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2018_39

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 39 28.9.2018 Wangemer Chilbi vom 5. bis 7. Oktober 2018 Verkehrsbeschränkungen Anlässlich der Wangemer Chilbi besteht für den Dorfkern von Wangen ein allgemeines Fahrverbot vom: Mittwoch, 3. Oktober 2018 ab 13.30 Uhr bis Montag, 8. Oktober 2018 um 22.00 Uhr Dies gilt für das Festgelände sowie für einzelne Strassenabschnitte in einem grösseren Umkreis, jedoch sind die Zufahrten zu den Liegenschaften für die Anwohner/innen und den Zubringerdienst gestattet. Dies gilt bis Freitag, 5. Oktober 2018 um 16.00 Uhr auch für die Gäste des Gasthofs Sternen. Die Zufahrt zum Parkplatz Sternen ist jedoch auf die Unterdorfstrasse beschränkt. Der Fahrzeugverkehr wird über die Brüttisellenstrasse – Zelglistrasse – «Im Oberdorf» sowie über die Stiegstrasse – Gerenstrasse – Brüttisellenstrasse umgeleitet. Vom Freitag, 5. Oktober 2018 ab 16.00 Uhr bis Montag, 8. Oktober 2018 um 22.00 Uhr gelten folgende Verkehrsbeschränkungen: Parkverbote – Zelglistrasse und «Im Oberdorf»: Beidseitiges Parkverbot zwischen den Verzweigungen der Dübendorf- und Hegnaustrasse – Gerenstrasse – Ca. 10 m nach Kreuzung Heuweg bis Einlenker Stiegstrasse ist das Parkieren auf der rechten Seite erlaubt. Parkverbot auf der linken Seite der ganzen Gerenstrasse sowie auf der rechten Seite ab Kreuzung Haldenstrasse bis Kreuzung Heuweg – Kindhausenstrasse: – Parkverbot bergseitig auf Höhe der Liegenschaft 34 (Pumpstation der Feuerwehr) – Volg-Parkplatz (Innenhof) – Parkverbot entlang Volg-Gebäude sowie entlang des Gebäudes vis-à-vis Volg im Innenhof – Unterdorfstrasse von Brüttisellenstrasse bis Stiegstrasse – Schulhausseitiges Parkverbot bis Höhe Liegenschaft Unterdorfstrasse 44, auf der gegenüberliegenden Seite ist das Parkieren erlaubt. Ab Liegenschaft Nr. 44 bis Beginn Liegenschaft 34 ist das Parkieren auf der Seite des Schulhauses erlaubt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird ein einseitiges Parkverbot aufgestellt. – Hegnaustrasse – Absperrung auf dem Parkplatz Nr. 4 und 6 des reformierten Pfarrhauses, Hegnaustrasse 36, mit Scherengitter (Beschilderung: Wendeplatz Feuerwehr) Halteverbote – Hegnaustrasse – Talseitiges Halteverbot zwischen der Verzweigung «Im Oberdorf» bis Hegnaustrasse 24 – Hegnaustrasse – Beidseitiges Halteverbot zwischen Hegnaustrasse 36 (Pfarrhaus) bis Festgelände – Hegnaustrasse, Einmündung Alter Chilerai – Ganzer Platz Halteverbot im Einmündungsbereich «Alter Chilerai»; ganzer Platz zwecks Wendemanöver Rettungsfahrzeuge freihalten – Vollzug mittels Moban-Gittern (bergseitig) auf der Hegnaustrasse 36, Höhe Laterne, versehen mit folgenden Zusatzschildern «Halteverbot beidseits» in Richtung Festgelände sowie «Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge freihalten» – Vollzug mittels Scherengitter im Einmündungsbereich «Alter Chilerai» – Alter Chilerai – Beidseitiges Halteverbot auf ganzer Länge «Alter Chilerai» – Stiegstrasse – Beidseitiges Halteverbot ab Einlenker Gerenstrasse (Richtung Sennhüttestrasse) – Lastwagenfahrverbot bei Einlenker Gerenstrasse (Richtung Sennhüttestrasse) – Dübendorfstrasse / Strehlgasse – Beidseitiges Halteverbot zwischen Kreuzung Brüttisellenstrasse bis Festgelände (auch im Bereich Strehlgasse) – Volg-Parkplatz (Innenhof) – Beidseitiges Halteverbot bei der Einfahrt Volg-Parkplatz von der Dübendorfstrasse herkommend (Pfosten entfernen) / Sperrung von zwei weissen Parkfeldern zur Gewährleistung der Durchfahrt Parkplätze Die vom Chilbi-OK organisierten Parkplätze bei der Blumenbörse werden an geeigneten Orten durch den Tiefbau und Unterhalt ausgeschildert. Tempo 20 Strecke Auf den nachfolgend genannten Strassen gilt Tempo 20: – Hegnaustrasse – Zwischen Hegnaustrasse 24 bis 35 – Alter Chilerai – Gesamte Strasse Die Verkehrsanordnungen sind signalisiert. Den Anordnungen der Ordnungsorgane muss Folge geleistet werden. In den Verboten und falsch parkierte Fahrzeuge werden unverzüglich abgeschleppt. Die Stadtpolizei Dübendorf, die Feuerwehr Dübendorf-Wangen-Brüttisellen sowie das OK sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen und die entsprechenden Massnahmen zu veranlassen, um die Zu- bzw. Wegfahrten frei zu halten. Buslinien 759 / 787 / 796 Die Haltestellen «Dorfplatz» (Wangen) sowie «Oberdorf» (Wangen) der Buslinien 759 und 796 werden von Mittwoch, 3. Oktober 2018, ab 13.30 Uhr bis Montag, 8. Oktober 2018, (ganzer Tag) nicht bedient. Die Haltestelle «Stierwisen» wird durch die Linie 759 mit dem Endhalt «Dorfplatz» nur in Richtung Dübendorf bedient. Die Haltestelle Hätzelwisen ist in dieser Zeit die Endhaltestelle der Linie 796. Der Busbetrieb der Linie 759 wird somit in dieser Zeit von Dübendorf her kommend wie folgt geführt: Dübendorf – Wangenstrasse – Haltestelle Eglishölzli – Dübendorfstrasse – Haltestelle Flugsicherungsstrasse – Dübendorfstrasse – Weidstrasse – Haltestelle Weidli – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Hätzelwisen – Dübendorfstrasse – Haltestelle Stierwisen – Dübendorfstrasse – Haltestelle Flugsicherungsstrasse – Dübendorfstrasse – Wangenstrasse – Haltestelle Eglishölzli – Dübendorf Der Busbetrieb der Linie 796 wird somit in dieser Zeit von Brüttisellen her kommend wie folgt geführt: Brüttisellen – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Weidli – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Hätzelwisen (Endhaltestelle) – wenden via Dübendorfstrasse – Flugsicherung – Haltestelle Hätzelwisen – Dübendorfstrasse – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Hätzelwisen – Brüttisellen Die Buslinie 787 verkehrt in dieser Zeit regulär. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis. Gemeinderat Ausschreibung von Bauprojekten Peter Graf, Hegnaustrasse 15, 8602 Wangen Projektverfasser Walter Stürzinger, Unterdorfstrasse 21b, 8602 Wangen Einbau von zwei neuen Dachflächenfestern am bestehenden Wohnhaus (Strassenseitig), Vers. Nr. 290 auf Kat.Nr. 4394, Hegnaustrasse, gemäss Baugespann / Markierung (Kernzone A). Planauflage/Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Infrastruktur eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich (Brief inkl. original Unterschrift, E-Mails sind nicht zulässig) bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen bestellt werden. Für die Zustellung des Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 40.– erhoben. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. (§§ 314 – 316 PBG). Abteilung Planung und Infrastruktur

Kurier Nr. 39 28.9.2018 21 Lokale Sammlung für das Alter Hilflosigkeit im Alter muss nicht sein In den nächsten Tagen werden Sie per Post Unterlagen zur diesjährigen Herbstsammlung der Pro Senectute Kanton Zürich erhalten. Nach einem Unfall oder Sturz sind die meisten älteren Menschen auf Hilfe angewiesen. Als besonders schmerzvoll empfinden Seniorinnen und Senioren den Verlust ihrer Unabhängigkeit. Pro Senectute Kanton Zürich setzt sich mit der kostenlosen Sozialberatung und vielen weiteren Dienstleistungen dafür ein, dass ältere Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen selbstbestimmt zuhause leben können und gibt im Alltag Halt und Sicherheit. Nur dank Spenden aus der Bevölkerung können diese Angebote weiterhin flächendeckend im ganzen Kanton Zürich angeboten werden. Die Ortsvertretung Wangen-Brüttisellen leistet mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen älterer Menschen in unserer Gemeinde. So setzen wir, die zugleich in der Kommission 60+ vertreten sind, unseren Anteil an der Sammlung für diverse Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren ein. Wir unterstützen den Seniorenjass, die jährliche Jubilarenfeier im Gsellhof, die Seniorenferien des ökumenischen Seniorenteams, die Senioren-Gymnastik in Brüttisellen sowie den kostenlosen Besuchsdienst. Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der lokalen Aktivitäten in unserer Gemeinde, und gleichzeitig unterstützen Sie die Altersarbeit im ganzen Kanton Zürich. Wünschen Sie, dass ein grösserer Anteil Ihrer Spende in die Kasse der Ortsvertretung Wangen-Brüttisellen fliesst, so müssten Sie den Vermerk «zu Gunsten OV Wangen-Brüttisellen» bei Mitteilungen auf dem Einzahlungsschein anfügen. Herzlichen Dank für Ihre Spende. Pro Senectute Kanton Zürich Ortsvertretung Wangen-Brüttisellen Kommission 60+ 25. September 2018 Ergebnis der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst: – Revision privater Gestaltungsplan Nr. 4 «Birkenstrasse» in Wangen – Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Gebiet Bruggwiesen in Brüttisellen Protokoll Das Protokoll ist ab 2. Oktober 2018 unter «www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung» abrufbar. Einladung Essen der Stingelin-Stiftung Rechtsmittel Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Hinweise Rekurse sind beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese an der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rechtsmittelfristen beginnen mit der amtlichen Veröffentlichung im Kurier. Gemeinderat Die Kommission 60+ freut sich ausserordentlich, alle Seniorinnen und Senioren aus Wangen-Brüttisellen im Alter 65+ zum traditionellen Essen der Emy Stingelin-Stiftung einzuladen. Andreas Aeschlimann wird uns musikalisch auf eine Reise durch die Schweiz führen. Wer mag, darf auch gerne das Tanzbein schwingen. Datum: Sonntag, 4. November 2018 Ort: Gsellhof, Schüracherstrasse 10, Brüttisellen Zeit: Türöffnung 11.15 Uhr Mittagessen 12.00 Uhr Unterhaltung: Unterhalter Andreas Aeschlimann Erntedank-Gottesdienst Sonntag 30. September 2018 10.15 Uhr Auf dem Bauernhof von Familie Lisa und Jürg Vollenweider Hochrüti Wangen Gleichzeitig: «Fiire mit de Chline» mit anschliessendem Basteln Gestaltung: Mitwirkende: Gemeindeleiter Reto Häfliger und Pfarrer Beat Javet Susi Glauser, Akkordeon Ökumenischer adhoc-Chor (Stephan Lauffer) Alphornbläser Der Gottesdienst findet bei jedem Wetter statt. Suppenzmittag im Anschluss an den Gottesdienst Anmeldung mit nachfolgendem Talon bis spätestens Mittwoch, 24. Oktober 2018, an: Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Telefon 044 805 91 78, oder per E-Mail an: ursula. schenker@wangen-bruettisellen.ch Anmeldung zum Essen der Emy Stingelin-Stiftung vom Sonntag, 4. November 2018 Name / Vorname Strasse / Wohnort Anzahl Personen Fahrdienst erwünscht? JA NEIN Talon senden an: Gemeindeverwaltung, Sekretariat Gesellschaft, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Telefon 044 805 91 78, oder schriftlich mit denselben Angaben per E-Mail an: ursula.schenker@wangen-bruettisellen.ch ✁

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