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2018_22

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22 Kurier Nr. 22 1.6.2018 Unterhalt der Strassenbeleuchtung Wir trauern um Benjamin (Beni) Hassler Alt-Gemeinderat Etwa alle 5 Wochen werden Unterhalts- und Reparaturarbeiten durchgeführt sowie der Ersatz von defekten Lampen vorgenommen. Diese Arbeiten können aus Gründen der Sicherheit sowie einer zügigen und effizienten Erledigung mit der Hebebühne nur tagsüber ausgeführt werden. Darum ist es unumgänglich, dass die Beleuchtung auch am Tag eingeschaltet ist. Die öffentliche Beleuchtung in Dietlikon gehört mit ca. 1 kWh pro Kandelaber / Tag zu den energieeffizentesten der Schweiz. Die Gemeindewerke Dietlikon legen grossen Wert auf eine effiziente und sparsame öffentliche Beleuchtung, ohne sicherheitsrelevante Aspekte zu vernachlässigen. Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme. Gemeindewerke Terminplanung 2018 Mittwoch, 6. Juni Mittwoch, 4. Juli Freitag, 3. August Mittwoch, 5. September Mittwoch, 3. Oktober Mittwoch, 7. November Mittwoch, 5. + 19. Dezember Er ist am 26. Mai 2018 im 85. Lebensjahr verstorben. Beni Hassler gehörte dem Gemeinderat Dietlikon während 16 Jahren an. Von 1986 bis 1994 war er als Werkvorstand für die Gemeindewerke Dietlikon verantwortlich. Danach trug er von 1994 bis 2002 als Bauvorstand massgeblich zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinde bei. Auch nach seiner Behördentätigkeit interessierte sich Beni Hassler für das politische und kulturelle Leben in Dietlikon und nahm aktiv daran teil. Für seinen langjährigen Einsatz zugunsten unserer Gemeinde gebührt ihm unser Dank und unsere Anerkennung. Den Angehörigen entbieten wir unser herzliches Beileid. Wir werden Beni Hassler in guter Erinnerung behalten. Gemeinderat Dietlikon Die Urnenbeisetzung erfolgt im engsten Familienkreis auf dem Friedhof Dietlikon. Der Abschiedsgottesdienst findet am Freitag, 1. Juni 2018 um 14.30 Uhr in der reformierten Kirche Dietlikon statt. Anstelle von Blumen und Kranzspenden gedenke man der Alzheimervereinigung Kanton Zürich (Postkonto 80-36866-5) oder dem Alterszentrum Hofwiesen, Dietlikon (Gemeindekasse Dietlikon, PC 80-6894-6, Vermerk: Alterszentrum Hofwiesen). Brüttenertunnel Unterwerfung «In Lampitzäckern» – wie weiter? Im Zusammenhang mit den SBB- Planungen für das strategische Entwicklungsprogramm Ausbauschritt 2030/35 (STEP AS 2030/35) unterzeichneten Vertreter/innen der betroffenen Gemeinden, des Kantons Zürich und des Bundes (ASTRA und BAV) am 13. Juli 2017 das Schlussdokument zur Gebietsplanung. Dieses beinhaltete unter anderem ein Handlungsprogramm für die weiteren Planungen der Anschlussbauwerke für den Brüttenertunnel. Für die Verflechtung beim Bahnhof Dietlikon wurde eine Unterwerfung beim Quartier «In Lampitzäckern» als Bestvariante evaluiert. Mit der Unterzeichnung des Schlussdokumentes hat sich der Bund zwar verpflichtet, die Ergebnisse der Gebietsplanung in seiner Projektierung zu berücksichtigen. Jedoch wird das BAV den SBB erst dann den Projektierungsauftrag für die Option «Unterwerfung» erteilen, wenn der Kostenteiler für die Mehrkosten geklärt ist. Seit Januar 2018 sind deswegen die Gemeinde Dietlikon, die SBB und der Kanton Zürich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aktiv, Ablauf "Nebenstudien" um im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäss ihren Interessen und Zuständigkeiten Lösungen zu suchen. Ziel ist es, die Mehrkosten durch Optimierungsmassnahmen zu senken und andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Massnahme M3.A a «Verflechtungsbauwerk Dietlikon» aufzuzeigen. Der Lösungsansatz besteht darin, Optimierungspotenziale in den Bereichen Strassennetz und Gewässer sowie am Unterwerfungsbauwerk und Gesamtprojekt selbst zu identifizieren. Damit in Bezug auf den Kostenteiler ein Entscheid getroffen werden kann, müssen bis Ende 2018 im Rahmen von verschiedenen Studien neue Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden. Diese Arbeiten führen im besten Fall zur Unterzeichnung eines Vertrages zur weiteren und ausschliesslichen Planung des Unterwerfungsbauwerks «In Lampitzäckern» (Massnahme M3.A), welches von der Gemeinde Dietlikon klar favorisiert wird. Gemeinderat

Kurier Nr. 22 1.6.2018 23 Aufhebung aufsichtsrechtlicher Anordnung im Gestaltungsplanperimeter «Zentrum Dietlikon Süd» Gestaltungsplanperimeter «GP 8» (Quelle: Zonenplan genehmigt 29.04.2015, BDV Nr. 1566/14) Mit Beschluss vom 11. April 2018 hat der Regierungsrat die aufsichtsrechtliche Verfügung der Baudirektion vom 14. Dezember 2009 (ARV/ 162/2009) aufgehoben, wodurch der öffentliche Gestaltungsplan «Zentrum Dietlikon Süd» nicht mehr anwendbar wird. Mit diesem Beschluss wurden die Rekurse, welche verschiedene Betriebe und Grundeigentümer 2010 einreichten, teilweise gutgeheissen. Der Regierungsrat anerkennt in seinem Beschluss, dass die Gemeinde Dietlikon einen Teil der angefochtenen Verfügung mittlerweile umgesetzt hat. Es handelt sich hierbei um die Ausarbeitung und Kreditbewilligung des Strassenprojektes «Neue Winterthurerstrasse, Regionale Verkehrssteuerung (RVS)», welches verkehrstechnische Massnahmen im Gebiet Zentrum Dietlikon Süd und auch die geforderte Busspur enthält. Der Regierungsrat hat die Gemeinde Dietlikon gleichzeitig eingeladen, die Planungsarbeiten am öffentlichen Gestaltungsplan «Zentrum Dietlikon Süd» umgehend wieder aufzunehmen und diesen der Gemeindeversammlung möglichst bald zur Festsetzung vorzulegen. Denn damit soll die Gemeinde sicherstellen, dass der Gestaltungsplanpflicht nachgelebt wird, welche für das Gebiet «Zentrum Dietlikon Süd» in der Bau- und Zonenordnung gilt. Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich den Auftrag für die Überarbeitung des öffentlichen Gestaltungsplans erteilt. Der neue Gestaltungsplan soll Gestaltungsnormen für das Gebiet «Zentrum Dietlikon Süd» enthalten, die den veränderten Umständen Rechnung tragen. Der Gestaltungsplan soll der Gemeindeversammlung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 unterbreitet werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden direkt durch die Gemeinde informiert und in den Planungsprozess eingebunden. Für zwischenzeitlich geplante Bautätigkeiten, welche sich im Perimeter des Gebiets «Zentrum Dietlikon Süd» befinden, empfiehlt sich das Vorhaben vorgängig mit dem Bauamt (Tel. 044 835 82 30 oder ruv@ dietlikon.org) zu besprechen, welches prüft, ob es dem Sinn und Zweck der Gestaltungsplanpflicht gemäss Art. 24 der Bau- und Zonenordnung nicht widerspreche und folglich aus Sicht der Gemeinde Dietlikon bewilligungsfähig ist. Raum, Umwelt + Verkehr Die Gemeinde Dietlikon vermietet an der Bromackerstrasse 9 in Dietlikon eine 4½-Zimmer-Wohnung (105 m 2 ) Die im 2013 komplett neu sanierte Wohnung befindet sich an ruhiger Lage im 3. Obergeschoss und verfügt über ein Bad, ein sep. WC/Dusche, eine offene moderne Küche mit Granitabdeckung, Glaskeramik und GS, sowie einen schönen Balkon (13 m 2 ) mit Aussicht. Das Haus verfügt über einen Lift und eine elektrisch gesteuerte Haupteingangstüre. Eine Arztpraxis ist im gleichen Haus eingemietet. Bezug: 1. Oktober 2018 Miete: Fr. 2191.– zuzüglich Fr. 280.– Nebenkosten pro Monat Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Liegenschaften, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, Telefon 044 835 82 24 oder per E-Mail unter liegenschaften@dietlikon.org – Dienstag, 12. Juni 2018 – Dienstag, 28. August 2018 – Dienstag, 18. September 2018 – Dienstag, 30. Oktober 2018 Treffen mit der Gemeindepräsidentin Haben Sie Fragen, Vorschläge oder ein Anliegen, welches Sie gerne mit mir besprechen möchten? An folgenden Daten stehe ich der Bevölkerung von Dietlikon zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: Ihre Anmeldung mit Besprechungsthema nimmt die Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag vor dem gewünschten Termin unter kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 50 entgegen. Terminanfragen ohne Gesprächsthema werden nicht berücksichtigt. Ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen. Herzlich Ihre Edith Zuber, Gemeindepräsidentin

Gemeindezeitung Kurier