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2019_20

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Brunner Eisenwaren

Brunner Eisenwaren erklärt, warum der WEBER PULSE die Terrassen und Balkone erobert Bequemer WEBER Elektrogrill wird immer beliebter! PULSE Elektrogrill von WEBER auch bei Grillierspezialisten immer beliebter: enorme Temperatur, integriertes iGrill Bluetooth-Thermometer, einfach zu bedienen und reinigen! Grillieren wird immer beliebter. Bis dato hatten viele aber noch keine Möglichkeit, weil Holzkohle- oder Gasgrills zum einen auf Balkonen nicht erlaubt sind, oder weil man beim Umgang mit Feuer und Flamme noch zögerte. Die neuen PULSE Grills von WEBER werden mit Strom betrieben und haben mit starker Heizleistung und exakter Temperaturkontrolle auch gestandene Grilliermeister als vollwertiger Grill überzeugt. Einfach nur an die Steckdose anschließen und schon entwickelt der WEBER PULSE Temperaturen von bis zu 300°C. Zur Kontrolle ist ein iGrill Bluetooth-Thermometer integriert. Neben der einfachen Bedienung punktet der PULSE auch mit einfacher Reinigung. Alle neuen PULSE gibt`s außerdem mit bis zu 5 Jahren Garantie in der Weber World bei Brunner Eisen waren in 8303 Bassersdorf, Bahnhofstr. 1, T. 044 836 52 05 oder unter www.premium-grill.ch. Kevin Feierabend: „Die neuen WEBER PULSE grillieren mit Strom und begeistern selbst Grilliermeister mit enormer Leistung bis zu 300° C, konstanter Grilliertemperatur sowie einfacher Bedienung. Zudem haben sie ein integriertes iGrill Bluetooth-Thermometer und sind ganz einfach zu reinigen!“ Sanitär Krucker AG info@ sanitaer-krucker.ch Zürichstrasse 38 b Tel. 044 833 35 33 8306 Brüttisellen Fax 044 833 53 35 www.sanitaer-krucker.ch Planung und Ausführung aller sanitären Anlagen Reparatur-Service Boilerentkalkungen Wasch- und Geschirrwaschautomaten Wir helfen Ihnen Ihre ungebetenen Gäste loszuwerden Marderabwehr Umweltgerechte Schädlingsbekämpfung Fassadenschutz gegen Tauben, Kleinvögel und Spinnen Dorfstrasse 13 · 8306 Brüttisellen · Telefon 044 807 50 50 · www.insekta.ch wer uns findet – findet uns gut F VSS D Pfister GmbH · Tel 043 499 88 88 · www.pfister-holzbau.ch Zürich · Katzenschwanzstr. 47 · 8053 Zürich-Witikon Dietlikon · Im Weizenacker 5 · 8305 Dietlikon fenster küchen dachfenster einbauschränke dachkonstruktionen türen einbruchsicherungen terrassenböden kinderspielplätze treppenbau schreinerei · zimmerei · parkett Hörgeräte Preise wie in Deutschland! Jetzt kostenlos probetragen 044 830 55 00 Bahnhofstrasse 34 . Wallisellen Stadthausstr. 103 . Winterthur Tramstrasse 17 . Oerlikon Zürichstrasse 1 . Uster Zugelassene Peugeot Werkstatt Gebr. Schoch Zipfelwiesenstrasse 5 044 833 25 14 www.ruetligarage.ch Haushaltapparat defekt? B BURKHALTER HAUSHALTAPPARATE Kirchstr. 3 8304 Wallisellen Telefon 044 830 22 80 info@bucowa.ch Mit eigenem Kundendienst – schnell, professionell und günstig. In Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Dietlikon ohne Anfahrtskosten! Restaurant Sonntags geöffnet Zürichstrasse 28 8306 Brüttisellen Tel. 044 833 35 45 freihof@vtxmail.ch Gut bürgerliche Küche und populäre Tagesmenüs Garten-Terrasse, Säli, genügend Parkplätze Auf Ihren Besuch freuen sich G.+R. Bärtschi und Mitarbeiter

Kurier Nr. 20 16.5.2019 13 Abstimmungszmorge Am Abstimmungssonntag vom 19. Mai 2019 lädt zum «Abstimmungszmorge» ein: Die Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen bleibt über die Auffahrt vom 29. Mai 2019 ab 14.00 Uhr bis und mit 30. Mai 2019 geschlossen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt. Gemeindeverwaltung Im Schurterhaus Wangen Frauenverein Wangen Im Gsellhof Brüttisellen Im Gsellhof findet leider kein Abstimmungszmorge statt. Um die Selbstkosten zu decken, freuen sich die Vereine auf eine Spende der Gäste. Die Veranstaltung bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern von Wangen-Brüttisellen Gelegenheit, beim «Zmörgele» Kontakte zu fördern und zu pflegen. Wir freuen uns, möglichst viele Gäste am «Abstimmungszmorge» begrüssen zu dürfen. Frauenverein Wangen Parolen der politischen Parteien von Wangen-Brüttisellen Abstimmung vom 19. Mai 2019 Eidgenössische Volksabstimmungen FDP. SP SVP Die Liberalen 1. Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform Ja Stimm- Ja und die AHV-Finanzierung (STAF) freigabe 2. Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung Ja Ja Nein und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinien (Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands) Wahlbüro Wangen-Brüttisellen 69 Stundenkilometer innerorts Geschwindigkeitskontrolle Durchgeführt von der Stadtpolizei Dübendorf Ort der Messung: 8306 Brüttisellen, Haldenstrasse 26a Datum und Zeit: 3. – 9. Mai 2019 Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 69 km/h Kontrollierte Fahrzeuge: 36502 Anzahl der Übertretungen: 406 Prozent der Übertretungen: 1.1 % Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Durchgeführt von der Stadtpolizei Dübendorf Geschwindigkeitskontrolle Ort der Messung: 8602 Wangen, Dübendorfstrasse 8 Datum: 13. Mai 2019, 8.30 – 15.40 Uhr Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 20 km / h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 45 km / h Kontrollierte Fahrzeuge: 1077 Anzahl der Übertretungen: 76 Prozent der Übertretungen: 7.06 % Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Kommunale Richt- und Nutzungsplanung Teilrevision Bau- und Zonenordnung Gebiet Bruggwiesen Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wangen-Brüttisellen haben an der Gemeindeversammlung vom 25. September 2018 folgende Beschlüsse gefasst: – Der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Bruggwiesen in Brüttisellen wird zugestimmt – Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 2 des Planungsund Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt – Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung wird zur Kenntnis genommen Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 1598/18 am 6. Mai 2019 verfügt: Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung im Gebiet Bruggwiesen in Brüttisellen wird genehmigt. Auflage: Die Unterlagen liegen ab dem 16. Mai 2019 während 30 Tagen während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Planung und Infrastruktur, zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG). Rechtsmittel: Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Gemeinderat Freitag, 21. Juni 2019 18.00 02.00 Uhr Samstag, 22. Juni 2019 13.00 - 02.00 Uhr

Gemeindezeitung Kurier