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2019_30

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 30 25.7.2019 – Richtlinien für Grabmäler und Grabbepflanzungen (Kapitel 5) Weil die Vorgaben für Grabmäler und Grabbepflanzungen sehr umfangreich sind, werden diese in einem Anhang geregelt, welcher ergänzend zur neuen Dietliker Friedhofsverordnung zur Anwendung kommen soll. Darin enthalten sind unter anderem die Höchst- und Mindestmasse für Grabmäler, welche neu durch Stelen ergänzt wurden. Bei der Friedhofsverordnung handelt es sich um einen Gemeindeerlass, welcher durch die Gemeindeversammlung beschlossen wird. Um die Anliegen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung möglichst frühzeitig aufzunehmen, hat der Gemeinderat beschlossen, eine freiwillige Vernehmlassung durchzuführen. Vom 19. Juli bis 19. September 2019 können sich alle interessierten Kreise zur neuen Verordnung äussern. Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde (www.dietlikon.ch) heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung (Büro 17, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon) bezogen werden. Dies und das … Zudem hat der Gemeinderat – vom Bericht der baumgartner + wüst gmbh über die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2018 Kenntnis genommen; – als gebundene Ausgabe einen Kredit von Fr. 133 000 (inkl. MwSt.) für die Entsorgung der Altlasten auf dem Grundstück «Nägelihof» bewilligt; – Cédric Rüttimann infolge Wegzugs rückwirkend per 30.06.2019 aus dem Wahlbüro entlassen. Für seinen Einsatz wird ihm herzlich gedankt; – die Urnenabstimmung über die Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde auf Sonntag, 20.10.2019 festgelegt, die Abstimmungsunterlagen genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben; – den Bericht der baumgartner + wüst gmbh über die KVG-Revision 2019 (Abrechnungsjahr 2018) zur Kenntnis genommen; – die Abrechnung über die Planungsarbeiten für den Neubau der zweiten Notunterkunft an der Hofwiesenstrasse 29 mit Gesamtkosten von Fr. 6444.55 (inkl. MwSt.) und einer Kreditunterschreitung von Fr. 3555.45 (inkl. MwSt.) genehmigt; – die Abrechnung für provisorische Massnahmen zur Unterbringung von Asylsuchenden im Feuerwehrgebäude an der Hofwiesenstrasse 30 mit Gesamtkosten von Fr. 1985.15 (inkl. MwSt.) und einer Kreditunterschreitung von Fr. 68 014.85 (inkl. MwSt.) genehmigt; – zum Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr PVG (Einlage in den Verkehrsfond) Stellung genommen. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch → Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat Amtliche Pilzkontrolle für die Gemeinden Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Höri, Kloten, Lufingen, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Opfikon-Glattbrugg, Wallisellen, Winkel-Rüti Kontrollstelle Atrium, Reformierte Kirche, Kloten Pilzkontrolleurin: Jeannine Bollinger, 079 745 01 75 Stellvertreter: Thomas Keller, 079 535 55 36 Allg. Auskunft: Tel. 044 815 12 05 … und denken Sie daran Nur ein ganz kleiner Teil unserer Pilze ist essbar. Die anderen gelten als ungeniessbar oder giftig. Im Kreislauf der Natur erfüllen Pilze aber eine unschätzbar grosse Aufgabe. Zudem sind Pilze bei der Nährstoffversorgung von Bäumen, Sträuchern und den meisten Landpflanzen massgeblich beteiligt. Pilzschutzverordnung des Kantons Zürich Alle Pilzsammler haben sich im Kanton Zürich an die Pilzschutzverordnung zu halten. Insbesondere: § 2 Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. § 5 1 Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilogramm Pilze sammeln. 2 In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. § 6 Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis Fr. 1000 bestraft. Tutti i raccoglitori di funghi hanno da rispettare la legge cantonale della protezione dei funghi: Öffnungszeiten Mitte August bis Ende Oktober 2019 jeweils am Dienstag und am Samstag von 17.30 – 19.00 Uhr Bitte halten Sie sich an die Kontrollzeiten. Ausnahme Schonzeit: während des Sammelverbots vom 1. bis 10. des Monats finden keine Kontrollen statt. Erreichbar: Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bis Haltestelle Kirchgasse Zu Fuss: 7 Minuten ab Bahnhof Kloten SBB, 5 Minuten ab Busknotenpunkt «Wilder Mann» Tipps für Pilzsammler Verwenden Sie zum Pilze sammeln nur kleine Körbchen, nie Plastiksäcke. Pflücken Sie nur Pilze, die Sie bereits als Speisepilze kennen. Ganz junge, alte oder von Ungeziefer angefressene Pilze sind als Speisepilze wertlos; lassen Sie diese stehen. § 2 É permessa la raccolta solamente di funghi ben conosciuti. § 5 1 Per persona è permesso di raccogliere al massimo un chilo di funghi. 2 Dal 1° fino al 10° d‘ogni mese la raccolta dei funghi è proibita. § 6 La violazione di questo regolamento é punito con penitenza fino a Fr. 1000. In oltre i raccoglitori di funghi sono pregati di notare bene le ore d‘apertura del controllo. I funghi devono essere portati al controllo, puliti, separati ad ogni specie e messi in cestini che lasciano passare aria. Verdacht auf Pilzvergiftung 1. Sofort mit dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum Kontakt aufnehmen (Notfallnummer 145 oder 044 251 51 51). 2. Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben. 3. Sicherstellen von Pilzresten. Weitere Infos finden Sie unter www.vapko.ch (Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane) Raum, Umwelt + Verkehr

Kurier Nr. 30 25.7.2019 21 Bauausschreibung Vom 26. Juli 2019 bis 15. August 2019 Röm.-Kath. Kirchgemeinde Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen, Alpenstrasse 5, 8304 Wallisellen; Projektverfasser: meierpartner architekten eth sia AG, Kantonsschulstrasse 6, 8620 Wetzikon ZH; 1. Projektänderung (Anpassung Gebäudeabmessungen aufgrund von Schalldämmmassnahmen) zu Neubau freistehender Kirchturm (alt: 3.6 m x 3.6 m, neu: 3.8 m x 3.8 m) mit teilverglaster Glockenstube (H alt: 18.0 m, neu: 18.2 m), Fadackerstrasse bei Nr. 11, Grundstück Nr. 3705 (Kirche Gebäude Nr. 721 im Inventar der kommunalen Schutzobjekte Nr. 38); Zone für öffentliche Bauten Oe/ES II Planauflage / Rechtsbehelf Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314- 316 PBG). Baubehörde Bequem Das langwierige und fehleranfällige Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Kontoinformationen im E-Banking entfällt. Ab sofort ist auch die Gemeinde Dietlikon E-Rechnungsstellerin. Mehr Infos unter: www.e-rechnung.ch. Papiersammlung Samstag, 3. August Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Spielriege Turnverein, 076 499 10 98 Raum, Umwelt + Verkehr Kartonsammlung Freitag, 9. August Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons (Tetra-Packungen) – Styropor und andere Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittelverpackungen und Bierkartons) – Nieten und Klammern Raum, Umwelt + Verkehr Bundesfeier am 1. August 2019 Sarah-Jane zu Gast in Dietlikon Dietlikon knüpft an alte Traditionen an – einmal mehr wird in unserer Gemeinde eine aus den Medien bekannte Persönlichkeit die Festrede halten. Gemeindepolizei Dietlikon Raserfahrt Am Freitag, 12. Juli 2019, kurz vor 20 Uhr viel einer Patrouille der Gemeindepolizei Dietlikon ein Fahrzeug auf, welches den Kreisel Bahnhof-/Klotenerstrasse mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr und seine Fahrt zügig in Richtung Bassersdorf fortsetzte. Er bemerkte nicht, dass ihm die Polizei mit einem neutralen Dienstfahrzeug folgte. Der Lenker des leistungsstarken Personenwagens beschleunigte auf der Bassersdorferstrasse innerorts auf über 130 km/h. Am Ortsausgang lag die Sarah-Jane. (Foto zvg) Die anfänglich vor allem in Volksmusik-Kreisen bekannte Sängerin Sarah-Jane wurde 1985 in Indien geboren und als sechs Monate altes Baby in die Schweiz adoptiert. Schon von Kindesbeinen an bereitete ihr das Singen grosse Freude. Nach dem glanzvollen Sieg an der Schweizer Vorausscheidung 2005 wählte das Publikum Sarah-Jane am internationalen Finale des Grandprix der Volksmusik 2005 in Zürich mit dem Ohrwurm «Einmal hin, einmal her» auf den grossartigen 2. Platz. Ein weiteres Highlight erlebte Sarah-Jane im Juni 2008, als sie in Basel im St. Jakob-Park vor 42 500 Zuschauern die EURO 08 mit der Schweizer Nationalhymne eröffnen durfte. Mittlerweile steht Sarah-Jane seit 15 Jahren erfolgreich auf der Bühne und verfügt über ein breites Repertoire an verschiedenen Musikrichtungen. Mit Sicherheit hat sie aber auch viel zu erzählen… Freuen Sie sich schon jetzt auf eine Festrednerin, die Sie berühren wird! Wir hoffen auf schönes Wetter und freuen uns, wenn Sie am 1. August auch zum Dorfplatz kommen! Präsidiales Geschwindigkeit bei über 150 km/h. Aufgrund der massiven Geschwindigkeit verlor die Polizeipatrouille das Fahrzeug kurzzeitig aus den Augen. Da der Lenker des Fahrzeuges kurz vor Bassersdorf verkehrsbedingt langsamer fahren musste, konnte er angehalten und kontrolliert werden. Der 35-jährige Lenker wird sich nun vor der Staatsanwaltschaft zu verantworten haben. Gemeindepolizei Amtliche Todesanzeige Magdalena Waldner geb. Ruppanner, geboren 26.02.1940, gestorben 17.07.2019, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis am Donnerstag, 08.08.2019, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon. Anschliessend um 14.30 Uhr Trauerfeier in der Ref. Kirche Dietlikon. Ernst Keller, geboren 25.10.1935, gestorben 24.07.2019, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis am Freitag, 09.08.2019, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon. Anschliessend um 14.30 Uhr Trauerfeier in der reformierten Kirche Dietlikon. Bestattungsamt www.dietlikon.ch

Gemeindezeitung Kurier