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2018_13

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Die richtige Wahl für

Die richtige Wahl für Wangen-Brüttisellen! FÜR IHR OSTERFEST Vom 19. bis 31. März 2018 Annamarie Widmer-Hürlimann Uns ist wichtig: bisher bisher In die Sozialbehörde Menschen helfen und empathisch begegnen gleichzeitig aber auch Forderungen aufstellen. Dies zum Ziele der Integration in den Arbeitsmarkt und somit in die Selbständigkeit Gabriela Rickli wählen! Osterhase zu Besuch und Stoffhasen basteln Samstag, 31. März 2018 11.00 – 15.00 Uhr Erteile Privatunterricht (Einzel, zu zweit oder mehr) in EKZ_DC_Ostern_Ins_Kurier_Dietlikon_46x70mm_29_03_18_HIGH 21.02.18 13:421 Deutsch, Italienisch oder auch Stützunterricht in Französisch und Englisch für Primar-/Sek.schüler oder auch für Anfänger. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Telefon 044 833 47 85 Telefon: 041 521 66 66 … sicher isch sicher !!! Ihr Fachmann für Elektroinstallationskontrollen aller Art !!! Die richtige Wahl für Wangen-Brüttisellen! Die Liberalen Wangen-Brüttisellen Leere* Vereinzelte* Ungültige* ERNEUERUNGSWAHL VON 5 MITGLIEDERN DER SCHULPFLEGE INKL. PRÄSIDIUM FÜR DIE AMTSDAUER 2018 – 2022 Wahlzettel Erster Wahlgang vom 15. April 2018 5 Mitglieder Bereinigung* 1. 2. Werner Wyder In die Rechnungsprüfungs-Kommission Mir ist wichtig: • Vorausschauende Ausgaben-Kontrolle • weitsichtiger Umgang mit Steuergeldern • langfristig stabiler Steuersatz neu wählen! 3. 4. 5. Wir machen Schule. Präsidium Bereinigung* Die Namen der Personen, die gewählt werden sollen, müssen handschriftlich und deutlich eingetragen werden, so dass kein Zweifel darüber besteht, wer gemeint ist. Für den gleichen Namen darf nur eine Stimme abgegeben werden. Als Präsident/in kann nur eine Person gewählt werden, die oben als Mitglied setzt worden ist. einge- Der Wahlzettel darf nicht mehr als 5 Namen zählen. Überzählige Namen werden von unten nach oben gestrichen. Alles Wissenswerte über die Stimmabgabe, die Stellvertretung sowie die Urnenöffnungszeiten finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Wir machen Freiheit, Gemeinsinn, Fortschritt * Bitte leer lassen, wird vom Wahlbüro ausgefüllt. wir machen Wangen- Brüttisellen rinnen und Seni

Kurier Nr. 13 29.3.2018 Dorfspiegel Wangen-Brüttisellen 5 Abteilung Gesellschaft Wangen-Brüttisellen Informationsveranstaltung «Meine Vorsorge und die KESB» Fragen zur selbstbestimmten Vorsorge im Zusammenhang mit der Erwachsenenschutzbehörde KESB bewegen nicht nur Menschen im Pensionsalter sondern auch jüngere Personen. Das zeigte sich in deutlicher Weise an der Informationsveranstaltung im Gsellhof letzte Woche. Helga Eissler Am 1. Januar 2013 ist das Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen ersetzen das seit 1912 nahezu unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht. Das bisherige Recht wurde grundlegend revidiert und den heutigen Verhältnissen angepasst. Ursula Schenker, Anlaufstelle der Gemeinde in Altersfragen, führte in ihrer Einleitung aus, dass sie in den vergangenen Monaten immer wieder von Senioreninnen und Senioren, aber auch von deren Angehörigen, kontaktiert wurde, weil sie das aktuelle Thema selbstbestimmte Vorsorge beschäftigt. Aus diesem Grund habe die Gemeinde beschlossen, zwei Informationsabende mit kompetenten Referenten zu organisieren, welche Licht in die brennendsten Fragen rund um die selbstbestimmte Vorsorge und den Docupass bringen können. Warum ein Vorsorgeauftrag? Durch einen Unfall oder Krankheit kann jede Person in die Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen. Das revidierte Recht hat mit dem Vorsorgeauftrag ein Instrument eingeführt, mit welchem die betroffene Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit selber Vorkehrungen treffen kann. Mit dem zweiten Instrument des neuen Rechts kann die Errichtung einer Beistandschaft nur noch dort angeordnet werden, wo die eigene Vorsorge oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht ausreichen. Die Referentinnen Anita Attinger und Ekaterina Niederhauser (v.l.) führten kompetent durch die Veranstaltung. (Foto he) Regelung der selbstbestimmten Vorsorge Die Referentinnen Ekaterina Niederhauser und Anita Attinger erläuterten in ihren Ausführungen die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorsorgeauftrags. Diese sind kurz zusammengefasst: Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person festlegen, wer sich im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit um ihre Angelegenheiten kümmern soll. Dieser muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet sein. Geregelt werden können die Personenvorsorge wie die Betreuung und Begleitung in allen persönlichen Angelegenheiten; Entscheide über die Unterbringung in einem Spital oder Heim, pflegerische/medizinische Massnahmen sowie das Öffnen der Post. Die Vermögenssorge umfasst hauptsächlich die Verwaltung des Vermögens und/oder des Einkommens. Die Vertretung im Rechtsverkehr beinhaltet die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder Privaten. Die Aufgaben können umfassend oder auf bestimmte Teilbereiche erteilt und von verschiedenen Personen wahrgenommen werden. Die beauftragte Vertrauensperson kann eine natürliche oder juristische Person sein, welche ihre Aufgaben nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sorgfältig wahrnimmt. Der Widerruf des Vorsorgeauftrags ist möglich, wenn die beauftragende Person wieder urteilsfähig wird. Das Gesetz hat aber auch Vertretungsrechte vorgesehen, wenn eine Person für ihre Urteilsunfähigkeit keine Vorkehrungen getroffen hat. Dann kann der Ehegatte oder der eingetragene Partner, mit der die urteilsunfähige Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder ständig Beistand erhält, das Vertretungsrecht übernehmen. Bei medizinischen Massnahmen, Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen erfolgt eine behördliche Intervention nur wo erforderlich. Die Aufgaben der KESB Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist, erkundigt sie Gratulationen sich beim Zivilstandsamt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. (In Wangen-Brüttisellen nimmt die Anlaufstelle Alter eine entsprechende Information entgegen.) Existiert ein solcher, wird die KESB zum Schutz der betreffenden Person eine Validierung (kostenpflichtig) durchführen, welche deren Urteilsunfähigkeit, die Gültigkeit des Vorsorgeauftrags und die Eignung der beauftragten Person feststellt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält die beauftragte Person eine Legitimationsurkunde, in der ihre Befugnisse enthalten sind. Enthält der Vorsorgeauftrag keine Anordnung über die Entschädigung, wird diese von der KESB festgelegt. Herausforderungen in der Praxis sind die Auffindbarkeit des Vorsorgeauftrags, veränderte Verhältnisse, die Feststellung der Urteilsunfähigkeit sowie grosser Handlungsspielraum für Vorsorgebeauftragte ohne Kontrolle. Eine fast lästige Obliegenheit In zwei Kurzfilmen wurde die Überforderung bei der Erstellung von Vorsorgeaufträgen zwischen einem Ehepaar und einem Vater und seiner Tochter thematisiert. Selbstüberschätzung, Unsicherheit und Misstrauen gegenüber den Behörden waren in beiden Fällen ein Thema. Die Pro Senectute bietet deshalb mit ihrem Docupass Hilfe an. Auch die Anlaufstelle Alter der Gemeinde steht für Beratungen zur Verfügung. 1. April Grazia Solombrino, Brüttisellen 91. Geburtstag 3. April Karl Hegglin, Wangen 86. Geburtstag 5. April Karl Ackermann, Brüttisellen 83. Geburtstag Goldene Hochzeit 5. April Christine und Alexander Beck, Brüttisellen 50. Hochzeitstag Wir gratulieren den Jubilarinnen und den Jubilaren ganz herzlich.

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