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2017-35

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28 Kurier Nr.

28 Kurier Nr. 35 1.9.2017 Baustelleninformation Sperrung der Dübendorferstrasse Im Auftrag der Gemeinde Dietlikon stehen an der Dübendorferstrasse Tiefbauarbeiten an. Die Gemeindewerke Dietlikon planen die Instandstellung der Fahrbahn sowie der Randabschlüsse. Bauzeit Gebaut wird von Montag, 4. September 2017 bis Montag, 11. September 2017, 5.00 Uhr. Die Bauarbeiten erfolgen voraussichtlich werktags ab 7.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr. Der Belagseinbau findet sonntags statt. Sperrungen Die Dübendorferstrasse wird ab dem Kreisel Industrie bis zur Aegertstrasse für den Verkehr gesperrt. Die Erschliessung des Aegertareal erfolgt über Dübendorf. Eine Umleitung wird signalisiert. Von Montag bis Samstag wird die Durchfahrt für die Busse der VBG gewährleistet. Während des Belagseinbaus am Sonntag, 10. September werden die Busse umgeleitet. Der Durchgang für Fussgänger wird gewährleistet. Verschiebedatum Wenn die Witterung einen Belagseinbau nicht zulässt, verschiebt sich die Vollsperrung für den Belagseinbau auf das nachfolgende Wochenende. Wer nimmt Ihre Anregungen entgegen? Projekt + Bauleitung Gossweiler Ingenieure AG, Dominic Jakob, Tel. 044 872 32 00 Oberbauleitung Gemeindewerke Dietlikon, Mario Stabile, Tel. 044 835 83 00 Infrastruktur + Unterhalt Mit unserem Bauablauf streben wir an, die Behinderungen und die Bauzeit möglichst zu minimieren. Nehmen Sie bitte bei Fragen mit dem Bauleiter Dominic Jakob, Tel. 044 872 32 17, Kontakt auf oder setzen Sie sich mit dem verantwortlichen Polier auf der Baustelle in Verbindung. Modeschau Freitag, 8. September www.dietlikon.ch Modeagentur Valko präsentiert die aktuelle Herbstmode Beginn: 10 Uhr Amtliche Todesanzeige Praxmarer geb. Fischer, Anneliese, geboren 28. Januar 1933, gestorben 29. August 2017, zuletzt wohnhaft gewesen Hinentalstrasse 8 in Dietlikon. Die Beisetzung findet im engsten Kreis zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Friedhof Dietlikon statt. Bestattungsamt anschliessend Apéro Verkauf von 11 bis 15.30 Uhr Im Kleinen Goodwill Mittagessen im Giardino Grosses bewirken.

Kurier Nr. 35 1.9.2017 29 Elektrizitätswerk Stromtarife per 1. Januar 2018 Mit Beschluss vom 22. August 2017 (GRB 158) hat der Gemeinderat die Energie- und Netznutzungspreise des Elektrizitätswerkes Dietlikon für das Jahr 2018 festgelegt. Elektrische Energie 2018 Die Energietarife für 2018 bleiben unverändert. Abgaben 2018 für KEV, SDL und Gemeinde Gemäss ElCom wird sich die Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV = Beitrag an den Bund zur Förderung von Stromproduktion aus erneuerbarer Energien) gegenüber 2017 um 0,80 Rp./kWh auf 2,30 Rp./kWh erhöhen. Die Höhe des Netzzuschlages steht unter dem Vorbehalt des Bundesratsbeschlusses über die revidierte Energieverordnung. Der Tarif für Systemdienstleistungen (SDL = Abgabe an die schweizerische Netzgesellschaft) sinkt von 0,40 Rp./kWh im 2017 auf 0,32 Rp./kWh im 2018. Der Tarif für die Abgabe an die Gemeinde (= Konzession) bleibt unverändert bei 0,45 Rp./kWh. Netznutzung 2018 Dank der guten Finanzlage des Elektrizitätswerkes Dietlikon kann die bei der Netznutzung nötige Preiserhöhung mit einem Kundenbonus von 15 % etwas abgefedert werden. Veränderungen für einen durchschnittlichen Haushalt Strompreise in der Schweiz 4-Personen-Haushalt 2017 2018 Diff. Diff. [CHF] [CHF] [CHF] [%] Netznutzung 363 369 +6 +1,6 Energie *) 175 175 0 0 Abgaben 106 138 +32 +30,0 Total 644 682 38 +5,9 *) ohne Wasserstrom Übersicht Tarife 2018 Strompreise in der Schweiz Unter www.strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise der schweizerischen Elektrizitätsversorgungen angesehen und verglichen werden. Der Kanton Zürich bietet im nationalen Vergleich die günstigsten Strompreise. Innerhalb des Kantons Zürich gehört das Elektizitätswerk Dietlikon zu den günstigeren Anbietern. Tarifentwicklung umliegende Gemeinden Bonus / Rabatte 2017 Bassersdorf (EKZ) 8,0 % Keine Angaben von Dietlikon 20,0 % Dübendorf Wallisellen 7,4 % Kloten Wangen-Brüttisellen 5,0 % Rechtsmittel Gegen diejenigen Anteile im Elektrizitätstarif, die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen (= Konzession) darstellen, kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden (§ 8e Abs. 2 Energiegesetz). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög-lich beizulegen. Der Beschluss sowie die dazugehörigen Akten liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Schalter Gemeindewerke (Eingang 1), Hofwiesenstr. 32, 8305 Dietlikon, zur Einsicht auf. Streitfälle über die Netznutzungstarife und -entgelte sowie die Elektrizitätstarife sind von der El-Com Eidgenössische Elektrizitätskommission zu entscheiden (Art. 22 Abs. 2 Bst. a Stromversorgungsgesetz). Eine entsprechende Eingabe ist an die Eidgenössische Elektrizitätskommission El- Com, Effingerstrasse 39, 3003 Bern zu richten. Gegen Verfügungen der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden (Art. 23 Stromversorgungsgesetz). Gemeinderat Kartonsammlung Freitag, 8. September Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. (alle Beträge exkl. MwSt.) * Gesamtpreis inkl. Kunden-Bonus und Abgaben, exkl. Grundpreis, Leistung, Blindleistung und Trafoverluste ** Trafoverluste werden zusätzlich mit +5% der Netznutzungsbeträge Hochtarif + Niedertarif + Leistung verrechnet ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons (Tetra-Packungen) – Styropor und andere Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittelverpackungen und Bierkartons) – Nieten und Klammern Raum, Umwelt + Verkehr

Gemeindezeitung Kurier