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2018_49

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16 Kurier Nr.

16 Kurier Nr. 49 7.12.2018 GEMEINDECHRONIK Suchen Sie noch ein passendes Weihnachtsgeschenk? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Die Gemeindechronik „Bilder aus der Geschichte von Wangen-Brüttisellen“ bietet interessante Fakten und Berichte aus unserer Gemeinde. Abgerundet wird das Werk durch viele schöne Illustrationen. Die Chronik bietet dadurch ein spannendes und lehrreiches Lesevergnügen. Inhalt Albert Grimm, Autor der Gemeindechronik, hat erstmals die bis 8'000 Jahre zurückreichende Geschichte der Gemeinde in einem Werk zusammengefasst. Auf anregende, vielfältig dokumentierte und gut lesbare Weise werden die Leser von der Vergangenheit bis in die Gegenwart, sogar ein Stück weit in die Zukunft geführt. In sechs Kapiteln ist Folgendes zu erfahren: Wangen-Brüttisellen in der Urzeit Wangen und Brüttisellen im Mittelalter Von der Reformation zur Revolution Von der Revolution zu Jahrhundertwende Das Zeitalter der grossen Veränderungen Bilderbogen Wangen Brüttisellen heute Verkauf Die Gemeindechronik kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung für CHF 30 erworben werden. Versand Auf Wunsch wird die Chronik, gegen Aufpreis der Versandkosten (CHF 7), per Post an Sie zugestellt. Tel. 044 805 91 11, Fax 044 805 91 91 einwohnerdienste@wangen-bruettisellen.ch

Kurier Nr. 49 7.12.2018 17 Amtliche Todesanzeige Rüegg geb. Sigrist, Gertrud, geboren am 21. Februar 1936, wohnhaft gewesen Pflegezentrum Rotacher, Schwerzelbodenstrasse 41, 8305 Dietlikon, verstorben am 27. November 2018. Abschiedsfeier: Mittwoch, 12. Dezember 2018, 13.45 Uhr, Friedhof Wangen-Brüttisellen. Bestattungsdienste Ergebnis der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 Die Gemeindeversammlung hat folgenden Beschluss gefasst: – Genehmigung Budget 2019 mit einem Aufwandüberschuss von CH 988 500 und einem Steuerfuss von 98 % (bisher 98 %) Protokoll Das Protokoll ist ab 11. Dezember 2018 unter «www. wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung» abrufbar. Rechtsmittel Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Hinweise Rekurse sind beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rechtsmittelfristen beginnen mit der amtlichen Veröffentlichung im Kurier. Gemeinderat Parkplatzkonzept und Parkplatzreglement Der Gemeinderat hat ein Parkplatzkonzept sowie ein Parkplatzreglement neu erlassen. Der diesbezügliche Beschluss vom 26. November 2018 liegt bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Planung und Infrastruktur) auf. Zudem sind das Parkplatzkonzept und das dazugehörige Parkplatzreglement unter www. wangen-bruettisellen.ch (Politik / politische Informationen) aufgeschaltet. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Gemeinderat Die Nacht braucht ihre Dunkelheit Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung Mit Beschluss vom 26. November 2018 genehmigte der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen den Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer David Erny und den neu bestimmten Nachführungsgeometern Thomas Hew und Martin Scherrer, alle patentierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehenden erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Planung und Infrastruktur) eingesehen werden. Gemeinderat Unsere 24h-Gesellschaft hat zur Folge, dass im Siedlungsgebiet auch nachts die Dunkelheit immer stärker zurückgedrängt wird. Gerade in der Weihnachtszeit nimmt die nächtliche Beleuchtung durch die unzähligen gewerblichen und privaten Lichterketten, hängende Leuchtsterne oder blinkende Disneyfiguren massiv zu. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht 2013 entschieden, dass nicht funktionale Beleuchtungen, wie Werbe- und Zierbeleuchtungen, in der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr abgeschaltet werden müssen. Während der Weihnachtszeit, vom ersten Advent bis zum Dreikönigstag, ist die Regelung vom Bundesgericht grosszügiger gestaltet. Die Festtagsbeleuchtung darf bis 1.00 Uhr eingeschaltet sein. Für Weihnachtsbeleuchtung wird daher empfohlen, immer eine Zeitschaltuhr zu verwenden. Wir bitten Sie, diese Bestimmungen einzuhalten und somit mitzuhelfen, die Lichtemissionen auch während der Feiertage tief zu halten. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Einbürgerungen Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. November 2018 in das Bürgerrecht der Gemeinde Wangen-Brüttisellen aufgenommen: Hernandez Martinez Wendy, w, geb. 2007, Staatsangehörige von Chile D’Antuono Anna, w, geb. 1989, Staatsangehörige von Italien D’Antuono Giada, w, geb. 2016, Staatsangehörige von Italien D’Antuono Francesco, m, geb. 2018, Staatsangehöriger von Italien Mustafi Elveda, w, geb. 2007, Staatsangehörige von Mazedonien Ahmeti Aisha, w, geb. 2006, Staatsangehörige von Mazedonien Ahmeti Arian, m, geb. 2003, Staatsangehöriger von Mazedonien Atazzi Mauro, m, geb. 1962, Staatsangehöriger von Italien Saiti Harbin, m, geb. 2007, Staatsangehöriger von Mazedonien Moreira Costa Athos, m, geb. 1999, Staatsangehöriger von Brasilien Diese Einbürgerungen werden im Sinne von § 20 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung veröffentlicht. Gemeinderat

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