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2018_06

14 Kurier Nr. 6

14 Kurier Nr. 6 9.2.2018 Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022 Publikation definitive Wahlvorschläge / Anordnung 1. Wahlgang Nach Ablauf der zweiten Frist liegen für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022 folgende definitiven Wahlvorschläge vor (vorgeschlagene Personen in alphabetischer Reihenfolge): A. Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium) Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu 1. Flach Philipp m 30.05.1970 IT-Projektmanager / Bassersdorferstr. 73 Dietlikon ZH SP bisher dipl. Ing. ETH 2. Schüpbach Marc m 26.05.1980 Betriebsökonom FH Riedmühlestrasse 11 Zollikon ZH FDP neu 3. Würsch Roger m 02.04.1964 Abteilungsleiter In Lämpitzäckern 29c Dietlikon ZH BVD bisher 4. Wyss- Cristina w 29.08.1972 Betriebsökonomin Sonnenbühlstrasse 9 Zürich ZH Criss BVD bisher Cortellini FH 5. Zuber Edith w 06.11.1959 Lehrerin Glärnischstrasse 4 Zürich ZH, Trub BE SVP bisher und Opfikon ZH Präsidium 1. Zuber Edith w 06.11.1959 Lehrerin Glärnischstrasse 4 Zürich ZH, Trub BE SVP bisher und Opfikon ZH B. Sozialbehörde (4 Mitglieder) Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu 1. Csernyik Gábor m 02.07.1974 Ökonom Riedenerstrasse 18 Zürich ZH GLP 2. Gisler Monzón Franziska w 10.06.1971 lic. iur., Rechts- Sonnenbühlstrasse 37 Spiringen UR SP neu anwältin 3. Hauser Sandra w 24.12.1978 Sachbearbeiterin Bahnhofstrasse 46c Walkringen BE FDP bisher Sozialversicherungen 4. Steiner Marcel m 04.11.1956 Angestellter Bassersdorferstr. 12 Dietlikon ZH BVD bisher C. Baubehörde (3 Mitglieder) Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu 1. Bär Bruno m 19.02.1957 Kaufmann Dornenstrasse 23 Hausen am Albis ZH parteilos 2. Stadtmann Beat m 13.10.1958 Organisator Bettstenstrasse 16 Dietlikon ZH Beat BVD bisher 3. von Arb Amadeus m 16.12.1946 Kaufmann Bahnhofstrasse 46d Zürich ZH und FDP bisher Neuendorf SO Kartonsammlung am Freitag, 9. Februar Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG! Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons (Tetra-Packungen) – Styropor und andere Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittelverpackungen und Bierkartons) – Nieten und Klammern Raum, Umwelt + Verkehr Amtliche Todesanzeige Burri, Walter August, geboren 11.06.1933, gestorben 02.02. 2018, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon, Schwerzelbodenstrasse 41. Abschiedsfeier am Freitag, 09.02.2018, 11.00 Uhr, Friedhof Dietlikon. Bestattungsamt

Kurier Nr. 6 9.2.2018 15 D. Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium) Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu 1. Fischer Stefan m 10.06.1983 lic. phil. I UZH In Lampitzäckern 3 Dietlikon ZH Stefan neu 2. Lüönd Beat m 17.03.1967 Agro Ing. HTL / Loorenstrasse 29 Schwyz SZ SVP bisher dipl. Treuhandexperte 3. Nufer Erich m 27.06.1974 Eid. dipl. Betriebswirtsch. Peterweg 4a Kloten ZH neu 4. Özonar Fatih m 04.09.1977 Leiter Finanzen Aufwiesenstrasse 8 Wil SG SP neu 5. Remund Urs m 02.08.1962 Gartenbau- Giblenweg 5 Wallisellen ZH / FDP bisher unternehmer Mühleberg BE 6. Zimmermann Magali w 03.08.1967 Wirtschaftsprüferin Riedenerstrasse 26 Basel-Stadt BS GLP bisher Präsidentin oder Präsident 1. Lüönd Beat m 17.03.1967 Agro Ing. HTL / Loorenstrasse 29 Schwyz SZ SVP bisher dipl. Treuhandexperte Der erste Wahlgang findet am 15. April 2018 an der Urne statt. Die Voraussetzungen für den Einsatz von gedruckten Wahlvorschlägen sind beim Gemeinderat, bei der Baubehörde sowie bei der Sozialbehörde erfüllt. Für diese Behörden wird somit ein amtlicher Wahlzettel verwendet, der die vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält (Art. 10 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die politischen Rechte). Bei der Rechnungsprüfungskommission sind die Voraussetzungen für den Einsatz eines gedruckten Wahlvorschlages nicht erfüllt (mehr Kandidat/innen als freie Sitze). Für diese Wahl wird ein leerer Wahlzettel mit Beiblatt verwendet (Art. 10 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 31 Verordnung über die politischen Rechte). Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Dietlikon, 9. Februar 2018 Wahlleitende Behörde: Gemeinderat Dietlikon Fachstelle für Altersfragen Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Unser Angebot für die Region: Ein vielfältiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot ● Treuhanddienst ● Steuererklärungsdienst ● Sozialberatung ● Individuelle Finanzhilfe ● Ortsvertretungen ● Bewegung und Sport ● Generationen im Klassenzimmer Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Textilsammlung Neu: Sammlung via Post im Februar Nicht im Juni! Während des ganzen Monats Februar 2018 können ordentlich verschlossene Textilsammelsäcke gut sichtbar und witterungsgeschützt beim Hausbriefkasten deponiert werden. Der Postbote nimmt die vollen Sammelsäcke mit. Falls bereits zu viel Sammelgut vorhanden ist, wird der Sack am folgenden Werktag mitgenommen. Nasse Säcke können nicht mitgenommen werden! Dies gilt nur für den Monat Februar 2018! Raum, Umwelt + Verkehr Pro Senectute Kanton Zürich Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Lindenhofstrasse 1 ● 8180 Bülach ● Telefon 058 451 53 00 dc.unterland@pszh.ch www.pszh.ch Bürgerrecht Aufhebung kommunale Bürgerrechtsverordnung Seit dem 1. Januar 2018 müssen die Zürcher Gemeinden das Bürgerrecht nach einheitlichen Kriterien erteilen. Weil somit ab diesem Datum übergeordnetes Recht zur Anwendung gelangt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 6. Februar 2017 (GRB 17) beschlossen, die kommunale Bürgerrechtsverordnung vom 27. Juni 2016 auf den 31. Dezember 2017 aufzuheben. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterlegene Partei zu tragen. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung (Bahnhofstr. 60, Büro 14 / 1. Stock) zur Einsicht auf. Er kann zudem unter www.dietlikon.ch g Beschlüsse 2018 heruntergeladen werden. Gemeinderat Grüngutabfuhr im Winter Im Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist. Die nächste Grüngutabfuhr findet am 21. Februar 2018 statt. Ab dem 1. März 2018 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich. Raum, Umwelt + Verkehr

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