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2019_24

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12 Kurier Nr.

12 Kurier Nr. 24 13.6.2019 Neues Kursangebot Kinderschwimmkurse ab August 2019 Der neue Kursblock der Kinderschwimmkurse startet nach den Sommerferien ab dem 27. August 2019. Am 22. Juni 2019, ab 9.00 Uhr nehmen wir die Anmeldungen direkt an unserem Empfang entgegen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir dann keine telefonischen Anmeldungen entgegennehmen können. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt – es gilt die Reihenfolge des Eingangs. Ruchstuckstrasse 19, 8306 Brüttisellen Erfahrung und Qualität seit über 40 Jahren Heizungsfachmann für: kompetente Beratung – Umbau, Neubau, Sanierung Planungs- und Montagearbeiten Energieberatung Wartungs- und Serviceverträge Öl-/Gasheizung 24 Stunden-Service Testen Sie uns – rufen Sie uns an! Tel. 044 833 14 24 www.hrmeier.ch info@hrmeier.ch Dietlikon ist eine wachsende Gemeinde im Herzen der Region «glow. das Glattal» mit rund 7800 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Nähe zu Zürich, eine ausgezeichnete Infrastruktur, sehr gute ÖV-Verbindungen sowie der nahe gelegene Autobahnanschluss machen Dietlikon zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Sozialberater/in (60–80%) Mehr über diese Stelle erfahren Sie unter: www.dietlikon.ch Quicklinks Offene Stellen www.schild-gartenbau.ch Gartenbau AG Neuanlagen Umgestaltung Unterhalt 8303 Bassersdorf Tel. 044 836 67 48 Sommerferien- Kurswoche für Kids 15. – 19. Juli 2019 Montag/Mittwoch/Donnerstag/Freitag (ausgenommen Dienstag!) Wir führen in der ersten Sommerferienwoche wiederum eine Schwimm-Kurswoche mit folgenden Kursen durch: Kurs 1: Goldfisch 09.15–09.45 Uhr, oder 13.15–13.45 Uhr Niveau: etwa Seehündli / Krebs Alter: ca. 4 – 5 Jahre Kosten: 4 x 30 Min. / Fr. 55.– Kurs 2: Forelle 09.50–10.35 Uhr oder 13.50–14.35 Uhr Niveau: etwa Seepferd / Frosch Alter: ca. 5 – 6 Jahre Kosten: 4 x 45 Min. / Fr. 80.– Kurs 3: Delphin 10.40–11.25 Uhr oder 14.40–15.25 Uhr Niveau: etwa Pinguin / Tintenfisch / Krokodil Alter: ca. 7 – 8 Jahre Kosten: 4 x 45 Min. / Fr. 80.– Teilnehmer: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt – bei zu kleiner Teilnehmerzahl wird der Kurs abgesagt. Anmeldung: So rasch als möglich direkt am Empfang des «aqua-life». Die Anmeldung ist verbindlich. Details entnehmen Sie der Ausschreibung, welche am Empfang im aqualife aufliegt oder auf unserer Homepage www.aqua-life.ch bereit steht. Ihr aqua-life-Team Beginner‐ und JugendBand Dietlikon Schnupperprobe Am Donnerstag, 20. Juni, 17.45 Uhr Im Bertea, Dorfstrasse 5 in Dietlikon Sommerkonzert Samstag, 29. Juni, ab 19.30 Uhr Auf dem Schulareal Dorf, mit Musikverein Dorfmärt Samstag, 24. August, frisch gebackene Waffeln und Crêpes

Kurier Nr. 24 13.6.2019 13 Öffentliche Auflage eines akustischen Sanierungsprojektes Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb Wangen-Brüttisellen. Das folgende Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) öffentlich aufgelegt: Gemeinde Wangen-Brüttisellen Lärmschutz Staatsstrassen, Teilprojekt Zürichstrasse Akustisches Sanierungsprojekt Schallschutzfenster (nach § 16 und 17 StrG) Die Projektunterlagen liegen vom 21. Juni 2019 bis 26. August 2019 auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Büro 101 Montag, Mittwoch 08.30 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr Dienstag 07.15 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 und 14.00 – 18.45 Uhr Freitag 08.30 – 14.00 Uhr (durchgehend) Einsprachen gegen Schallschutzfenster-Projekte können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Corinne Brown, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Wangen-Brüttisellen, 13. Juni 2019 Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt und Gemeinde Wangen-Brüttisellen Instandstellung Überführung Bruggwiesenstrasse, Brüttisellen Ab Montag, 17. Juni bis voraussichtlich Mitte November erneuert das Bundesamt für Strassen ASTRA an der Verzweigung Brüttisellen die Überführung Bruggwiesenstrasse. Der motorisierte Verkehr wird in dieser Zeit einspurig geführt. Voraussichtlich im Oktober ist während rund 14 Tagen eine Vollsperrung erforderlich. Fussgängern steht während der ganzen Bauzeit ein provisorischer Steg zur Verfügung. Aufgrund der Witterung oder aus technischen Gründen sind zeitliche Verschiebungen möglich. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Schiessgefahr Auf dem Schiessplatz Wangen-Brüttisellen wird wie folgt scharf geschossen: Samstag, 15. Juni, 14.00–15.30 Uhr Jugendkurs, SV Wangen Donnerstag, 20. Juni, 18.00–20.00 Uhr Training / OMM, SV Wangen und SV Brüttisellen Unter Ablehnung jeder Haftung im Nichtbeachtungsfalle wird jedermann aufgefordert, das Betreten des gefährdeten Gebietes zu unterlassen. Gemeinderat Ausschreibung von Bauprojekten vom 14.06.2019 bis 04.07.2019 Bösch René, Sennhüttestrasse 50, 8602 Wangen Projektverfasser HR. Meier Partner AG, Ruchstuckstrasse 19, 8306 Brüttisellen Installation Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung), Vers. Nr. 1197 auf Kat.Nr. 6061, Sennhüttestrasse 50, 8602 Wangen, gemäss Baugespann (Zone W2 30%). Planauflage/Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Infrastruktur eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich (Brief inkl. original Unterschrift, E-Mails sind nicht zulässig) bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen bestellt werden. Für die Zustellung des Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 40.– erhoben. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. (§§ 314–316 PBG). Abteilung Planung und Infrastruktur

Gemeindezeitung Kurier