24 Kurier Nr. 48 1.12.2017 Freiwillig in Wangen-Brüttisellen «Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!» John F. Kennedy Nicht den eigenen Nutzen in den Vordergrund stellen, sondern sich fragen «Was kann ich für meine Gesellschaft tun?» das will John F. Kennedy mit diesem Zitat aussagen. Viele freiwillig tätige Menschen in unserer Gemeinde leben diese Philosophie schon lange. Eine Gesellschaft funktioniert dann gut, wenn sie auch bereit ist, ohne eigenen Profit etwas von sich zu geben. Wir sind dankbar und schätzen es sehr, dass viele Menschen in unserer Gemeinde freiwillig, kreativ, unentgeltlich, engagiert und mit Herzblut ihre Zeit, ihr Wissen und Können für unsere Gesellschaft einsetzen. Freiwilligenarbeit lohnt sich immer und bringt nicht nur dem Empfänger einen Gewinn. Wer etwas gibt, erhält auch etwas zurück. Sei dies ein herzliches Lächeln, ein dankbares Wort oder die positive Erfahrung, für einen Menschen etwas Gutes getan zu haben. Personen, die sich in der Freiwilligenarbeit engagieren, zeichnen sich aber auch durch gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Sozialkompetenz und organisatorische Fähigkeiten aus. Bei der Freiwilligenarbeit kann man viele Erfahrungen sammeln und sein Wissen erweitern. Dieses Wissen kann wiederum im privaten wie auch beruflichen Leben von Nutzen sein. Zum Internationalen Tag der Freiwilligenarbeit am 5. Dezember möchten wir allen Einwohnerinnen und Einwohnern in Erinnerung rufen, dass auch unsere Gesellschaft von vielen Freiwilligen getragen wird: in den Vereinen, in den Kirchgemeinden, in der Nachbarschaft oder durch die Freiwilligen des Besuchsdienstes, des Rotkreuz-Fahrdienstes, des Mahlzeitendienstes, etc. All diesen FREIWILLIGEN gilt unser aller herzlichster Dank. Haben Sie besonders verdienstvolle Freiwillige in Ihrem Verein/Ihrer Organisation und wollen Sie sie auszeichnen? Spezielle Leistungen verdienen spezielle Würdigung! Daher empfiehlt der Gemeinderat, die Abgabe des «Dossiers Freiwillig engagiert», mit welchem den Freiwilligen ihre freiwillige Tätigkeit attestiert und somit sichtbar gemacht wird. Diese Dossiers sind bei der Abteilung Gesellschaft (Telefon 044 805 91 78, E-Mail: gesellschaft@wangen-bruettisellen.ch) erhältlich. Ebenso können alle freiwillig tätigen Personen für die Verleihung der Freiwilligen-Awards gemeldet werden. Die nächste Verleihung findet am 12. April 2018 statt. Die Ausschreibung mit Meldeblättern erfolgt im Kurier im Januar 2018. Wir sind überzeugt, dass es in unserer Gemeinde unzählige Freiwillige gibt, die einen Award verdienen und freuen uns schon heute auf viele Meldungen. Zum Abschluss nochmals ein passendes Zitat von John F. Kennedy: «Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?» In diesem Sinne danken wir allen, die sich in der Vergangenheit, heute oder in der Zukunft ehrenamtlich in unserem Dorf engagieren. Arbeitsgruppe Freiwilligen-Award und Abteilung Gesellschaft Papiersammlung Samstag, 2. Dezember ACHTUNG Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen! Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) am Sammeltag vor 08.00 Uhr an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit (nicht bei den Sammelmulden). Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier abgeführt wird (bitte in handlichen Bündeln). Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Da der Erlös den Vereinen zusteht, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Altpapier der monatlichen Papiersammlung mitgeben. Besten Dank für Ihre Beteiligung am Altpapier-Recycling. Bei vergessenem Altpapier ist dies beim sammelnden Verein zu melden: Feuerwehr Wangen-Brüttisellen, Tel. 079 412 58 79 (ab 8.00 Uhr erreichbar) Abteilung Planung und Infrastruktur Ausschreibung von Bauprojekten Rupp-Bianchin Andreas und Lara, Im Obstgarten 2a, 8602 Wangen Erstellung Garage für Autoabstellplatz, Im Obstgarten 2a (Zufahrt von Im Chnebler), 8602 Wangen, auf Kat.Nr. 7080, gemäss Baugespann (Zone W2 30%). Planauflage/Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Infrastruktur eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich (Brief inkl. original Unterschrift, E-Mails sind nicht zulässig) bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen bestellt werden. Für die Zustellung des Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 40.– erhoben. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. (§§ 314–316 PBG). «con entusiasmo» Schülerkonzert Samstag, 2. Dezember, um 17 Uhr Katholische Kirche, Fällanden Fortgeschrittene Schülerinnen und Schüler musizieren im Rahmen der Schülerkonzertreihe «con entusiasmo». Das Startkonzert des Schuljahres 2017/18 der Schülerkonzertreihe «con entusiasmo» findet am Samstag, 2. Dezember, um 17 Uhr, in der Katholischen Kirche Fällanden statt. Zur Einstimmung in die Adventszeit präsentieren unsere fortgeschrittenen Schülerinnen und Schüler einen vielfältigen Strauss von Bekanntem und Unbekanntem. Es werden Werke von J.S. Bach, A. Vivaldi, F. Chopin und auch A. Walker’s Hit ‚Faded‘ interpretiert. Die Regionale Musikschule und ihre jungen Talente freuen sich auf begeisterte Zuhörer. Eintritt frei – Kollekte. Regionale Musikschule Dübendorf Abteilung Planung und Infrastruktur Weil es eben passieren könnte: jetzt Gönner werden. www.rega.ch Das Leben ist ein Abenteuer. Jetzt Gönner werden: www.rega.ch Jeder Franken hilft Weltweit erblindet jede Minute ein Kind. Schenken Sie Augenlicht! Annuary (4) ist auf einem Auge völlig erblindet. Ihre Spende lässt Kinder wieder sehen. Online-Spende auf www.cbmswiss.ch
Kurier Nr. 48 1.12.2017 25 5. Dezember, 20 Uhr im Gsellhof Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden hiermit eingeladen zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 5. Dezember 2017, 20.00 Uhr, Gemeindezentrum Gsellhof in Brüttisellen. Geschäfte 1. Genehmigung des Voranschlags und Steuerfusses 2018 2. Restatement des Verwaltungsvermögens im Rahmen der neuen Rechnungslegungsstandards HRM2 3. Erlass kommunale Gebührenverordnung 4. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes Broschüre und Akten Beachten Sie bitte die Gemeindeversammlungs-Broschüre, welche unter www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung abrufbar ist oder mit einem Abo elektronisch oder in Papierform bei Nadja Graf, Tel. 044 805 91 42, nadja.graf@wangen-bruettisellen.ch, bestellt werden kann. Die detaillierten Akten liegen ab 21. November 2017 im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Anfragen Gemäss § 51 des Gemeindegesetzes hat jede stimmberechtigte Person das Recht, eine Anfrage an die Behörde zu stellen, die an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Die Anfrage muss aber von allgemeinem Interesse sein und spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Gemeinderat Wahl- und Abstimmungsergebnisse vom 26. November 2017 Protokoll des Wahlbüros 26.11.17/10:45 1 von 1 Volksabstimmung vom 26. November 2017 Kommunale Volksabstimmung Vorlage 1: Flugplatz Dübendorf: Historischer Flugplatz mit Werkflügen Stimmzettel Stimmen Total Ungültig Gültig Leer Ungültig Gültig eingegangen eingelegt eingelegt Ja Nein 1520 9 1511 8 0 1503 1113 390 Für das Wahlbüro: PräsidentIn: SekretärIn/SchreiberIn: Gemeinde: Wangen-Brüttisellen BFS-Nr.: 200 Stimmberechtigte Stimmrechtsausweise Antwortkuverts Total ohne Stimmrechtsausweise Total Brieflich Brieflich nicht Urnen Vorzeitig eingegangen gültig unterzeichnet 4645 1523 135 67 1312 9 0 Stimmbeteiligung% 32.72 Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Auszählung: Es wurden Banknotenzählmaschinen eingesetzt. Ordnungswidrigkeiten während der Abstimmung und die dagegen getroffenen Anordnungen: Gegen diese kommunale Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster erhoben werden. 1.Mitglied: 2.Mitglied: Im Übrigen kann gegen diese Abstimmung gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Gemeinde Wangen-Brüttisellen 26.11.17/10:44 Wahltag: 26.11.2017 Protokoll der Wahlergebnisse Sitze: 1 Seite 1 von 1 Ersatzwahl Ersatzwahl eines eines Mitglieds Mitglieds der für die RPK Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 - für den Rest der Amtsdauer 2018 2014 - – 2. 2018, Wahlgang 2. Wahlgang Stimmberechtigte 4'645 = 100 % eingegangene Stimmrechtsausweise 1'523 Stimmbeteiligung eingegangene Wahlzettel 922 = 19.85 % abzüglich: nicht in Betracht fallende Wahlzettel -ungültig eingelegte Wahlzettel 4 -leere Wahlzettel 255 -ungültige Wahlzettel 6 265 gültige Wahlzettel 657 abzüglich: -leere Stimmen 0 -ungültige Stimmen 0 0 massgebende Stimmen 657 massgebend ist das relative Mehr gewählt Korda Olivier nicht gewählt Studer-Wehrli Claudia, parteilos Pünter Pascal, SP Vereinzelte Total 443 146 32 36 657 Für die Richtigkeit: Publikation mit Rechtsmittelbelehrung! Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentli- Im Namen der wahlleitenden Behörde: PräsidentIn: SekretärIn/SchreiberIn: chung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wahlbüro Wenn Alltag schmerzt Ihre Rheumaliga weiss Rat www.rheumaliga.ch PC 80-2042-1 Durchgeführt von der Stadtpolizei Dübendorf Geschwindigkeitskontrolle Ort der Messung: 8306 Brüttisellen, Riedmühlestrasse 23b Datum und Zeit: 22. November 2017, 10.50 bis 16.00 Uhr Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 30 km / h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 41 km / h Kontrollierte Fahrzeuge: 733 Anzahl der Übertretungen: 29 Prozent der Übertretungen: 3.96 % Abteilung Sicherheit
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