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2017-44

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34 Kurier Nr.

34 Kurier Nr. 44 3.11.2017 Verhandlungsbericht Nr. 3 / 1. Juli bis 30. September 2017 Aus der Baubehörde Einleitung Im Sommerquartal sind insgesamt 16 Baugesuche eingereicht worden. Davon konnten sieben Baugesuche im Anzeigeverfahren und neun im ordentlichen Verfahren mit Publikation geprüft werden. Im Weiteren wurde ein Vorentscheidsgesuch mit Drittverbindlichkeit gestellt, welches allerdings zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Nach Vollendung des 3. Quartals 2017 sind bereits so viele Baugesuche eingegangen wie letztjährig Ende 2016 gesamthaft eingereicht wurden. Baubewilligungen Im 3. Quartal 2017 bewilligte die Baubehörde neun Bauvorhaben an vier Sitzungen. Hinzu kommt eine Bewilligung, welche im Zusammenhang mit bereits genehmigten Baugesuchen steht (Projektänderung). Ebenfalls wurde ein Vorentscheidsgesuch beantwortet sowie eine Unterschutzstellung beim Gemeinderat beantragt. Hier eine kurze Zusammenfassung von ausgewählten Geschäften: Abbruch Glärnischsstrasse 5 und Neubau drei Reihenhäuser Im Juli wurde die Bewilligung für den Abbruch des bestehenden Gebäudes Glärnischstrasse 5 und die Erstellung von drei aneinandergereihten, jeweils zweigeschossigen und unterkellerten Einfamilienhäusern erteilt. Aufgrund der Topographie des Grundstücks sind die Wohnhäuser höhenmässig versetzt. Auf den begrünten Flachdächern sollen Solarkollektoren und Photovoltaikmodule angeordnet werden. Der Baustart ist noch nicht bekannt. Teilumnutzung Riedwiesenstrasse 12 zu Hotel Ende September konnte die Bewilligung für die Umnutzung der Büroräumlichkeiten im 1. bis 4. Obergeschoss an der Riedwiesenstrasse 12 zu einer Hotelnutzung erteilt werden. Hierfür sollen sämtliche Grundrisse in den betroffenen Geschossen entsprechend der neuen Nutzung verändert werden. Dadurch entstehen insgesamt 45 Hotelzimmer, ein Frühstücksrestaurant mit Küche, ein Fitnessraum, Büroräumlichkeiten, ein Personalraum und Lagerräume. Auf dem Dach soll eine Dachterrasse erstellt werden und zwischen den Terrassen der Hotelzimmer an der Südostfassade sind Sichtschutzwände vorgesehen. Der Baubeginn ist noch nicht bekannt. Unterschutzstellung Chaletweg 8 Das rund 120-jährige Wohnhaus Chaletweg 8 befindet sich im Inventar der kommunalen Schutzobjekte. Der Eigentümer der Liegenschaft Chaletweg 8 verlangte im September 2016 mittels Provokationsbegehren einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seines Grundstücks bzw. Objekts. Daraufhin hat der Gemeinderat als zuständige Behörde über eine Unterschutzstellung oder eine Entlassung aus dem Inventar zu befinden. Zur Verifizierung des Inventarblatts wurde durch die Baubehörde ein unabhängiges Gutachten eingeholt, worauf die Baubehörde beim Gemeinderat beantragte, das Gebäude Chaletweg 8 mittels Verfügung unter Schutz zu stellen. Dem Objekt Chaletweg 8 kommt in architektonischer und siedlungsgeschichtlicher Hinsicht eine wichtige Zeugenschaft sowie innerhalb der Baugruppe als Kopfbau eine besondere Stellung zu. Zudem prägt es das Ortsbild wesentlich mit. Die entsprechende Verfügung des Gemeinderates mit Festlegung des Schutzumfangs wurde daraufhin Mitte August 2016 erlassen und am 8. September 2017 im Amtsblatt des Kantons Zürich und im «Kurier» publiziert. Diverses Die Baubehörde bewilligte zudem folgende neuen Gesuche: – Holenstein-Wehrli, Im Weizenacker 2, Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit bezüglich Neufestsetzung massgebendes Terrain – Bursac Marjan, Riedmühlestrasse 1, Erstellung Gartenhaus und zwei Aussenparkplätze – Zeender Roger, Haldengutstrasse 29, Anbau Wohnraumerweiterung – Glanze Monica, Dorfstrasse 23, Umnutzung Nebenräume zu Kinderhort mit Erstellung innerer Trennwände – Netstars GmbH, Industriestrasse 34, Mobiler Imbisswagen und Aussenbestuhlung – Costanzo Leonardo, Bahnhofstrasse 5, Erstellung eines mobilen Imbisswagens – Achermann Ruedi und Bernadette, Bassersdorferstrasse 5, Erstellung einer Sitzplatzverglasung (unbeheizt) – Corviglia (Nummer Drei) AG, Altbachstrasse 18/20, Neufestsetzung massgebendes Terrain Für etwa 50 kleinere Vorhaben wie Baugesuche im Anzeigeverfahren, Aufzugsbewilligungen, Auflagenerfüllungen, etc. wurde durch die Bausekretärin eine Verfügung erlassen. Planungen / Vorschriften Zentrumszone Dietlikon; Initiative «Leitplanung Ortsmitte Dietlikon» Am 17. Mai 2017 reichte ein Initiativkomitee, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung (GO) und § 50 des Gemeindegesetzes (GG), die Initiative «Leitplanung Ortsmitte Dietlikon» ein. Gemäss Art. 44 GO berät die Baubehörde den Gemeinderat in Belangen der kantonalen, regionalen und kommunalen Richtund Nutzungsplanung sowie bei Gestaltungsplänen und kommunalen Sonderbauvorschriften gemäss den Bestimmungen des übergeordneten Rechts. Im Rahmen der Abklärungen für die Antragstellung zur Gemeindeversammlung nahm daher die Baubehörde umfassend Stellung und hat dem Gemeinderat empfohlen, die Initiative nicht anzunehmen. In der Zwischenzeit hat die Gemeindeversammlung am 14. September 2017 die Initiative abgelehnt. Wangen-Brüttisellen; Teilrevision I, Bau- und Zonenordnung Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informierte über die Teilrevision I der Bau- und Zonenordnung, welche folgende Bestandteile beinhaltet: – Ergänzung Bauordnung mit Hochhaus-Bestimmungen und Abgrenzung Zonen mit Zulässigkeit Hochhäuser (im Sinne der regionalen Richtplanung) – Umzonung Zentrum Brüttisellen (Bruggwisen) – Umzonung Stierwiesen inkl. Gestaltungsplan-Revision Die Hochhaus-Bestimmungen umfassen die Abgrenzung von Gebieten in denen Hochhäuser (§ 282 PBG) zulässig sind und differenziert diese aus städtebaulicher Sicht. Zudem sind Sonderbauvorschriften (SBV) Bestandteil der Planung, mit denen unter Auflagen eine höhere Ausnützung als in der Bau- und Zonenordnung in der zugrunde liegenden Zonenart (Zentrumszone Z4 130 %) regulär zugelassen ist. Gestützt auf die Vorgaben des regionalen Richtplans sollen zwei Arten von Hochhausgebieten ausgeschieden werden. Südlich der Zürichstrasse werden das Ringstrassenquartier, die Gebiete Birkenstrasse und Flamingoareal sowie das Gebiet um den zu verlegenden Abschnitt der Stationsstrasse (Dreieckareal) dem Hochhausgebiet I (bis 80 m Höhe) und die weiteren Flächen im Planungsgebiet dem Hochhausgebiet II ( bis 40 m Höhe) zugewiesen. Die zentraleren Flächen im Hochhausgebiet I entsprechen weitestgehend dem regionalen Eignungsgebiet für Hochhäuser, die weiteren Flächen den Eventualgebieten. Zudem sollen die Hochhäuser einer Gestaltungsplanpflicht unterstehen. Die Baubehörde erachtet es als wünschenswert, dass für künftige Hochhausprojekte eine hochwertige Qualität angestrebt wird, welche eine besonders gute Einordnung und hohe Anforderungen an den Städtebau wiedergibt. Ein besonderes Augenmerk soll zudem auf die attraktive Aussenraumgestaltung (Grünräume usw.) gelegt werden, um einer Anonymisierung möglichst entgegenzuwirken. Zu den übrigen Planungsabsichten wurden keine Bemerkungen angebracht. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Stellungnahme unterbreitet. Diverses Die Baubehörde äusserte sich zudem zu folgenden Planungsabsichten der Nachbargemeinden und -städte, welche die Interessen der Gemeinde Dietlikon nicht tangieren. Entsprechende Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat unterbreitet: – Stadt Kloten; Teilrevision Bauund Zonenordnung; Regelung Valetparking – Gemeinde Bassersdorf; Privater Gestaltungsplan «Brunner» Baubehörde GEWERBE-VEREIN WANGEN-BRÜTTISELLEN Berücksichtigen Sie bei Ihren Einkäufen unsere Mitglieder des Gewerbevereins Wangen-Brüttisellen. www.gvwb.ch

Kurier Nr. 44 3.11.2017 35 Ein Durcheinander von ausgedienten Gegenständen, kaputten Haushaltsgeräten, Plastikflaschen und vielem mehr – einfach achtlos und respektlos neben die Sammelcontainer geschmissen. Diese Bilder taten sich der Gemeindepolizei beim letzten Kontrollgang auf. Bilder die einem sprachlos und verständnislos machen. Wer tut so was? Wir haben in Dietlikon ein sehr gut funktionierendes Entsorgungssystem. Die meisten dieser Gegenstände hätten ohne Mehraufwand und kostenlos auch ganz einfach fachgerecht entsorgt werden können. Gebrauchte aber noch intakte Gegenstände können in Brockenhäusern oder Secondhand- Läden abgegeben und somit weiterverkauft werden. Kaputte elektrische Geräte können kostenlos in den Handel zurückgebracht werden. Sowohl PET-Getränkeflaschen wie auch PE-Plastikflaschen können an den Sammelstellen der Detailhändler kostenlos eingeworfen werden. Kaputte und nicht wiederverwertbare Dinge sind im eigenen Hauskehricht zu entsorgen. An der Sammelstelle Faisswiesen hat jeder Einwohner von Montag bis Samstag von 07.00 bis 19.00 Uhr die Möglichkeit Aluminium und Stahlblech, Altglas und Textilien kostenlos und fachgerecht zu entsorgen. Alle anderen Abfälle haben dort nichts zu suchen! Raum, Umwelt + Verkehr Illegal Abfall abgeladen So nicht! Bei der Sammelstelle Faisswiesen wurden grosse Mengen an privatem Abfall abgeladen. Das ist unnötig und illegal. In den Alu+Stahlblech-Sammelcontainer gehören: Aluminium (Getränkedosen, Tuben, Folie, Verpackungen) und Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen), sowie Deckel von Konfitüren- und anderen Einmachgläsern In den Glas-Sammelcontainer gehören: Verpackungsglas wie Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser. Glas wird immer farblich getrennt gesammelt: Was nicht weiss oder braun ist, wird mit den Grünglas gesammelt. In den Textilien-Sammelcontainer gehören: Gebrauchte Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche, sowie auch Decken und Kissen. Bitte nur saubere und trockene Ware in verschnürten Sammelsäcken abgeben! Minigolfanlage Wallisellen Fachstelle für Altersfragen Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Unser Angebot für die Region: Ein vielfältiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot Treuhanddienst Steuererklärungsdienst Sozialberatung Individuelle Finanzhilfe Ortsvertretungen Bewegung und Sport Generationen im Klassenzimmer Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Pro Senectute Kanton Zürich Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Lindenhofstrasse 1 8180 Bülach Telefon 058 451 53 00 dc.unterland@pszh.ch www.pszh.ch Am Samstag, 4. November ist die Saison zu Ende. Wir bedanken uns recht herzlich bei unseren Gästen und Spielern und wünschen Ihnen eine schöne Winterzeit. Zum Saisonschluss am Samstag, 4. November, ab 13.00 Uhr gibt es ein leckeres Käsefondue (Reservation erwünscht). An schönen Wintertagen wird die Anlage geöffnet sein – schauen Sie vorbei. Fam. Gerundo und das Team der Minigolfanlage Wallisellen Zielackerstrasse 26 (im Sportzentrum Wallisellen) Telefon 043 233 75 79 oder 078 757 02 44

Gemeindezeitung Kurier