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2017-44

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28 Kurier Nr.

28 Kurier Nr. 44 3.11.2017 Neu: Ablesekarten für Ihren Wasserzähler Einmal jährlich werden die etwa 1000 Wasserzähler in Dietlikon abgelesen. Künftig können die Kunden ihre Zähler selbst ablesen, ohne sich nach den Zeiten des Werkmitarbeiters richten zu müssen. Die Gemeindewerke werden ihren Kunden Wasserzähler-Karten (siehe folgendes Muster) zustellen, mit der Bitte, diese bis zum angegebenen Zeitpunkt ausgefüllt zurückzuschicken. Papiersammlung Samstag, 4. November Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Musikverein MVD, 044 833 27 71 Raum, Umwelt + Verkehr So einfach funktioniert es! Anfangs Oktober erhalten die Hauseigentümer und -verwaltungen pro Wasserzähler jeweils eine Karte, auf welcher die individuelle Zählernummer bereits eingetragen ist. Sie müssen lediglich den entsprechenden Zählerstand ablesen, diesen (ohne Komma) auf der Karte eintragen und die Karte unterschrieben an uns zurücksenden. Für die fristgerechte Rücksendung der Wasserzählerkarten danken wir Ihnen im Voraus recht herzlich! Gemeindewerke Verkehrssteuerung (RVS). Zu deren Umsetzung bewilligten bekanntlich die Dietliker Stimmbürger 2015 einen Kredit von 8 Mio. Franken. Die Realisierung des RVS Projektes ist nach wie vor geplant, jedoch seit 2016 noch durch Rekurse blockiert. Wenn diese Rekurse rechtskräftig abgewiesen sind, kann die geplante Umsetzung des RVS Projektes beginnen. Bürgerrechtsaufnahme Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2017, gestützt auf § 21 Gemeindegesetz und Art. 30 Ziff. 4 Gemeindeordnung, folgende Person in das Bürgerrecht der Gemeinde Dietlikon aufgenommen: Esati, Lindit, Jahrgang 2002, mazedonischer Staatsangehöriger Die Aufnahme von ausländischen Personen erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. RVS Projekt läuft weiter Im «Kurier» 41 vom 20. Oktober 2017 informierte der Gemeinderat über den Abbruch der Revision des öffentlichen Gestaltungsplans «Zentrum Dietlikon Süd 2014». Betroffen ist damit die Revision der Nutzungsvorschriften und Gestaltungsgrundsätze im Zusammenhang mit der Anwendung des Baurechts. Von diesem Abbruch nicht betroffen sind die verkehrstechnischen Massnahmen und die regionale Raum, Umwelt + Verkehr HELFEN SIE KINDERN IN NOT. DANKE! Kartonsammlung Freitag, 10. November Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons (Tetra-Packungen) – Styropor und andere Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittelverpackungen und Bierkartons) – Nieten und Klammern Gemeinderat Dietlikon Jedem Kind ein liebevolles Zuhause www.sos-kinderdorf.ch PC 30-31935-2 Raum, Umwelt + Verkehr

Kurier Nr. 44 3.11.2017 29 Montag, 4. Dezember 2017, 20 Uhr im Saal Fadacher Einladung zur Gemeindeversammlung Traktanden 1 Voranschlag 2018 der politischen Gemeinde 2 Voranschlag 2018 der Schulgemeinde 3 Aufwertung Verwaltungsvermögen der politischen Gemeinde 4 Aufwertung Verwaltungsvermögen der Schulgemeinde 5 Gebührenverordnung der politischen Gemeinde 6 Gebührenverordnung der Schulgemeinde 7 Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz Wichtiger Hinweis Die Broschüre mit den Anträgen und Weisungen der Gemeindebehörden wird nicht mehr in alle Haushalte verteilt. Sie kann ab Montag, 20. November 2017 als PDF-Datei unter www.dietlikon.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei (044 835 82 51 oder kanzlei@ dietlikon.org) bestellt werden. Aktenauflage Die zur Behandlung bestimmten Anträge und dazugehörigen Akten liegen ab Montag, 20. November 2017 im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15–14.15 Uhr). Stimmrecht In Angelegenheiten der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde sind alle in Dietlikon niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. Anfragerecht nach § 51 Gemeindegesetz Jedem bzw. jeder Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Solche Anfragen sind dem Gemeinderat bzw. der Schulpflege spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller bzw. der Fragestellerin unterzeichnet einzureichen. Bei der Fristberechnung wird der Tag, an dem die Versammlung stattfindet, nicht mitgezählt. Massgebend ist das Datum des Eingangs bei der Gemeinde- bzw. Schulverwaltung. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit. Der oder die Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt. Gemeinderat und Schulpflege Dietlikon Bauausschreibung Dürrenberger Gregor und Birgit, Bahnhofstrasse 46a, 8305 Dietlikon; Erweiterung Dachgeschoss mit Dachaufbauten, Erstellung Dachfenster, Aussentreppe sowie Wohnraumvergrösserung im Erdgeschoss (Versetzung Fensterfront), Bahnhofstrasse 46a, Grundstück Nr. 4376, Gebäude Nr. 853; 2-geschossige Wohnzone W2D 1.9 (ES II) und Zentrumszone Z 3.1 (ES III) Rechtsmittel Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Baubehörde Gemeindeversammlung vom 14.9.2017 Rechtsmittel gegen das Darlehen zugunsten der Stiftung Hofwiesen ergriffen Klinke Garten Pflege und Unterhalt Richard Klinke Aegertstrasse 12 8305 Dietlikon Tel. 044 833 65 72 Natel 076 370 64 57 klinke@klinke-garten.ch www.klinke-garten.ch Gepflegte Füsse und Hände ...sprechen Bände für Damen und Herren dipl. Naildesignerin / Kosmetikerin mit über 10 Jahren Erfahrung DODO Dietlikon Tel. 079 320 97 10 TOP AKTUELL: • Haarentfernung • Gel Nails (neue Sommerfarben) Am 14. September 2017 stimmte die Gemeindeversammlung einem Darlehen in der Höhe von 9 Mio. Franken zugunsten der «Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon» zu. Die Stiftung beabsichtigt, vor dem Alterszentrum Hofwiesen ein zweites Gebäude mit Büro-/ Gewerberäumen im Erdgeschoss, 22 altersgerechten Wohnungen (1. bis 4. Obergeschoss) sowie einer Unterniveaugarage mit 32 Plätzen zu erstellen. Als Ankermieterin für die Räumlichkeiten im Unter- und Erdgeschoss konnte die Spitex Glattal gewonnen werden. Das von der Gemeindeversammlung bewilligte Darlehen wird für die Finanzierung des Neubaus verwendet. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung haben drei Stimmberechtigte das Rechtsmittel ergriffen. Sie werfen dem Gemeinderat einerseits eine Irreführung der Stimmberechtigten vor. Begründet wird dieser Vorwurf mit unrichtigen und irreführenden Aussagen in der Weisung zur Gemeindeversammlung. Zum anderen wird gerügt, dass der Beschluss bzw. das Darlehen den Gemeindezweck übersteige und zu einer erheblichen Belastung der Steuerpflichtigen führe. Zudem wird ein Verstoss gegen die Grundsätze der Haushaltführung geltend gemacht. Der Gemeinderat hat zu den Vorwürfen zuhanden des Bezirksrates Bülach ausführlich Stellung genommen. Die Behörde beantragt Abweisung der Rechtsmittel, soweit darauf überhaupt einzutreten ist. Die übrigen Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 14. September 2017 sind inzwischen rechtskräftig. Gemeinderat AUTOSPENGLEREI PETER BIRON Zürichstrasse 36, 8306 Brüttisellen, 043 443 13 43 www.biron.ch peter@biron.ch

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