18 Kurier Nr. 39 29.9.2017 Verhandlungsbericht Nr. 7 / 2017 Aus dem Gemeinderat Kredit für die Sanierung des Chaletwegs bewilligt Der Chaletweg (zwischen Säntisstrasse und Bahndammweg) wurde 1979 als einfache Zufahrtsstrasse ausgebaut. Mit dem Bau der «Post» (1990) und Erstellung der Liegenschaft «Säntisstrasse 10» (2003) veränderten sich der Charakter und die Belastung dieser Strasse. 1997 fanden am Chaletweg mit dem Kanalisations- und Wasserleitungsbau sowie einem EW- Rohrblock die letzten grösseren Infrastrukturarbeiten statt. Nach rund 40 Jahren muss die Fahrbahn umfassend saniert werden. Gleichzeitig werden für das Elektrizitätswerk Leerrohre verlegt und ein Hydrant versetzt. Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck ersetzt zudem auf eigene Kosten ihre Transportleitung. Im Voranschlag 2017 wurden für die Arbeiten am Chaletweg 325 000 Franken budgetiert. Vor allem dank günstigeren Arbeitsvergaben beläuft sich der vom Gemeinderat bewilligte Baukredit nun auf 224 500 Franken. Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wurde im Einladungsverfahren an die Bretscher AG, Wallisellen, vergeben. Die Ingenieurleistungen werden durch die Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, ausgeführt. Mittelfristiger Rechnungsausgleich definiert Das ab 1. Januar 2018 gültige neue Gemeindegesetz (nGG) enthält in § 91 folgende Bestimmung: «Der Gemeindesteuerfuss wird so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist.» Der mittelfristige Ausgleich bedeutet, dass über einen zu definierenden Zeitraum die Aufwandüberschüsse durch Ertragsüberschüsse auszugleichen sind. Jede Gemeinde muss für sich den «mittelfristigen Ausgleich» definieren. Diese Regelung und die Ergebnisse zur Beurteilung des Haushaltsgleichgewichts sind gemäss § 94 nGG in Budget und Jahresrechnung offenzulegen. Der mittelfristige Ausgleich soll der Verschuldung der Gemeindehaushalte vorbeugen. Denn werden Aufwandüberschüsse nicht innert angemessener Frist durch Ertragsüberschüsse kompensiert, sinkt das Eigenkapital bis hin zum Bilanzfehlbetrag. Ein Bilanzfehlbetrag ist Ausdruck davon, dass eine Gemeinde ihre Aufgaben nicht mehr mit Steuer- und Gebühreneinnahmen erfüllen kann und sich verschuldet. Die Gemeinden definieren den mittelfristigen Rechnungsausgleich zum einen über den Ausgleichszeitraum (Wie viele Jahre werden berücksichtigt) und zum anderen über die Periode (Welche Jahre werden berücksichtigt). Als Ausgleichszeitraum werden vier bis acht Jahre für zweckmässig erachtet. Bei einer Frist von weniger als vier Jahren ergibt sich praktisch kein Unterschied zum einjährigen Ausgleich; ein Zeitraum von mehr als acht Jahren würde die Mittelfristigkeit sprengen. Je kürzer der Zeitraum angesetzt wird, desto weniger Zeit bleibt der Gemeinde, um einen Aufwandüberschuss durch spätere Ertragsüberschüsse zu kompensieren. Ein kürzerer Zeitraum erfordert eine strengere Ausgabendisziplin. Ein engeres Zeitkorsett kann jedoch zu Schwankungen beim Steuerfuss führen, weil sich die Kompensation eines Aufwandüberschusses nur auf wenige Jahre verteilen lässt. Bei der Periode wird zwischen Vergangenheitsjahren (abgeschlossene Rechnungsjahre) und Zukunftsjahren (Budget- und Planjahre) unterschieden. Je mehr Planjahre der mittelfristige Ausgleich umfasst, desto mehr Zeit bleibt, um die aus den Rechnungsjahren resultierenden Aufwandüberschüsse zu kompensieren. Ein mittelfristiger Ausgleich, der aus mehr Rechnungsjahren als Budget- und Planjahren besteht, lässt weniger Zeit, um die in den Rechnungsjahren angehäuften Aufwandüberschüsse in den Budget- und Planjahren durch Ertragsüberschüsse auszugleichen; das Ruder muss gleichsam rasch herumgerissen werden, was zu unvermittelten Aufwandkürzungen oder vorübergehenden Erhöhungen des Steuerfusses führen kann. Am Gegenstand des Ausgleichs wird gemessen, ob sich die Aufwand- und die Ertragsüberschüsse über die festgesetzte Zeitspanne (Frist) des mittelfristigen Ausgleichs ausgleichen. Gegenstand des Ausgleichs müssen bezogen auf die Budgetjahre die Ergebnisse des Budgets, bezogen auf die Planjahre die Ergebnisse der Finanz- und Aufgabenplanung und bezogen auf die abgeschlossenen Rechnungsjahre die Rechnungsergebnisse sein. In Anlehnung an die Empfehlungen des Gemeindeamtes des Kantons Zürich hat der Gemeinderat den mittelfristigen Rechnungsausgleich per 1. Januar 2019 wie folgt definiert: 1. Die Frist für den mittelfristigen Rechnungsausgleich wird auf acht Jahre festgesetzt. 2. Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich über drei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr und drei Planjahre. Am Gegenstand des Ausgleichs wird gemessen, ob sich die Aufwand- und die Ertragsüberschüsse über acht Jahre ausgleichen. 3. Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich erstmals über die abgeschlossenen Rechnungsjahre 2015, 2016 und 2017, das laufende Rechnungsjahr 2018, das künftige Budgetjahr 2019 und die Planjahre 2020, 2021 und 2022. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 23 Malergeschäft Bernhard AG Säntisstrasse 30 8305 Dietlikon Tel. 044 833 22 51 Fax 044 833 28 05 jáíÖäáÉÇ www.malerbernhard.ch Der Maler in Ihrer Nähe Besuchen Sie unsere Homepage mit Kurzfilm Schriften Plastiken Farbberatung Tapezieren Beizer-Arbeiten Spritzwerk Aussen- und Innenisolationen Betonsanierungen info@malerbernhard.ch r.bosserti nneneinrichtungenr .bossert bodenbeläger .bossertp arkettr .bossert dekorationenr .bossertv orhangsysteme r.bossertn ähatelierr .bossertp lanung r.bosserts ervicer.bosserts howroomr.bossert dorfstrasse 2r.bossertb rüttisellen. Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 / 13.30 – 18.00 Uhr Samstag nach Vereinbarung Dorfstrasse 2 · 8306 Brüttisellen · www.rbossert.ch
Kurier Nr. 39 29.9.2017 19 Stellungnahme zur Radwegroute Nr. 45 (Wyland Downtown) Im Rahmen des Konzeptes «Veloland 2030» (www.veloland.ch) hat SchweizMobil attraktivere Radrouten in der ganzen Schweiz ausgearbeitet, darunter auch solche für das Radroutennetz des Kantons Zürich. Bei der Radwegroute Nr. 45 «Wyland Downtown» handelt es sich um eine regionale Route, welche von Stein am Rhein nach Zürich führt. Die bestehende Radwegroute Nr. 45 führt beim Bahnhof Dübendorf und nahe am Zentrum von Dübendorf vorbei. Die Fahrt wird durch verschiedene vortrittsbelastete Beziehungen unterbrochen. Die Umfeldqualität ist mässig und aus Sicherheitsüberlegungen wurde auf Antrag der Stadt Dübendorf durch das kantonale Amt für Verkehr eine Verlegung der Radwegroute Nr. 45 geprüft. Die neue Radwegroute soll auf einem grossen Abschnitt längs dem Chriesbach entlang des Dübendorfer Ufers angelegt werden. Damit wird eine gute Umfeldqualität und eine bessere Sicherheit als bei der Führung durch das Zentrum Dübendorf erreicht. Mit dem Projekt verbunden ist auch das Anlegen eines separaten Wanderweges auf der Dietliker Seite des Chriesbaches, um Interessenkonflikte mit Wanderern oder Naherholungssuchenden auf dem Uferweg zu vermeiden. Da die Radwegroute auch zum Nebenzentrum Hochbord (Bahnhof Stettbach) führt und mit dem Radweg von Dietlikon her kommend verbunden ist, entsteht durch das Projekt ein Mehrwert für die Dietliker Bevölkerung. Weil längs dem oberen Bereich des Chriesbachs die Wegweisung für Radfahrer linksufrig und für Wanderer rechtsseitig angeordnet wird, ist eine Trennung der Velofahrer von den Fussgängern möglich. Dort wo diese Trennung nicht möglich ist, wird ein Wanderpfad angelegt. Für Fussgänger ist grundsätzlich auch der linksseitige Uferweg zugänglich. Der Gemeinderat hat die geplante Radwegroutenverlegung Nr. 45 begrüsst und gegen die weitere Bearbeitung durch das Tiefbauamt des Kantons Zürich keine Einwendungen erhoben. Erbteilungsvertrag genehmigt Am 27. Juni 2017 hat die Gemeindeversammlung die Erbschaft von Martha Strohmaier-Bamert angetreten und der Übernahme der Liegenschaften «Bahnhofstrasse 33» und «Bahnhofstrasse 35» zugestimmt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Inzwischen hat das Notariat und Grundbuchamt einen Entwurf des Erbteilungsvertrages erstellt. Gemäss Erbteilungsvorschlag beläuft sich das teilbare Nachlassvermögen auf rund 6,2 Mio. Franken. An diesem Betrag partizipiert die Gemeinde Dietlikon mit einer Quote von 24/96 oder rund 1,550 Mio. Franken. Der Wert der zu übernehmenden Liegenschaft beläuft sich auf 3,925 Mio. Franken. Der Differenzbetrag von 2,375 Mio. Franken muss vor Unterzeichnung des Erbteilungsvertrages zugunsten des Nachlasses von Martha Strohmaier-Bamert an die Zürcher Kantonalbank überwiesen werden. Der Gemeinderat hat den Erbteilungsvertrag genehmigt. Neue Leistungsvereinbarung für das Integrationsprogramm 2018 – 2021 abgeschlossen Am 5. November 2013 stimmte der Gemeinderat der Leistungsvereinbarung zur Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des kantonales Integrationsprogramms 2014 – 2017 (KIP 1) zu. Demnach beteiligt sich der Kanton Zürich mit jährlich 20 000 Franken an den Kosten der Gemeinde Dietlikon für die Integrationsförderung. Im Jahr 2014 hat der Kanton diesen Beitrag auf 27 000 Franken erhöht. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2017 beschlossen, die kantonalen Integrationsprogramme fortzusetzen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat daraufhin an seiner Sitzung vom 14. Juni 2017 (RRB 549) die Rahmenbedingungen für das KIP 2 (2018–2021) festgelegt. Aufgrund des umfangreichen Integrationsangebotes gilt Dietlikon – zusammen mit den glow-Gemeinden Bassersdorf, Dübendorf, Kloten und Wallisellen – als sogenannte «Kerngemeinde». Sie erhält daher vom Kanton auch in Zukunft den Maximalbeitrag von zirka 27 000 Franken. Dies entspricht etwa einem Drittel der anfallenden Kosten. Der Gemeinderat hat dem Rahmenvertrag und der Leistungsvereinbarung für das KIP 2 zugestimmt. Die mutmasslichen Aufwendungen sind im Voranschlag 2018 enthalten. Die neue Vereinbarung führt zu keinen neuen oder zusätzlichen Ausgaben. Dies und das …. Zudem hat der Gemeinderat – die Jahresrechnung 2016 der IKA Neugut mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von Fr. 503 321.89 genehmigt. – der Liquidations-Schlussabrechnung des Zweckverbandes Amtsvormundschaft für Erwachsene im Bezirk Bülach mit einem Verlust von Fr. 2284.03 zugestimmt. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch g Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat Weltneuheit Phonak Virto TM B-Titanium Kleinstes und diskretes Hörgerät HÖRCENTER RONNER Bahnhofstrasse 19 . 8304 Wallisellen wer uns findet – findet uns gut Jetzt kostenlos Probetragen! Telefon 044 830 00 83 Zugelassene Peugeot Werkstatt Gebr. Schoch Zipfelwiesenstrasse 5 044 833 25 14 www.ruetligarage.ch
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