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2018_16

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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 16 20.4.2018 Verhandlungsbericht Nr. 3 / 2018 Aus dem Gemeinderat 1. Etappe der «Riedenerstrasse» war günstiger als geplant Am 16. Juni 2015 bewilligte der Gemeinderat für die Sanierung der Riedenerstrasse (Teilstück: Steinackerstrasse bis Eichenbühlweg), den Ersatz der Werkleitungen und die Erstellung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen einen Kredit von fast 2 Mio. Franken. Um die Bauzeit zu verkürzen, hat der Gemeinderat zudem entschieden, dass die Strasse während den Bauarbeiten vollständig gesperrt wird. Die inzwischen durch den Gemeinderat genehmigte Abrechnung zeigt folgendes Bild: Übersicht Soll / Ist Kredit Abrechnung Differenz Elektrizitätswerk 412 100.00 278 902.44 – 133 197.56 Kabelnetz Dietlikon 78 000.00 16 029.70 – 61 970.30 Wasserversorgung 270 000.00 189 614.02 – 80 385.98 Abwasser 433 500.00 364 841.40 – 68 658.60 Öffentliche Beleuchtung 74 412.00 34 969.10 – 39442.90 Fahrbahn 695 520.00 511 276.35 – 184 243.65 Total 1 963 532.00 1 395 633.01 – 567 898.99 100.00 % 71.08 % – 28.92 % Die Minderkosten sind auf Kosteneinsparungen durch die Vollsperrung der Strasse, den Verzicht auf ursprünglich geplante Massnahmen sowie günstigere Vergaben und Arbeitsausführungen zurückzuführen. Der Gemeinderat dankt allen am Bau beteiligten Firmen und Personen bestens für die gute Arbeit. Trafostation 09 (Bahnhofstrasse 64) wird saniert Die mit einem ungiftigen Gas isolierte Mittelspannungsanlage ist undicht. Aus Gründen der Personen- und Versorgungssicherheit muss dieser Teil der Trafostation deshalb erneuert werden. Der Niederspannungsteil wurde bereits 2008 ersetzt. Neu wird eine luftisolierte Anlage der Firma ABB (Typ ABB ZS8.4) eingebaut. Zudem wird die Anlage ins Netzleitsystem der Gemeindewerke eingebunden. Für die erforderlichen Arbeiten hat der Gemeinderat einen Kredit von 283 000 Franken bewilligt. Im Voranschlag sind für das Projekt 290 000 Franken enthalten. Die Arbeiten werden Mitte Jahr ausgeführt. Unterlagen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen werden aktualisiert Die vorhandenen Unterlagen und Regelungen für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Verhältnissen und Anforderungen. Zudem fehlen eine Analyse der möglichen Risiken im Raum Dietlikon (inkl. daraus abzuleitende Konsequenzen und Definitionen der Aufgaben) sowie organisatorische Regelungen für den Gemeindeführungsstab und dessen Partner. Der Gemeinderat hat Peter Schwarz, Sicherheitsmanagement, Kleinandelfingen, mit der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen beauftragt. Weil die entsprechenden Kosten nicht im Voranschlag enthalten sind, hat der Gemeinderat dafür zulasten seiner Kreditkompetenz einen Nachtragskredit von 9000 Franken bewilligt. Bis Mitte Jahr werden die Risikoanalyse sowie das Reglement für die Organisation und Zusammenarbeit der Partner im Bevölkerungsschutz erstellt. Bis Ende Jahr werden die Einsatzunterlagen (Führungsmappen mit Checklisten) erarbeitet. Bis Ende März 2019 folgt dann noch das Grobkonzept für die Ausbildung des Gemeindeführungsstabes (GFS). Dietlikon will Abfall auch in Zukunft im «Hagenholz» entsorgen Der seit 2014 bestehende Vertrag mit dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz (Zürich-Oerlikon) läuft Ende 2018 aus und muss erneuert werden. Bis Ende Mai 2018 ist deshalb der Baudirektion (AWEL) ein Antrag auf Zuweisung zu einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zu stellen. Für Dietlikon kommt nur die Einlieferung ins Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz in Frage. Die Anlieferdistanz ist deutlich geringer als bei den anderen zur Auswahl stehenden Anlagen in Winterthur oder Dietikon. Zudem reduziert sich der Verbrennungspreis von bisher 145 Franken auf neu 140 Franken pro Tonne. Für Dietlikon resultieren daraus Einsparungen von jährlich über 4000 Franken. Dem Regierungsrat wurde beantragt, die Gemeinde Dietlikon unverändert dem Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz in Zürich zuzuweisen. Die Zuweisung wird im Herbst 2018 vorgenommen. Steuerungsausschuss Masterplan «Zentrum Mitte Dietlikon» bestimmt Im Zusammenhang mit dem Brüttenertunnel wird das Gebiet rund um den Bahnhof Dietlikon neu gestaltet werden. Der Gemeinderat möchte auf die Planungen der SBB Einfluss nehmen und dafür sorgen, dass die hervorragende Lagequalität Dietlikons erhalten und verbessert werden kann. Dies bedingt eine vorausschauende kommunale Planung. Gegenstand der anstehenden Planungsarbeiten sind der Ersatz oder die Aufhebung des Bahnübergangs, die Verbindungen für Fussgänger- und Veloverkehr, die Neugestaltung der Strassen- / Platzsituation vor dem Bahnhof, die Anordnung der Bushaltestellen sowie die neuen Zugänge zu den Gleisen. Bereits im November 2017 hat der Gemeinderat dem Vorgehensplan für einen neuen Masterplan «Zentrum Mitte Dietlikon» zugestimmt. Die benötigten Berichte, Pläne und Varianten werden durch anerkannte Fachplaner erarbeitet und systematisch bewertet. Für die Prüfung und Beurteilung der Planungsarbeiten hat der Gemeinderat jetzt eine beratende Kommission im Sinne von Artikel 35 der Gemeindeordnung gebildet und folgende Personen gewählt: • Philipp Flach, Vorsteher Raum Umwelt + Verkehr (Vorsitz) • Edith Zuber, Gemeindepräsidentin • Vertreter des Gewerbes (gid): – Martin Brunner, Säntisstrasse 34, 8305 Dietlikon – Thomas Bernhard, Säntisstrasse 30, 8305 Dietlikon • Vertreter der Baubehörde: – Bruno Bär, Dornenstrasse 23, 8305 Dietlikon • Vertreter der Schulgemeinde: – Patrick Widmer, Am Bach 12, 8305 Dietlikon • 1 Vertreter/in jeder Ortspartei: – BVD: Ruedi Leist, Bromackerstrasse 15, 8305 Dietlikon – FDP: Stefan Römer, Am Bach 13, 8305 Dietlikon – GLP: Rolf Gall, Riedenerstrasse 28, 8305 Dietlikon (Stv. Beat Schneider) – SP: Werner Hug, Sonnenbühlstrasse 33, 8305 Dietlikon – SVP: Richard Erismann, Eichelwiesenstrasse 16, 8305 Dietlikon • 3 weitere, frei gewählte Mitglieder: – Alfred Ruh, Loorenstrasse 19, 8305 Dietlikon – Rolf Meichtry, Hinterbundstrasse 12, 8305 Dietlikon – Verena Fischer, Riedmühlestrasse 13, 8305 Dietlikon (Vertreterin Planungskommission) Die nötigen Planungsaufträge werden im April 2018 vergeben, so dass mit den Arbeiten im Mai gestartet werden kann. Bitte lesen Sie auf der Folgeseite weiter.

Kurier Nr. 16 20.4.2018 19 Umsetzung HRM2: Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze festgelegt Die Aktivierungsgrenze stellt den Grenzbetrag dar, ab welchem eine Investitionsausgabe in der Bilanz im Verwaltungsvermögen verbucht werden muss. Unter der Aktivierungsgrenze liegende Investitionsausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet. Bisher hat der Gemeinderat keine Aktivierungsgrenze festgelegt. Gemäss langjähriger Praxis wurden Ausgaben in der Regel aber erst ab einem Wert von 50 000 Franken aktiviert. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) hat der Gemeinderat entschieden, die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze verbindlich auf 50 000 Franken festzusetzen. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2019. Das Gemeindehaus wird 50! Im Sommer 2018 wird das vom Dietliker Architekten Franz Strohmaier (1928 – 2001) geplante Gemeindehaus 50 Jahre alt. Zur Feier dieses Jubiläums – sowie im Gedenken an Martha und Franz Strohmaier-Bamert – soll der Platz vor dem Gemeindehaus mit einer Skulptur aufgewertet werden. Der Gemeinderat hat sich für das Werk «Achtfach gewundene Schlaufe mit dreieckigem Querschnitt» entschieden, welches vom in Dietlikon wohnhaften Künstler Franz Lenzinger entworfen worden ist. Der Auftrag für die Herstellung der Skulptur in Chromstahl wurde an die auf anspruchsvolle Metallarbeiten spezialisierte Firma Bracher Metallgestaltung und Schmiedekunst, Dietikon, vergeben. Für die Realisierung des Projekts hat der Gemeinderat zulasten des Legats von Franz und Martha Strohmaier-Bamert einen Kredit von 100 000 Franken bewilligt. Die Skulptur wird anlässlich des Dorfmarktes am Morgen des 25. August 2018 enthüllt und feierlich eingeweiht. Entwurf der neuen Gemeindeordnung wurde zur Vorprüfung eingereicht Auf den 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz aus dem Jahr 1926 ab. Das neue Gemeindegesetz enthält zahlreiche Bestimmungen, welche auf diesen Zeitpunkt automatisch in Kraft treten. So führt das neue Gesetz zum Beispiel zu einer Erweiterung der Urnengeschäfte. Zudem dürfen Schulgemeinden die Leitung der Gemeindeversammlung nicht mehr an die Präsidentin oder den Präsidenten der politischen Gemeinde übertragen. Daneben gibt es aber auch Neuerungen, welche erst nach einer Anpassung der Gemeindeordnung gelten oder welche die Gemeinden und ihre Organisationen ermächtigen, aber nicht verpflichten, Neuerungen einzuführen. Alle Zürcher Gemeinden müssen ihre Gemeindeordnungen bis spätestens 31. Dezember 2021 an die neuen Bestimmungen anpassen. Der Gemeinderat hat die Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes in folgende Teilprojekte gegliedert: – Umsetzung zwingende Bestimmungen per 1.1.2018 – Umsetzung neues Rechnungslegungsmodel (HRM2) per 1.1.2019 – Totalrevision der Gemeindeordnung bis spätestens 31.12.2021 – Anpassung der übrigen Grundlagen (Geschäftsreglement, Verwaltungsreglement) bis spätestens 31.12.2021 Bereits seit Mitte 2017 arbeitet der Gemeinderat mit Unterstützung von Rechtsanwalt Johann Rudin, Zürich, am Entwurf der neuen Gemeindeordnung. Diese konnte nun zur Vorprüfung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich verabschiedet werden. Sobald die Rückmeldung des Kantons vorliegt, wird die Gemeindeordnung nochmals überarbeitet und dann öffentlich aufgelegt. Unter Vorbehalt allfälliger Verzögerungen sieht der Terminplan wie folgt aus: Aktion Vorprüfung durch Gemeindeamt Termin bis Ende Juni 2018 Öffentliche Vernehmlassung Mitte Okt. bis Mitte Dez. 2018 Info-Veranstaltung für die Bevölkerung Überarbeitung Entwurf aufgrund Vernehmlassung Evtl. 2. Vorprüfung durch Gemeindeamt Vorberatende Gemeindeversammlung Urnenabstimmung Ende Okt. 2018 bis Mitte März 2019 Mitte April 2019 Ende Juni 2019 November 2019 Gemeinderat stimmt Sanierungsbohrungen für den Brüttenertunnel zu Im Zusammenhang mit dem Vorprojekt für den «Brüttenertunnel» hat die SBB AG beim Gemeinderat ein Gesuch für Sondierungs- bzw. Erkundungsbohrungen auf diversen Parzellen der Gemeinde gestellt. Die Bohrungen sind nötig, um Aufschlüsse über den Baugrund zu erhalten. Der Gesamtgemeinderat hat ernsthaft in Betracht gezogen, die Zustimmung für die Bohrungen zu verweigern. Dies im Bewusstsein, dass eine solche Verweigerung das Vorhaben nicht verhindern, sondern – im besten Fall – lediglich verzögern kann. Es wäre jedoch ein weiteres Zeichen dafür gewesen, dass der Dietliker Gemeinderat mit dem Vorgehen des BAV – im Rahmen des Vorprojektes nur die Variante «Überwerfung» weiterzuverfolgen – überhaupt nicht einverstanden ist. Der Gemeinderat ist aber nach wie vor an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit allen am Projekt beteiligten Stellen interessiert. Aus diesem Grund – und als Zeichen des guten Willens – hat die Behörde im heutigen Zeitpunkt auf solche «Kampfmassnahmen» verzichtet und die Zustimmung für die Erkundungsbohrungen erteilt. Der Gemeinderat erwartet jedoch, dass die seit Jahren vorgebrachten Anliegen der Gemeinde Dietlikon nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern umgesetzt werden, wie das bei den Nachbargemeinden auch der Fall ist. Sonst sieht sich die Behörde gezwungen, die – bis anhin selbstverständliche – konstruktive Mitarbeit bis zum positiven Entscheid punkto Unterquerungsbauwerk in Lampitzäckern einzustellen. Dies und das … Zudem hat der Gemeinderat – die Anfrage eines Einwohners zur Umsetzung einiger Legislaturziele beantwortet. Die anonymisierte Antwort ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet; – zum öffentlichen Gestaltungsplan «Rätschengässli West» sowie zum privaten Gestaltungsplan «Im Gässli» in Kloten Stellung genommen; – die an die neuen Gegebenheiten angepasste Leistungsvereinbarung mit dem Sportnetz Dietlikon genehmigt; – den Revisionsbericht über die Geldverkehrsrevision ohne Bemerkungen zur Kenntnis genommen. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch g Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat A +++ A ++ A + A B C D A +++ Die effizientesten Kühlgeräte haben die Energieetikette A +++ . © Africa Studio – Fotolia.de www.energiestadt.ch

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