Aufrufe
vor 5 Jahren

2018_48

  • Text
  • Dezember
  • Dietlikon
  • Wangen
  • Kurier
  • November
  • Gemeinde
  • Kirche
  • Jets
  • Gemeinderat
  • Telefon

24 Kurier Nr.

24 Kurier Nr. 48 30.11.2018 Stadtrat Stadtrat Flugplatz Dübendorf: Ein Jahr nach der Volksabstimmung zum Konzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» Die Standortgemeinden danken der Bevölkerung für ihre Unterstützung An der Volksabstimmung vor einem Jahr hat die Bevölkerung von Dübendorf, Volketswil, Wangen-Brüttisellen dem Gemeindekonzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» mit klarer Mehrheit zugestimmt. Obwohl der Bund bisher nicht darauf eingestiegen ist, konnte in dieser Zeit viel erreicht werden. Aus diesem Anlass veranstalten die drei Gemeinden auf dem Flugplatz Dübendorf im Frühling 2019 einen Flugplatz-Treff, um ihrer Bevölkerung für ihre Unterstützung zu danken. In den drei Gemeinden wurde der Bevölkerung am 26. November 2017 das Konzept zur Abstimmung vorgelegt. Alle drei Gemeinden stimmten der Vorlage klar zu: Dübendorf mit 57,7 Prozent, Volketswil mit 70,3 Prozent und Wangen-Brüttisellen mit 74,1 Prozent. Die Bevölkerung hat damit einen unmissverständlichen Willen geäussert und sich für das Gemeindekonzept sowie gegen einen Business-airport und die Sportfliegerei ausgesprochen. Es ist somit äusserst unverständlich, dass der Bund weiterhin nur seine eigenen Interessen verfolgt. Auch wenn der Bund den Gemeinden bisher nicht entgegengekommen ist, haben die Gemeinden in diesem Jahr bereits viel erreicht. Die Standortgemeinden haben den interkommunalen Vertrag unterzeichnet und somit gezeigt, dass sie vom Konzept überzeugt sind und dieses auch umsetzen wollen. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Gründung der «Werkflugplatz Dübendorf AG», mit der private Partner aus der Luftbranche verbindlich in das Konzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» eingebunden werden konnten. Zudem setzen sich die Gemeinden bei den Gesprächen und Stellungnahmen zum SIL-Prozess (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt) aktiv für das Konzept ein. Als nächstes steht in diesem Zusammenhang Mitte Januar 2019 das Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren zum Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf an, bei welchem auch die Bevölkerung die Gelegenheit hat, eine Stellungnahme einzureichen. Flugplatz-Treff am 11. Mai 2019 Die Standortgemeinden werden sich weiterhin mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen einen Businessairport sowie gegen die Sportfliegerei wehren und sich für die Umsetzung des Gemeindekonzepts einsetzen. Sie sind überzeugt, dass sie mit ihrem Konzept einen sowohl für die Gemeinden, den Kanton Zürich als auch für den Bund gewinnbringenden Kompromiss vorgeschlagen haben. Unterdessen wollen sich die Standortgemeinden bei ihrer Bevölkerung mit einem Fest für die Unterstützung bedanken: Die Bevölkerung wird im kommenden Frühling am 11. Mai 2019 zum Flugplatz-Treff eingeladen. Stadtrat Dübendorf, Gemeinderat Volketswil und Gemeinderat Wangen-Brüttisellen Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen Aufgaben des Friedensrichters Friedensrichter sind für die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten die erste Instanz. Sie führen das in diesen Fällen obligatorische Schlichtungsverfahren durch (Art. 197ff. ZPO). Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen einen gerichtlichen Prozess erspart. Folgende Erledigungsarten sind möglich: – Bei einer Einigung der Parteien kann der Friedensrichter die Klage endgültig erledigen. – Bei einem Streitwert bis zu CHF 2000 kann der Friedensrichter in Funktion eines Einzelgerichts und auf Antrag ein Urteil fällen (Art. 212 ZPO). – Bei einem Streitwert bis zu CHF 5000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag erlassen, der rechtskräftig wird, sofern nicht eine der Parteien innerhalb von 20 Tagen Einsprache erhebt. – Kommt keine Einigung zustande, stellt der Friedensrichter die Klagebewilligung zuhanden des zuständigen Gerichts aus. Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters – Forderungsklagen (aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen, vor oder nach einer Betreibung) – Konsumentenstreitigkeiten – Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.) – Familienrechtliche Unterhaltsklagen – Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.) – Nachbarschaftsklagen – Persönlichkeitsverletzung auch am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich bzw. hauptsächlich seine Arbeit verrichtete, eingeleitet werden. – Konsumentenrechtliche Klagen können ausser am Wohnsitz des Beklagten vom Konsumenten (nicht aber vom Verkäufer) auch am eigenen Wohnsitz eingeleitet werden. Einleitung und Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Direkt bei den jeweils zuständigen Das Verfahren wird durch ein Stellen einzureichen sind jedoch: Schlichtungsgesuch eingeleitet. Das – Eheschutzbegehren (Bewilligung Formular zur Einreichung einer des Getrenntlebens) und Scheidungsklagen Klage resp. Schlichtungsgesuchs g beim Bezirksgericht kann auf der Webseite www.frie- Uster, Gerichtsstr. 17, 8610 Uster densrichter-zh.ch heruntergeladen – Streitigkeiten zwischen Mietern werden. Das Gesuch kann auch und Vermietern g bei der Schlichtungsbehörde mündlich beim Friedensrichter zu in Mietangelegen- Protokoll gegeben werden. heiten, Bezirksgericht Uster, Gerichtsstr. Im Schlichtungsgesuch sind Gegen- 17, 8610 Uster partei, das Rechtsbegehren und der – Ehrverletzungsklagen g mittels Streitgegenstand bekannt zu geben. Strafantrag bei der Kantonspolizei Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen Örtliche Zuständigkeit (Bestellung, Rechnung, Mahnungen, des Friedensrichters Korrespondenz etc.) trägt zu – Soweit nicht ein besonderer Gerichtsstand einer effizienten Verhandlung bei. vereinbart wurde, sind Alle Unterlagen sind im Doppel Klagen am Wohnsitz des Beklagten einzureichen. – gegen juristische Personen Der Friedensrichter stellt der Ge- an deren Sitz – zu erheben. genpartei das Schlichtungsgesuch 2/2 2/2 – Arbeitsrechtliche Klagen können mit allen Beilagen zu und lädt gleichzeitig die Parteien zur Vermittlung vor. Grundsätzlich haben die Parteien persönlich zur Schlichtungsverhandlung zu erscheinen. Begleitung durch eine Vertrauensperson oder durch einen Rechtsanwalt ist möglich (Art. 204 ZPO), sollte dem Friedensrichteramt jedoch frühzeitig angekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.gerichte-zh.ch und www.friedensrichter-zh.ch. Für Fragen steht Ihnen das Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen gerne zur Verfügung. Kontakt Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen Gsellhof Schüracherstrasse 8 8306 Brüttisellen Telefon 043 495 51 15 E-Mail friedensrichter@wangenbruettisellen.ch Sprechstunde der Friedensrichterin nach telefonischer Vereinbarung Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen Friedensrichterin Karin Stutz

Kurier Nr. 48 30.11.2018 25 Durchgeführt von der Stadtpolizei Dübendorf Geschwindigkeitskontrollen in Wangen-Brüttisellen im November Ort der Messung: 8306 Brüttisellen, Im Talacher geg. 5 Datum und Zeit: 2. bis 8. November 2018 Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h Kontrollierte Fahrzeuge: 4726 Anzahl der Übertretungen: 15 Prozent der Übertretungen: 0,32 % Ort der Messung: 8306 Brüttisellen, Riedmühlestrasse 29 Datum und Zeit: 15. bis 21. November 2018 Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 47 km/h Kontrollierte Fahrzeuge: 12 716 Anzahl der Übertretungen: 30 Prozent der Übertretungen: 0,24 % Pro Senectute Herbstsammlung 2018 – herzlichen Dank für Ihre Spenden Lokale Sammlung für das Alter Anlässlich der diesjährigen Herbstsammlung sind viele kleinere und grössere Spenden eingegangen. Dafür danken wir allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich. Die Solidarität zum Wohle unserer älteren Mitmenschen schätzen wir sehr. Ihre finanzielle Unterstützung wird zugunsten von hilfsbedürftigen Seniorinnen und Senioren im ganzen Kanton Zürich verwendet. Gerne setzen wir uns dafür ein, dass die ältere Generation aktiv am öffentlichen Leben teilhaben kann. Die Ortsvertretungen unterstützen mit dem Ertrag der Herbstsammlungen jeweils regelmässig verschiedene Seniorenaktivitäten; so werden zum Beispiel in Wangen- Brüttisellen die Jubilaren-Ehrung oder der kostenlose Besuchsdienst mitfinanziert. Ebenso wird jährlich ein Beitrag an das Seniorenturnen, die Seniorenferien und den Senioren-Jass beigesteuert. So profitiert die gesamte ältere Bevölkerung aus Wangen-Brüttisellen von diesen Spenden. Wir wünschen heute schon allen eine besinnliche Adventszeit und frohe Festtage. Pro Senectute Kanton Zürich Ortsvertretung Wangen-Brüttisellen und Kommission 60+ Ort der Messung: 8602 Wangen, Dübendorfstrasse 8 Datum: 23. November 2018, 10.55 – 16.00 Uhr Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 20 km / h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 38 km / h Kontrollierte Fahrzeuge: 686 Anzahl der Übertretungen: 81 Prozent der Übertretungen: 11,8 % Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Mütter- und Väterberatung Beratungszeiten Dienstag, 4. Dezember 2018 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag, 11. Dezember 2018 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag, 18. Dezember 2018 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag, 25. Dezember 2018 Beratung fällt aus Dienstag, 1. Januar 2019 Beratung fällt aus jeweils im Gsellhof, Schüracherstrasse 10, Brüttisellen (1. Stock, Saal 2) Es gibt eine Zeit zum Leben und eine Zeit zum Sterben. Wenn die Kraft zu Ende geht, ist es kein Sterben – es ist Erlösung. Todesanzeige Pflegezentrum Rotacher 8305 Dietlikon 27. November 2018 Es ist keine Anmeldung erforderlich. Bei Fragen oder für eine telefonische Beratung wenden Sie sich bitte an die Mütterberaterin Monika van Berkum-Ehni, Telefon 043 259 76 70 (Mo, Mi, Do und Fr, jeweils von 08.30–10.30 Uhr, ausserhalb dieser Zeiten bitte Telefonbeantworter benutzen). Abteilung Gesellschaft Wir nehmen Abschied von unserem Bruder, Schwager und Onkel Emil Dübendorfer 15. August 1947 – 27. November 2018 Nach kurzer Krankheit ist er heute Morgen überraschend schnell und friedlich verstorben. In stiller Trauer: Lydia und Alfred Heiniger Elsbeth und Hans Breiter Myrtha und Walter Seiler Esther und Fritz Vollenweider Ruth und Wolfgang Hach mit Familien Die Beerdigung findet am Dienstag, 4. Dezember 2018, 14.00 Uhr, auf dem Friedhof Dietlikon statt. Anschliessend nehmen wir im familiären Kreis Abschied im Pflegezentrum Rotacher. Traueradresse: Esther und Fritz Vollenweider, Hegnaustr. 54, 8602 Wangen Grüngutabfuhr nur alle zwei Wochen im Dezember, Januar und Februar Achtung: Aufgrund der eher geringen Menge an Grüngut findet die Abfuhr in den Monaten Dezember, Januar und Februar nur alle zwei Wochen statt. Nächste Abfuhr: 10. Dezember 2018 Weitere Abfuhrdaten: 24. Dezember 2018 / 7. und 21. Januar 2019 / 4. und 18. Februar 2019 Ab dem 4. März 2019 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich (jeden Montag) Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Annahmeschluss für Einsendungen: Montag, 13.00 Uhr

Gemeindezeitung Kurier