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2017-26

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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 26 30.6.2017 Sonntag, 25. Juni 2017, 10.45 Uhr, im Gsellhof Brüttisellen Ergebnisse der Kirchgemeinde-Versammlung Jahresrechnung 2016 – Genehmigung Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 28. Juni 2017 auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde, Hegnaustrasse 36, 8602 Wangen, auf (das Sekretariat ist jeweils am Vormittag geöffnet). Stimmrechtsrekurs Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden. Gemeindebeschwerde Beschwerden im Sinne von § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes sind innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, einzureichen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Protokollberichtigung Im Übrigen müssen Rekurse gemäss § 54 des Gemeindegesetzes zur Berichtigung des Protokolls innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage angerechnet, eingereicht werden. Hinweise Rekurse und Beschwerden sind bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekurs- und Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Wangen-Brüttisellen Papiersammlung Samstag, 1. Juli ACHTUNG Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen! Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) am Sammeltag vor 08.00 Uhr an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit (nicht bei den Sammelmulden). Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier abgeführt wird (bitte in handlichen Bündeln). Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Da der Erlös den Vereinen zusteht, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Altpapier der monatlichen Papiersammlung mitgeben. Besten Dank für Ihre Beteiligung am Altpapier-Recycling. Bei vergessenem Altpapier ist dies beim sammelnden Verein zu melden: Fussballclub Brüttisellen, Telefon 078 769 22 62 (ab 8.00 Uhr erreichbar) Mütter- und Väterberatung Beratungszeiten Dienstag, 4. Juli 2017 Dienstag, 11. Juli 2017 Dienstag, 18. Juli 2017 Dienstag, 25. Juli 2017 Kartonabfuhr Mittwoch, 5. Juli Bitte stellen Sie den Karton verschnürt in handlichen Bündeln oder Kleinkartons in einer Kartonschachtel am Abfuhrtag vor 07.00 Uhr am Strassenrand bereit. Nicht in die Kartonabfuhr gehören beschichtete Kartons (Tetrapackungen), Kunststoffe (Traggriffe bei Waschmittelpackungen und Bierkartons), Metalle wie Nieten und Klammern. 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr jeweils im Gsellhof, Schüracherstrasse 10, Brüttisellen (1. Stock, Saal 2) Es ist keine Anmeldung erforderlich. Bei Fragen oder für eine telefonische Beratung wenden Sie sich bitte an die Mütterberaterin Monika van Berkum-Ehni, Telefon 043 259 76 70 (Mo, Mi, Do und Fr, jeweils von 08.30–10.30 Uhr, ausserhalb dieser Zeiten bitte Telefonbeantworter benutzen). Abteilung Gesellschaft Schiessgefahr Auf dem Schiessplatz Wangen- Brüttisellen wird wie folgt scharf geschossen: Freitag, 7. Juli, 17.00–20.00 Uhr Wangner Sommerschiessen, SV Wangen Unter Ablehnung jeder Haftung im Nichtbeachtungsfalle wird jedermann aufgefordert, das Betreten des gefährdeten Gebietes zu unterlassen. Gemeinderat Ausschreibung von Bauprojekten Graf Peter, Hegnaustrasse 15, 8602 Wangen Projektverfasser: Stürzinger Walter, Unterdorfstrasse 21b, 8602 Wangen Erweiterung des bestehenden Gartenhauses, Vers. Nr. 290 auf Kat.Nr. 4394, Hegnaustrasse 15, 8602 Wangen, gemäss Baugespann (Kernzone A). Planauflage/Rechtsbehelfe Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Infrastruktur eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich (Brief inkl. original Unterschrift, E-Mails sind nicht zulässig) bei der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen bestellt werden. Für die Zustellung des Entscheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 40.– erhoben. Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. (§§ 314–316 PBG). Abteilung Planung und Infrastruktur Abteilung Planung und Infrastruktur Abteilung Planung und Infrastruktur Annahmeschluss für Einsendungen: Montag, 13.00 Uhr Melde dich jetzt für eine Projektwoche an Stiftung Bergwaldprojekt, Via Principala 49, 7014 Trin Telefon 081 650 40 40, Telefax 081 650 40 49, Spendenkonto 70-2656-6 www.bergwaldprojekt.ch

Kurier Nr. 26 30.6.2017 19 Flugplatz Dübendorf Die Bevölkerung soll selber über die Zukunft entscheiden Der Flugplatz Dübendorf gehört zur Region – wird er im Sinne der Region betrieben, trägt er auch langfristig zur Attraktivität des Glatttals bei. Die vom Bund geplante Erweiterung des Flugbetriebs in Dübendorf zum Business-Airport lehnen die drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen auch weiterhin klar ab. Um den Weg für eine konstruktive Lösung zu ebnen, haben sie ein konkretes Angebot zur Entwicklung des Flugplatzes ausgearbeitet: Das Konzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» soll eine entsprechende Nutzung und Weiterentwicklung ermöglichen, aber keine Auslagerung der Businessaviatik von Kloten nach Dübendorf zulassen. Am 26. November 2017 sollen die Stimmberechtigen der drei Gemeinden über diesen Vorschlag an der Urne abstimmen. Im September 2014 beschloss der Bundesrat, den Flugplatz Dübendorf künftig auch als ziviles Flugfeld nutzen zu wollen. Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen wehren sich seit damals geschlossen gegen diesen Entscheid. Das an der gemeinsamen Medienkonferenz vom 29. Juni 2017 präsentierte Konzept soll den Weg ebnen für eine partnerschaftliche Lösung zwischen öffentlicher Hand und Luftfahrtbetrieben. «Der Flugplatz Dübendorf gehört zu unserer Region. Für viele Menschen hier hat er eine emotionale Bedeutung», sagt der Dübendorfer Stadtpräsident Lothar Ziörjen. Langfristig könne der Flugplatz nur mit dem Goodwill der Bevölkerung betrieben werden. Die geplante Nutzung des Flugplatzes soll die Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität der Region fördern. Um den Plänen des Bundes proaktiv entgegenzutreten, bietet der konstruktive Gegenvorschlag der drei Standortgemeinden dem Bund eine handfeste Alternative zu seinen bisherigen Plänen und schliesst insbesondere die vom Bund kritisierte Finanzierungslücke. «Damit wollen wir in die langfristige Zukunft unserer Gemeinden investieren», erklärt Jean-Philippe Pinto, Gemeindepräsident von Volketswil. Durchdachtes Konzept Das Konzept «Flugplatz Dübendorf – Historischer Flugplatz mit Werkflügen» soll weiterhin Werkflüge, historische Aviatik und militärische Nutzung ermöglichen, zum Schutz der Bevölkerung jedoch klar von einer Auslagerung von Teilen der Businessflüge des Flughafens Kloten nach Dübendorf absehen. Konkret berücksichtigt das Konzept die Bedürfnisse von historischer Luftfahrt, Innovationspark sowie weiterer Partner wie des Air Force Centers mit der Ju-Air und der Rega sowie der Armee. Die drei Standortgemeinden wollen damit langfristig ermöglichen, dass der Flugbetrieb und dessen Beeinträchtigungen in einem verträglichen Mass bleiben. Insbesondere soll auch weiterhin an Abenden und Wochenenden grundsätzlich Ruhe herrschen. Der stabilisierte Flugbetrieb schafft Rechts- und Planungssicherheit sowohl für Bund und Kanton als auch für private Grundeigentümer und Investoren in der Umgebung. Lebens- und Standortqualität für Generationen Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen- Brüttisellen gehen nun einen wichtigen Schritt weiter: Sie haben sich einerseits auf einen interkommunalen Vertrag zur Zusammenarbeit und Gründung einer Aktiengesellschaft und anderseits auf eine Finanzierungsvorlage geeinigt. «Der interkommunale Vertrag zeigt, dass wir geschlossen hinter dem Konzept stehen. Es ist nämlich Einstimmigkeit der drei Gemeinden bei allen Beschlüssen nötig», sagt Marlis Dürst, Gemeindepräsidentin Wangen-Brüttisellen. Abstimmung am 26. November 2017 Die Exekutiven der drei Gemeinden haben diese Vorlagen nun zuhanden einer Volksabstimmung verabschiedet. Die Gemeinde- und Stadträte sind überzeugt, dass der Nutzen zugunsten der Lebens-, Wohn- und Standortqualität um ein Vielfaches höher liegt als die jährlich dafür vorgesehenen finanziellen Aufwendungen. Die Urnenabstimmungen in Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sind am 26. November 2017 vorgesehen. Informationen In den drei Standortgemeinden sind öffentliche Informationsveranstaltungen geplant. In Wangen-Brüttisellen findet diese am 30. August 2017, um 19.00 Uhr, im Gsellhof in Brüttisellen statt. Weitere Informationen folgen dann an der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 26. September 2017. Gemeinderat ZUSAMMENLEBEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM Was meint Stefanie Christen (16) zum öffentlichen Raum in Wangen-Brüttisellen? Mir gefällt: dass nun die Plätze etwas freundlicher und moderner daher kommen. Durch dieses Ambiente hält man sich nun viel lieber und länger dort auf. Die Vielseitigkeit rundet das Ganze noch etwas ab. Mir gefällt nicht: wie gewisse Jugendliche diese Plätze zerstören und diese nicht zu schätzen wissen. Nur um den Versuch bei ihren Kollegen zu starten, dass sie cool sind und keine Angst haben. Wünschen würde ich mir: dass diese Plätze erhalten bleiben und nicht immer zerstört/ verkritzelt werden. Vielleicht auch, dass der Tisch und die zwei Bänke bei der Brüttiseller Pyramide erneuert werden. Arbeitsgruppe Zusammenleben im öffentlichen Raum www.klotenerstadtfest.ch Abfallsäcke in Grüncontainern Kompostierbare Beutel für Grüngutcontainer. Die Obrist Transport + Recycling AG, welche in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen für die Entsorgung des Kehrichts und Grüngutes zuständig ist, hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass in letzter Zeit vermehrt normale Plastik- Abfallsäcke in den Grüngutcontainern entsorgt werden. In die Grüngutcontainer gehören ausschliesslich Küchenabfälle und Gartenabfälle. Die Küchenabfälle können in kompostierbaren Säckchen im Grüngutcontainer entsorgt werden. Nicht in den Grüngutcontainer gehört jegliche Art von Plastik, Alufolie, Zigarettenkippen usw. Detailliert nachlesen, was zum Grüngut gehört und was nicht, kann man auf der Beilage «Wie entsorge ich Grünabfälle?», welche dem Abfallkalender 2017 beigelegt wurde. Normalerweise sind die grünen Kunststoffcontainer für Grüngutabfälle und die schwarzen oder grauen Kunststoffcontainer für Kehricht. Sollten Sie einen grünen Container für den normalen Kehricht benutzen wollen, muss dies klar auf der Aussenseite ersichtlich sein, z.B. mit einem Schild «Hauskehricht». Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit. Abteilung Planung und Infrastruktur Freitag, 30. Juni Samstag, 1. Juli Sonntag, 2. Juli 17:00 - 04:00 Uhr 12:00 - 04:00 Uhr 11:00 - 18:00 Uhr

Gemeindezeitung Kurier