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2017-30-31

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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 30/31 28.7.2017 Amtliche Pilzkontrolle Pilzsaison Dauer Mitte August bis Ende Oktober 2017 (während des Sammelverbots vom 1. bis 10. des Monats finden keine Kontrollen statt) Preis kostenlos Ort NEU Kloten: Atrium, Reformierte Kirche jeweils am Mittwoch und am Sonntag von 17.30 – 19.00 Uhr. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bis Haltestelle Kirchgasse Zu Fuss: 7 Minuten ab Bahnhof Kloten SBB, 5 Minuten ab Busknotenpunkt «Wilder Mann». … und denken Sie daran • Nur ein ganz kleiner Teil unserer Pilze ist essbar. Die anderen gelten als ungeniessbar oder giftig. Im Kreislauf der Natur erfüllen Pilze aber eine unschätzbar grosse Aufgabe. Zudem sind Pilze bei der Nährstoffversorgung von Bäumen, Sträuchern und den meisten Landpflanzen massgeblich beteiligt. • Pilze sind sehr leicht verderblich. Auch so genannte Speisepilze können bei zu langer oder falscher Lagerung zu erheblichen Vergiftungen führen. Hinweise für das Pilzsammeln Die Pilzschutzverordnung ist zu beachten, insbesondere: § 2 Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. § 5 Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilogramm Pilze sammeln. In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. § 6 Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis Fr. 1000.– bestraft. Hat der Fehlbare mit Bereicherungsabsicht gehandelt, beträgt die Busse mindestens Fr. 50.–. Verdacht auf Pilzvergiftung 1. Sofort mit dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum Kontakt aufnehmen (Notfallnummer 145 oder 044 251 51 51 Tag und Nacht). 2. Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben (weder Wasser, Milch noch alkoholische Getränke). 3. Sicherstellen von Pilzresten des verdächtigen Gerichtes, allenfalls Erbrochenes oder Stuhl bei Durchfall aufbewahren. Pilzreste und Rückstände können wichtige Aufschlüsse geben und ermöglichen erst eine wirksame Behandlung. Tipps für Pilzsammler • Verwenden Sie zum Pilze sammeln nur kleine Körbchen, nie Plastiksäcke. Pflücken Sie nur Pilze, die Sie bereits als Speisepilze kennen. • Ganz junge, alte oder von Ungeziefer angefressene Pilze sind als Speisepilze wertlos; lassen Sie diese stehen. • Sammeln Sie nur so viele Pilze wie Sie für eine Mahlzeit benötigen. Da Speisepilze auch Nebenwirkungen haben können (z. B. schwere Verdaulichkeit, Allergien, Schwermetalle, etc.) werden pro Person und Woche maximal 250 Gramm Frischpilze empfohlen. • Essen Sie nur gekochte und nie rohe Pilze. Gefährliche Trugschlüsse Pilze werden durch Schälen der Huthaut essbar. FALSCH. Alle Giftpilze bleiben genauso giftig. Alle Pilze sind nach langem Abbrühen essbar. FALSCH. Alle Giftpilze bleiben genauso giftig. Einige Menschen vertragen alles. FALSCH. Den Giftstoffen von Pilzen hat noch niemand widerstanden. Weitere Ammenmärchen, Informationen, Tatsachen und Angaben über geschützte Pilze, etc. erhalten Sie auch über die Webseite www.vapko.ch (Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane). Raum, Umwelt + Verkehr Der Deckel auf der Pfanne spart 30 Prozent Energie. © weseetheworld – clipDealer.com www.energiestadt.ch Freitag, 25.8.2017: 18.00 – 02.00 Uhr Samstag, 26.8.2017: 10.00 – 04.00 Uhr

Kurier Nr. 30/31 28.7.2017 19 Berichte aus den kjz und biz der Bezirke Bülach und Dielsdorf Kinder brauchen Orientierung «Liebe mich am meisten, wenn ich es am wenigsten verdiene. Denn - dann Denn dann brauche ich es am dringendsten». Dieser Satz, auf eine graue Mauer gesprayt, drückt ein elementares Lebensbedürfnis aus: Wer nicht geliebt wird, für den ist das Leben unerträglich. Besonders Kinder brauchen Bezugspersonen, die sie gern haben und die auch dann zu ihnen stehen, wenn sie sich nicht «brav» benommen haben. Im Erziehungsalltag herrscht nicht immer Friede, Freude, Eierkuchen. Eltern müssen handeln, wenn Kinder Regeln nicht einhalten oder sich respektlos benehmen. Strafen wie Zimmerarrest, Liebesentzug oder eine Ohrfeige mögen in überbordenden Situationen rasch Wirkung zeigen. Aber Kinder und Eltern zahlen dafür einen hohen Preis. Das Kind fühlt sich erniedrigt und verletzt, ist voller Wut, Hass und Rachegedanken. Dieses fatale Gemisch von Gefühlen führt nicht zu den positiven Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Hilfsbereitschaft oder Eigenverantwortung, die Eltern sich für ihre Kinder wünschen. Heftige Gefühle fordern das Kind heraus. Es muss lernen, damit umzugehen und seine Handlungen zu steuern. Die Eltern können ihm helfen zu merken, was es eigentlich will und braucht. Sie können es unterstützen, Worte und Handlungsweisen zu finden, um seine Bedürfnisse besser auszudrücken als mit frechen Antworten, Umsich-Schlagen oder Heulen und Weglaufen. Eltern ist vielfach nicht bewusst, wie mächtig ihre Wirkung als Vorbild ist. Kinder lernen am Vorbild ihrer Eltern, mit eigenen Emotionen und den Mitmenschen umzugehen. Wenn Eltern es schaffen, einen ehrlichen und respektvollen Umgang vorzuleben, in der Partnerschaft genauso wie beim Anstehen an der Kasse im Supermarkt, dann lernt das Kind ein Modell kennen, wie es mit eigenen Wünschen und unterschiedlichen Bedürfnissen umgehen kann. Kinder brauchen zur Orientierung positive Vorbilder, aber auch Grenzen. Die Herausforderung für Eltern ist, Grenzen respektvoll zu ziehen. Das heisst, Regeln nicht im Streit auf Biegen und Brechen durchzusetzen, sondern später, wenn sich alle etwas beruhigt haben, die Situation zu besprechen und die Gefühle zu klären. Eltern können ihre Kinder nicht vor Fehlern bewahren. Fehler gehören zum Leben und sie sind wichtige Lernfelder. Am meisten hilft Kindern, aber auch Erwachsenen, wenn sie bei Fehlern nicht gedemütigt und blossgestellt werden, sondern ermutigt werden, den Fehler zu korrigieren und erfolgreicher zu handeln. Deshalb brauchen Kinder und Erwachsene am meisten Zuwendung, wenn sie es «am wenigsten verdienen». Martin Gessler, Eltern- und Erwachsenenbildner, Geschäftsstelle Elternbildung, Amt für Jugend und Berufsberatung, Telefon 043 259 79 30, E-Mail: ebzh@ajb.zh.ch Kurse für Väter und Mütter Die Geschäftsstelle Elternbildung stellt Elternbildungsangebote in regionalen Programmen zusammen. Sie können kostenlos unter ebzh@ajb.zh. ch bestellt werden und helfen Eltern, das richtige Angebot zu finden. www.elternbildung. zh.ch/elternbildungsprogramm Bildungsdirektion Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf, Schaffhauserstr. 53, 8180 Bülach, 043 259 95 00, www.ajb.zh.ch, Alimente, Berufs- / Laufbahnberatung, Soziale Arbeit und Mandate, Elternbildung, Mütter- / Väterberatung, Erziehungsberatung, Gemeinwesenarbeit, Regionalstelle Schulsozialarbeit Bauausschreibungen Costanzo Leonardo, Gumpisbüelstrasse 50, 8600 Dübendorf; Erstellung eines mobilen Imbisswagens, Bahnhofstrasse bei 5, Grundstück Nr. 5513; Gewerbezone / ES III Achermann Rudolf und Bernadette, Bassersdorferstrasse 5, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: WIGA- SOL Wintergarten, Rikonerstrasse 21, 8307 Effretikon; Erstellung einer Sitzplatzverglasung (unbeheizt), Bassersdorferstrasse 5, Grundstück Nr. 5224, Gebäude Nr. 1249; 3-geschossige Wohnzone W3 2.3 / ES II Coca-Cola HBC Schweiz AG, Stationsstrasse 33, 8306 Brüttisellen; Diverse innere Umbauten, Ersatz von Toren durch Mauerwerk mit Erstellung weiterer Fenster sowie Anbau gedeckter Eingangsbereich; 4. Projektänderung (Erstellung eines Lüftungsmonoblocks im Freien); Brüttisellerstrasse 7, Grundstück Nr. 3849, Gebäude Nr. 776; Gewerbezone / Privater Gestaltungsplan‚ «Zischtigwisen» (ES III) FINODOR AG, Industriestrasse 9, 8305 Dietlikon; Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit betr. Baumassentransfer von Grundstück Nr. 3857 auf Grundstück Nr. 5253, Industriestrasse und Riedwiesenstrasse, Grundstücke Nrn. 3857 und 5253; Industriezone / Öffentlicher Gestaltungsplan‚ «Zentrum Dietlikon Süd» (ES III und ES IV) Rechtsmittel Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Baubehörde Fachstelle für Altersfragen Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Unser Angebot für die Region: Ein vielfältiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot Treuhanddienst Steuererklärungsdienst Sozialberatung Individuelle Finanzhilfe Ortsvertretungen Bewegung und Sport Generationen im Klassenzimmer Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Pro Senectute Kanton Zürich Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Lindenhofstrasse 1 8180 Bülach Telefon 058 451 53 00 dc.unterland@pszh.ch www.pszh.ch Inserate interessieren Samstag, 26. August 2017 10.00 Uhr – 17.00 Uhr

Gemeindezeitung Kurier