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2019_21

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 21 23.5.2019 Achtung Feuerbrand Die Feuerbrandkontrolleure sind wieder unterwegs Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann. Zu den Wirtspflanzen gehören auch Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Weiss-dorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite www.feuerbrand-zh.ch zu finden. Auf Ihrer Gemeindeverwaltung können Sie das Merkblatt «Feuerbrand im Hausgarten» gratis beziehen. Wie ist Feuerbrand zu erkennen? Hauptsächlich über die Blüte dringen die Feuerbrandbakterien in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz. Oft krümmt sich die Spitze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Symptome sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar. Typische Feuerbrandsymptome an Apfelbaum und Weissdorn. (Quelle: Strickhof und Agroscope Wädenswil) Was tun bei Befallsverdacht? Feuerbrand ist meldepflichtig. Wenden Sie sich bei einem Verdachtsfall an die Abteilung Planung und Infrastruktur: Telefon 044 805 91 21. Der Feuerbrandkontrolleur wird dann bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen. Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Pflanzenteile nicht berührt oder selber abgeschnitten werden. Wenn Sie näher als 500 m zu einer Obstanlage oder einem grossen Obstgarten wohnen, sind Neupflanzungen von Wirtspflanzen gemäss Fachstelle Pflanzenschutz unerwünscht. Obstproduzenten Ihrer Gemeinde sind Ihnen dankbar, wenn Sie mithelfen, den Feuerbrand-Befallsdruck so niedrig wie möglich zu halten. Ab Juni sind die Feuerbrandkontrolleure der Gemeinde unterwegs, um Wirtspflanzen auf Feuerbrand zu kontrollieren. Abteilung Planung und Infrastruktur Rundum-Vollservice mit Zufriedenheitsgarantie 5-Tage-Tiefpreisgarantie 30-Tage-Umtauschrecht Schneller Liefer- und Installationsservice Garantieverlängerungen Mieten statt kaufen 149. 90 statt 299.90 -50% Schonende Hartbürste mit zwei rotierenden Bürstenrollen Infos und Adressen: 0848 559 111 oder www.fust.ch Schneller Reparaturservice Testen vor dem Kaufen Haben wir nicht, gibts nicht Kompetente Bedarfsanalyse und Top-Beratung Alle Geräte im direkten Vergleich 699.– statt 1336.– 499.– Tiefpreisgarantie Exclusivité gratis -47% Exclusivité Jetzt ist es wieder Zeit – wir sind für Sie da! Einmaliges Frühlingsangebot für Ihr Dach Wir sind ein Dachdeckerunternehmen mit erfahrenen Mitarbeitern, das durchstarten will. Geben Sie uns eine Chance, wir beweisen Ihnen, dass wir’s drauf haben. Haben Sie Ihre diesjährige notwendige Frühlings- Dachkontrolle schon durchgeführt? «Nein» – dann schnell einen Termin ausmachen und los geht’s. Unser einmaliges Angebot: Dachkontrolle und Dachrinnenreinigung, das alles zu einem Spezialpreis von Fr. 220.–. Unsere Frühlingsofferte ist nur gültig bis Ende Mai 2019! Schlagen Sie also schnell zu und profitieren Sie von unserem leistungsstarken Angebot. GL-30 ProParquet Staubsauger • 10 m Aktionsradius • Hygienefilter Art. Nr. 137001 WM12N190CH Waschmaschine • Fassungsvermögen: 7 kg • Aquastop Art. Nr. 188479 100 Years Silver Set Küchenmaschine • Zubehör im Wert von Fr. 595.– Art. Nr. 800830 Verlieren Sie keine Zeit, wir sind schon in den Startlöchern für Sie. Frau Rusani nimmt gerne Ihren Auftrag entgegen. Rusani Bedachungen, David Rusani, 8306 Brüttisellen Telefon 043 233 01 90, Natel 076 380 01 90

Kurier Nr. 21 23.5.2019 21 Montag, 24. Juni 2019, 19.30 Uhr Einladung zur Gemeindeversammlung bei schönem Wetter: bei schlechtem Wetter: auf dem Dorfplatz im Saal Fadacher Auskunft über den Durchführungsort ab 14 Uhr: – per Telefon: Nummer 1600, Rubrik «Schulen, Kirchen und Behörden» (CHF 0.90 / Anruf und Min.) – per SMS: Kennwort «Dietlikon» an die Nummer 1600 (Fr. 0.80/SMS) – Homepage: www.dietlikon.ch Bitte beachten: Die Versammlung beginnt wegen den Vorberatungen der Gemeindeordnungen ausnahmsweise bereits um 19.30 Uhr. Traktanden der politischen Gemeinde 1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der politischen Gemeinde 2 Genehmigung eines Objektkredites von CHF 81 000 für die 2. Dietliker Kulturnacht 3 Vorberatung der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Dietlikon zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019 4 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Die Versammlung der Schulgemeinde beginnt im Anschluss an die Versammlung der politischen Gemeinde (ca. 21.30 Uhr) Traktanden der Schulgemeinde 1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der Schulgemeinde 2 Vorberatung der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Dietlikon zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019 3 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Aktenauflage Die zur Behandlung bestimmten Anträge und dazugehörigen Akten liegen ab Freitag, 24. Mai 2019 im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15 – 14.15 Uhr). Beleuchtender Bericht Der Beleuchtende Bericht der Gemeindebehörden sowie allfällige weitere Unterlagen können spätestens ab Freitag, 7. Juni 2019, auf der Homepage der Gemeinde (www.dietlikon.ch) heruntergeladen werden. Ab diesem Datum liegt der Bericht zudem im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15 – 14.15 Uhr). Auf Wunsch wird er den Stimmberechtigen kostenlos zugestellt. Bestellungen nimmt die Gemeindekanzlei (kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 52) ab sofort entgegen. Stimmrecht In Angelegenheiten der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde sind alle in Dietlikon niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. Anfragerecht nach § 17 Gemeindegesetz Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand (Gemeinderat oder Schulpflege). Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet. Gemeinderat und Schulpflege Jugendschutz Ankündigung von Alkohol- und Tabak-Testkäufen Der Jugendschutz sowie die Durchsetzung der Verkaufs- und Abgabebestimmungen für alkoholische Getränke und Tabak sind für den Gemeinderat eine wichtige gesundheitspolitische Aufgabe. Aus diesem Grund werden in Dietlikon in den nächsten Monaten erneut in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz und der Suchtprävention Zürcher Unterland Testkäufe durchgeführt. Bis anhin waren die Ergebnisse ernüchternd. Sowohl 2016 als auch 2018 fielen die Ergebnisse sehr negativ aus; fast 40 % der jeweils getesteten Betriebe verhielten sich fehlerhaft und verstiessen gegen die Jugendschutzbestimmungen. Ziel der Gemeinde ist es, die Betriebe, die Alkohol und / oder Tabak verkaufen, für den Jugendschutz zu sensibilisieren und zu motivieren, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als Teil der Verkaufskultur zu pflegen. Zur Erinnerung: Die Jugendschutzbestimmungen (eidgenössische und kantonale Gesetze) verbieten die Abgabe und den Verkauf von – Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-Jährige – Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige – Spirituosen, Alcopops und Aperitifs an unter 18-Jährige Unsere Bitte: Überprüfen Sie in Ihrem Betrieb die aktuelle Verkaufspraxis. Haben Sie Ihr Personal entsprechend instruiert? Lässt man sich Ausweise zeigen und überprüft das Alter? Verfügen Sie über allfällige Hilfsmittel? Infomaterial wie zum Beispiel ein sogenannter Agecalculator (Alterskontrollrechner) kann kostenlos bei der Suchtprävention Zürcher Unterland, www. praevention-zu.ch, Telefon 044 872 77 33 oder unter info@praeventionzu.ch bestellt werden. Um Mitarbeitende zu schulen, empfehlen wir auch die online-Schulungsplattform www.jalk.ch. Die Schulung dauert 30 Minuten und ist gratis. Danke, dass auch Ihnen der Jugendschutz ein wichtiges Anliegen ist. Bei Fragen stehen Ihnen Stefan Marti, 044 835 82 08 oder Sabine Albrecht, 044 835 82 41, Soziales + Gesellschaft, gerne zur Verfügung. Soziales + Gesellschaft Melde dich jetzt für eine Projektwoche an Stiftung Bergwaldprojekt, Via Principala 49, 7014 Trin Telefon 081 650 40 40, Telefax 081 650 40 49, Spendenkonto 70-2656-6 www.bergwaldprojekt.ch Bauausschreibung Vom 24. Mai 2019 bis 13. Juni 2019 Rüegg Werner, Blütenstrasse 7, 8057 Zürich, Erstellung diverser Tierställe (bereits erstellt), In Bünten / Ziegeläcker, Grundstück Nr. 4313, Landwirtschaftszone Lk Planauflage / Rechtsbehelf Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Raum, Umwelt + Verkehr) Hofwiesenstrasse 32 in 8305 Dietlikon öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Baubehörde Spende Blut Rette Leben.

Gemeindezeitung Kurier