26 Kurier Nr. 35 1.9.2017 Sonderabfall aus Haushalten bequem und sicher entsorgen Sonderabfallmobil Am Donnerstag, 14. September 2017 ist das Sonderabfallmobil wieder in der Gemeinde Dietlikon unterwegs. Die Sammelaktion ist die ideale Gelegenheit, alte Farben, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel usw. kostenlos abzugeben. Um die sichere Entsorgung dieser Sonderabfälle kümmern sich der Kanton und die Gemeinde. Am Donnerstag, 14. September 2017 macht das Sonderabfallmobil in Dietlikon Halt. Von 08.30 bis 12.00 Uhr kann die Bevölkerung auf dem Areal der Abfallentsorgung Herzig AG an der Bahnhofstrasse 7 alte Farben, Lacke, Säuren, Reinigungsmittel, Verdünner, Brennsprit, Chemikalien, Gifte, Pflanzenschutzmittel, Spraydosen, Medikamente und dergleichen kostenlos abgeben. Das Sonderabfallmobil ist eine Dienstleistung von Kanton und Gemeinde, die es der Bevölkerung ermöglicht ihre Sonderabfälle bequem und sicher zu entsorgen. Im vergangenen Jahr haben in Dietlikon insgesamt über 230 Personen das Sonderabfallmobil besucht und total 2,3 Tonnen Sonderabfälle auf den richtigen Entsorgungsweg geschickt. Mobile Sonderabfallsammlungen Seit 2005 ist das neue, modern ausgestattete Sonderabfallmobil im Auftrag des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) auf Tour durch den Kanton Zürich. Ausgewiesene Fachleute nehmen an den Sammelaktionen die problematischen Abfälle entgegen und bieten auch Beratung im Umgang mit gefährlichen Substanzen. Die Dienstleistung richtet sich – schon aus Kapazitätsgründen – ausschliesslich an Privatpersonen. Umfassende Informationen rund ums Thema Sonderabfall und alle Zürcher Sammeltermine sind unter www.sonderabfall.zh.ch abrufbar. Weitere Auskünfte: Bei der Gemeinde: Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, Telefon 044 835 82 34, ruv@dietlikon.org Beim Kanton: Charlotte Lock, Sektion Abfallwirtschaft, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Baudirektion Kanton Zürich, Telefon 043 259 42 80, charlotte.lock@bd.zh.ch. Hintergrundinformationen Was sind Sonderabfälle? Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Beschaffenheit nicht mit dem Kehricht oder via Kanalisation entsorgt werden dürfen. Dazu zählen: • Farben, Lacke, Klebstoffe • Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger • Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit • Medikamente • Quecksilber, -thermometer • Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser • Spraydosen, Druckgaspatronen • Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger • Unbekannte Stoffe aller Art Wohin mit den Sonderabfällen? Das Entsorgungssystem des Kantons Zürich basiert auf drei Säulen: 1. Zurück zum Handel: Grundsätzlich gilt die Regel, wo ein Produkt gekauft wird, kann der daraus entstandene Sonderabfall entsorgt werden. Hersteller und Handel sind gesetzlich verpflichtet, Sonderabfälle von privaten Endverbrauchern zurückzunehmen. 2. Sonderabfallmobil: Sonderabfall aus Haushalten bis maximal 20 Kilogramm pro Abgeber und Jahr kann an den lokalen Sammelaktionen in den Gemeinden abgegeben werden. 3. Kantonale Sonderabfallsammelstelle im Hagenholz, Zürich-Oerlikon: Nimmt Sonderabfälle montags bis freitags, 7.00–17.00 Uhr entgegen. Wohin mit Altöl? Altöl zählt zwar ebenfalls zu den Sonderabfällen. Für seine Sammlung stehen aber in allen Gemeinden Sammelstellen zur Verfügung. Das Sonderabfallmobil nimmt aus Platzgründen kein Altöl entgegen. Altöl darf keinesfalls über die Kanalisation entsorgt werden. Was geschieht danach mit den Sonderabfällen? Nach der Entgegennahme am Sonderabfallmobil werden die Abfälle von ausgebildeten Fachpersonen sorgfältig sortiert. Je nach Beschaffenheit gelangen sie in verschiedene Entsorgungskanäle, die sich vorwiegend im Inland befinden. Über 90 Prozent der Sonderabfälle werden verbrannt. Dafür kommen Sonderabfallverbrennungsanlagen (z.B. für Pflanzenschutzmittel oder lösungsmittelhaltige Farben), Zementwerke (z.B. für Farben ohne Schwermetalle) oder Kehrichtverbrennungsanlagen (z.B. für leere Gebinde oder Farben ohne Lösungsmittel) in Frage. Etwa 6 Prozent nicht brennbarer Sonderabfälle wie Quecksilber oder Foto-Entwickler werden zum Recycling an spezialisierte Betriebe übergeben. Die daraus entstehenden Reststoffe und ein kleiner Teil der übrigen Sonderabfälle – insgesamt weniger als 1 Prozent – müssen schliesslich in Untertagedeponien in Deutschland abgelagert werden. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.sonderabfall. zh.ch. Raum, Umwelt + Verkehr Montag, 25. September 2017 Häckseldienst für Gartenabraum Der Dietliker Bevölkerung wird 4mal pro Jahr ein kostenloser Häckseldienst angeboten. Eine Anmeldung ist unbedingt nötig. (Anmeldetalon im nächsten «Kurier») • Gehäckselt wird Schnittgut aus Gartenabraum, wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis max. 12 cm Astdurchmesser. • Das Astmaterial muss geordnet und richtungsgleich, aber nicht gebündelt, mit der Schnittstelle gegen die Strassenseite bis spätestens 07.00 Uhr an gut zugänglicher Stelle am Strassenrand bereitgelegt werden. • Es werden max. 10 m 3 Astmaterial pro Liegenschaft gehäckselt. Falls mehr Material bereitgestellt wird oder der Unterhaltsdienst dafür länger als 15 Minuten braucht, wird der Zusatzaufwand in Rechnung gestellt. • Das Häckselgut wird nicht mitgenommen. Das gehäckselte Material wird offen zurückgelassen oder in bereitgestellte Behälter abgefüllt. • Das gehäckselte Material kann im eigenen Garten wieder verwertet werden, als Strukturmaterial für Kompost oder als Abdeckmaterial. • Wer für das Häckselmaterial keine Verwendung hat, kann Stauden und Äste bis 1,2 m Länge gebündelt jeweils am Mittwoch der Grüngutabfuhr mitgeben. Raum, Umwelt + Verkehr Wir bitten Sie, die Vorgaben zwingend einzuhalten. In der Vergangenheit wurde bereit gestelltes Astmaterial, welches bezüglich der Menge oder dem Lageort die Vorgaben missachtete, im Sinne eines «Service Public» ohne Zusatzkosten gehäckselt. Da der Unterhaltsdienst jedoch feststellen musste, dass die Missbräuche in der letzten Zeit massiv zunahmen, kann keine Kulanz mehr gewährt werden. Zusatzaufwendungen werden zu Fr. 175.– pro Stunde verrechnet. Ist das Astmaterial an einer unzugänglichen oder nur schwer erreichbaren Stelle deponiert, muss der Häckseldienst verweigert werden. Je nach Menge kann es sein, dass die Häckseltour auf 2 Tage verteilt werden muss. Für Rückfragen steht die Abteilung Raum, Umwelt + Verkehr (Raffaela Caccialepre, Tel.: 044 835 82 34 oder ruv@dietlikon.org, Montag– Freitag, jeweils am Morgen) zur Verfügung.
Kurier Nr. 35 1.9.2017 27 Planungskommission Ersatzwahl Rest Amtsdauer 2014–2018 In Anwendung von Artikel 29 Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 55 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat folgende Person für den Rest der Amtsdauer 2014–2018 als Mitglied der Planungskommission Dietlikon gewählt: Fischer Maria Verena, geb. 13.08.1953, Riedmühlestrasse 13, 8305 Dietlikon (IPK / neu) Gegen diese Wahl kann innert 5 Tagen, vom Empfang bzw. der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Gemeinderat Mittwoch, 20. September 2017 Seniorenausflug Das Team für Senioren lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner (ab AHV-Alter) unserer Gemeinde zum Herbstausflug ein: Gottlieben und Nollen Bauausschreibung Sennhauser Urs und Rosmarie, Feldgüetliweg 132, 8706 Meilen; Abbruch Gebäude Nr. 375 und Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Einliegerwohnungen sowie Carport und Aussenparkplätzen, Tödistrasse 4, Grundstück Nr. 2432, Gebäude Nr. 375; 2-geschossige Wohnzone W2M 1.5 / ES II Rechtsmittel Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314– 316 PBG). Baubehörde Papiersammlung Samstag, 2. September Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Armbrustschützenbund, 079 526 63 46 Raum, Umwelt + Verkehr Sanierung JUMBO-Parkplatz – neu mit Tankstellen für Elektroautos Der Parkplatz des JUMBO an der Industriestrasse 33 in Dietlikon ist vom Montag, 4. September, bis Samstag, 29. September 2017, nur eingeschränkt benutzbar. JUMBO saniert den Parkplatz und macht ihn kundenfreundlicher. Das Areal erhält einen neuen Belag und wird neu für Rollstuhlfahrer barrierefrei erschlossen sein. Zudem installiert JUMBO zwei Tankstellen für Elektroautos. Speziell: Der Strom der E-Tankstellen ist für die Kunden während der Ladenöffnungszeiten gratis. Als drittes versetzt JUMBO die Parkuhren. Sie werden künftig kundenfreundlicher zentral unter dem Vordach platziert sein. Die rund dreiwöchige Sanierung bringt es mit sich, dass der Parkplatz des JUMBO nur eingeschränkt benutzt werden kann. JUMBO stellt während dieser Zeit einen Verkehrsdienst, der die Kunden bei Bedarf auf nahe, benachbarte Parkplätze umleitet. Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Fabian Rauber Head of Media Relations Direktwahl 044 805 62 33 fabian.rauber@jumbo.ch Jumbo Markt AG Reisedatum: Mittwoch, 20. September 2017 Die Reise wird bei jeder Witterung durchgeführt. Bitte unbedingt ID mitnehmen! Zeit: Einsteigeorte: Kostenanteil: Anmeldung: Team für Senioren Abfahrt 10.45 Uhr Beim Bahnhof Dietlikon und beim Alterszentrum Hofwiesen Fr. 32.– pro Person Inbegriffen sind: Fahrt mit dem Autocar, Mittagessen sowie Trinkgeld für den Chauffeur per Internet an: team.senioren@dietlikon.org oder mit dem untenstehenden Talon bis Mittwoch,13. September 2017. Bitte nur A-Post Briefe senden an: Team für Senioren, Frau Erika Heubeck Bromackerstrasse 21, 8305 Dietlikon Anmeldung zum Seniorenausflug vom Mittwoch, 20. September 2017 Name und Vorname Name und Vorname Adresse Teilnehmerzahl Einsteigen Unterschrift beim Alterszentrum beim Bahnhof Essen Fleischmenü Fischmenü (Zutreffendes bitte ankreuzen) ✃
Laden...
Laden...
Laden...
Leimbacher AG
Claridenstrasse 7
CH-8305 Dietlikon
Tel. 044 833 20 40
info@leimbacherdruck.ch