Friedensrichteramt Aufgaben des Friedensrichters Friedensrichter sind für die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten die erste Instanz. Sie führen das in diesen Fällen obligatorische Schlichtungsverfahren durch (Art. 197ff. ZPO). Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen einen gerichtlichen Prozess erspart. Folgende Erledigungsarten sind möglich: − Bei einer Einigung der Parteien kann der Friedensrichter die Klage endgültig erledigen. − Bei einem Streitwert bis zu CHF 2000 kann der Friedensrichter in Funktion eines Einzelgerichts und auf Antrag ein Urteil fällen (Art. 212 ZPO). − Bei einem Streitwert bis zu CHF 5000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag erlassen, der rechtskräftig wird, sofern nicht eine der Parteien innerhalb von 20 Tagen Einsprache erhebt. − Kommt keine Einigung zustande, stellt der Friedensrichter die Klagebewilligung zuhanden des zuständigen Gerichts aus. Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters − Forderungsklagen (aus privaten und / oder geschäftlichen Beziehungen, vor oder nach einer Betreibung) − Konsumentenstreitigkeiten − Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.) − Familienrechtliche Unterhaltsklagen − Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.) − Nachbarschaftsklagen − Persönlichkeitsverletzung Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind jedoch: − Eheschutzbegehren (Bewilligung des Getrenntlebens) und Scheidungsklagen ➝ beim Bezirksgericht Uster, Gerichtsstr. 17, 8610 Uster − Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern ➝ bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster − Ehrverletzungsklagen ➝ mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei Örtliche Zuständigkeit des Friedensrichters − Soweit nicht ein besonderer Gerichtsstand vereinbart wurde, sind Klagen am Wohnsitz des Beklagten – gegen juristische Personen an deren Sitz – zu erheben. − Arbeitsrechtliche Klagen können auch am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich bzw. hauptsächlich seine Arbeit verrichtete, eingeleitet werden. − Konsumentenrechtliche Klagen können ausser am Wohnsitz des Beklagten vom Konsumenten (nicht aber vom Verkäufer) auch am eigenen Wohnsitz eingeleitet werden. Einleitung und Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Das Verfahren wird durch ein Schlichtungsgesuch eingeleitet. Das Formular zur Einreichung einer Klage resp. Schlichtungsgesuchs kann auf der Webseite www.friedensrichter-zh.ch heruntergeladen werden. Das Gesuch kann auch mündlich beim Friedensrichter zu Protokoll gegeben werden. Im Schlichtungsgesuch sind Gegenpartei, das Rechtsbegehren und der Streitgegenstand bekannt zu geben. Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen (Bestellung, Rechnung, Mahnungen, Korrespondenz etc.) trägt zu einer effizienten Verhandlung bei. Alle Unterlagen sind im Doppel einzureichen. Der Friedensrichter stellt der Gegenpartei das Schlichtungsgesuch mit allen Beilagen zu und lädt gleichzeitig die Parteien zur Vermittlung vor. Grundsätzlich haben die Parteien persönlich zur Schlichtungsverhandlung zu erscheinen. Begleitung durch eine Vertrauensperson oder durch einen Rechtsanwalt ist möglich (Art. 204 ZPO), sollte dem Friedensrichteramt jedoch frühzeitig angekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.gerichte-zh.ch und www. friedensrichter-zh.ch. Für Fragen steht Ihnen das Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen gerne zur Verfügung. Kontakt Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen, Gsellhof, Schüracherstrasse 8, 8306 Brüttisellen, Telefon 043 495 51 15, E-Mail: friedensrichter@wangenbruettisellen.ch Sprechstunde der Friedensrichterin nach telefonischer Vereinbarung Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen Friedensrichterin Karin Stutz Einbürgerungen Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 2. September 2019 in das Bürgerrecht der Gemeinde Wangen-Brüttisellen aufgenommen: Tchernev Stefan, m, geb. 1975, Staatsangehöriger von Bulgarien Tcherneva Maria, w, geb. 1977, Staatsangehörige von Bulgarien Tchernev Angel, m, geb. 2005, Staatsangehöriger von Bulgarien Shaqiri Krenar, m, geb. 1983, Staatsangehöriger von Nordmazedonien Shaqiri Rezarta, w, geb. 1985, Staatsangehörige von Nordmazedonien Shaqiri Diellza, w, geb. 2005, Staatsangehörige von Nordmazedonien Shaqiri Yllza, w, geb. 2009, Staatsangehörige von Nordmazednien Schmid Oliver, m, geb. 1967, Staatsangehöriger von Deutschland Lust auf eine bereichernde Aufgabe? Sie wollen sich für eine Sache einsetzen, die Ihnen am Herzen liegt? Auf der grössten Schweizer Plattform für Freiwilligenarbeit benevol-jobs.ch finden Sie viele gemeinnützige Organisationen, die Sie mit Ihren Talenten und Fähigkeiten gezielt unterstützen können. 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