16 Kurier Nr. 29 18.7.2019 BUNDESFEIER 2019 Donnerstag, 1. August Tagesprogramm auf dem Dorfplatz (bei schlechtem Wetter im Fadachersaal*) Ab 9.00 Uhr Festwirtschaft UHC Kloten-Dietlikon Jets 10.00 Uhr Konzert Musikverein Dietlikon 11.00 Uhr Auftritt Jodelklub Bärgarve, Opfikon Begrüssung Gemeindepräsidentin Edith Zuber Festrede Sarah-Jane, Sängerin Schweizerpsalm, Dankesworte Edith Zuber Anschliessend Apéro Frauenverein Dietlikon Konzert Musikverein Dietlikon 16.00 Uhr Ende Festwirtschaft 20.45 Uhr Abgabe der Fackeln auf dem Dorfplatz 21.00 Uhr Start Fackelumzug vom Dorfplatz zum Bühl Entfachen Höhenfeuer auf dem Bühl *Auskunft bei zweifelhaftem Wetter ab 08.00 Uhr: - Homepage: www.dietlikon.ch - Telefon: Nummer 1600, Rubrik "öffentliche Anlässe / Taste 5“ (Fr. 0.90/Anruf und Min.) - SMS: Kennwort "Dietlikon" an die Nummer 1600 (Fr. 0.80/SMS)
Kurier Nr. 29 18.7.2019 17 Bereinigung von öffentlichen Fuss- und / oder Fahrwegrechten in der Gemeinde Dietlikon Fuss- und/oder Fahrwegrechte werden mit einem Dienstbarkeitsvertrag geregelt. Die Wegrechtsdienstbarkeit entsteht mit der Eintragung im Grundbuch. Voraussetzungen für einen Grundbucheintrag sind ein öffentlich beurkundeter Vertrag und eine Grundbuchanmeldung. Entgegen der im Volk weitverbreiteten Ansicht entstehen Wegrechte bei fehlendem Grundbucheintrag nicht durch «Gewohnheit» oder «Ersitzung». Auch eine jahrzehntelange Benützung eines Weges über das Nachbargrundstück begründet keinen Rechtsanspruch auf Weiterbenützung. Am 26. Februar 2019 (GRB 28) hat der Gemeinderat beschlossen, die bestehenden Dienstbarkeiten und Vereinbarungen auf ihre Notwendigkeit und Einheitlichkeit zu prüfen. Von Seiten des Notariats Wallisellen wurden 44 Dienstbarkeiten gemeldet. Diese Dienstbarkeiten wurden durch die Gemeindeverwaltung in einem Plan und einer Liste zusammengefasst. Die entsprechenden Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde (www.dietlikon.ch/gemeinde-dietlikon/verwaltung/projekte/dienstbarkeiten) heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindewerke (Betriebsgebäude, Hofwiesenstrasse 32) eingesehen werden. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche über eine vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde für ein Fuss- und/oder Fahrwegrecht verfügen, aber nicht auf der publizierten Liste aufgeführt sind, können sich bis spätestens 15. September 2019 bei den Gemeindewerken, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, melden. Bitte benutzen Sie dafür das entsprechende Formular auf der Homepage. Für Fragen oder Auskünfte steht Severin Ammann (severin.ammann@dietlikon.org oder 044 835 82 18) gerne zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gemeinderat über die Beibehaltung oder Löschung der Dienstbarkeiten beschliessen. Bei Veränderungen oder Löschungen wird mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vorgängig Kontakt aufgenommen. Gemeinderat und Gemeindewerke Neue Friedhofsverordnung Einladung zur freiwilligen Vernehmlassung Auf den 1. Dezember 2017 ist die neue kantonale Bestattungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt das Bestattungswesen im Kanton Zürich und führt die in der Kantonsverfassung und im Gesundheitsgesetz enthaltenen grundlegenden Bestimmungen näher aus. Der Kanton Zürich verfügt mit der Bestattungsverordnung über eine zeitgemässe Regelung für das Bestattungswesen. Die Gesundheitsdirektion hat die Gemeinden eingeladen, ihre bisherigen Friedhofsverordnungen zu prüfen und diese allenfalls an die neuen Bestimmungen anzupassen. Der Gemeinderat hat diese Aufgabe erledigt und an seiner Sitzung vom 9. Juli 2019 (GRB 111) den Entwurf der neuen Friedhofsverordnung zur freiwilligen Vernehmlassung verabschiedet. Vom 19. Juli bis 19. September 2019 können sich interessierte Personen und Organisationen zur neuen Verordnung äussern. Schriftliche Eingaben sind an den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, zu richten. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung (Büro 17, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon) bezogen oder unter www.dietlikon.ch (Projekte g Neue Friedhofsverordnung) heruntergeladen werden. Zudem wird im nächsten Verhandlungsbericht des Gemeinderates, welcher am 25. Juli 2019 im Kurier erscheint, ausführlich über die neue Verordnung informiert. Gemeinderat Herzlichen Glückwunsch Lehrabschlussprüfungen bestanden! Gemeinsam wurden am vergangenen Donnerstag die erfolgreich bestandenen Lehrabschlussprüfungen und die frischgebackenen Berufsleute gefeiert. Beim Alterszentrum Hofwiesen waren dies Kelsang Tagyutsang (Assistentin Gesundheit und Soziales EBA), Eveline Theissl (Fachfrau Gesundheit EFZ), Donjeta Talaj (Hauswirtschaftspraktikerin EBA) und Josef Bischofberger (Küchenangestellter EBA); bei der Gemeindeverwaltung Edona Hajdari (Kauffrau EFZ). Von links: Josef Bischofberger, Donjeta Talaj, Kelsang Tagyutsang, Edona Hajdari und Eveline Theissl. Wir sind stolz auf euch und gratulieren von ganzem Herzen! Für den weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir euch nur das Beste! Alterszentrum Hofwiesen und Gemeindeverwaltung Bundesfeier am 1. August 2019 Sarah-Jane zu Gast in Dietlikon Dietlikon knüpft an alte Traditionen an – einmal mehr wird in unserer Gemeinde eine aus den Medien bekannte Persönlichkeit die Festrede halten. Sarah-Jane. (Foto zvg) Die anfänglich vor allem in Volksmusik-Kreisen bekannte Sängerin Sarah-Jane wurde 1985 in Indien geboren und als sechs Monate altes Baby in die Schweiz adoptiert. Schon von Kindesbeinen an bereitete ihr das Singen grosse Freude. Nach dem glanzvollen Sieg an der Schweizer Vorausscheidung 2005 wählte das Publikum Sarah-Jane am internationalen Finale des Grandprix der Volksmusik 2005 in Zürich mit dem Ohrwurm «Einmal hin, einmal her» auf den grossartigen 2. Platz. Ein weiteres Highlight erlebte Sarah-Jane im Juni 2008, als sie in Basel im St. Jakob-Park vor 42 500 Zuschauern die EURO 08 mit der Schweizer Nationalhymne eröffnen durfte. Mittlerweile steht Sarah-Jane seit 15 Jahren erfolgreich auf der Bühne und verfügt über ein breites Repertoire an verschiedenen Musikrichtungen. Mit Sicherheit hat sie aber auch viel zu erzählen… Freuen Sie sich schon jetzt auf eine Festrednerin, die Sie berühren wird! Wir hoffen auf schönes Wetter und begrüssen Sie gerne am 1. August auf dem Dorfplatz! 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