Restaurant Sonntags geöffnet Zürichstrasse 28 8306 Brüttisellen Tel. 044 833 35 45 freihof@vtxmail.ch Ortsmitte Dietlikon JA zur Leitplanung. Gut bürgerliche Küche und populäre Tagesmenüs Garten-Terrasse, Säli, genügend Parkplätze Auf Ihren Besuch freuen sich G.+R. Bärtschi und Mitarbeiter Gutes Leben Wer stimmt, bestimmt. Gemeindeversammlung Do. 14. September 2017 Fadachersaal, 20.00 Uhr für alle. Analysieren. Planen. Umsetzen. JA zur Leitplanung. Dietlikon ist menschlich, offen, modern. Deshalb: www.gemeinsam-gestalten.ch Benz Schreinerei 8305 Dietlikon Telefon 044 833 09 47 www.benz-schreinerei.ch jáíÖäáÉÇ KÜCHEN TÜREN FENSTER SCHRÄNKE MÖBEL REPARATUREN Wir helfen Ihnen Ihre ungebetenen Gäste loszuwerden Marderabwehr Umweltgerechte Schädlingsbekämpfung Fassadenschutz gegen Tauben, Kleinvögel und Spinnen Dorfstrasse 13 · 8306 Brüttisellen · Telefon 044 807 50 50 · www.insekta.ch F VSS D BALTENSWILERSTRASSE 2 - 8303 BASSERSDORF TELEFON +41 43 266 00 20 WWW.BALTENSPERGER-OPTIK.CH DA WERDEN SIE AUGEN MACHEN! Erleben Sie den innovativsten Sehtest aller Zeiten im Rodenstock DNEye ® Van. Für ein Seherlebnis, so einzigartig wie Sie selbst. Samstag, 09.09.2017, 09.00 – 17.00 Uhr, Dorfplatz, 8303 Bassersdorf Vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenlosen Sehtest-Termin.
Kurier Nr . 36 8.9.2017 21 Kartonsammlung Freitag, 8. September Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons (Tetra-Packungen) – Styropor und andere Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittelverpackungen und Bierkartons) – Nieten und Klammern Raum, Umwelt + Verkehr Gemeindeversammlung vom 14.9.2017 Gemeinde hat Planungspflicht erfüllt Die Initiative «Leitplanung Ortsmitte Dietlikon» bemängelt, der Bevölkerung in Dietlikon fehle eine Gesamtschau, um sich eine Vorstellung ihrer zukünftigen Ortsmitte zu machen. Der Gemeinderat hat an seiner Informationsveranstaltung vom 3. Juli 2017 eine Übersicht über den Stand verschiedener Planungen vermittelt. Wie dort erwähnt wurde, sind im Zuge der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) 2010 bis 2014 zahlreiche Konzepte und Studien erstellt worden, namentlich das Leitbild Siedlungsentwicklung, der Konzeptplan 2030 und verschiedene Studien über das Zentrum Ortsmitte. Planung öffentlicher Bauten Im Rahmen der Planung öffentlicher Bauten und Anlagen (Projekt Tetris) 2015 bis 2016 wurde für die politische Gemeinde und für die Schulgemeinde eine Entwicklungsstrategie ausgearbeitet, um die Infrastrukturbedürfnisse der nächsten Jahre gemeinsam optimal abdecken zu können. Sowohl Gemeinderat als auch Schulpflege haben diese Entwicklungsstrategie genehmigt und sind an deren Umsetzung. Revision Richtplanung Die Gemeinde hat sich auch aktiv an der Revision der regionalen Richtplanung und des regionalen Raumplanungskonzeptes (RegioROK) beteiligt, sowie sich zum revidierten kantonalen Richtplan geäussert. Diese Planungswerke ergeben eine Gesamtschau über die geplanten raumwirksamen Entwicklungen in Dietlikon und der umliegenden Region. Zusammenarbeit mit Kanton Die kommunale Siedlungs- und Verkehrsplanung wird regelmässig vom Kanton überprüft. Eine ausführliche Diskussion fand am Gemeindegespräch mit Dietlikon vom 28. August 2015 statt. Dabei bestätigte der Kanton wörtlich, dass im Rahmen der Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung die Gemeinde Dietlikon eine umfassende Gesamtschau erarbeitet hat, und dass wesentliche Anforderungen an die Innenentwicklung darin umgesetzt werden. 2016 bis 2017 führten zudem Kanton und Gemeinde gemeinsam eine Gebietsplanung durch, um Handlungsspielräume bei den Grossinfrastrukturprojekten «SBB Brüttenertunnel» sowie «Glattalautobahn» zu erkennen, und daraus Folgeplanungen abzuleiten. Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 3. Juli 2017 sowie die Weisungen zur Gemeindeversammlung sind auf Homepage der Gemeinde Dietlikon (www. dietlikon.ch g Aktuelles) publiziert oder können bei der Gemeindekanzlei (Tel. 044 835 82 51) bestellt werden. Gemeinderat Erneuerungswahlen 2018 Rücktritte aus Behörden und Kommissionen Im Hinblick auf die im Frühjahr 2018 stattfindenden Gesamterneuerungswahlen haben folgende Behörden- oder Kommissionsmitglieder ihren Rücktritt erklärt: Gemeinderat (5 Mitglieder) * Ewald Benz Geschäftsausflug Die Gemeindeverwaltung Dietlikon ist am Knabenschiessen-Montag, 11. September, den ganzen Tag geschlossen. Bei dringenden Meldungen von Todesfällen wenden Sie sich am Vormittag an die Bestattungsdienste Wangen-Brüttisellen, Telefon 044 805 91 11 (Nachmittag geschlossen). Schulpflege (5 Mitglieder) * Marcel Looser (Präsident) Geri Hitz Störungsdienst Gemeindewerke, 044 833 68 78. Baubehörde (3 frei zu wählende Mitglieder) * Sozialbehörde (4 frei zu wählende Mitglieder) * Keine Rücktritte Robert Amsler Rechnungsprüfungskommission Ruedi Fischer (5 Mitglieder) * Ueli Graf Kommission für Jugend, Familie, Alter + Kultur (3 frei zu wählende Mitglieder) Planungskommission (2 frei zu wählende Mitglieder) Wahlbüro (20 Mitglieder): Barbara Hug Keine Rücktritte Werner Flach Ruth Künzler Jacqueline Leist Silvia Walther Der erste Wahlgang für die mit einem Stern (*) bezeichneten Behörden und Kommissionen findet am 15. April 2018 an der Urne statt. Die 40-tägige Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen beginnt am 3. November 2017. Entsprechende Formulare stehen ab diesem Datum unter www.dietlikon.ch/wahlen zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Publikationen im «Kurier». Gemeinderat und Schulpflege Unterschutzstellung Chaletweg 8 Das Gebäude Vers.-Nr. 176, Chaletweg 8 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 755, Inventar Nr. 31 im Eigentum der Walim AG wurde mit Beschluss des Gemeinderats (GRB 154) vom 22. August 2017, gestützt auf § 213 des Planungs- und Baugesetzes unter Schutz gestellt. Die Eigentümerin wird verpflichtet, das Gebäude Vers.-Nr. 176 und die geschützten Bauteile dauernd und ungeschmälert zu erhalten sowie Umbauten, Renovationen und Instandstellungsarbeiten jeweils nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Die geschützte Bausubstanz darf durch Bau- und Unterhaltsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümer mit der Zustellung; für Dritte mit der Publikation. Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gemeinderat
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