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2017-39

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14 Kurier Nr.

14 Kurier Nr. 39 29.9.2017 Begegnungen durch Dietliker Adventsfenster 26. September 2017 Ergebnis der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung hat sich mit folgendem Geschäft befasst: – Vorberatung Urnenvorlage betreffend Flugplatz Dübendorf: Historischer Flugplatz mit Werkflügen Protokoll Das Protokoll liegt ab 3. Oktober 2017 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und ist unter www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/ Gemeindeversammlung abrufbar. Stimmrechtsrekurs Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden. Auch in diesem Advent möchten wir unsere Gemeinde mit lichtervollen Adventsfenstern bereichern und Stuben zum Verweilen öffnen. Wir suchen wieder Dietlikerinnen und Dietliker, die bereit sind, ein Adventsfenster zu schmücken und Adventsgastgeber/in zu sein. Wenn Sie also in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus über ein Fenster verfügen, das von der Strasse aus gut sichtbar ist sich zum Schmücken eignet draussen über eine Möglichkeit verfügt, den Holzstern anzubringen dann melden Sie sich doch für ein Adventsfenster an. Für alle Beteiligten gibt es ein Sternentreffen (mit Abgabe der Sterne) am Freitag, 3. Nov. 2017, um 19 Uhr im ref. Kirchgemeindehaus. Unser Konzept: alle beteiligten Adventsfenster werden durchgehend vom 1. bis und mit 24. Dezember beleuchtet (17–22 Uhr). alle Adventsfenster erhalten leihweise einen Holzstern (Ø 50 cm) mit der Zahl des abgesprochenen Datums darauf. Dieser Stern wird vom 1. bis 24. Dezember gut sichtbar draussen angebracht. Am jeweiligen Datum steht die Stube zum Adventsfenster für spontane Besucher/innen offen (grundsätzlich von 19 bis 21 Uhr). Besichtigungstour am 1. Dezember, welche den geschmückten Fenstern nachgeht. Start: ref. Kirche, 18 Uhr; Ziel: kath. Kirche Anmeldung bitte bis 13. Oktober 2017 an: Ref. Kirchgemeinde, Sekretariat, Dorfstrasse 15, 8305 Dietlikon oder per Mail dietlikon@zh.ref.ch ----------------------------------------------------------------- Ich mache bei den Adventsfenstern mit: Vorname, Name oder Institution (für Ausschreibung): .................................................................................................... Adresse: .................................................................................... Ich halte meine Stube offen an diesem Abend Ausschreibung zur offenen Stube (Zeitfenster, Infos): .................................................................................................... Kontaktperson: .......................................................................... Telefon: ..................................................................................... Mail: ........................................................................................... Mögliche Daten zwischen 1. und 24. Dezember: .................................................................................................... Ich komme nicht zum Sternentreffen am 3. Nov. und hole den Stern im Sekretariat der Ref. Kirche ab und bitte Sie, mir den Stern vorbeizubringen Gemeindebeschwerde Beschwerden im Sinne von § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) sind innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, einzureichen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Protokollberichtigung Im Übrigen müssen Rekurse gemäss § 54 des Gemeindegesetzes zur Berichtigung des Protokolls innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, eingereicht werden. Hinweise Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekurs- und Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Rechtsmittelfristen beginnen erst mit der amtlichen Veröffentlichung im «Kurier». Gemeinderat Lokale Sammlung für das Alter Bestimmen Sie selbst. Handeln Sie jetzt. In diesen Tagen werden Sie per Post Unterlagen zur diesjährigen Herbstsammlung der Pro Senectute Kanton Zürich erhalten. Die Pro Senectute hilft mit dem breiten Dienstleistungsangebot Ratsuchenden unbürokratisch und effizient, die persönlichen Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln. Zudem beugt das Bewegungs- und Bildungsprogramm Stürzen vor und hält körperlich und geistig fit. Auch unsere Ortsvertretung bietet den älteren Einwohnern zahlreiche Aktivitäten und Begegnungsmöglichkeiten. Ihre Spendengelder werden für diverse Aktivitäten zugunsten der älteren Wohnbevölkerung von Wangen-Brüttisellen eingesetzt. Wir unterstützen das Atem- und Bewegungstraining 60+ in Brüttisellen, den Seniorenjass, die jährliche Jubilarenehrung im Gsellhof und den kostenlosen Besuchsdienst. Zudem engagieren sich Seniorinnen und Senioren beim Projekt «Generationen im Klassenzimmer». Wünschen Sie, dass ein grösserer Anteil Ihrer Spende in die Kasse der Ortsvertretung Wangen-Brüttisellen fliesst, so müssten Sie den Vermerk «zu Gunsten OV Wangen-Brüttisellen» bei Mitteilungen auf dem Einzahlungsschein anfügen. In unserer Ortsvertretung engagieren sich auch Gemeindepräsidentin Marlis Dürst, Ursula Schenker von der Anlaufstelle für das Alter sowie Herbert Gafner von der Kommission 60+. Herzlichen Dank, dass Sie uns unterstützen. Mariella Schelker Leiterin Ortsvertretung Wangen-Brüttisellen und Mitglied der Kommission 60+

Kurier Nr. 39 29.9.2017 15 Wahl- und Abstimmungsergebnisse vom 24. September 2017 KANTON ZÜRICH Protokoll des Wahlbüros 24.09.17/12:22 Eidgenössische Eidgenössische Volksabstimmung 1 von 1 Volksabstimmung vom 24. September 2017 Gemeinde: Wangen-Brüttisellen Bezirk Uster BFS-Nr.: 200 Stimmberechtigte Total 4631 Total eingegangen 2014 Urnen 203 Stimmrechtsausweise Vorzeitig Brieflich gültig Brieflich nicht unterzeichnet 86 1711 14 Kanton Zürich Protokoll des Wahlbüros 24.09.17/12:31 Ordnungswidrigkeiten während der Abstimmung und die dagegen getroffenen Anordnungen: Kantonale 1 von 1 Kantonale Volksabstimmungen Volksabstimmung vom 24. September 2017 1908 12 1896 56 0 1840 1326 Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 1985 14 1971 38 0 1933 1504 Stimmen Vorlage 2: Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 2004 14 1990 14 2 1974 913 Stimmen Vorlage 3: Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 2005 14 1991 17 0 1974 839 Stimmen Nein 429 Nein 1061 Nein 1135 514 0 42.86 43.27 Antwortkuverts ohne Stimmrechtsausweise Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Auszählung: Es wurden Banknotenzählmaschinen eingesetzt. 43.30 41.20 Gemeinde Wangen-Brüttisellen Wahltag: 24.09.2017 Protokoll der Wahlergebnisse Ersatzwahl Ersatzwahl eines eines Mitglieds Mitgliedes für der die RPK Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsperiode für den Rest der Amtsdauer 2014 2014-2018 – 2018, 1. Wahlgang Stimmberechtigte 4'631 eingegangene Stimmrechtsausweise 2'014 24.09.17/12:19 Sitze: 1 Seite 1 von 1 eingegangene Wahlzettel 1'456 = 31.44 % abzüglich: nicht in Betracht fallende Wahlzettel -ungültig eingelegte Wahlzettel 13 -leere Wahlzettel 116 -ungültige Wahlzettel 1 130 gültige Wahlzettel 1'326 1-fache Stimmen 1'326 abzüglich: -leere Stimmen 0 -ungültige Stimmen 0 0 massgebende Stimmen 1'326 geteilt durch 2-fache Sitzzahl 663.0 das absolute Mehr beträgt 664 abs. Mehr verpasst / nicht gewählt Korda Olivier, parteilos nicht gewählt Studer-Wehrli Claudia, parteilos Pünter Pascal, SP Vereinzelte 635 398 279 14 1'326 = 100 % Stimmbeteiligung Für die Richtigkeit: Publikation mit Rechtsmittelbelehrung! Gegen Im Namen diese der wahlleitenden Wahl kann Behörde: wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen PräsidentIn: Rechte und ihre Ausübung SekretärIn/SchreiberIn: innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wahlbüro Wangen-Brüttisellen spinas | gemperle Total Vorlage 2: Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017: Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs: Leistungsüberprüfung 2016) Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 1919 12 1907 41 0 1866 1247 Stimmen Nein 619 41.44 Vorlage 3: Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017: Heimfinanzierung) Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 1913 12 1901 80 0 1821 1356 Stimmen Nein 465 41.31 Vorlage 4: Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017: Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 1924 12 1912 49 0 1863 1412 Stimmen Nein 451 Gemeinde: Wangen-Brüttisellen Bezirk Uster BFS-Nr.: 200 Für das Wahlbüro: Stimmberechtigte Stimmrechtsausweise Antwortkuverts PräsidentIn: 1.Mitglied: ohne Stimmrechtsausweise Total Brieflich Brieflich nicht Total Urnen Vorzeitig SekretärIn/SchreiberIn: eingegangen 2.Mitglied: gültig unterzeichnet 4631 2014 203 86 1711 14 0 Dieses Protokoll ist sofort nach der Unterzeichnung mit A-Post an die folgende Adresse zu senden: Statistisches Amt, Schöntalstrasse 5, Postfach, 8090 Zürich. Vorlage 1: Kantonsverfassung (KV) Die Stimmzettel, (Änderung die Stimmrechtsausweise vom 13. März 2017: und Gegenvorschlag die Hilfsunterlagen zur Anti-Stauinitiative) sind bis zum Abschluss aller Rechtsmittelverfahren bei der Gemeindeverwaltung aufzubewahren. Stimmzettel Stimmen Stimmbeteiligung% Total Ungültig Gültig Leer Ungültig Gültig Ja Nein eingegangen eingelegt eingelegt Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Auszählung: Es wurden Banknotenzählmaschinen eingesetzt. Ordnungswidrigkeiten während der Abstimmung und die dagegen getroffenen Anordnungen: 41.55 Ernte statt Schädlingsplage. Ermöglichen Sie Kleinbauern in Hungerregionen eine sichere Ernte. Spenden Sie 10 Franken mit SMS «Hunger 10» an 227. Für das Wahlbüro: PräsidentIn: 1.Mitglied:

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