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2018_23

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24 Kurier Nr.

24 Kurier Nr. 23 8.6.2018 Reformierte Kirchgemeinde Kirchgemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Dietlikon werden auf Mittwoch, 13. Juni 2018, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Dorfstrasse 15, zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich willkommen. Stimmberechtigt sind: Evangelisch-reformierte Bewohner von Dietlikon, welche ihre Schriften in Dietlikon haben. Seit 1.1.2010 gilt dies für konfirmierte Kirchenmitglieder ab dem 16. Altersjahr und alle Mitglieder mit dem aktiven und passiven Wahlrecht. Traktanden 1. Jahresrechnung 2017 2. Jahresbericht 2017 3. Wahl Rechnungsprüfungskommission 4. Allfälliges /Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes 5. Mitteilungen Anschlussprogramm Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung sind Sie bei einem Apéro herzlich zu einem Austausch mit der Kirchenpflege und den anwesenden Mitgliedern der RPK eingeladen. Wollen Sie bitte beachten Die vollständigen Akten liegen im reformierten Kirchgemeindehaus, Sekretariat, ab 29. Mai zur Einsicht auf (jeweils vormittags) oder sind auszugsweise auf der Homepage zu finden. Der Jahresbericht 2017 wurde Ihnen im «reformiert», Nr. 6 / 2018 als Beilage zugesandt. Dietlikon, 8. Juni 2018 / Reformierte Kirchenpflege Dietlikon Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der SBB AG betreffend Bahnfunk GSM-R auf der Strecke Zürich – St. Gallen Gemeinden Gesuchstellerin Dietlikon und Illnau-Effretikon Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur – Telecom, Anlagemanagement, Poststrasse 6, 3072 Ostermundigen Hunger ist biologisch abbaubar. Gegenstand Das Bauvorhaben betrifft die Gemeinden wie folgt: Verfahren Öffentliche Auflage Aussteckung Einsprachen Dietlikon: Bahnfunkanlage Dietlikon DTLX (Koord. 2 689 083 / 1 252 807): Erhöhung der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung ERP an der bestehenden GSM-R-Anlage von 240 W auf 600 W. Illnau-Effretikon: Bahnfunkanlage Effretikon EFXX (Koord. 2 694 165 / 1 253 524): Erhöhung der maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung ERP an der bestehenden GSM-R-Anlage von 240 W auf 600 W. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711) und nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101). Die Planunterlagen können vom 11. Juni 2018 bis 10. Juli 2018 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: – Gemeindeverwaltung Dietlikon, Hofwiesenstrasse 32, Schalter Raum, Umwelt + Verkehr, 8305 Dietlikon – Stadtverwaltung Illnau-Effretikon, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon Weil das Werk keine baulichen Veränderungen erfährt, entfällt eine Aussteckung. Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG i.V.m. Art. 35 – 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. Spenden Sie jetzt 10 Franken: SMS «give food» an 488 Mehr Infos: swissaid.ch/bio DEIN BEITRAG IST WICHTIG: WWW.GREENPEACE.CH/BEITRAG Kanton Zürich, Stadt Illnau-Effretikon und Gemeinde Dietlikon Wir drucken Klimaneutral

Kurier Nr. 23 8.6.2018 25 Sicherheitstipp Juni 2018 Tipps für einen sicheren Start in die Badesaison Die Badesaison bedeutet Spass. Baden, Schwimmen und Schlauchbootfahren gehören zu warmen Tagen wie eine erfrischende Glacé. Die Gefahren im und am Wasser werden aber oftmals unterschätzt. Jährlich ertrinken in der Schweiz 45 Personen, 7 davon sind Touristen. Leichtsinn, Übermut und Alkoholkonsum sowie Kälte und Wind können sich verhängnisvoll auswirken. Gerade in den Sommerferien ist erhöhte Vorsicht geboten. Gut schwimmen können allein genügt nicht – im Wasser sollten auch Energiereserven und Gesundheit im grünen Bereich liegen. Schätzen Sie deshalb Ihre Fähigkeiten richtig ein, insbesondere beim Baden und Schwimmen in unbeaufsichtigten Gewässern, und benutzen Sie eine Auftriebshilfe (z. B. Schwimmweste, Schwimmboje oder Neoprenanzug sowie Rettungsweste beim Bootfahren). Mit den Tipps der bfu-Beratungsstelle für Unfallverhütung schwimmen Sie obenauf. • Überprüfen Sie, ob Sie «wasserfit» sind. Lernen Sie schwimmen und schicken Sie Ihre Kinder in Schwimmkurse, wo sie den Wasser-Sicherheits-Check WSC absolvieren und Wasserkompetenz erwerben können. Schauen Sie sich dazu das Video auf www.water-safety.bfu.ch an. • Informieren Sie sich über das Gewässer, in dem Sie baden möchten. Bleiben Sie am Meer im freigegebenen Bereich zwischen den Flaggen, am besten an überwachten Stränden. Schwimmen Sie bei Zweifeln an Ihrem Gesundheitszustand nur in einem überwachten Bad. • Behalten Sie Kinder am und im Wasser immer im Auge, Kleine in Griffnähe (max. drei Schritte entfernt) – auch wenn diese Schwimmhilfen tragen oder bereits schwimmen können. • Beachten Sie die sechs Baderegeln der SLRG. • Schnorcheln: Die ungewohnte Umgebung erfordert erhöhte Aufmerksamkeit. Überschätzen Sie sich nicht, gehen Sie keine Risiken ein und beachten Sie die sechs Freitauchregeln der SLRG. • Tauchen: Gerätetauchen sollten Sie nur, wenn Sie eine qualifizierte Ausbildung mit einem Test absolviert haben. • Tragen Sie beim Bootfahren gut sitzende Rettungswesten und verzichten Sie auf Alkohol. Beim Bootfahren gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie im Strassenverkehr. Beachten Sie die Flussregeln der SLRG. Weitere Informationen zum sommerlichen Spass im Nass finden Sie auf www.bfu.ch. Wir wünschen Ihnen gute und sichere Erfrischung. bfu – Sicherheitsdelegierter der Gemeinde Dietlikon Telefon 044 835 82 22, www.bfu.ch Kosten Abfallbewirtschaftung 2018 Demnächst wird den Grundeigentümern die Grundgebührenrechnung zugestellt. Die Kosten der Abfallbewirtschaftung werden den Verursachern vollumfänglich mittels Sack- und Grundgebühr belastet. Die für 2016 gültigen Tarife betragen: Sackgebühr Fr. 1.65 für einen 35 Liter-Kehricht-Gebührensack der IGKSG Grundgebühr Fr. 105.― pro Jahr für alle Haushaltungen/Wohnungen (pro Einheit) sowie für alle Gewerbeund Industriebetriebe (pro Betrieb) Mit der Sackgebühr werden folgende Kosten gedeckt: Abfuhr und Verbrennung des Kehrichts, Produktion der Gebührensäcke, Information und Administration. In der Grundgebühr sind enthalten: Separatabfuhren von Papier, Karton, Grüngut (für Haushalte). Ebenfalls mit der Grundgebühr finanziert werden der Häckseldienst, die Betreuung und der Unterhalt aller Sammelstellen, Sondersammlungen, Reinigungsarbeiten durch den Unterhaltsdienst (insbesondere durch Littering) sowie Information und Administration. Die Grundgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Dienstleistungen der Gemeinde nicht oder nur teilweise beansprucht werden (Art. 12 Abs. 1 Abfallverordnung 25.6.2007). Die seit 1.1.2008 gültige Abfallverordnung schreibt vor, dass die Grundgebühr beim Grundeigentümer erhoben werden muss. Die Grundgebühr muss deshalb konsequent dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt werden. Aus administrativen Gründen kann es vorkommen, dass verschiedene Rechnungen an denselben Grundeigentümer verschickt werden. Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren: Tel. 044 835 82 30 oder abfall@dietlikon.org Grillplausch für Seniorinnen und Senioren Mittwoch, 20. Juni 2018, 11.00 Uhr EE Apéro Vorspeisen Verschiedene Grilladen Dessert Fr. 25.00 (inkl. Mineralwasser und Kaffee) Keine Anmeldung erforderlich Wir freuen uns auf Ihren Besuch Raum, Umwelt + Verkehr

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