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2017-26

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 26 30.6.2017 Papiersammlung Samstag, 1. Juli Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Jugendgruppe HELP Telefon 076 516 66 12 Raum, Umwelt + Verkehr Amtliche Todesanzeigen Fenner Gertrud, geboren 15. Oktober 1934, gestorben 22. Juni 2017, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon, Alterszentrum Hofwiesen. Bestattung: Freitag, 30. Juni 2017, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon, anschliessend Trauergottesdienst um 14.30 Uhr, reformierte Kirche Dietlikon. Zurbuchen Louis Charles, geboren 19. November 1928, gestorben 21. Juni 2017, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon, Pflegezentrum Rotacher. Beisetzung im engsten Familienkreis. Tür auf, hereinspaziert… Buchstart Leseanimation mit Versen und Fingerspielen für Kinder ab 2 Jahren in Begleitung der Eltern oder Grosseltern. Dieses beliebte Angebot bieten wir auch im zweiten Halbjahr 2017 an. Bitte beachten Sie die neuen Daten: Montagnachmittag 28.8. / 25.9. / 23.10. / 20.11. und 18.12.2017 jeweils um 15.00 Uhr in der Bibliothek. Es ist keine Anmeldung erforderlich – aber wir freuen uns auf Ihren Besuch. Am 7. Juli 2017 schliesst die Bibliothek bereits um 17.00 Uhr (Personalanlass) Ihr Bibliotheksteam Fachstelle für Altersfragen Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Unser Angebot für die Region: Ein vielfältiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot Treuhanddienst Steuererklärungsdienst Sozialberatung Individuelle Finanzhilfe Ortsvertretungen Bewegung und Sport Generationen im Klassenzimmer Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Pro Senectute Kanton Zürich Dienstleistungscenter Unterland und Furttal Lindenhofstrasse 1 8180 Bülach Telefon 058 451 53 00 dc.unterland@pszh.ch www.pszh.ch Wenn Alltag schmerzt Ihre Rheumaliga weiss Rat www.rheumaliga.ch PC 80-2042-1 Bauausschreibungen Aveo Services AG, Schulhausweg 16, 8303 Bassersdorf; Projektverfasser: concept21 AG, Burach 72, 3376 Graben; Teilumnutzung Gewerbeliegenschaft zu Hotelnutzung mit Restaurant, innere Umbauten sowie Erstellung einer Dachterrasse und Sichtschutzwänden auf Balkon, Riedwiesenstrasse 12, Kat.-Nr. 3866, Vers.-Nr. 287; Industriezone / ES IV Monica Glanze, Stockistrasse 10, 8187 Weiach; Umnutzung Nebenräume zu Kinderhort sowie Erstellung innerer Trennwände, Dorfstrasse 23, Kat.-Nr. 5082, Vers.-Nr. 665; 2-geschossige Wohnzone W2D 1.9 (ES II) Rechtsmittel Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Baubehörde Wieviele Kinder bringt eine Frau in Bangladesch zur Welt? Bestattungsamt Im Kleinen Goodwill 7 5 2 Für echte Veränderung helvetas.ch/mithelfen Grosses bewirken. Seit 1970 ist die Zahl von 7 auf 2 Kinder pro Frau gesunken.

Kurier Nr. 26 30.6.2017 21 Faisswiesen-Areal Künftige Nutzung noch offen Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, das Areal Faisswiesen (Kiesparkplatz beim Bahnhof) in der laufenden Amtsdauer zu entwickeln bzw. einer neuen Nutzung zuzuführen. Ein erster Schritt erfolgte am 30. Juni 2014 mit der Umzonung des Grundstücks von der «Zone für öffentliche Bauten» in eine «Zentrumszone Z3.1» mit Gestaltungsplanpflicht. Die neue Bau- und Zonenordnung ist seit Mai 2015 in Kraft. Die 7643 Quadratmeter grosse Parzelle liegt zwischen der Faisswiesen- und Brüttisellerstrasse, im Quartier Ortsmitte. Mit der Revision der Bau- und Zonenordnung wurde im Rahmen der Konzeptstudie «ÖV-Drehscheibe Dietlikon» die Thematik einer Neugestaltung des Zentrums Ortsmitte aufgegriffen. Zusammen mit dem Planungsbüro Planar AG, Zürich, hat die Gemeinde Dietlikon ein Zielkonzept für den Planungsperimeter Faisswiesen erarbeitet und damit die Themenfelder und Entscheidungsgrundlagen für eine weiterführende Planung definiert. Um eine zentrumsgerechte Nutzung im Bereich des Faisswiesen- Areals anzusiedeln, den Raumbedarf für die zukünftige Verkehrsinfrastruktur zu klären und eine gut gestaltete sowie benutzerfreundliche ÖV-Drehscheibe zu schaffen, wurde durch das Büro EBP Schweiz AG, Zürich, im Auftrag und unter Federführung der Gemeinde Dietlikon ein Masterplan für das Faisswiesen-Areal sowie des direkten Umfeldes beim Bahnhof in Dietlikon entwickelt. Das Ergebnis des Masterplans «Zentrum Mitte» diente zum einen als Grundlage für die Planungsarbeiten auf dem Faisswiesen-Areal, aber auch um auf allfällige weitere Vorhaben rund um die ÖV-Drehscheibe reagieren und auf langfristige Projekte Einfluss nehmen zu können. Aus Nachhaltigkeitsüberlegungen und mit Blick auf die gute ÖV-Anbindung hat die Implenia Schweiz AG, das führende Schweizer Bauund Baudienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dietlikon, das Faisswiesen-Areal als Standort für den möglichen neuen Hauptsitz geprüft. Um das Potenzial abzuklären, hat Implenia für das Areal auf eigene Kosten eine Nutzungsanalyse für eine Überbauung erstellt. Die Resultate liegen seit anfangs Mai 2017 vor. Die Abklärungen von Implenia haben ergeben, dass der neue Hauptsitz einen Grossteil des realisierbaren Volumens beanspruchen würde. Mit einem reinen Bürogebäude würde aber das grosse Potenzial des Areals nur schlecht genutzt. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen für Bürogebäude auf dem Immobilienmarkt in der Zwischenzeit markant verändert. Obwohl der Gemeinderat der Implenia Schweiz AG gerne einen neuen Standort für ihren Hauptsitz angeboten hätte, haben die Parteien daher gemeinsam entschieden, das Projekt «Neuer Firmenhauptsitz auf dem Faisswiesen-Areal» nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen wird die Gemeinde die Entwicklung des Gebietes ohne zeitlichen Druck selber weiter vorantreiben. Nachdem die Gemeindeversammlung dem Erwerb der in unmittelbarer Nähe des Faisswiesen-Areals liegenden Objekte «Bahnhofstrasse 33» und «Bahnhofstrasse 35» zugestimmt hat, kann der Projektperimeter auf diese Grundstücke ausgedehnt werden. Zudem sollen auch verkehrliche Überlegungen in die künftige Planung einfliessen. Der Gemeinderat wird die nötigen finanziellen Mittel in den Voranschlag 2018 aufnehmen. Gemeinderat Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2017 Publikation der Beschlüsse Die Protokolle der Gemeindeversammlungen vom 26. Juni 2017 (politische Gemeinde und Schulgemeinde) liegen ab Freitag, 30. Juni 2017 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, Dietlikon, zur Einsicht auf. Die Versammlungen fassten folgende Beschlüsse: A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2016 2. Annahme der Erbschaft von Martha Strohmaier-Bamert sowie Übernahme der Liegenschaften «Bahnhofstrasse 33» und «Bahnhofstrasse 35» zum Gesamtpreis von Fr. 3 925 000.00 B. Schulgemeinde 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2016 2. Zustimmung zur Führung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste durch einen privatrechtlichen Verein (KOFAS) Rechtsmittel Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 6, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 151a Gemeindegesetz in Verbindung mit §§ 146 ff. Gesetz über die politischen Rechte). Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung gestützt auf § 151 Absatz 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Dietlikon, 30. Juni 2017 Schulpflege und Gemeinderat Dietlikon Bringen Sie Ihre Idee zu Papier. Und mit uns zur Umsetzung. Für Ideen: www.berggebiete.ch Für die Umsetzung: www.berghilfe.ch Einladung zur öffentlichen Infoveranstaltung Am 14. September 2017 wird die Initiative «Leitplanung Ortsmitte Dietlikon» an der Gemeindeversammlung behandelt. In verschiedenen Leserbriefen wurde die Initiative mit laufenden Planungen in Dietlikon, wie beispielsweise dem Spurausbau der SBB-Bahnlinie, in Zusammenhang gebracht. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen die Öffentlichkeit frühzeitig und aus erster Hand über die laufenden Planungen in Dietlikon zu informieren. Damit sollen die Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen aufgezeigt werden, die sich bei einer allfälligen Annahme der Initiative ergeben würden. Zudem soll auch ein kurzer Überblick über bereits abgeschlossene Planungen und Studien vermittelt werden. Gerne laden wir daher zu folgender öffentlicher Informationsveranstaltung ein: Ortsmitte Dietlikon: Informationen der Gemeinde zu laufenden Planungen Im Anschluss an das Kurzreferat besteht die Möglichkeit, Fragen an die Behörde zu stellen. Wir würden uns sehr freuen, Sie zu diesem Anlass begrüssen zu dürfen. Montag, 3. Juli 2017, um 20.00 Uhr im Fadachersaal, Fuchshalde 4, Dietlikon öffentlich, keine Anmeldung nötig Gemeinderat

Gemeindezeitung Kurier